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BK 2108 beantragen, weiß nicht was ich in die Fragebögen eintragen soll, wer kann helfen?

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Wenn du Kraftfahrer oder Panzerfahrer warst, scheint es sinnvoll. Die Bk 2108 und 2110 können zusammen geführt werden. Dabei gilt aber das original MDD. Warst du das?

Hallo slahan,

ich war in der Instandhaltung=Kfz-Werkstatt und da mussten wir auch mit den jeweiligen Fahrzeugen durch das Gelände, sprich Probefahren nach der Reperatur etc. und auch für dieses oder jenes Militär-Fahrzeug einen Führerschein machen bzw. Berechtigungsschein. Da war alles dabei, vom LKW, über Krass und Ural, bis hin zum Schwimmpanzer(zwei- und vierachsig) und den Kettenpanzer.

Nur im MDD da weiß ich nicht, wie und wo ich da was angeben muss etc. Darum wollte ich wissen, ob es da Tabellen und Formeln gibt, wo man das berechnen kann. Irgendwo muss es doch Anhaltswerte o. Ausgangswerte dafür geben.
Hatte von Andi73 mal solche Tabellen bekommen, aber da sind nur die Werte für BK-2108/09 drin zur Berechnung, aber nicht für 2110.

Gruß Karl
 
Hallo Karl, nach meiner Meinung kommt für die Armeezeit wenig raus. Deine Belastungen sollten schon vom Berufsleben kommen. Zur 2108 und 2110 schau einmal in die Bia Reporte 2/03 und 4/96. Da wirst du fündig. Gruß
 
Hallo Karl,

frag doch mal per Email offiziell und nachbeiswar bei der DGUV nach der Datenbank und den Berechnungsformeln an.

Stelle auch Fragen nach der Ermittlungsgrundlage (wer hat diese mit welcher Datenbasis erarbeitet? Welche Ärzte waren mit welchen Thema beteilig) und wo Du diese Datenbank findest.

Kennsst DU AWMF? Die Leitlinien?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Karl, zur Ergänzung: Die beiden Reporte sind bei der DGUV online .
Dort sind auch Beispielrechnungen.
Gruß
 
Hallo,

ja gut, das die Reporte im DGUV online sind, aber da finde ich nichts. Gerade die Fahrzeuge die ich fahren musste bei der Armee.

Nun welche Werte sollte ich da annehmen, wenn diese da nicht aufgeführt sind. Oder sollte ich die Militärfahrzeuge der Bundeswehr nehmen, glaube kaum das man diese dort heranziehen kann. Den die Fahrzeuge der ehem. NVA waren meistens auf der Russentechnik aufgebaut und hatten keine komfortablen Sitze wie die der heutigen Bundeswehr. Da herrschten früher ganz andere Ganzkörperschwingungen, die gingen ganz schön auf die WS. Aber als junger Mensch, mit 18 o. 20 Jahre steckte man das noch weck und jetzt habe ich die Bescherung.

Darum finde ich auch nichts, wo man diese Werte heranziehen kann und auch berechnen kann. Oder Tabellen wo diese Werte stehen und wie man diese dann berechnen kann.

Gruß Karl
 
Hallo Karl, nimm doch für dich erst einmal Vergleichswerte von ähnlichen Fahrzeugen. Die Berechnungsformel steht im Report. Das Ergebnis nutzt dir aber in dieser Form nichts. Es muss mit der 2108 im Zusammenhang gebracht werden. Das ist der schwierige Teil und dies solltest du auch erst einmal dem Präventionsdienst überlassen. Und nachhaken, wenn das nicht gemacht wurde.
Gruß
 
Hallo Karl,

ich gebe da slahan völlig recht, lass erstmal den TAD berechnen denn egal was du denen zuarbeitest werden die alles tun um abzulehnen.

Gib der BG doch die "Möglichkeit Fehler zu machen" als wenn du diese jetzt selbst machst, was die BG dann sicher zu Ihren Gunsten nutzen wird.

Sobald du etwas an die BG reichst immer schön den Satz "Sofern noch weiterer Vortrag bzw. eine Ergänzung von Nöten ist, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten." anhängen, dann kann keiner behaupten du hättest was nicht eingereicht, denn noch haben die den Untersuchungsgrundsatz.

Anbei noch ein Auszug aus dem BK-Report 2-03 wie das Verwaltungsverfahren abzulaufen hat, wenn deine BG schon einen Beratungsarzt oder sogar schon den Gewerbearzt beauftragt hat ohne die arbeitstechnischen Voraussetzungen zu berechnen ist dies schon der erste große Fehler!

In den meisten Fällen hält sich eine BG / UK nicht an diesen BK-Report und ermitteln erstmal nur die medizinischen Voraussetzungen um dann schon abzulehnen wenn diese nicht erfüllt sind, gerne mit der Begründung "kein belastungskonformes Schadensbild vorhanden" wobei z.B. die Konstellation B2 völlig ignoriert wird.

Du wirst dich damit anfreunden müssen, dass deine BG im Grunde ein Klageverfahren erzwingen will um von deren Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB X zur objektiven Beweislast zu kommen, denn dann musst du den Beweis erbringen!

Kopf hoch und kämpfen. ...

VG Andi
 

Anhänge

  • Verwaltungsverfahren.pdf
    51.3 KB · Aufrufe: 11
Und noch ein schönes Dokument welches wohl nie seine Bedeutung verlieren wird!

Strategie und Taktik Berufsbedingte LWS-Bandscheibenschäden im Spiegel der orthopädischen Deutung und Rechtsprechung

Solltest du unbedingt durchlesen.

„Geiz und Gier haben sich zur organisierten Verantwortungslosigkeit verbunden“

VG Andi
 

Anhänge

  • Vogel-Strategie_Taktik-BK_2108_Crash3.pdf
    513 KB · Aufrufe: 8
wenn deine BG schon einen Beratungsarzt oder sogar schon den Gewerbearzt beauftragt hat ohne die arbeitstechnischen Voraussetzungen zu berechnen ist dies schon der erste große Fehler!

Hallo Andi,
Hallo slahan ,

das ist ja schon in der BK-2103 geschehen. Da hat man gleich den Beratungsarzt eingeschaltet bzw. den beauftragt eine Stellungnahme abzugeben, ohne das der TAD beauftragt wurde. Und dann hat man wahrscheinlich schon im Vorfeld gesiebt, was zu Beratungsarzt geht oder nicht. Das er nur zu Gunsten der BG eine Stellungnahme abgibt. Eben ein " Parteiauftrag".
Nun in der BK-2108/09 läuft das wohl parallel, da ermittelt der TAD und gleichzeitig wurde der Beratungsarzt eingeschaltet. Das ist der selbe der auch schon bei der BK-2103 eine Stellungnahme abgegeben hat.
Nun in der BK-2113 ermittelte nur der TAD und hat auch gerechnet, nun da ist nach deren Farbschema- Beurteilung gelb raus gekommen, also keine Ablehnung und auch keine Bewilligung, eben so ein Zwischending. Da wurde auch kein Beratungsarzt eingeschaltet bzw. nicht beauftragt. Dafür soll nun mit dem TAD für die BK-2113 ein Vorort-Termin in der Firma gemacht werden.
Auch ein Vorort-Termin für die BK-2108/09 steht auch noch an, da wollen sie sich in der Firma meinen ehem. Arbeitsplatz anschauen und einige andere Dinge.
Da bin ich mal gespannt, wer dann alles dabei sein wird, von der Firma und was der TAD mit denen da alles besprechen will. Ich werde mit meinem RA auch dabei sein. Hatte mit ihm am Mittwoch ein Telefonat und er kommt mit bzw. ist mit dabei.

Nun mit der BK-2110 da werde ich nur die Zeit angeben, wie lange ich mit diesem und jenen Militärfahrzeug gefahren bin und wie vielmal in der Woche oder im Halbjahr. Den die Armeezeit wurde ja immer in Diensthalbjahre eingeteilt, sprich 3 Jahre= 6 Diensthalbjahre.

Bei der jetzt festgestellten Kniescheibenarthrose da werde ich mit der Anzeige noch warten, die Orthopädin meinte das reicht noch nicht aus, um eine Anzeige bei der BG zu machen, da es gerademal Grad 1 ist. Und auch die andere beginnende Arthrose an der Großzehe. Nun ich muss wieso Mitte August wieder hin, da werde ich sagen, das es jetzt auch noch im linken Knie anfängt und ich unten im linken Fuss auch nochwas habe, was ich nicht deuten kann. Nun die Kniescheibenarthrose kann von meinem Beruf kommen, als Schweißer. Dann kann ich im August immernoch eine Anzeige machen bei der BG, wenn die Orthopädin das nicht macht.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

1.) zu Deiner Fahrzeit bei der Armee gehören auch die Ladetätigkeiten ... je nachdem was Du transportiert hast - bei Übungen Transport von Munition zum Schießplatz o.ä.
2.) Es gibt vom HVBG einen "Leitfaden für die Beurteilung von Hebe- und Tragetätigkeiten

darin steht wie sich Schwerarbeit auf den Körper auswirkt...
Füße Knie Leistenbruch LWS HWS Obere Extremitäten ...

Du musst erreichen, dass die BG und der Richter DICH und DEINE Belastung als eins sehen...
Die Belastung hängt zusammen mit Deinem körperlichen Verschleiß...

Was Du schilderst mit dem Beratungsarzt ... mir ging es genauso ... es gab einen Beratungsarzt für alle Anzeigen und keine Ermittlungen sondern nur medizinisch begründete Ablehnungen ohne Ermittlung durch den TAD.

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo Karl,

du hast einen Ortstermin in der Firma wo du angestellt bist. Du solltest dich schnellstmöglich mit deinen Arbeitskollegen in Verbindung setzen und einen Betriebsrat gründen. Dieses ist Aufgabe der Mitarbeiter und nicht der Firma.

Bei dem Ortstermin kannst du dich dann zum Betriebsratsvorsitzenden wählen lassen, dann kommst du auch an die von dir dringend benötigten Unterlagen in deiner Firma.

Der Betriebsrat, mit dir als Vorsitzender kann endlich die unhaltbaren Zustände in deiner Firma die für deine Berufskrankheiten und die deiner Arbeitskollegen verantwortlich sind beseitigen und vieles mehr:
  • Er muss darüber wachen, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften, und Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der Arbeitnehmer durchgeführt werden
  • Er beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen
  • Er ist für die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig - insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg
  • Er fördert die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
  • Er bereitet die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vor und führt diese zum Teil durch
  • Er nimmt die Anregungen von ArbeitnehmerInnen und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegen und wirkt gegebenenfalls durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Ihre Umsetzung hin
  • Er fördert die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb
  • Er fördert die Eingliederung besonders schutzbedürftiger Personen und schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen
  • Er fördert die Eingliederung ausländischer ArbeitnehmerInnen im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen ArbeitnehmerInnen
  • Er sichert die Beschäftigung im Betrieb
Der Betriebsrat darf bei folgenden Entscheidungen des Arbeitgebers mitwirken, es wird niemand mehr entlassen oder eingestellt ohne deine Zustimmung:
  • Personelle Angelegenheiten
  • Soziale Angelegenheiten
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten
  • Arbeits- und Umweltschutz
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

Du hast das Recht auf Schulung und auf Kostenübernahme.

Du solltest die Gewerkschaft mit ins Boot holen und am Tag des Ortstermins hast du ohnehin deinen Rechtsanwalt dabei. Endlich mal ein Mann der nicht nur redet, sondern auch handelt. Wie du dich bei deinen Berufskrankheiten einsetzt ist schon beeindruckend, zielstrebig und konsequent.

MFG Marima
 
Du solltest die Gewerkschaft mit ins Boot holen und am Tag des Ortstermins hast du ohnehin deinen Rechtsanwalt dabei.

Hallo Marima,

die Gewerkschaft brauch ich nicht mehr ins Boot holen, die ist schon von Anfang an dabei. Bin Gewerkschaftsmitglied und der RA ist ein Rechtsschutzsekretär des DGB. Der wird mit beim Ortstermin dabei sein, hat er mir schon signalisiert.

Gruß Karl
 
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