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Petition : Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Hallo,

leider gibt es zu den offenen Verfahren vor dem Bundessozialgericht
noch keinen Termin.
Auch schweigt der Petitionsauschuss zu der Petition weiter.

Freundliche Grüße

Anja
 
Hallo Anja,

ja, dito die Ablehnungen werden schon auch politisch beeinflusst bzw. die Gerichtspräsidenten werden
m. E. von oben angehalten "wirtschaftlich" mit der Angelegenheiten umzugehen. (hatten auch schon ehrenamtliche
Richter im Netz erwähnt)

Das spiegelt sich u. a. schon bei den speziellen DRV Rentengutachtero_O:oops: wieder!
OK, es gibt hierbei auch objektive und menschlich umgänglich, mit dem besten Wissen und gewissen urteilende, aber das sind halt nicht alle.
Die Mehrheit sind w. g. spezielle Spezis, die ihre Vorgaben, zum Wohle der Versichertengemeinschaft und des Sozialstaates
niederlegen.


Ich hatte dies schon oft erlebt, wie unvollständig und schmierig solche ""Gutachten"" (ich nenne es beratungsärztliche Stellungnahmen)
im einzelnen sein können. Natürlich will die DRV solche Ergebnisse gerne sehen und sich hinter ihnen verstecken.

Man muss es den Antragsteller so schwierig wie möglich machen und so mancher (kenne ich einige) geben nach einem
negativ Widerspruch Bescheid auf. Dann muss es halt so sein.....nein da muss man erst anfangen!

Wiederum müssen natürlich die Akten und Krankheitsgeschichte vorab überprüft werden, reichen die
Gegebenheiten aus, sind genug gute Fachärzte im Boot, zutreffende Berichte und Gutachten vorhanden.
Bloß wegen einem Rückenleiden bekommt man heute keine Rente mehr und dies gilt auch für eine psychische Erkrankungen.
Diese müssen schon langjährig vorhanden und therapiert werden bzw. engmaschige Facharztbesuche, Psychotherapie
wäre sicherlich vorteilhaft.

Das bei noch nicht Austherapiert gerade von psychischen Leiden alles noch nicht so schlimm sein kann, der Zahn hatte
jüngst die Rechtsprechung sich selbst gezogen.
Die Richter hatten jetzt doch mal ihr "Hirn" eingeschaltet und nicht nur auf Tunnelblick gestellt.
Eine noch nicht
"Austherapiert" hat wenn überhaupt eine Auswirkung auf eine unbefristete Rente, hierbei
können die Renten immer befristet werden, wenn noch Hoffnung auf eine Besserung besteht bei
stetiger Therapie.

Ich kann nur jedem raten (schon beim Antrag) einen entsprechenden (wer suchet der findet) Anwalt zur Rate ziehen.
(kommt Antrag in eine andere Schublade)
VDK - Gewerkschaftsozi- usw. naja manchmal geht es auch mit denen. Aber oft, wenn es in eingemachte geht, dann
wird es schwierig. Eigentlich sind dies mehr oder weniger s. g. mit Schwimmer und gegen den Strom wird es schwierig.

Eine sozial Rechtsschutzversicherung würde ich auch anraten. Diese kann man noch vor einem Verwaltungsbescheid Bescheid abschließen
(mit einer gewissen Karenzzeit je nach Versicherung). Natürlich zahlt die RS i.d.R bloß vor Gericht und der Widerspruch ca. 300-600€ muss man aus eignender Tasche.

Grüße
 
Hallo Siegfried

Deinen Beitrag zu den Thema, verstehe ich jetzt nicht.

ich habe auch unterschrieben.


gruss gerd
 
Hallo Gerd,

Anja Zitat:

"Gleichzeitig wurde in den Raum gestellt, dass die Ablehnungen "politisch" vorgegeben
werden
. Auch Budgetüberlegungen können für die Ablehnung verantwortlich sein."

Auf dieser Darlegungen ein Refrain zurück von mir, dass die Ablehnung- Maschinerie schon
beim Antrag, Gutachter usw. zu Gänge kommt und natürlich politisch gewollt. Dazu kommt nicht selten, eine
schlechte Vorbereitung des Antragstellers, mangelhafte Aussagen der behandelten Ärzte und Einzelkämpfer (Antragsteller) und oder
unzureichende Beratung-Vertretung von VDK, Sozialverb., RAs und die Sache läuft.

Natürlich hat dies jetzt konkret nichts mit der Petition zu tun.

In diesem Sinne habe die Ehre

Gruß
 
Hallo Anja,

vor der Wahl haben die Herrschaften anderes zu tun, als über Probleme der EM zu diskutieren.
Es geht jetzt um Macht und Geld.

Trotzdem dran bleiben.
 
Hallo,

leider gibt es derzeit zur Petition und den anhängigien Verfahren vor dem BSG
noch nichts.
Laut VdkK soll es am Bundessozialgericht einen Termin Mitte des Jahres geben.
Leider geht es mir gesundheitlich seit Monaten schlecht.
Freundliche Grüße
Anja
 
Nur wer Amtsträger kontinuierlich nervt, kann sich irgendwann Gehör verschaffen...;-)




Gruß Meanmachine
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo


"In dem Entwurf, über den das RND berichtet, wird ausgeführt: „Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft.“

Das ist tatsächlich sehr interessant, weil es dazu auch schon Verfahren am Bundessozialgericht (Az. B 5 R 31/21 R und B 5 R 29/21 R) gibt.

Tschau

Tscharlie
 
Hallo,

Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der damit eine Verabredung aus dem Ampel-Koalitionsvertrag umsetzt.


Bearbeitungsstand des Entwurfs 23.03.2022


Einsehbar unter folgendem LINK:


http://www.portal-sozialpolitik.de/...s_und_EM_Bestandsverbesserungsgesetz_RefE.pdf


Die Erhöhung betrifft EM-Rentner, die schon längere Zeit diese Rente beziehen. Wer in der Zeit von Januar 2001 bis 30. Juni 2014 eine EM-Rente bewilligt bekam, soll im Konzept von Heil einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Für Personen, die von Juli 2014 bis Ende 2018 EM-Rentner wurden, schlägt Heil einen Zuschlag von 4,5 Prozent vor.Einbezogen werden laufende Erwerbsminderungsrenten sowie laufende Altersrenten, bei denen unmittelbar zuvor eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde. Da auch für Renten wegen Todes die Zurechnungszeit für die Berechnung berücksichtigt wird, erhalten auch diese einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Damit das Ganze nicht viel Verwaltungsaufwand auslöst, will Heil die Besserstellung über die Zuschläge abwickeln. Die muss man nicht separat beantragen, sie sollen dann den betroffenen Personen vielmehr automatisch ausgezahlt werden.

Leider derzeit erst ab 01.07.2024.

Zu den offenen Verfahren am BSG gibt es leider noch keinen Termin.

Freundliche Grüße

Anja
 
Da ich inzwischen Altersrentner bin, habe ich von der Erhöhung nichts mehr.
Übrigens bei Altersrente wird die Hälfte mit Abschlag und die andere ohne Abschlag berechnet, hat etwas mit EMR zu tun.
 
@oerni

Ich denke, dass auch Du den Zuschlag erhalten wirst, sofern deine frühere EM-Rente zwischen 2000 und 2019 bewilligt wurde und deine Altersrente direkt an die EM-Rente angeschlossen hat.

Hier der zugehörige Text aus http://portal-sozialpolitik.de/uplo...ngs_und_EM_Bestandsverbesserungsgesetz_PS.pdf
“Bestand am 30. Juni 2024 Anspruch auf
1. eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Erziehungsrente, die jeweils nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat,
2. eine Hinterbliebenenrente, die nach dem 31. Dezem- ber 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat und der kein Rentenbezug der verstorbenen versicherten Person unmittelbar vorausging,
3. eine Rente wegen Alters, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung oder an eine Erziehungsrente nach Nr. 1 anschließt oder
4. eine Hinterbliebenenrente, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Nr. 1 oder an
eine Rente wegen Alters nach Nr. 3 anschließt,
wird ab dem 1. Juli 2024 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten (pEP) bei dieser Rente berücksichtigt. – Die pEP, die der Rente am 30.06.2024 zugrunde liegen, werden mit folgendem Zuschlagsfaktor vervielfältigt:
o 0,0750 – wenn die Rente wegen Erwerbsminderung, die Erziehungsrente oder die Hinterbliebenenrente nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Juli 2014 bzw.
o 0,0450 – wenn die Rente wegen Erwerbsminderung, die Erziehungsrente oder die Hinterbliebenenrente nach dem 30. Juni 2014 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat.“

Meinst Du mit Abschlag den üblichen 10,8%-igen Abzug bei der EMR?

Gruß
Joker
 
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