• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

BK 2108 beantragen, weiß nicht was ich in die Fragebögen eintragen soll, wer kann helfen?

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Bei der 2109 musst du Gewichte von mindestens 40 kg über 1/2 Stunde am Tag getragen haben. Hast du das gemacht?
Hallo slahan,

das bekomme ich dicke hin, da waren Gewichte bis zu 80 kg das höchste und auch die 1/2 Std. pro Schicht bekomme ich hin. Schon alleine die militärische Ausbildung wo ich das Funkgerät von 60 Kg bei Märschen(15 km - 30 km) getragen habe. Der TAD hat ja das so klein gerechnet in seiner Ermittlung das es nur paar Minuten rauskommt. Und ich dadurch die Mindestvoraussetzung nicht erfüllt habe und dadurch wurde das nicht weiter verfolgt. Die Begutachtung wurde nur für BK-2108/2110 beauftragt und durchgeführt.

Nun bei der Armeezeit habe ich eine Ganzkörperschwingung von 90 min/Arbeitsschicht angegeben bei 128 Arbeitstage pro Jahr das mal 3 Jahre. Die ganze Sache Armeezeit wurde erst garnicht in das gesamte Arbeitsleben eingerechnet. Das gehört normalerweise dazu, oder?
Gibt Kataloge der ehem. Arbeitshygieneinspektionen
Wo gibt´s die und wie kann man da Einblick nehmen?


Gruß Karl
 
Hallo Karl,
während der Armeezeit kommt das Gewicht hin. Aber das macht man ja nicht oft. Außerdem muss eine Kopfbeugehaltung vorliegen.
Schlauch doch einmal in die wissenschaftliche Begründung. Und dann gibt es noch eine Gesamtdosis.
Im normalen Arbeitsablauf, sind 30 Minuten ganz schön lang. Warum hast du das Zeug so weit getragen? Kein Kran?
Die Schwingungswerte hat die BG. Lass da nicht locker.
Gruß
 
Warum hast du das Zeug so weit getragen? Kein Kran?
Hallo slahan,

weil es sowas auf den Baustellen nicht gab. Da musste man eben mal die Gasflasche oder Sauerstoffflasche oder andere Technische Gase zum Arbeitsplatz tragen(Stahlflasche 70-80kg) und auch Geländer, Stahlprofile usw. Aber auch in der Produktionshalle, wenn man kein Kran bekam oder wenn es Schnell gehen sollte. Dann hat man das auf die Schulter genommen und ab ging es. Da hat keiner gefragt, wie bekomme ich das von da nach da, man Stand unter Norm.
Sollte ich zur BK-2109 noch eine extra Anzeige schalten? Der TAD hat ja diesbezüglich ja schon Ermittelt in seiner Ermittlung und in seiner Stellungnahme die BK-2109 erwähnt, habe nur nach deren Berechnung die Mindestvorraussetzung nicht erfüllt.

Also hat man keine Chance an diese Werte zu kommen.

Gruß Karl
 
Hallo,

mal wieder eine Frage an alle.

Nun ist ja die Begutachtung zu BK-2108/10 zu Gunsten für mich ausgefallen, der Gutachter hat eine MdE von 20 % eingestuft, mit dem Hinweis das noch eine neurophysiologische Untersuchung beider Beine durchgeführt werden sollte. Damit dann der finale Abschluss richtig gestellt werden kann. Nun das habe ich jetzt hinter mir, warte noch auf das Ergebnis. Die brummen schon etwas, dass das Gutachten zu meinen Gunsten ausgefallen ist. Vermute einmal da werden die noch etwas drehen dran, irgendwas lassen die sich bestimmt noch einfallen, bevor die was zahlen müssen oder andere Dinge.

Auch wurde mal wieder ein SB-Wechsel durchgeführt, die ehem. Zuständige SB hat/musste wohl meine Aktenlage abgeben. Jetzt ist wieder eine neue am Ruder und hat die Ermittlung des TAD nochmals komplett umgekrempelt. Weil wohl die ehem. SB, die in Rente gegangen ist, einiges falsch berechnet hat oder andere Zeiten angegeben hat. Auch soll wohl jetzt noch die BK-2109 da einfließen mit und und und.
Die alte ehem. SB vom TAD hat wohl angeblich gesagt, das ich für die 2109 keine Zeiten und Werte angegeben habe, obwohl ich das getan habe. Diese hat sie einfach nicht berücksichtigt und hat Werte eingesetzt, woher sie diese hatte. Bestimmt Schätzungswerte, damit es für die BG passt. Dann wurde einfach die Armeezeit nicht mitberücksichtigt und und und.

Jetzt soll ich nochmals eine Auflistung für die 2109 machen, obwohl diese schon vorliegt bei der BG und beim TAD. Werde jetzt speziell nochmals die Zeiten und Werte extra für die 2109 rausziehen und angeben.

Jetzt einmal eine Frage zu dem Thema " Extreme Rumpfbeugehaltung" hier wird immer eine Körperhaltung von > 90 ° geredet und auch irgendwo im Merkblatt steht es wohl. Aber es gibt auch Aussagen, wo schon eine extreme Rumpfbeugehaltung von 45 ° angenommen wird.
Wie soll ich das jetzt deuten, welche Aussage ist jetzt richtig, oder kann ich auch die 45 ° angeben bzw. annehmen?


Nun mal zu meinem Bsp. war Schweißer, die Teile liegen auf dem Schweißbock. Der Schweißbock hat eine Höhe von 85 cm und ich bin 1,82 groß. Stehe die ganze Zeit in Aufrechter Position und neige mich beim Schweißen zum Bauteil ca. 60 ° nach vorne und verharre dort bis die Schweißung beendet ist. Das kann ein paar Minuten dauern bis zu +/- 15 min, je nachdem wie stark die Schweißnaht ist und wieviel Schweißraupen ich schweißen muss. Diese Schweißzeit kann man ausrechnen und solange verharre ich da, mit vorgeneigtem Oberkörper.
Wie kann ich das nun der BG als Rumpfbeugehaltung begreiflich machen? Das sind Zwangshaltungen, die man als Schweißer einnimmt beim Schweißen.

Zur Armeezeit, soll ich jetzt nachweisen, das ich 3 Jahre gedient habe und was ich da gemacht habe. Auch weil im sogenannten SVK-Ausweis-DDR keine Behandlungen während der Armeezeit dokumentiert wurden. Die wurden intern in eine Gesundheitsakte dokumentiert. Diese G-Akte gibt es nicht mehr, keiner weiß wo die nach der Wende abgeblieben sind. Habe auch gelesen, das im Zuge der Wende und nach der Wende viele G-Akten von der NVA vernichtet wurden, aus welchen Gründen auch immer. Habe schon mit dem Bundeswehrverwaltungsamt nach Berlin-Strausberg telefoniert, ob die noch was von mir haben im Archiv haben und wenn es nur ein Beweismittel gibt, das ich dort in der NVA 3 Jahre gedient habe. Laut Aussage der dortigen SB, scheint wohl noch was im Archiv zu sein, zu meiner Person. Aber sie konnte mir nicht sagen, was, wieviel etc., aber das hört sich schon einmal gut an. Solange werden die das Thema Armeezeit und meine Belastungen, nicht anrühren und bearbeiten und ermitteln.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
die Werte für die 2109 ergeben sich doch aus den Angaben zur 2108. Dort sind sie doch bereits erhoben und berücksichtigt.
Neue Ermittlungen sind nicht erforderlich.
Extreme Rumpfbeugehaltung heißt 90 Grad oder in Bereichen unter 1 Meter.
Die 45 Grad kommen aus der DWS 2. Die fanden aber bisher keine Berücksichtigung in der BKV.
Gruß
 
die Werte für die 2109 ergeben sich doch aus den Angaben zur 2108. Dort sind sie doch bereits erhoben und berücksichtigt.
Hallo slahan,

die haben mir ein freundliches Brieflein gesendet, wo sie mir da einige Dinge vorwerfen. Unteranderem, das ich nur noch über meinen RA mit den kommunizieren möchte und nicht mehr direkt mit denen. Dann soll ich erstmal Beweise bringen, das ich bei der Armee war und was ich da gemacht habe und und und.

Dann einige Sätze zur BK-2109, da wollen sie mir jetzt den schwarzen Peter zuschieben. Angeblich habe ich die Werte nie angegeben usw.
Zitat: " .....Expositionen im Sinne der BK 2109 (HWS) lagen nach seinen eigenen Angaben unserer Präventionskollegin gegenüber nicht vor. Eine Begutachtung wurde daher für diese BK-Ziffer nicht in Auftrag gegeben. "

Diese Behauptung stimmt nicht, habe in meinen Angaben und Berechnungen auch die Werte für BK-2109 angegeben.
Darum werde ich die Werte für BK-2109 nochmals extra rausziehen, damit man sieht das ich die angegeben habe.

Nun dann eine zweite Sache wurde jetzt auf einmal durch die neue SB einfach festgelegt und geändert. Ich gab an, das meine Beschwerden der Wirbelsäule schon 1985 begannen. Nun wurde einfach das Datum zur neu Berechnung des TAD auf das Datum gelegt, wo das bei den KK registriert ist bzw. noch nachweisbar ist. Die Zeit von 1985 - 1999 sind nun nicht mehr nachweisbar, durch Aktenvernichtung und Verjährung. Nun soll der TAD erst die Ermittlung und Berechnung ab 12/2000 nochmals berechnen.
Folgendes Zitat dazu:
" .... Mit heutigem Datum 26.02.2021 haben wir unseren Präventionsdienst nochmals um Berechnung der stattgefundenen Exposition zur BK 2108 gebeten. dies unter Berücksichtigung eines korrigierten Beschäftigungslebens und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Beginn der LWS-Erkrankung nachweislich auf 12/2000 zu legen ist. "

In der Berechnung und Angaben von mir wurden nicht alle Werte von der ehem. SB des TAD übernommen bzw. in die Berechnung mit eingerechnet und auch nicht die Häufigkeit. Ich habe Werte bis zu stellenweise bis zu 80 kg angegeben. Die hat nur Werte bis zu 40 in ihre Berechnung eingerechnet und auch die Häufigkeit runtergesetzt und auch das Tragen vor dem Körper die Wegstrecke heruntergesetzt usw. Daum ist die auf eine Gesamtdosis von 16,6 x 10^6 Nh gekommen. Meine Werte lagen so um die 60 x 10^6 Nh.

Das einzige ist eben mit der Rumpfbeugehaltung, die man als Schweißer beim schweißen eingenommen hat, sprich das nachvornebeugen bis zu 62 ° und das in der Zeit solange wie die Schweißung bzw. die Schweißzeit ging und auch danach die Zeit für die Reinigung und Bearbeitung der Schweißnaht/-nähte. Das ging ganzschön auf das Kreuz, wenn man stellenweise bis zu 20 min in dieser Stellung verharrte. Oder die anderen Zwangshaltungen beim Schweißen.

Nun wie soll ich das jetzt machen, welchen Rat kannst Du mir geben bzw. Ihr mir geben.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
du kannst doch sicherlich nachweisen, dass du bei der Armee warst. Dann beschreibe, was du in Beziehung zur 2108 gemacht hast.
Das dürfte doch kein Problem sein.
2. Zur 2109. Hierfür gibt es doch keine gesonderte Ermittlungen der Lasten. Wenn die 2108 ermittelt wurde, dann auch die Werte für die 2109 - die gehören doch auch zur 2108. Der Unterschied ist die andere Berechnung.
1985-99 fehlen? Darüber musst du doch Nachweise haben. Kein Arbeitgeber, keine Zeugen? Was soll verjährt sein?
Nach meiner Kenntnis wird der Zeitraum der Belastungen von Beginn der Tätigkeit bis zum Nachweis der Erkrankung gerechnet.
Das ganze klingt komisch.
Zur extremen Rumpfbeugehaltung. Verrenne dich nicht. Wenn du viele Minuten in nach vorn gebeugter Haltung gearbeitet hast (das ist keine Belastung im Sinne der BK), kannst du nichts gehoben oder getragen haben. Also Achtung. Wenn du 60 MNh ausgerechnet hast, ist das schon eine Nummer. Also aufpassen.
Gruß
 
Hallo,
@slahan, gerechnet wird das gesamte Arbeitsleben.
@karl, jetzt musst du aufpassen wegen rückwirkeneder Zahlung wenn es denn Rente gibt.
Zeitpunkt ist hier: ab wann wurden die schädigenden Arbeiten unterlassen UND warst du deswegen(speziell wegen Rücken) krankgeschrieben.

Auf die BK2108 gibts erst ab dem Zeitpunkt Rente, wenn du wegen Rücken auch krank warst und auch die Tätigkeit nicht wieder aufgenommen hast oder konntest.

Wenn du wegen Knie oder was anderem krank warst und auch Rücken hattest, dies aber nicht in der Krankenakte steht, hast du Pech gehabt.
So ging es mir, hab etliche Kohle an rückwirkeneder Zahlung verloren nur weil es nicht in der Krankenakte stand. Hat mich auch die Übergangsleistungen gekostet, da ich meinen Beruf ja angeblich nicht deswegen aufgegeben habe.

War die pure Unwissenheit das es BK auf Rücken gibt.
Also jetzt auch Richtung rückwirkender Rente und welcher Zeitpunkt zählt aufpassen.
Rühr auch nicht zuviel rum, manchmal ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach. Die kann man ja im zweiten Gang vielleicht leichter erreichen.

Gruß Tillis
 
du kannst doch sicherlich nachweisen, dass du bei der Armee warst. Dann beschreibe, was du in Beziehung zur 2108 gemacht hast.
Das dürfte doch kein Problem sein.
Hallo slahan,

das habe ich und ich kann das auch Beschreiben, was ich da so in der Kfz-Werkstatt gemacht haben und bei der militärischen Ausbildung.
Der Unterschied ist die andere Berechnung.
Und wie wäre die, sprich die Berechnung zur BK-2109?

die fehlen nicht, sind alle dokumentiert im ehemaligen Sozialversicherungsausweis-DDR(grüne Büchlein) da sind alle Zeiten drin, wann angefangen mit der Schulbildung, Berufsausbildung, danach Armeezeit, danach wieder in der alten Firma, bis 31.12.1991. Danach hat ja das Bundesdeutsche Sozialversicherungsbüchlein gegriffen(Abreißblättchen) usw. Auch Arztbesuche bis 1991 dokumentiert(grünes SVK-Buch-DDR), aber vom ehemaligen Hausarzt gibt es nichts mehr. Der ist auch mittlerweile in den ewigen Jagdgründen. Danach gibt es nur Aufzeichnungen bei der KK aber keine Diagnosen oder Behandlungen. Wie gesagt, die erste Behandlung auf LWS & Co gab es im Jahr 12/2000. Bei der KK sind nur die Firmen aufgezeigt, wo ich war. Rentenversicherung auch nur die Zeiten, der Firmen.
Die Gesundheitsakten aus den Jahren von 1982 - 1999, meinte ich. Glaube die letzten ab dato, werden aufgehoben, danach freut sich der Reißwolf.
Nach meiner Kenntnis wird der Zeitraum der Belastungen von Beginn der Tätigkeit bis zum Nachweis der Erkrankung gerechnet.
Das ganze klingt komisch.
So kenne ich das auch, normalerweise von der Lehre an bisdahin, wo ich krankheitsbedingt AU wurde. Ich vermute mal, die wollen sich da irgendwie aus die Nummer rausdrehen. Weil das Gutachten schon zu meinen Gunsten ausgefallen ist und auch die erste Berechnung und Ermittlung des TAD ergab ja ein Wert von 16,6 x 10^6 Nh. Also über den Wert von 12 x 10^6 Nh und dadurch haben sie den Gutachter einbestellt und dann kam noch das zu meinen Gunsten raus. Das schmeckt denen nicht.
Zur extremen Rumpfbeugehaltung. Verrenne dich nicht. Wenn du viele Minuten in nach vorn gebeugter Haltung gearbeitet hast (das ist keine Belastung im Sinne der BK), kannst du nichts gehoben oder getragen haben. Also Achtung.
Na gut, dann ist es eben nur die Zeit wo ich wirklich mit der Beugung >90 ° war, sprich die Zeit, wo ich die Teile angehoben habe.
Das mit den 45 ° das irritiert ganzschön. Dann lass ich das und nehme eben nur die Zeit die ich die Teile gehoben habe.
Die vom TAD hat wieso nicht alle Gewichte angenommen und nur bis zu 40 kg und dann immer den Durchschnitt genommen und nicht alle Werte und Zeiten genommen, die ich durchgeführt habe. Habe jeden Arbeitsschritt angegeben, wo ich die Teile(Gewichte) gehändelt habe. Bsp. Teil A= 35 Kg von der Palette beidhändig gehoben, danach 15 m getragen vorm Körper, danach auf die Werkbank gehoben, dann umgesetzt auf der Werkbank, danach von der Werkbank gehaben, danach zum anbauen getragen usw. und immer mit 35 kg Das hat die SB vom TAD anders aufgenommen und berechnet.
Und somit sind für das gesamte Arbeitsleben, incl. Armeezeit = 60 x 10^6 Nh zusammengekommen

Gruß Karl
 
Hallo Tillis,

du irrst. Bei Rücken, Knie wird bis zu dem Zeitpunkt gerechnet, an dem du krank geworden bist. Jedenfalls von der BG wenn es um die Zahlung geht. Der TAD rechnet natürlich zunächst alles.
Und der Unterlassungszwang ist seit dem 1.1.21 aufgehoben.
Gruß
 
Hallo Karl,
Das mit der 2109 hatten wir doch schon einmal.
Alle Lasten ab 40 kg die auf der Schulter getragen wurden und das mindestens 30 Minuten pro Tag. Trageentfernung 35 m entsprechen 35 Sekunden. Dann kannst du dir ausrechnen, wann 30 Minuten erreicht werden.
Extreme Rumpfbeugehaltung heisst nicht bücken bzw. aufheben. Man muss in dieser Haltung gearbeitet haben. Das kommt doch eher selten bzw. wenig vor.
Aber 16 MNh ist schon eine gute Ausgangslage.
Gruß
 
ab wann wurden die schädigenden Arbeiten unterlassen UND warst du deswegen(speziell wegen Rücken) krankgeschrieben.
bin seit 11/2015 raus aus der Firma, sprich im ruhendem Arbeitsverhältnis, wegen voller befr. Erwerbsminderungsrente. Krankgeschrieben war ich seit 11/2015 wegen einer anderen Krankheit.
Werde nur Stellung beziehen auf das nette Brieflein der BG, was die mir zukommen lassen haben. Die Sache mit der Armeezeit bin ich noch dran um Beweise einzuholen und auch eine Tätigkeitsbeschreibung machen, was ich da gemacht habe als Militärkraftfahrer und Kfz-Instandhalter.

Da werde ich schreiben, das die Werte der 2109 schon von mir angegeben wurden. Das die damalige SB vom TAD gemeint hatte, das kann ich gleich in die Angaben zur 2108 mit einfügen, bloß etwas sichtlich Kennzeichnen. Was ich auch getan habe. Den Schriftverkehr per Mail habe ich noch, als Beweis, dann kann man jetzt nicht sagen, das ich gegenüber der ehem. SB/TAD keine Angaben gemacht habe, was die mir jetzt unterstellen. Werde die Werte nochmals extra rausziehen und mit senden, die wurden ja bei der Ermittlung nicht angegeben. Und eine Bemerkung dazu schreiben, das alle von mir angegebenen Werte bei der Ermittlung und Berechnung der ehem. SB/TAD nicht berücksichtigt wurden.

Gruß Karl
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top