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BK 2113 hat einer davon etwas Erfahrung wie man das Anerkennen lassen kann?

was willst Du der BG für einen Tipp geben?
Hallo Kasandra,

will denen auch kein Tipp geben, nur Fragen, warum die die alte Firma nicht auch angeschrieben haben?

Dann ist mir auch aufgefallen unter 2108/09 sind auch nicht alle Firmen angeschrieben worden. Bei der 2103 wurde erst garnichts gemacht, sondern wurde gleich alles dem Beratungsarzt hingesendet und wahrscheinlich auch nicht alles. Aber zu 2103 läuft ja jetzt schon ein Widerspruch, den der Rechtsschutzsekretär des DGB eingereicht hat und auch begründet hat.

Lasse Dir Deine Personalakte in Kopie geben!!

Kann mir so einfach der AG bzw. Personaler die Personalakte aushändigen als Kopie?

Du bist Einzelkämpfer! Baue ein Netzwerk zu Deinen Ex- / Kollegen auf - hier könnte eine Aussage am Tag X mal wichtig sein. Aber Fall nicht
gleich mit der offenen Tür ins Haus. Bedenke auch, die Kollegen haben Angst um Ihren Arbeitsplatz.

Habe ja noch Kontakt zu meinen Kollegen von anno, die auch schon mittlerweile nicht mehr in der Firma sind. Die können ja das bestätigen, ohne das sie Schwierigkeiten bekommen. Wir haben ja alle drei zusammengearbeitet.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

ja Du hast ein Recht zum Einblick in Deine Personalakte! Mit oder ohne Anwesenheit des Betriebsrates.

will denen auch kein Tipp geben, nur Fragen, warum die die alte Firma nicht auch angeschrieben haben?

Gute Frage, meine BG hat mal einen Widereingliederungsantrag an einen AG "Namens Müller" unter der Anschrift " Fa. Schmidt" unter der Anschrift geschrieben.

Aufgrund Akteneinsicht habe ich dieses festgestellt und war nie Mitarbeiter der Fa. Schmidt!!!

Der Postbote hatte den Brief korrekt zurück gestellt mit dem Hinweis die Firma befindet sich nicht unter der folgenden Anschrift.

Meine BG hielt es nicht für nötig mich wegen der korrekten Anschrift zu kontaktieren!

Ist zuviel Mühe und ich hatte kein ordnungsgemäßes BEM!

Fazit: Was soll es? BG baut Mist und ich musste es ausbaden!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Karl,

Du brauchst weniger Deine Personalakte sondern die von AG zu führende Vorsorge Kartei beschriebe in:
ArbMedVV - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Diese Vorsorgekartei gibt Auskünfte (soll Auskünfte geben) über Deine Belastungen (als Nachweis zur Ermittlung von Berufskrankheiten)
auf der Arbeit - mit der jetzigen Aufstellung Deines Arbeitgebers, im Widerspruch zur Vorsorgekartei hast Du eine Angriffsmöglichkeit.
(Glaubwürdigkeit!)
Die Belastung erfordert arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen:
Untersuchungen nach Grundsätzen G1 bis G46
Da müssen alle Untersuchungen je Belastung aller spätestens 36 Monate, durch einen eigenen oder einen angeworbenen Arbeitsmediziner aufgeführt sein - UND die Ursache zu allen Deinen Belastungen die die Untersuchung ausgelöst haben.
Die ArbMedVV hat auch Strafen bei Verstoß hinterlegt.
Wenn diese Kartei mit der Berechnung Deines Arbeitgebers nicht übereinstimmt oder die Tätigkeit ohne Werkzeug (Auslöser) beschrieben ist oder trotzdem Belastungen ohne Untersuchung hat durchführen lassen, verstößt der Arbeitgeber gegen die Fürsorgepflicht , das Arbeitsschutzgesetz,
und das Grundgesetz
Dann ist mir auch aufgefallen unter 2108/09 sind auch nicht alle Firmen angeschrieben worden.
Deine früheren Arbeitgeber mussten auch die Vorsorgekartei führen...

GG - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zu der Vibrationsbelastung:
warte mit der Gegenüberstellung Deiner Belastung die Ermittlung des TAD zu BK 2113 ab - und mach dann eine Gegenüberstellung mit Deinen Werten. In den Bedienungsanleitungen sollten die Vibrationswerte angegeben sein... zuzüglich Deiner Zeiten gegenüber der Ermittlung des TAD...
( Hinweis: die Vibrationswerte sind ggfs. unter Labor Bedingungen… und im Arbeitsleben deutlich verschlechtert).
Beschreibe auch die Arbeitshöhen die Flex in "Augenhöhe" oder (BK 2108 in Zwangshaltung)… gehört ja eh in Deinen Vortrag.

Dein Arbeitstag besteht ja nicht: heut Belastung BK 2103, morgen Belastung BK 2108 - beschreibe Deine Belastung am Besten am Tagesablauf mit den Arbeiten Werkzeug, Hebe und Tragebelastung oder Zwangshaltung
https://www.reha-recht.de/fileadmin...K_2108_aus_sozialrechtlicher_Sicht_Teil_2.pdf

Als Einwirkung werden im Verordnungstext „langjähriges Heben schwerer Lasten“ oder „Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung“ genannt.

und ggfs. Fahrten mit dem Gabelstapler
Heben und Tragen oder Zwangshaltung wir jede für sich berechnet und dann ggfs. Ganzkörpervibration als dritte Rechengröße
Die BK 2108 wird mit der Belastung BK 2110 zusammen gerechnet... und die Trennung ist nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Gegenüberstellung Deiner Belastung die Ermittlung des TAD zu BK 2113 ab - und mach dann eine Gegenüberstellung mit Deinen Werten

Moin Forstwirt,

darum suche ich ja was wie ich die Gegendarstellung mit meinen Werten aufführen kann, wie in Exel oder ähnliches. Wüste garnicht wie ich da anfangen sollte, sowas zu erstellen. Hat vielleicht einer sowas, das man mir per Mail zukommen lassen kann?

Du brauchst weniger Deine Personalakte sondern die von AG zu führende Vorsorge Kartei beschriebe in:

Wo ist die ein Bestandteil in der Personalakte oder ist das eine separate Akte? Diese Akteneinsicht, oder Kopie der Akte werde ich über meinen Rechtsschutz laufen lassen, der kann diese anfordern beim AG. Oder sollte ich das persönlich machen und mir diese zukommen lassen?

Da müssen alle Untersuchungen je Belastung aller spätestens 36 Monate, durch einen eigenen oder einen angeworbenen Arbeitsmediziner aufgeführt sein - UND die Ursache zu allen Deinen Belastungen die die Untersuchung ausgelöst haben.

Vorsorgeuntersuchung bei der Betriebsärztin, was ist das????? Solange ich in dieser Firma angestellt bin auch in der alten Firma, am selben Standort, war ich noch nie zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung. Die Betriebsärztin, habe ich erstemal nach 20 Jahren Firmenzugehörigkeit kennengelernt, da war ich schon seit 2 Jahre AU und stand kurz vor der EMR. Das ging dazumal um ein BEM, was von seitens der damaligen Geschäftsführung abgesagt wurde. Und den Termin habe ich bei der Betriebsärztin festgemacht, dadurch habe ich sie erst kennengelernt. Die letzte Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung war ungefähr 1994/95, noch in der damaligen Firma, wo ich damals angestellt war.

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Bin jetzt etwas vorsichtiger geworden gegenüber der BG, die haben etwas schei........... gebaut, was mich sehr schockiert hat. Die haben einfach einen Arzt angeschrieben um herausgabe von Unterlagen usw., obwohl ich keine Einwilligung gegeben habe gegenüber der BG.
der befreundete Arzt hat mir mal eine Aufstellung gemacht, von meinen ganzen Befunden o. Diagnosen mit ICD-Schlüssel und vollständige Beschreibung der Diagnose, für Ärzte und Therapeuten damit die mal eine richtige Aufstellung haben, was ich alles habe. Damit man mal etwas variieren kann mit Physio usw.
Nun habe ich das auch der BG gesendet, aus unwissen, und was haben die gleich gemacht, haben den Arzt angeschrieben und bitten um Unterlagen. Als ich das lass, im Online-Portal, bin ich bald vom Glauben abgefallen. Natürlich war der befreundete Arzt ziemlich sauer, das die das gleich ausgenutzt haben, wo er mir einen gefallen getan hat. Ich/wir sind bei ihm kein Patient, rein garnichts. Darum bin ich jetzt gegenüber der BG sehr vorsichtig geworden und werde da nicht mehr alles hinschicken. Dann nur noch über den Rechtsschutz.

Gruß Karl
 
Hallo Kasandra,

gut Ok, Danke für den Link.

Dann werde ich mal eine Kopie beantragen, mal sehen, wie die drauf reagieren, werden bestimmt fragen was ich damit will. Eigentlich geht das denen nichts an, was ich damit vor habe. Dann müsste ja die Vorsorgekarte auch darin enthalten sein.

Nun das war vielleicht ein ding mit der BG, muss mal sehen, das mir der befreundete Arzt das jetzt nicht krumm nimmt, was die BG da verzapft hat, vielleicht auch durch meinen Fehler, weil ich das denen hingesendet habe.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

wollte Dir auch mit dem Link durch die Blume den Hinweis geben -> vereinbare mit dem AG einen Termin zur Akteneinsicht.

Du brauchst nicht alles und kannst auch kostengünstig abfotografieren mit dem Smartphone.

Ich habe auch noch nie davon gehört, dass ein AG die Personalakte mal eben als Kopie verschickt.

Also, Termin vereinbaren und das was wichtig ist raussuchen. Außerdem werden auch Personalakten heute am Computer geführt.

Der Personalreferent wird auf jeden Fall auch die ganze Zeit mit am PC oder der Akte in Papierform dabei sein.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Karl,
ich musste auch erst lernen ... SCHRIFTLICH

Deinen Arbeitsmediziner hast Du zwischenzeitlich kennengelernt - bei dem forderst Du schriftlich formlos Deine Vorsorgekartei an...
Lies Dir die ArbMedVV durch , da steht drin was die Vorsorgekartei alles kann... und welcher Inhalt vom Gesetz vorgeschrieben ist.

Es ist ein Unterschied, ob Du berechnest oder Werte von anderen einander gegenüberstellen kannst...
Die Werte vom AG und vom TAD unvergleichbar gegenübergestellt - zählt immer mehr, als eigene Berechnungen (besonders wenn nicht vergleichbare Werte erhoben sind...)

Die Betriebsärztin, habe ich erstemal nach 20 Jahren Firmenzugehörigkeit kennengelernt,
- hat immernoch zur Folge, es gibt Deine Akte - und schau mal auf die Gefährdungsanalyse zu Deinem Arbeitsplatz ( sollte in Deiner Akte der BG vorliegen)

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
hat immernoch zur Folge, es gibt Deine Akte - und schau mal auf die Gefährdungsanalyse zu Deinem Arbeitsplatz ( sollte in Deiner Akte der BG vorliegen)

Hallo Forstwirt,

da ist keine Gefährdungsanalyse enthalten in der BG drin gewesen.

Deinen Arbeitsmediziner hast Du zwischenzeitlich kennengelernt - bei dem forderst Du schriftlich formlos Deine Vorsorgekartei an..

Ja gut, aber die hat mich nicht untersucht usw. Die hat mich auch zu ersten mal gesehen, weil ich da noch nie war. Die kann also von mir keine Akte haben, wenn ich da noch nie war. Die kennt auch meinen Arbeitsplatz nicht, weil die auch noch nie in der Firma war. Hatte ja schon mal geschildert, das wir Leute aus der Produktionswerkstatt nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung, sprich G 41 etc. geschickt wurden. Nun die Monteure, weil die G41 brauchen zum " Steigerlehrgang" und zum Arbeiten auf den Masten und Türmen und Dachstandorten. Ansonsten hätte die Firma die Monteure auch nicht dorthin geschickt, aber weil die das nachweisen müssen.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

du hast einen RA, der sollte diese Fragen beanworten lassen - nicht Du!
Es gibt die Fürsorgepflicht vom AG - die Dir die körperliche Unversehrtheit garantieren soll -
hat nicht geklappt! Der Arbeitgeber zahlt der BG Geld , dass diese für den AG im Schadensfall haftet ...
2x Ermittlungen der BG zu einer Zahlung für Dich - Dir wäre egal wer für Dich zahlt AG oder BG
(Die BG müsste im Schadensfall auch gegen Deinen Arbeitgeber ermitteln...)


Die kennt auch meinen Arbeitsplatz nicht, weil die auch noch nie in der Firma war.
Du rechtfertigst die andere Seite, warum?

Der AG ermittelt laut Gefährdungsbeurteilung Deine Belastung - das ist die Grundlage zur Untersuchung!
Keine Belastung - keine Untersuchung! Haben Belastungen vorgelegen und die Untersuchung fehlt ... Haftung durch AG laut Arbeitsschutzgesetz
und GG
Ein Verstoß ... begehen durch unterlassen... z.B Garantenstellung STGB
Die kann also von mir keine Akte haben, wenn ich da noch nie war.
das ist nicht Dein verschulden - sondern das Problem vom AG die Gefährdungsbeurteilung je Arbeitsplatz vorgeschrieben.

Kurzhandlungshilfen | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Versuche nicht die Antworten der Anderen zu geben - stelle Fragen so das die Antworten Dir nützen:
1. Gefährdungsbeurteilung
2. Vorsorgekartei
Ermittlung Deiner Belastungen durch den TAD :
Vergleiche die Berechnungen durch den TAD aus den Zeiträumen der Belastung und der unterschiedlichen BK'n miteinander, rechne die Arbeitstage nach, schau ob Monate fehlen z.B letzter Tag der Belastung 1.12. statt 31.12.
In der Übersicht müssen die Tage mal die Jahre multipliziert werden... Wenn Du willst mach alle persönöichen Daten unkenntlich und schick mir Teile der Berechnung des TAD als persönliche Nachricht... ohne BK-Bezeichnung, es geht erstmal nur um die Zahlen und Zeitabschnitte.
(Bei mir ist das in drei Tabellen unterteilt mit Seitenumbruch ...) Fazit: 20 Tage Belastung auf der nächsten Tabelle in Zeit berechnet und in der Dritten mit Jahre multipliziert -abgerundet! als Belastung hochgerechnet.


Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Bei mir ist das in drei Tabellen unterteilt mit Seitenumbruch ...) Fazit: 20 Tage Belastung auf der nächsten Tabelle in Zeit berechnet und in der Dritten mit Jahre multipliziert -abgerundet! als Belastung hochgerechnet

Hallo Forstwirt,

dann sende mir doch mal die Tabelle auf meine bekannte Mailadresse hier. Dann habe ich erstmal was wo ich mit arbeiten kann und das alle auflisten kann.

Gruß
Du rechtfertigst die andere Seite, warum?

ja wenn man das so sieht hast Du recht, warum eigentlich. Schließlich bin ich der Geschädigte und die müssen was tun, müssen meine Arbeitsplatz bewerten usw.

Der AG ermittelt laut Gefährdungsbeurteilung Deine Belastung - das ist die Grundlage zur Untersuchung!

Habe gerade nochmals in die Stellungnahme geschaut, was der AG an die BG zurückgesendet hat, dort wurde Bestätigt das bei meiner ausgeübten Tätigkeit im Hinblick auf eine mögliche Handgelenksbelastung eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz vorliegt. Dann müssen, die schnell sowas gemacht haben, in der Zeit wo ich nicht mehr da war. Jedenfalls war ich zu keiner Untersuchung geschickt worden, wo ich noch da in Amt und Würden war, zur Betriebsärztin. Dann müsste der RA jetzt einmal aktiv werden und müsste die Gefährdungsbeurteilung beim AG anfordern, sowie die Vorsorgekarte. Oder liege ich da jetzt falsch?

Gruß Karl
 
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