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BK 2113 hat einer davon etwas Erfahrung wie man das Anerkennen lassen kann?

Letzteres führt ggf. dazu, dass die Ursache der Beschwerden im Privatbereich gesehen wird.

Hallo-Schaden,

also stecken überall Fallen und Fettnäpfchen. War ein Fehler das anzugeben bzw. auszufüllen? Was sollte ich jetzt machen, ist schon alles Richtung BG.

Nun gut, werde ich in den nachreichenden Zusatz Info nicht weiter angeben, halt nur das was ich beruflich gemacht habe bzw. nur das berufliche.
Reicht dann eigentlich auch aus.

Trotzdem benötige ich so eine Formel um die Belastungswerte anzugeben, was ich bei welcher Tätigkeit gemacht habe mit der oder jener Maschine.
Gibt es den sowas?

Gruß Karl
 
Hallo Karl

Was soll verkehrt daran sein anzugeben, bei welchen- auch nicht beruflichen Gelegenheiten - du Beschwerden / Schmerzen hast??

Es ging mir darum, dass du oben schriebst, dass du angeben willst, welche belastenden Tätigkeiten du privat ausgeübt hast. Solche Angaben zu machen halte ich für nicht klug. Aber vllt meintest du es auch anders.

Wenn du die Unterlagen sowieso schon abgeschickt hast, frage ich mich, warum du sie noch diskutierst. Dann wäre doch abzuwarten, was als Antwort kommt.

Ob es Formeln gibt, weiß ich nicht. Du hast danach schon sehr oft gefragt in mehreren Threads. Lies die Antworten noch einmal. Schrieb dir nicht ein (mit BK erfahrener) User, es gäbe diese nicht für die genannte BK?

LG
 
welche belastenden Tätigkeiten du privat ausgeübt hast. Solche Angaben zu machen halte ich für nicht klug. Aber vllt meintest du es auch anders.

Hallo HWS-Schaden,

das hatte ich vielleicht etwas anders gemeint. Das private hatte ich schon im Formular angegeben. Ich will nur das berufliche etwas ausbauen. Da ich da auch nur lapidar das angegeben habe. Nicht dass das selbe passiert wie bei der ärztlichen Stellungnahme beim BK-2103. Wo der beratende Arzt nichts von meinen Beschwerden bekommen hat, darum konnte er das nicht direkt begutachten bzw. Stellung dazu nehmen. Darum ging es mir. Das private würde dann vielleicht von der BG anders gedeutet werden. Da reicht das was ich angegeben habe.

Wenn du die Unterlagen sowieso schon abgeschickt hast, frage ich mich, warum du sie noch diskutierst.

Das wollte ich noch nachreichen, wie ich schon oben angedeutet hatte, wegen der ärztlichen Stellungnahme des beratenden Arztes.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

versuche es damit einmal.

a = Wurzel aus 1/8 (Summe a1 x a1 x t1 + a2 x a2 x t2 ....)

(kann leider nicht anders schreiben)

a ist die Tagesbelastung in m/s²
a1 x a1 = a² = Beschleunigung für das Werkzeug in m/s² z. B Flex
a2 x a2 = a² = Beschleunigung für das Werkzeug in m/s² z. B. Meißel
(gilt wenn zwei oder mehr Geräte an einem Tag bedient wurden )

Sonst nur immer a² x t.
t = Expositionszeit für jedes Werkzeug, d .h. reine Zeit in der das Gerät läuft – nicht die Arbeitszeit

Das Tages a muss immer größer 2,5 m/s² sein.

Gruß
 
Hallo slahan,

oooooh, danke für die Antwort. Damit kann ich wenigstens was anfangen.

Gruß karl
 
Mit einer privaten Mail hat es wegen Outlook leider nicht geklappt. Da wäre die Darstellung der Formel übersichtlicher. Viel Erfolg. Gruß
 
Mit einer privaten Mail hat es wegen Outlook leider nicht geklappt. Da wäre die Darstellung der Formel übersichtlicher.

Hallo slahan,

kannst es ja nochmals mit Onkelkarl54@outlook.de probieren, vielleicht funktioniert das jetzt.
Habe mal nach Deiner oben angegebenen Formel die Tagesbelastung für eine Maschine/Gerät ausgerechnet, da kam ein Tages a von 96,6 m/s² raus, bei nur einem Gerät. Das Gerät hat ein Vibrationswert von 13,9 m/s.

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nun einmal eine Frage.

Die jetzige Firma, wo ich immer noch angestellt bin, auch wenn das Arbeitsverhältnis ruht, auf Grund EMR, hat jetzt der BG eine Stellungnahme für BK-2113 zurückgesendet, wo die Firma über mich einige Angaben angeben musste, wie: Angestellt seit wann, welcher Betriebsarzt usw. Auch ein Blatt wo diese Angaben machen mussten über die Einwirkzeit mit den Maschinen o. Geräten, wo ich mit gearbeitet habe, auch die Angabe der genauen Gerätschaften und wie lange ich in der Schicht damit in Gange war und wie viel Arbeitstage/Woche.
Dort haben sie einige falsche Angaben gemacht, die nicht stimmen, mit den Zeiten, da ich mit den Gerätschaften in der Schicht etwas länger in Gange war, als die das angegeben haben.
Wie kann ich da nun widersprechen und meine Zeiten angeben, die ich nach meiner Meinung nach real gearbeitet habe? Kann ich überhaupt diese angegebenen Zahlen revidieren bzw. widersprechen und wie sollte ich das angeben?

Auch so, die jetzige Firma ist aus der Vorgänger Firma entstanden und ich wurde übernommen, da hat sich nur der Firmenname geändert. Die Chefs jetzigen Chefs waren schon in der alten Firma in der Geschäftsleitung, halt nur nicht als Geschäftsführer eingesetzt. Diese alten Firmenzeiten wurden gar nicht in der Stellungnahme angegeben. Wie kann ich diese Zeiten geltend machen bei der BG?

Was muss ich jetzt alles tun?

Da bräuchte ich mal Euren Rat, was und wie ich das am Besten machen kann und sollte.

Gruß Karl
 
Hallo,

oder sollte ich jetzt schon für mich die Tagesbelastungen schon ausrechnen, insgesamt für die Maschinen/Geräte was ich da so am Tag pro Schicht gemacht habe.
Gibt es da irgendeine Tabelle in Exel wo man das machen kann, oder reicht die Auflistung die mir oben slahan gemacht hat? Wäre natürlich in Exel übersichtlicher usw.

Wer hat vielleicht sowas von Euch auf dem Rechner und könnte mir das per Mail senden, oder andere Übersichtlichen Dinge.

Was meint Ihr?

Gruß Karl
 
Hallo Karl, bei deiner Berechnung stimmt etwas nicht. Wenn die Maschine eine Schwingbeuschleunigung von13,9 hat, kommt max. 13,9 raus, wenn du sie 8 Stunden am Tag effektiv bedienst. Das kommt praktisch nicht vor. Also muss ein Wert kleine 13,9 rauskommen.
Zu deiner Frage mit den Angaben deiner Firma: Woher hast du die Angaben deiner Firma. Üblich bekommt die die Bg. Ich würde nicht voreilig selbst rechnen. Das kann in die Hose gehen. Korrigiere die Angaben der Firma wenn die Bg mit dir spricht oder wenn der Bericht der Bg vorliegt und du Widerspruch einlegst. Da kannst du auch gleich sehen,wo noch weitere Fehler sind. Gruß
 
Wenn die Maschine eine Schwingbeuschleunigung von13,9 hat

Hallo slahan,

also das Gerät hat ein Vibrationswert von 13,9 m/s und ich hatte das pro Schicht ca. 1 Std im Betrieb, ist ein Druckluftnadler, zum säubern der Schweißnähte. Darum hatte ich das mit Deiner Rechnung bzw. Formel berechnet, die Du mir mal gesendet hattest hier im Forum (29.01.2020), siehe oben. Vielleicht hatte ich da auch was falsch gemacht. Darum wollte ich mal etwas haben, damit ich mal nachrechnen kann, wenn die BG das mal tut. Jetzt erstmal für mich.

Angaben deiner Firma: Woher hast du die Angaben deiner Firma. Üblich bekommt die die Bg. Ich würde nicht voreilig selbst rechnen. Das kann in die Hose gehen. Korrigiere die Angaben der Firma wenn die Bg mit dir spricht oder wenn der Bericht der Bg vorliegt und du Widerspruch einlegst. Da kannst du auch gleich sehen,wo noch weitere Fehler sind.

Diese Stellungnahme habe ich einsehen können, bei der BG, da gibt es ein Online-Portal " Meine BG " da kann ich jede Bewegung und jede Korrespondenz sehen und lesen was rausgeht und was reinkommt bei der BG in meinem Fall bzw. unter meinem Aktenzeichen. Darum konnte ich sehen, was die Firma zur BG zurückgesendet hat und was die da reingeschrieben haben. Darum meine Frage, was ich da machen kann, weil die Angaben nicht ganz stimmen. Und ich würde die Werte und Zeiten korrigieren, sowie ich das da tägl. gemacht habe. Dann die restlichen Zeiten, von der Vorgänger Firma, wo die jetzige Firma hervorgegangen ist und ich übernommen wurde. Es ist alles so geblieben, wie vorher, bloß das die Firma einen neuen Namen bekommen hat, die jetzigen Chefs waren auch schon in der alten Firma, bloß Bereichsleiter usw. und jetzt Geschäftsführer. Die Firmenzeiten der alten Firma wurden garnicht erwähnt, oder sollte ich die BG da aufmerksam machen?
Auch sind da nicht alle Firmen angeschrieben worden, wo ich tätig war, auch nicht die Zeit bei der Armee(Armee-DDR)wo ich in der Instandhaltung war, als Instandhalter. Auch nicht alle Firmen nach der Wende, nur die letzte, oder hat das was mit den letzten 5 Jahren zutun?

Gruß Karl
 
Hallo Karl, bei 13,9 und 1 Stunde täglich kommt 4,9 m/ s2 raus.
Bei der 2113 kommt es tatsächlich auf die letzten Jahre an. Gruß
 
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