Hallo Karl,
ich will Dich nicht gegen Deinen Arbeitgeber hetzen -
ABER du fragst nicht und bittest nicht … und
Du brauchst diese Unterlagen, die Dein Arbeitgeber führen muss!
Du schreibst höfflich Deinen Arbeitgeber an, und forderst diese Unterlagen an
- Kopie Deiner Personalakt (auch bei allen früheren Arbeitgebern)
- Kopie Deiner Krankenakte
- Kopie Deiner Vorsorgekartei
- Kopie vom Verbandbuch, wenn ein Sani /Ersthelfer im Betrieb die Erste Hilfe leistet
(kann mit der Vorsorge Kartei zusammen übermittelt werden - sollten beide von der Arbeitsmedizin kommen)
Das sind alles Dokumente, die man Dir in einer angemessenen Frist (14 Tage sollten ausreichen) zusenden muss.
Achte darauf, wenn die Post eintrifft, dass die Medizinischen Unterlagen auch von der Arbeitsmedizin / Betriebsarzt übersendet werden - der Arbeitgeber kann und darf diese Unterlagen nicht einsehen oder zur Kenntnis haben (Schweigepflicht vom Betriebsarzt)...
Sind die 14Tage um, ohne Posteingang, übergibst Du die Sache mit Deinem Anschreiben an der RA.
Dein Anwalt wird dann mit Nachdruck nachfragen!
Die Unterlagen müssen aber zu Dir, Du musst kontrollieren ob die Unterlagen vollständig sind - und wenn wo Fehlzeiten sind...
Gleiche die Fehlzeiten mit Deinen Krankschreibungen, mit der Abwesenheit durch die Bundeswehr, den Arbeitsbeginn bei dieser Firma … ab.
Ähnlicher Vergleich wie mit den Ermittlungen durch den TAD, ein Arbeitstag hat 8 Std., 5 Tage die Woche, der Monat 4 Wochen...
Krankenzeiten und Arbeitstage mit Belastungen ergeben x Tage im Jahr die anderen Tage sollten dann Urlaub, Wochenenden und Feiertage sein
ABER keine Arbeitstage ohne Belastung (außer Du hattest welche - und das kannst nur Du und der AG wissen)
Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
ich will Dich nicht gegen Deinen Arbeitgeber hetzen -
ABER du fragst nicht und bittest nicht … und
Vielleicht machen sie das
Du brauchst diese Unterlagen, die Dein Arbeitgeber führen muss!
Du schreibst höfflich Deinen Arbeitgeber an, und forderst diese Unterlagen an
- Kopie Deiner Personalakt (auch bei allen früheren Arbeitgebern)
- Kopie Deiner Krankenakte
- Kopie Deiner Vorsorgekartei
- Kopie vom Verbandbuch, wenn ein Sani /Ersthelfer im Betrieb die Erste Hilfe leistet
(kann mit der Vorsorge Kartei zusammen übermittelt werden - sollten beide von der Arbeitsmedizin kommen)
Das sind alles Dokumente, die man Dir in einer angemessenen Frist (14 Tage sollten ausreichen) zusenden muss.
Achte darauf, wenn die Post eintrifft, dass die Medizinischen Unterlagen auch von der Arbeitsmedizin / Betriebsarzt übersendet werden - der Arbeitgeber kann und darf diese Unterlagen nicht einsehen oder zur Kenntnis haben (Schweigepflicht vom Betriebsarzt)...
Sind die 14Tage um, ohne Posteingang, übergibst Du die Sache mit Deinem Anschreiben an der RA.
Dein Anwalt wird dann mit Nachdruck nachfragen!
(Ausnahme: Dein RA will selber Deinen AG und den Betriebsarzt anschreiben).
Die Unterlagen müssen aber zu Dir, Du musst kontrollieren ob die Unterlagen vollständig sind - und wenn wo Fehlzeiten sind...
Gleiche die Fehlzeiten mit Deinen Krankschreibungen, mit der Abwesenheit durch die Bundeswehr, den Arbeitsbeginn bei dieser Firma … ab.
Ähnlicher Vergleich wie mit den Ermittlungen durch den TAD, ein Arbeitstag hat 8 Std., 5 Tage die Woche, der Monat 4 Wochen...
Krankenzeiten und Arbeitstage mit Belastungen ergeben x Tage im Jahr die anderen Tage sollten dann Urlaub, Wochenenden und Feiertage sein
ABER keine Arbeitstage ohne Belastung (außer Du hattest welche - und das kannst nur Du und der AG wissen)
- aber nicht der TAD, errechnet der TAD weniger Belastung - fehlt etwas … Tage oder Tätigkeiten, die der TAD nicht beziffert
Deine Belastung wird dann unvollständig berechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt