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Petition : Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Hallo oerni,

VDK Präsidentin/Präsident war immer ein EHRENAMT.
Erst seit Bentele das Amt übernommen hat wird eine Entschädigung von 100.000,-- pro Jahr
gewährt.

Herzliche Grüße
Anja
 
Hallo zusammen

( es stimmt wirklich)

Mit Verena Bentele steht seit Mai erstmals keine ehrenamtliche, sondern eine hauptamtliche Präsidentin an der Spitze des Sozialverbands VdK Deutschland. Eine eilige Satzungsänderung machte es möglich. Der mitgliederstarke VdK Baden-Württemberg geht dagegen nun gerichtlich vo




gruss gerd
 
Na ja, für satte 120.000.- Euro Brutto pro Jahr können die mich auch anstellen.

Wer verdient schon 100.000.- € Netto?
 
Hallo,
ich lese und staune, aber die Empfehlung bedeutet noch lange nicht die Umsetzung, obwohl es nur richtig wäre.
Bei den derzeitigen Ausgaben für Militär und DoppelWums fehlt mir allerdings die Vorstellung, dass die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Aber wir sollten dies sehr aufmerksam beobachten und dran bleiben.

Gruß von der Seenixe
 
Habe ich etwas versäumt?
aus dem Text:
Im Vergleich dazu könne sich bei anderen Versicherten mit vorzeitigem Rentenbeginn der Abschlag auf bis zu 14,4 Prozent belaufen.
Ich war immer der Meinung dass max. 10,80 % Abschlag gilt.
 
Hallo Oerni,

Der Jahrgang 1964 muß eigentlich bis 67 Jahre arbeiten. Als Schwerbehinderter kannst Du mit 63 Jahren in die Rente gehen. Damit sind 4 Jahre auszugleichen und daraus ergeben sich 48 Monate x 0,3 Punkte gleich 14,4 % Abzüge. Dies betrifft gestaffelt nach Jahrgang auch schon die Jahrgänge davor.
Der max.Abschlag steht meiner Meinung nach nicht im Gesetz sondern nur der Abschlag von 0,3 % je Monat.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo oerni,

nein Du hast nichts versäumt.

Es gibt div. Altersrenten mit verschiedenen Voraussetzungen alles weitere unter dem LINK


für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme verringert sich die Rente nach § 77 SGB VI jedoch um 0,3 Prozent. Der maximale Rentenabschlag liegt somit bei 14,4 Prozent

https://www.deutsche-rentenversiche...srente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

Die Petition - abschlagfreie Rente für Schwerbehinderte - wurde im Petitionsauschuss "bearbeitet"
und an das Bundesministereium für Arbeit u. Soziales überwiesen. Ob und wie lange es dauert bis es dort bearbeitet wird
kann lange dauern.



Freundliche Grüße

Anja
 
Hallo Seenixe und Anja,

Danke für Eure ausführliche Erklärung.
Ich war immer von dem alten Rentenbeginn ausgegangen und da war bei 10,80 % Ende.

Das mit der Petition und Überweisung an BuMi A+S kenne ich aus meiner Pet. zu SGB VII § 200.
Dort gibt es Lobbyisten und die werden schon dementsprechende (abweisende) Schreiben verfassen.
Schließlich hat die Rentenkasse eh schon soviel Leistung (vor allem Fremdleistung) zu tätigen, dass für uns Schwerbehinderte
keine zusätzlichen Gelder übrig sein werden.

Trotzdem Durchhalten und ggf. immer wieder neue Anträge oder Petitionen stellen.
Wie meinte ein vorsitzender Richter beim LSG:
Wenn wir den xx heute nicht befriedigen, liegt morgen wieder ein neuer Antrag auf dem Tisch und wir können uns überlegen,
was langfristig gesehen, deutlich teurer sein wird!
 
Hallo,

die Urteile vom BSG wurden leider immer noch nicht veröffentlicht.

Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat am 10. November 2022 entschieden (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R).

Laut Rücksprache dauert es anscheinend noch 4-6 Wochen bis die Urteile veröffentlicht werden.

Freundliche Grüße

Anja
 
Hallo gerdibub,

darum geht es nicht - was am 1.7.2024 den Bestands-EM Rentner zugewiesen wurde.
Sondern, daß der VdK und Sovd Verfassungsbeschwerde einreichen werden.

Nach Ansicht des VdK und des SoVD sind diese Zuschläge jedoch zu niedrig und sollten doppelt so hoch sein - nur dann würde eine echte Gleichbehandlung hergestellt. Außerdem werden diese Zuschläge erst zum Juli 2024 eingeführt und damit nach Ansicht beider Sozialverbände viel zu spät umgesetzt.


Das Bundessozialgericht in Kassel hat in seinem Urteil um die Höhe der sogenannten Bestands-Erwerbsminderungsrenten entschieden und die gemeinsame Revision des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob die derzeitige Gesetzgebung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Der SoVD und wir als VdK gehen deswegen nun nach Karlsruhe.“

Viele Grüße

Anja
 
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