Hallo Karl,
auch wenn jetzt ein dritter SB dazu kommt...
Diese TAD's haben einen Auftrag von dem Sachbearbeiter der BG...
nach diesem Auftrag ermitteln sie - da kann es kein "wir haben ermittelt" geben:
- die Aufträge zur Ermittlung werden sich unterscheiden... dadurch auch zwangsläufig die Berechnungen.
Wichtiger für Dich ist, dass:
1. die vorherigen Daten in der neuen Berechnung vorkommen
2. die Daten der Begehung mit den Ermittlungen vom ermittelnden TAD (in diesem Fall die aller 3) in Deiner Akte vorliegen.
3. der ermittelnde TAD "seine" Daten unterschreibt
4. die Literaturhinweise aktuell sind
Was ist mit der Berechnung der BK 2103 und der BK 2109, diese Datenerhebungen durch den TAD... fehlen doch auch noch , oder?
Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
auch wenn jetzt ein dritter SB dazu kommt...
Diese TAD's haben einen Auftrag von dem Sachbearbeiter der BG...
nach diesem Auftrag ermitteln sie - da kann es kein "wir haben ermittelt" geben:
- die Aufträge zur Ermittlung werden sich unterscheiden... dadurch auch zwangsläufig die Berechnungen.
Wichtiger für Dich ist, dass:
1. die vorherigen Daten in der neuen Berechnung vorkommen
2. die Daten der Begehung mit den Ermittlungen vom ermittelnden TAD (in diesem Fall die aller 3) in Deiner Akte vorliegen.
3. der ermittelnde TAD "seine" Daten unterschreibt
4. die Literaturhinweise aktuell sind
Was ist mit der Berechnung der BK 2103 und der BK 2109, diese Datenerhebungen durch den TAD... fehlen doch auch noch , oder?
Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt