• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Petition : Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Hallo,

der VdK hat folgendes veröffentlicht:


Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde von VdK und SoVD gegen Ungleichbehandlung bei EM-Renten zurück​


  • Rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner bleiben durch Stichtagsregelung benachteiligt
  • Gesetzgeber hatte auf Druck von VdK und SoVD bei EM-Bestandsrenten mit Zuschlägen nachgebessert

Das Bundesverfassungsgericht hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Aktenzeichen: 1 BvR 847/23). Die Sozialverbände waren nach Karlsruhe gezogen, um die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern zu stoppen. Denn Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, erhalten weniger Rente als Neurentner, die seit 2019 ihre EM-Rente beziehen.


Das liegt daran, dass unterschiedliche Zurechnungszeiten gelten. Wer ab dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente erhält, den behandelt die Rentenversicherung so, als hätte sie oder er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Das Problem: Von dieser Erhöhung profitieren jene Personen nicht, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente beantragen mussten. Mehr als 1,8 Millionen Menschen haben deshalb nichts von dieser Verbesserung.


Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass diese Stichtagsregelung rechtens ist. In seiner Begründung heißt es, dass der Gesetzgeber „zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte“ Stichtage einführen kann. Dabei räumt das Gericht ein, dass jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt.


Auf öffentlichen Druck von VdK und SoVD hatte der Gesetzgeber bei den sogenannten Bestandsrentnerinnen und -rentnern, deren EM-Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, in der Zwischenzeit Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent. Nach Ansicht von VdK und SoVD sind diese jedoch zu niedrig und stellen keine Gleichbehandlung mit Neurentnern her. Die Zuschläge werden außerdem erst zum Juli 2024 eingeführt und damit nach Ansicht von VdK und SoVD viel zu spät.


VdK-Präsidentin Verena Bentele ist enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Für alle Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist das eine ganz bittere Entscheidung. Auch wenn auf unseren politischen und juristischen Druck überhaupt erst Zuschläge für Bestandsrenten beschlossen wurden, hätten wir uns natürlich mehr gewünscht.“


Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, erklärt dazu: „Leider haben sich unsere Erwartungen nicht erfüllt und die Ungleichbehandlung besteht fort. Dennoch hat es sich gelohnt, gemeinsam mit dem VdK seit 2020 dieses Musterstreitverfahren durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu führen. Die Nachbesserungen für Bestandsrentner sind ein Teilerfolg.“


Freundliche Grüße

Anja
 
Hallo Anja,

Danke Dir für`s einstellen.
Hier gab es mit ziemlicher Sicherheit "politischen" Druck an das angeblich neutrale Gericht.
 
Hallo,

in der Sache gibt es eine Wendung. Scheinbar gibt es Bestrebungen, den EMGR einzuschalten. Es könnte zur nächsten "Klatsche" für die Bundesrepublik werden.
Diese Nachricht bekamen die Unterstützung bereits gestern:
Liebe Unterstützende,
die Ungleichbehandlung der Bestandsrenter in der Erwerbsminderungsrente kann fortgeführt werden.
08.08.2023
Mit Genehmigung des Verfassers wird folgende Mail an die Bundesrechtsabteilung VdK veröffentlicht.
Guten Tag Herr L.
mit Bestürzung habe ich Ihre menschenrechtswidrige Ausführung zur Kenntnis genommen und teile Ihnen mit, dass der EGMR entgegen Ihrer Einlassung alle nationalen Entscheidungen anhand der EMRK überprüfen kann, falls die Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. Art. 35 EMRK erfüllt sind, so dass Ihre ablehnende Haltung zu Lasten der Bestandsrenter betr. grundlegender Menschenrechte offenkundig den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs gem. Art. 17 EMRK, erfüllt.

Da das Recht der Vereinten Nationen zum vorliegenden Fall diverse Analognormen aufweist, ergeht eine Mitteilung insbesondere an meinen u.a. Ansprechpartner in Genf, der eine ausführliche Erläuterung zur Diskriminierung (Art. 26 ICCPR) der Bestandsrenter nun auch durch den VdK, folgt.

Abschließend bitte ich Sie mein heutiges Schreiben der Präsidentin des VdK Frau Bentele vorzulegen, damit sie ggf. über Ihr menschenrechtswidriges Ansinnen zu Gunsten der Bestandsrentner fristgerecht entscheiden kann.

Mit freundlichen Grüßen
S.J.H.
Menschenrechtsverteidiger gem. UN Res. 53/144

Wer im VdK Mitglied ist, kann eine Beschwerde über folgende Mailadresse einreichen:
Mailadresse: bundesrechtsabteilung@vdk.de

Wir bitten um zahlreiche Beteiligung.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-

Wir haben in den letzten Tagen sehr viele Mails erhalten. Leider ist es uns nicht möglich alle zu beantworten.
Wir bitten um Verständnis.


Der Initiator/die Initiatorin

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
Nachtrag - aufgrund von schwerer Erkrankung konnte ich es nicht einstellen.


Das EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz ergänzt das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz durch ein zweistufiges Verfahren, um eine monatliche Auszahlung des Zuschlag szum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zugewährleisten


EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz

Drucksache20/10607 vom12.03.24

https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010607.pdf



Am Montag 8. April 2024 öffentlicheAnhörung zum Gesetzentwurf:

Zeit: Montag, 8. April2024, 16 Uhr bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus,Sitzungssaal 4.900


zum
Gesetzentwurf SPD-Fraktion,Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP-Fraktion
Entwurf eines Gesetzes über die Auszahlung derErwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung(EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)
BT-Drucksache20/10607


https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/Anhoerungen/995020-995020

Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen unter:


https://www.bundestag.de/resource/b...073dcf5f7832/Materialien-Erwerbsminderung.pdf



Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in dem Übergangszeitraum von Juli 2024 bis November
2025 in einer 1.Stufe eine von der Rentenzahlung getrennte Zuschlagszahlung erfolgt,
ohne dass eine Anhebung der persönlichen Entgeltpunktevorgenommen wird. Stattdessen
soll eine Zuschlagsgewährung über die Anhebung der Rentenzahlbeträge um 4,5 bzw. 7,5 %
erfolgen. In einer 2. Stufe soll dann die Anhebung der persönlichen Entgelt-
punkte ab dem 1. Dezember 2025 vollzogen werden.

Zur Information über das zur Anwendung kommende Verfahren erhalten die Betroffenen Anfang Juli 2024 vor Aufnahme der Zuschlagszahlungen abMitte Juli 2024 einen Bescheid. Darin wird die Höhe des Zuschlagsund derZeitraum der Zahlung dargestellt. Zudem wirddarüber
informiert, dass die Zahlung auf dem Kontoauszug mit„Rentenzuschlag“ ausgewiesen wird.



09.04.2024 Arbeit und Soziales —Anhörung — hib 213/2024


Zustimmung zur „Hilfslösung“ bei der Erwerbsminderungsrente​


Berlin: (hib/HAU) Das von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene zweistufige Verfahren zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag zum Gesetzentwurf über die Auszahlung derErwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung(EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) (20/10607).Hintergrund der Regelung ist, dass die Deutsche Rentenversicherung(DRV) Ende 2023 feststellen musste, dass eine technische Umsetzung -der Berechnung und Auszahlung des Zuschlags nach demErwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2022 bis Juli 2024 nicht realisierbar ist.


Nach derzeitigem Stand - Bundestagssitzung am 25.04.24


Liveübertragung: Donnerstag, 25. April, 17.45 Uhr


Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 25. April 2024, nach rund 45-minütiger Aussprache über den Gesetzentwurf von SPD,Bündnis90/Die Grünen und FDP zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (20/10607)ab. Dazu legt der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vor.

Freundliche Grüße
Anja
 
Hallo Seenixe,

zu deinem Beitrag # 136 ist folgendes anzumerken.

Der VdK und der Sovd haben es verneint die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof f. Menschenrechte
einzureichen.
Auch haben beide Verbände erreicht, dass der Beitrag durch Openpetition gelöscht wurde. (bei der Petition)

Leider wurden auch die Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt um eventuell eine Klage einzureichen.
Es gäbe zu diesem Punkt einiges zu berichten, aber es nützt nichts.
Vielleicht später zu einem anderen Zeitpunkt.

Viele Grüße
Anja
 
Hallo Anja,

Danke für Deine Ausführungen.

Schade das weder VDK noch Sovd Klage beim EUGfM eingereicht haben.

Die EMR oder Altesrentner sollten sich zusammen tun und auf die Straße gehen - so wie die Baueren!
 
Hallo Anja,

Ich bin baff, wie viel Kraft du in dieser Sache mitbringst und verfolge diese sehr interessiert. Vielen Dank dafür und deine ganzen Updates hier!

Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob die derzeitige Gesetzgebung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.
Ein Anwalt für Menschenrechte erklärte mir einst, dass es im Sozialrecht keinen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt. Er konnte mir das alles begründen, ich habe nur leider vergessen, warum sich das nicht mit dem GG beißt. Aber das ist die Sichtweise, dass es sich nicht beißt.

Jährlich werden nur 1-3 % der Verfassungsbeschwerden angenommen
Auch das erzählte mir dieser Anwalt, dass es äußerst schwierig ist, seine Klage zugelassen zu bekommen. Dasselbe gilt für den EGMR; dort ist es wohl noch schwieriger. Da besteht zusätzlich das Problem, dass die BRD die entsprechende EU-„Gleichbehandlungscharta“ nicht ratifiziert hat. Man kann also nur über die EU-Menschenrechte gehen, und da ist es offen, ob man einen solchen Grundsatz ableiten kann.
 
Top