Hallo Karl,
Du brauchst weniger Deine Personalakte sondern die von AG zu führende
Vorsorge Kartei beschriebe in:
ArbMedVV - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Diese Vorsorgekartei gibt Auskünfte (soll Auskünfte geben) über Deine Belastungen (als Nachweis zur Ermittlung von Berufskrankheiten)
auf der Arbeit - mit der jetzigen Aufstellung Deines Arbeitgebers, im Widerspruch zur Vorsorgekartei hast Du eine Angriffsmöglichkeit.
(Glaubwürdigkeit!)
Die Belastung erfordert arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen:
Untersuchungen nach Grundsätzen G1 bis G46
Da müssen alle Untersuchungen je Belastung aller spätestens 36 Monate, durch einen eigenen oder einen angeworbenen Arbeitsmediziner aufgeführt sein - UND die Ursache
zu allen Deinen Belastungen die die Untersuchung ausgelöst haben.
Die ArbMedVV hat auch Strafen bei Verstoß hinterlegt.
Wenn diese Kartei mit der Berechnung Deines Arbeitgebers nicht übereinstimmt oder die Tätigkeit ohne Werkzeug (Auslöser) beschrieben ist oder trotzdem Belastungen ohne Untersuchung hat durchführen lassen, verstößt der Arbeitgeber gegen die Fürsorgepflicht , das Arbeitsschutzgesetz,
und das Grundgesetz
Dann ist mir auch aufgefallen unter 2108/09 sind auch nicht alle Firmen angeschrieben worden.
Deine früheren Arbeitgeber mussten auch die Vorsorgekartei führen...
GG - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zu der Vibrationsbelastung:
warte mit der Gegenüberstellung Deiner Belastung die Ermittlung des TAD zu BK 2113 ab - und mach dann eine Gegenüberstellung mit Deinen Werten. In den Bedienungsanleitungen sollten die Vibrationswerte angegeben sein... zuzüglich Deiner Zeiten gegenüber der Ermittlung des TAD...
( Hinweis: die Vibrationswerte sind ggfs. unter Labor Bedingungen… und im Arbeitsleben deutlich verschlechtert).
Beschreibe auch die Arbeitshöhen die Flex in "Augenhöhe" oder (BK 2108 in Zwangshaltung)… gehört ja eh in Deinen Vortrag.
Dein Arbeitstag besteht ja nicht: heut Belastung BK 2103, morgen Belastung BK 2108 - beschreibe Deine Belastung am Besten am Tagesablauf mit den Arbeiten Werkzeug, Hebe und Tragebelastung oder
Zwangshaltung
https://www.reha-recht.de/fileadmin...K_2108_aus_sozialrechtlicher_Sicht_Teil_2.pdf
Als Einwirkung werden im Verordnungstext „langjähriges Heben schwerer Lasten“ oder „Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung“ genannt.
und ggfs. Fahrten mit dem Gabelstapler
Heben und Tragen oder Zwangshaltung wir jede für sich berechnet und dann ggfs. Ganzkörpervibration als dritte Rechengröße
Die BK 2108 wird mit der Belastung BK 2110 zusammen gerechnet... und die Trennung ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt