• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

BK 2113 hat einer davon etwas Erfahrung wie man das Anerkennen lassen kann?

Hallo Karl,

es geht Dir wie mir...

Mein Rechtsanwalt hat mir klar gemacht, dass alles in der Hand und Ermittlungspflicht vom Sozialgericht liegt - das Gericht muss ermitteln und Du kannst je nach Eingang der Schriftstücke eine Stellungnahme abgeben... letzte Möglichkeit ist in der mündlichen Verhandlung - wir machen uns unbeliebt beim Richter/in, wenn wir alles erst dort in Frage stellen.

Es wird eine medizinische Begutachtung stattfinden, zuerst durch die BG (Partei-Vortrag) dann durch das Gericht... daraus ergibt sich auch die Möglichkeit diese Fragen zu stellen... wie das Gericht damit umgeht, wer weiß. Ich habe versucht mit den Unfallmeldungen aus der Krankenakte (Arbeitsmedizin oder Sanitäter/Verbandbuch) beim neutralen Gerichtsgutachter meinen Verschleiß zu belegen...

Dein RA sollte wissen wie er diese Fragen einbaut - besonders wenn die Antworten fehlen die Gefährdungsbeurteilung ist persönlich und nicht auf die Hände beschränkt. Bei mir soll diese Gefährdungsbeurteilung auch vorliegen … fehlt aber in der Akte!

Dein RA bekommt auch Antworten, wo wir nicht weiter kommen...

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo Karl,

die Gefährdungsbeurteilung muss ein Datum / Stand beinhalten!

Somit ist QM-mäßig (QM-Qualitätsmangement) und auch von Seiten des Bereiches Arbeitssicherheit nachvollziehbar, wann erstmals eine Gefährdungsbeurteilung in Kraft getreten ist und evtl. mittlerweile Revisionen in Kraft getreten sind :cool:

Ansonstene ist Deinem AG der geforderte Gesundheitsschutz, Aktualisierung und Dokumentation als nicht ordungsgemäß nach Vorschriften
vorzuwerfen.

Wenn Du sagst, Du wurdest nie auf eine Gefährdungsbeurteilung geschult oder in der Angelegenheit der ASI (Arbeitssicherheit) - dann dokumentiere dies und sieh zu das Du an die Gefährdungsbeurteilung kommst mit Datum dieser!

Vielleicht kennst Du
BAuA - Startseite - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Hier informiere Dich weiter!

Unter Umständen könnte ggf. bei Dir heraus kommen, dass im schlechten Sinne, Dein AG sich nicht an Vorschriften gehalten hat und auch die BG - in der Form des TAD´s auch Deinen AG nicht überprüft hat oder bei der Prüfung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Karl,

diese bekommst Du vom AG.

Mögliche Quellen beim AG können je nach Organisation sein:

- Vorgesetze
- Kollegen
- QM = Qualitätsmanagement
- ASI = Arbeitssicherheit

Leider habt Ihr keinen BR, welcher Dir auch noch zuarbeiten könnte :(

Wichtig ist für Dich auch bei der Einsicht der Personalakte, dass alle Sicherheitsunterweisungen dokumentiert wurden.

Was nicht dokumentiert wurde!

Der AG muss die Dokumentation im Grunde mit folgenden Angaben archivieren:

1. Thema der Unterweisung
2. Wer hat die Unterweisung durchgeführt
3. Datum
4, Lehrmaterial (Powerpointpräsentation... usw.) Präsentation mit mit Inhalten ebenfalls archiviert sein.
5. Dauer der Unterweisung (z. B. xy Minuten)
6. Erfolgskontrolle hier kann es z. B. sein: Fragen an die Teilnehmer oder auch ein schriftl. Test als Erfolgskontrolle
7. Auswertung der Erfolgskontrolle mit bestanden oder auch nicht und dann mit dokumentierter Nachschulung und wieder Erfolgskontrolle.

Auch ist es Aufgabe der ASI die Arbeitsplätze zu begehen und zu beurteilen und Berichte zu schreiben (z. B. mit Hinweisen zur Umsetzung von Maßnahmen). Dies muss schriftlich erfolgen und auch schriftl. bestätigt werden mit Umsetzung und Kontrolle durch die ASI - damit dann ein Vorgang abgeschlossen werden kann.

Die BG vertreten durch den TAD hat dieses auch zu überprüfen. Auch die Aufgabe des TAD´s sind regelmäßige Begehungen von Unternehmen und Kontrollen der Arbeitsplätze - ggf. Feststellungen zu machen mit Auflagen und diese dann wieder zeitgerecht zur überprüfen (Prinzip eines Audits!).

Somit muss allles einer Dokumentation unterliegen.

Das - worin Du geschult wurdest - muss in deiner Personalakte sein. Ist dort eine Unterweisung / Schulung eingetragen muss sie der Nachverfolgung der von mir beschriebenen Punkte nachvollziehbar sein.

Die Unterweisungen unterschreibst Du auch selber mit Datum und eigener persönlicher Unterschrift! Somit ist alles nachweisbar.

Und auch kein AG kann behaupten Du wurdest geschult wenn er keine Dokumentation welche Du nicht gegengezeichnet hast - diese
hättest Du erhalten!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra, hallo Karl,

es ist alles schön zusammen geschrieben ABER
1. zu jedem Tätigkeitswechsel müssten die "neuen Gefahrenschwerpunkte" geschult werden...
das kann keiner mehr nachvollziehen.
2. In die Vorsorge Kartei gehören medizinischen Befunden - die fallen unter Datenschutz und sind der Personalabteilung und dem Arbeitgeber unbekannt... (oder sollten es sein).
3. Der Arbeitsmediziner hat nicht mit Schulungen / Unterweisungen zu tun -
für die Arbeitsschutzuntersuchungen sind alleine die Belastungen (Meldung durch den Arbeitgeber) zu berücksichtigen

@slahan
... und zum Typ und Gewicht gehört auch die Trenn- oder Schleifscheibe, da ist auch zu hinterfragen welche Scheibe zu den Reverenz Werten der Herstellerangaben gehört, ( Diese Trenn und Schleifscheiben haben auch ein Verfalldatum - ob und wie sich das auswirken kann ... ich bin Forstwirt ;-)

wenn das jetzt zusammen ist...
die Belastung in Zwangshaltung (eigene Berechnung zu BK 2108)
die Belastung Heben und Tragen (eigene Berechnung zu BK 2108)
die Belastung zur HWS (gekoppelt an die LWS ??? was auf der Schultergetragen wird belastet auch die LWS)
der Verschleiß an der Schulter (vibrationsbedingt - Offene BK 2103)
CTS BK (2113)

… ist diese Belastung und der Verschleiß bestimmt im Zusammenhang zur Arbeit zu sehen.

@karl - eigentlich fehlt noch etwas …
Hüfte Beine Knie Füße.... wurde da auch schon etwas diagnostiziert?
https://www.dguv.de/projektdatenbank/ffff0119/pr9119.pdf
in dem Link wird beschrieben, wie der Verschleiß anhand der Körperveränderungen statt findet … nicht nur an Bandscheiben gemessen …

MfG
Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

Dein Beitrag ist sehr gut.

Aber:
3. Der Arbeitsmediziner hat nicht mit Schulungen / Unterweisungen zu tun -
für die Arbeitsschutzuntersuchungen sind alleine die Belastungen (Meldung durch den Arbeitgeber) zu berücksichtigen

Genau richtig, die Schulungen und Unterweisungen müssen in der Personalakte geführt werden!

Und dies war auch auch nicht meine Aussage, dass die Schulungen und Überweisungen über die Arbeitsmedizin laufen, sondern über
den Bereich HR!

Nun stellt sich auch für mich die Frage (so gedacht....), die Fa. von User Karl hat keinen BR. Dies könnte als Grund haben (geringe Betriebsgöße) aber
aus dem Gefühl nach der Beschreibung mit Umfirmierung, dass kein Engagement der Belegschaftsgröße besteht einen BR zu gründen, oder die
GF die Gründung mit Arbeitsplatzverlust unterdrückt und die Ängste der MA ausnutzt.

Demnach schließe ich auf eine Betriebsgröße welche mit einem externen Arbeitsmediziner arbeitet. Dieser ist beauftragt lt. Gesetz und und führt die Untersuchungen durch, welche durch den Betrieb beauftragt sind. Aber hier stellt sich die Frage, gibt / gab es Arbeitsplatzbegehungen? Kennt der
externe Arbeitsmediziner die Arbeitsplätze und die Belastungen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kasandra
glücklicherweise sind wir auf derselben Seite mit dem gleichen Ziel...
es geht auch am Thema vorbei, mögliche Fehldeutungen vorzuhalten - für mich ist die Personalakte nicht "scharf" mit den Schulungen …

Du hast recht, aber wir haben " einen Tag mit Kaffee und einem Mittagessen verbracht" und leichter als sonst, das Geld verdient …
Die Unterschrift bei diesen Schulungen hat kaum Aussagekraft... wenn die Unfallverhütungsvorschrift Thema war wurde die UVV besprochen (gemeinsames Vorlesen) und vielmehr war da nicht...oder es wurde "ergonomisches" Heben und Tragen besprochen - aus den Beinen usw.
… und aus den Beinen heben...meine Knie sind kaputt und meine Füße auch (Link letzter Beitrag -> Senk- und Spreizfuß)

Ironie des Schicksals: da sind die Schulungen eher kontraproduktiv hätte man in der Schulung aufgepasst, wäre man bestimmt noch gesund

Mit freundlichen Grüßen
der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

natürlich muss die PP-Präsentation und Erfolgskontrolle entsprechden mit archiviert werden :cool: in der Personalakte.

Ansonsten hat HR - ASI und sonstige Beteiligte im Unternehmen versagt!!!!

Dieses Versagen beruht dann auch auf allen gesetzlichen Vorschriften und Nomen mit welchen das Unternehmen auditiert, kontrolliert wird.

Und weiterhin, wird das Unternehmen in entsprechenden Zeiträumen korrekt durch Aufsichtsbehörden kontrolliert und ggf. Abweichungen dokumentiert und zeitgerecht nachgeprüft?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

Meine Meinung:
Du bist etwas zu idealistisch, die Firma hat keinen Betriebsrat.
Wer soll Zeit für die Gefährdungsbeurteilung haben und Papier ist geduldig....

Wenn dann der TAD kommt … nicht jeder Betrieb wird kontrolliert...
und wenn der TAD seine Arbeit "richtig" machen würde, wäre die Hälfte oder über die Hälfte der Beschwerden hier weg.

(auch meine Einschätzung!)

Ich lasse mich gerne korrigieren...

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt

es ist verpflichend für jeden Unternehmer oder Betrieb, eine Akte für Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsunterweisung für die Mitarbeiter zu führen und dies durch eine Unterschrift nachzuweisen.
Ich selbst habe vor über 45 Jahren in einen kleinen Handwerksbetrieb als Lehrling angefangen 4 Gesellen 3 Lehrlinge und der damalige Meister und auch Inhaber der Firma hat uns regelmässig unterwiesen in den Unfallverhütungsvorschriften ( oder so ähnlich).

da kann sich keiner rausreden er habe keine Zeit.

mfg gerd
 
Hallo Gerdibub,
stimmt! ( und Dein alter Chef war einer von den GUTEN)

aber es wird einfach nicht gemacht... größere Firmen machen eine "Arbeitsplatzbewertung", eine Gefährdungbeurteilung für alle!
Diese Gefährdungsbeurteilung ist nicht "personenscharf"

jeder hebt einen anderen Sack!
an anderen Tagen!
unterschiedliche Tragestrecke!
unterschiedliche Anzahl von Säcken...

Und der TAD kann das nicht übersehen.... (gelingt aber doch)

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo Ihr,

also werde ich mal bei der Firma fragen, ob sie mir meine Personalakte kopieren und schicken, weil ich zu weit entfernt wohne um dort hinzufahren. Vielleicht machen sie das, ansonsten weiß ich nicht wie ich da ran komme. Oder mein RA sollte das beantragen, auf Akteneinsicht.

Was meint Ihr?

Gruß Karl
 
Top