Hallo Karl,
es geht Dir wie mir...
Mein Rechtsanwalt hat mir klar gemacht, dass alles in der Hand und Ermittlungspflicht vom Sozialgericht liegt - das Gericht muss ermitteln und Du kannst je nach Eingang der Schriftstücke eine Stellungnahme abgeben... letzte Möglichkeit ist in der mündlichen Verhandlung - wir machen uns unbeliebt beim Richter/in, wenn wir alles erst dort in Frage stellen.
Es wird eine medizinische Begutachtung stattfinden, zuerst durch die BG (Partei-Vortrag) dann durch das Gericht... daraus ergibt sich auch die Möglichkeit diese Fragen zu stellen... wie das Gericht damit umgeht, wer weiß. Ich habe versucht mit den Unfallmeldungen aus der Krankenakte (Arbeitsmedizin oder Sanitäter/Verbandbuch) beim neutralen Gerichtsgutachter meinen Verschleiß zu belegen...
Dein RA sollte wissen wie er diese Fragen einbaut - besonders wenn die Antworten fehlen die Gefährdungsbeurteilung ist persönlich und nicht auf die Hände beschränkt. Bei mir soll diese Gefährdungsbeurteilung auch vorliegen … fehlt aber in der Akte!
Dein RA bekommt auch Antworten, wo wir nicht weiter kommen...
Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
es geht Dir wie mir...
Mein Rechtsanwalt hat mir klar gemacht, dass alles in der Hand und Ermittlungspflicht vom Sozialgericht liegt - das Gericht muss ermitteln und Du kannst je nach Eingang der Schriftstücke eine Stellungnahme abgeben... letzte Möglichkeit ist in der mündlichen Verhandlung - wir machen uns unbeliebt beim Richter/in, wenn wir alles erst dort in Frage stellen.
Es wird eine medizinische Begutachtung stattfinden, zuerst durch die BG (Partei-Vortrag) dann durch das Gericht... daraus ergibt sich auch die Möglichkeit diese Fragen zu stellen... wie das Gericht damit umgeht, wer weiß. Ich habe versucht mit den Unfallmeldungen aus der Krankenakte (Arbeitsmedizin oder Sanitäter/Verbandbuch) beim neutralen Gerichtsgutachter meinen Verschleiß zu belegen...
Dein RA sollte wissen wie er diese Fragen einbaut - besonders wenn die Antworten fehlen die Gefährdungsbeurteilung ist persönlich und nicht auf die Hände beschränkt. Bei mir soll diese Gefährdungsbeurteilung auch vorliegen … fehlt aber in der Akte!
Dein RA bekommt auch Antworten, wo wir nicht weiter kommen...
Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt