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BK 2108 beantragen, weiß nicht was ich in die Fragebögen eintragen soll, wer kann helfen?

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Hallo,

nun komme ich nochmals mit dem Thema BK-2110 zurück, soweit ich rausgelesen habe wird BK-2108 und Bk-2110 immer zusammenberechnet und kann nicht getrennt werden. Dann ist die Berechnungsformel von BK-2108 auch gleichzeitig die Formel für BK-2110.
Dann gilt also diese: "Wurzel aus F² x t / 8 und dann mal 8"

Oder gibt es da für BK-2110 eine andere? Wenn ja, dann welche?

Nun BK-2110 muss immer mit BK-2108 zusammengebracht werden, gilt das dann auch für die Berechnung der Tagesdosis? Dann könnte ich ja Andi73 seine Tabellen nehmen und bräuchte nicht soviel rechnen, dann auch nicht auf die 3 Jahre Armeezeit hochrechnen, das würde das dann in den tabellen autom. machen. Die Armeezeit müsste ich wieso splitten, weil das immer in Diensthalbjahre aufgeschlüsselt wurde, sprich 3 Jahre = 6 Diensthalbjahre. Und innerhalb der Diensthalbjahre gab es immer ca. 6 - 8 Wochen Ausbildung, dort wurde dann dieser und jener Berechtigungsschein gemacht. Und während der Zeit in der Kfz-Werkstatt einmal die Woche Testfahrten im Gelände durchgeführt, nach Reparatur der Militärfahrzeuge.

Darum bräuchte ich mal bitte mehr Info, zur Berechnung der Tagesdosis bzw. Belastung bei BK-2110.

Wer hat da von Euch etwas Ahnung, oder sollte ich dazu hier ein komplettes neues Thema eröffnen?

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

ich meine die Berechnung ist anders -
im BK-Report 2/03 der heute noch gültig ist steht die "Grundlage"
und die Aktualisierung ist:
https://www.dguv.de/rundschreiben/d...ttlung_von_schwingungsbelastungen_bk_2110.pdf
in der BK- Berechnung liegen dann ganz andere Werte zu Grunde ....
die BG muss den TAD erneut beauftragen zu ermitteln und zu berechnen...
Dein Augenmerk gehört auf die Belastung, dass beide Belastungen zur selben Zeit stattgefunden haben - siehe Berechnung
(1400 statt 1450 vorher)

Die vorherige Rundschreiben 23/2008 und Rundschreiben VB 104/2005 habe ich nicht in Internet gefunden

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

ich alles richtig. Habe auch schon im Internet gesucht und nichts brauchbares gefunden. Darum frage ich hier einmal nach auch bei den anderen, ob da einer was weiß, wie man das Berechnen kann.
Es wird immer überall beschrieben, das man in 2 Richtungen berechnen muss. Aber was ist, wenn man nur eine Richtung = z- Richtung, als Vorgabe hat. Es ist schwierig, da was zu finden, was man vergleichen kann oder annehmen kann. Gerade die Militärfahrzeuge zu DDR-Zeiten, da gibt es nichts mehr, was man da annehmen kann, als Vergleich. Gut beim Kettenpanzer könnte man eine Kettenraupe als Bsp. annehmen.
Auch finde ich da keine Berechnungsformel, wie man da vorgehen kann.

Darum, hatte ich schon Andi73 gefragt, ob er sowas in seinen Tabellen mit drin hat.

Darum meinte ich, ob ich sollte ein neues Thema eröffnen hier, nur unter BK-2110?


Gruß Karl
 
Hallo Karl , der Report wirbelsäulenerkrankung 02/2003 steht als PDF im Internet. Danach kannst du dich orientieren. Werte für Lkw gibt es auch - Vergleichswerte. Originale wird es nicht geben. Berechnungsbeispiele sind auch dabei. 2108 und 2110 müssen am gleichen Tag vorgelegen haben, dann werden sie zusammengefasst.
Gruß
 
Hallo slahan,

das stimmt wohl das 2108 u. 2110 am selben Tag vorliegen müssen, die gehören zusammen. Aber so ein richtiges Bsp. habe ich im Report nicht gefunden, wie man das nun berechnet, auch nicht die Ausgangswerte. Das ist ja noch etwas komplizierter als bei der 2108. Da gab es eine Formel, wo man die Tagesdosis errechnen konnte. Aber hier gibt es sowas konkretes nicht, da muss ein gewisser Ausgangswert sein, ein gewisser Kr-Wert usw. Aber irgendwie komme ich damit nicht klar.
Wer kann mir mal da weiterhelfen? Alles andere habe ich soweit errechnet in der 2108. Halt hier in der 2110 ist es etwas komplizierter. Wer kann mir da was zu sagen oder an Hand eines einfachen Rechenbeispiel das erläutern, damit ich auf den richtigen Weg komme. Im Report ist zu viel beschrieben, da steige ich nicht durch.
Als Bsp. nehmen wir mal an:
Habe eine Kettenraupe gefahren 1 Std. durch unwegsames Gelände, als Bsp. Kann mir das einmal einer Berechnen, was da rauskommt und etwas erklären, damit ich das nachvollziehen kann? Wäre echt toll.

Gruß Karl
 
Hallo Karl, kr gibt es nicht mehr. Jetzt gilt die schwingbeschleunigung in m pro s zum Quadrat. Die Formel ist die gleiche. Die Berechnungen kann ich dir hier nicht erklären. Versuche es nochmal mit dem Report. Gruß
 

Hallo slahan,

schön und gut, mit dem Report, da habe ich schon den ganzen Nachmittag und bis vorhin drüber gegluckt, aber komme da irgendwie nicht klar damit.
Bei der 2108 gibt es eine klare Formel = "Wurzel aus F² x t / 8 und dann mal 8"

Aber hier stecke ich irgendwie fest, komme damit nicht zu recht.

Irgendeiner von den anderen muss da auch was wissen, oder kann mir da helfen.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

vielleicht gibt es hier vergleichbare Fahrzeuge ...
wenn Du nicht nur Fahrer warst ... hinten auf dem LKW ... saß man quer zur Fahrtrichtung,
die Holzbänke waren ungefedert ... usw
Man kann also die schlechtesten Verhältnisse, die möglich sind, annehmen.

Saßen die gesamte Besatzung immer in Fahrrichtung?

MfG
Der Forstwirt
 
wenn Du nicht nur Fahrer warst ... hinten auf dem LKW ... saß man quer zur Fahrtrichtung,
die Holzbänke waren ungefedert ... usw
Man kann also die schlechtesten Verhältnisse, die möglich sind, annehmen.

Saßen die gesamte Besatzung immer in Fahrrichtung?

Hallo Forstwirt,

gut man war nicht nur Fahrer sondern sass auch hinten auf der Ladefläche auf den Holzbänken. Die waren ungefedert, wie Du schon sagtest. Und man sass nicht in Fahrtrichtung sondern quer zur Fahrtrichtung.

Nee die ganze Besatzung sass nicht in Fahrtrichtung sondern nur der Fahrer und der Beifahrer/Kommandant.

Wie soll man dann das berechnen? Also nicht nur in z- Richtung sondern in anderer Richtung auch. Das ist jetzt die entschiedene Frage.

Hat sich von den anderen noch keiner mit dieser Materie beschäftigt? Wäre toll, wenn auch andere mal melden könnten und vielleicht wissen wie man das berechnen kann und ob es dazu auch Hilfen gibt, die man auch versteht und nachvollziehen kann.

Gruß Karl
 
Hallo Karl

die Berechnung ist das Problem der BG nicht Deines ... und die Belastung legt vor ... sitzt Du hinten- dann ist die Belastung höher ...
Du siehst die Schlaglöcher nicht und kannst Dich nicht darauf einstellen...

Ich war Beifahrer beim Traktor ... ungefedert quer zur Fahrtrichtung - das ist nicht zu berechnen !!! Höchstwerte sind dann anzunehmen
Und kurze Fahrtstrecken zählen deutlich mehr (bis 2Std...) - die BG hat meine Fahrzeiten erhöht und den Fahrzeitraum verlängert.

Du solltest das zeitlich angeben ... Fahrer u.ä. und es gibt ein Tool zur Berechnung (das nützt Dir erst wenn die BG Werte aus dem Hut gezogen hat ...Fahrzeiten und andere Belastungen...)

Belastender sind die Zeiten im Panzer und tragende Tätigkeiten... die BG wird den Fall dann an das Militär reichen ...um aus der Haftung zu kommen

ich möchte mich hier im Forum nicht zu sehr zeigen ... mein Verfahren läuft auch noch...
Ich habe hier auch kaum Hilfe gefunden ... und alles selber finden müssen gebe es dann weiter

Entschuldige, dass ich der einzige bin der darauf antwortet... ;-)

MfG
Der Forstwirt
 
Hallo,

es wäre toll wenn auch mal andere hie rauf das Thema antworten, als nur einer.

Oder gibt es keine Leute die eine Ganzkörpervibration ausgesetzt waren, kann ich mir nicht vorstellen?

Das wäre mal sehr interessant zu erfahren, wie andere das bewerkstelligt haben mit der Berechnung und allem drumherum.

Gruß Karl
 
Hallo,

sowie ich heute erfahren habe, wird keiner der beiden SB vom TAD(2108 u. 2113) rausfahren zum Ortstermin in die Firma. da werden sie eine andere SB vom TAD beauftragen bzw. die wurde schon beauftragt. Die soll wohl dann gleich beide BK´s(2108 u. 2113) vor Ort begutachten bzw. dort sehen, wie die Verhältnisse sind. Und dann wahrscheinlich eine Stellungnahme abgeben zu beide BK´s.
Habe dann das Gefühl, das die BG dann schreibt, " wir haben berechnet " und nicht einer der anderen SB. Damit man keinen an die Kandare kriegen kann, weil man dann nicht weiß wer was berechnet hat.

Werde dazu auch meinen RA informieren, das keiner der beiden SB vom TAD das machen, die ihre Stellungnahme abgegeben haben, sondern wieder eine andere.
Angeblich sind beide zuständige SB bei den jeweiligen BK´s, als Risikoperson eingestuft und somit nicht dafür einsetzbar, sondern eine andere, die nicht Risikoperson ist.

Da bin ich mal gespannt, was da rauskommt, also rührt dann noch eine dritte SB im Topf mit rum.

Gruß Karl
 
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