Hallo Anja,
ja, dito die Ablehnungen werden schon auch politisch beeinflusst bzw. die Gerichtspräsidenten werden
m. E. von oben angehalten "wirtschaftlich" mit der Angelegenheiten umzugehen. (hatten auch schon ehrenamtliche
Richter im Netz erwähnt)
Das spiegelt sich u. a. schon bei den
speziellen DRV Rentengutachter wieder!
OK, es gibt hierbei auch objektive und menschlich umgänglich, mit dem besten Wissen und gewissen urteilende, aber das sind halt nicht alle.
Die Mehrheit sind w. g. spezielle Spezis, die ihre Vorgaben, zum Wohle der Versichertengemeinschaft und des Sozialstaates
niederlegen.
Ich hatte dies schon oft erlebt, wie unvollständig und schmierig solche ""Gutachten"" (ich nenne es beratungsärztliche Stellungnahmen)
im einzelnen sein können. Natürlich will die DRV solche Ergebnisse gerne sehen und sich hinter ihnen verstecken.
Man muss es den Antragsteller so schwierig wie möglich machen und so mancher (kenne ich einige) geben nach einem
negativ Widerspruch Bescheid auf. Dann muss es halt so sein.....
nein da muss man erst anfangen!
Wiederum müssen natürlich die Akten und Krankheitsgeschichte vorab überprüft werden, reichen die
Gegebenheiten aus, sind genug gute Fachärzte im Boot, zutreffende Berichte und Gutachten vorhanden.
Bloß wegen einem Rückenleiden bekommt man heute keine Rente mehr und dies gilt auch für eine psychische Erkrankungen.
Diese müssen schon langjährig vorhanden und therapiert werden bzw. engmaschige Facharztbesuche, Psychotherapie
wäre sicherlich vorteilhaft.
Das bei noch nicht Austherapiert gerade von psychischen Leiden alles noch nicht so schlimm sein kann, der Zahn hatte
jüngst die Rechtsprechung sich selbst gezogen.
Die Richter hatten jetzt doch mal ihr "Hirn" eingeschaltet und nicht nur auf Tunnelblick gestellt.
Eine noch nicht "
Austherapiert" hat wenn überhaupt eine Auswirkung auf eine unbefristete Rente, hierbei
können die Renten immer befristet werden, wenn noch Hoffnung auf eine Besserung besteht bei
stetiger Therapie.
Ich kann nur jedem raten
(schon beim Antrag) einen entsprechenden (wer suchet der findet) Anwalt zur Rate ziehen.
(kommt Antrag in eine andere Schublade)
VDK - Gewerkschaftsozi- usw. naja manchmal geht es auch mit denen. Aber oft, wenn es in eingemachte geht, dann
wird es schwierig. Eigentlich sind dies mehr oder weniger s. g. mit Schwimmer und gegen den Strom wird es schwierig.
Eine sozial Rechtsschutzversicherung würde ich auch anraten. Diese kann man noch vor einem Verwaltungsbescheid Bescheid abschließen
(mit einer gewissen Karenzzeit je nach Versicherung). Natürlich zahlt die RS i.d.R bloß vor Gericht und der Widerspruch ca. 300-600€ muss man aus eignender Tasche.
Grüße