Hallo oerni,
Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006 B4 RA 22/05R
Nachdem der 4 Senat 2006 unter Vorsitz des Richters Prof. Dr. Wolfgang Meyer die Abschläge für rechtswidrig erklärte,
wurde er degradiert.
Doch nur, weil er bei den Rentenversicherungsträgern und Sozialministerium auf Unmut gestoßen war und die Rentenabschläge bei Erwerbsminderung für verfassungswidrig erklärt hat.
Einige Artikel über ihn wurden im Netz bereits gelöscht.
Gruß
Anja
Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006 B4 RA 22/05R
Nachdem der 4 Senat 2006 unter Vorsitz des Richters Prof. Dr. Wolfgang Meyer die Abschläge für rechtswidrig erklärte,
wurde er degradiert.
Doch nur, weil er bei den Rentenversicherungsträgern und Sozialministerium auf Unmut gestoßen war und die Rentenabschläge bei Erwerbsminderung für verfassungswidrig erklärt hat.
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Umstrittene Urteile: Bundessozialgericht degradiert unbequemen Richter
Er hat umstrittene Urteile zur Rentenversicherung gesprochen, die teils milliardenschwere Folgen hatten - jetzt verliert Bundessozialrichter Meyer einen Großteil seiner Kompetenzen. Er soll künftig nur noch für sozialrechtliche Randgebiete zuständig sein.
www.spiegel.de
Gruß
Anja