• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verkehrsunfall mit Frontalaufprall

Hallo Sabine,

war gerade beim Neurologen und habe die Bilder abgegeben. Hier wurde mir mitgeteilt, dass ich in dieser Woche noch den Bericht vom Krankenhaus mit dem Doc. besprechen muss. Da bin ich aber froh, dass mir doch noch jemand erklärt was auf den Bildern zu sehen ist. Ich habe nämlich nichts erkannt auf den Ausdrucken.

Also weiß ich am Mi oder Do mehr.

Gruß c.heintje
 
Hallo heintje:),


was ich nicht verstehe auch beim Röntgen muß ein Arzt zugegensein...es kann doch jemand kolabieren oder vom Tisch fallen.:mad:... und nur ein Facharzt für Radiologie kann doch die Bilder zu 100% erklären...hast du auch die CD mitbekommen...wenn nicht würde ich mir diese holen...und einen Termin machen mit dem Radiologen, wo er seine Bilder ausführlich erläuert;):rolleyes:....ich würde es auch so der Rö.- Abtl. sagen....

Gruß Buffy07
 
Hallo Buffy01,

ja, die CD war zusammen mit den Bildern in einer Mappe. Vielleicht war ja ein Arzt vor Ort, aber ich habe keinen gesehen. Auf Nachfrage ob mir jemand die Bilder erklärt wurde mir gesagt, dass dieses der Neurologe machen würde. Ich fand es auch seltsam, zumal mir hier im Forum auch schon durch andere mitgeteilt wurde, dass direkt nach den Aufnahmen eine Erklärung eines Radiologen erfolgt.... NORMALERWEISE. Mein rummoppern im Krankenhaus hat nichts gebracht. Kein Arzt tauchte auf.

Außerdem war ich auch sehr überrascht, dass mir niemand vorab gesagt hatte, dass nach den ersten Aufnahmen des MRT ein Kontrastmittel gespritzt wird, wo ich doch solch eine Angst vor Spritzen habe. Aufklärung gleich NULL. Ich habe mich also zusammengerissen und versucht entspannt zu bleiben und mich trotz dem zunehmenden Schmerzen durch das verkrampfte Liegen und das laute Dröhnen ruhig liegen.

Ich werde mir jetzt mal anhören was der Neurolog sagt. Sollte es nicht ausreichend an Infos sein, so werde ich mich nochmals an Krankenhaus wenden.

Gruß c.heintje
 
Hallo heintje:),


wenn dir ein Kontrastmittel gespritzt wird muß du vorher aufgeklärt werden ...du kannst ja allergisch dagegen sein daher muß mit dir geredet werden, außerdem wenn dieses Mittel gespritzt wird muß erst recht ein Arzt anwesend sein und ein Notfallkoffer, das ist vorgeschrieben, wegen eines allergischen Schock....wegen der geschilderten Schwierigkeiten...bei mir hat der anwesende Radiologe immer gefragt...geht es ihnen gut...keine Übelkeit u.s.w.....der Puls wurde überwacht....es kann eine allergische Schockreaktion erfolgen....unverantwortlich diese Praxis oder KH...da würde ich aber noch etwas unternehmen.....und Bilder erklären ist Aufgabe des Radiologen als Facharzt und nicht der Neurologe....Untersuchungen zeigen auf ...das viele Ärzte die nichts mit der Materie zu tun haben...keine Röntgenbilder lesen und deuten können.....ich würde mich an die Höchste Stelle in der KH-Verwaltung wenden...alleine schon weil du nicht über das Kontrastmittel und die Folgen aufgeklärt wurdest...:mad::mad::mad:.

Gruß Buffy07
 
... Arzt muss anwesend sein ...

Hallo,
nur zur Klärung der Auffassung, dass ein Arzt anwesend sein muss.

Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass ein Arzt anwesend sein muss, aber dazu reicht es aus, dass er im Krisenfall schnell zur Verfügung steht. Es spricht also nichts dagegen, dass der Arzt im Nebenraum ein Nickerchen macht, während in den anderen Räumen die Aufnahmen hergestellt werden.
Insofern lässt sich erst im Kriesenfall beurteilen, ob der Arzt so anwesend gewesen ist, wie es juristisch gefordert wird.

Zur Aufklärungspflicht:
Über die Behandlung muss vorab aufgeklärt werden und es muss die Einwilligung zur Behandlung des Patienten eingeholt werden. Die Aufklärung ist notwendig, weil nur so der Patient eine Entscheidung treffen kann, ob er der Behandlung zustimmt oder nicht (Selbstbestimmungsrecht). Dabei sind Bestrahlungen, aber auch Spritzen, ohne Zustimmung des Patienten a) grobe Behandlungsfehler und b) Körperverletzung.

Es ist hinreichend normiert, dass ein Facharzt selbst über seine Befunde und Diagnosen aufklären MUSS, soweit er dazu beauftragt wurde.
Wurde aber vom überweisenden Kollegen lediglich eine Befunderhebung beauftragt, so DARF ER NICHT aufklären, dass ist dann alleinige Aufgabe des Arztes, der den Patienten überwiesen hatte.
Erst wenn der überweisende Arzt auch um eine Stellungnahme oder Therapieempfehlung bittet, dann darf der diagnostizierende Facharzt auch eigenen Interpretationen abliefern. Und dann unterliegt er auch der Aufklärungspflicht bezüglich seiner Diagnosen, Befunde und Therpaieempfehlungen.

Steht also auf der Überweisung nur "Rö. Humerus" oder so, dann kann man von dem Radiologen keine Aufklärung erwarten.

Schreibt der Radiloge dagegen einen Bericht, dann kann man davon ausgehen, dass es auch etwas zu berichten gibt.
Macht er dies ohne Auftrag ist das wieder ein anderer Aspekt. Und eine Aufklärung über Berichte einfordern, die selbst "nicht legal" erstellt wurden, kann man, soweit ich weiß, nur indem man eine Kopie der Patientenakte einfordert. Aber eine (ebenso nichte beauftragte) Aufklärung zu dem nicht beauftragten Bericht kann man wohl nicht einfordern.

Ich hoffe die Ausführungen helfen ein wenig, um zu wissen wann man was einfordern kann und um zu beruteilen von welchem Behandler man was erwarten kann.

Auf jeden Fall lehrt es, dass man sich vorab die Überweisungen anschauen (KOPIEREN?) sollte, damit man hinterher nachweisen kann, welche Ansprüche man hat/hätte.

Grüße

oohpss
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo allerseits :)

jetzt driften wir ja mal wieder total ab ... vielleicht kann ein Teil des Themas abgeteilt werden ?


In dem Beitrag von oohpss ist eine Passage, die so nicht mehr gültig ist: Vor Röntgenuntersuchungen hat der Radiologie eine rechtfertigende Indikation zu stellen. Da ist es egal, ob der überweisende Arzt ein CT oder nur Rö Humerus bestellt, wenn der Radiologe meint, vorliegende Aufnahmen reichen aus ... also es liegt sehr viel in der Hand des Radiologen ... MRT wird wie Röntgen behandelt, fällt jedoch nicht unter die Röntgenverordnung, weil keine ionisierenden Strahlen ...


http://www.unfallopfer.de/forum/search.php?searchid=287164

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Ihr beiden,

auch wenn es vielleicht unter Euch beiden kleine Meinungsunterschiede gibt, bin ich für die Infos sehr dankbar.
Ich gehe davon aus, dass wie mitgeteilt der Radiologe für den Neurologen einen entsprechenden Bericht fertigt und ich das Ergebnis dann am Donnerstag beim Neurologen mitgeteilt bekomme.
Danach muss der Neurologe meinen D-Arzt einen entsprechenden Bericht von der gesamten neurologischen Untersuchung übersenden und mein D-Arzt wird dann schön der BG davon berichten..... WAS EIN AUFWAND.

Gruß c.heintje
 
Hallo Ihr Lieben,

habe mal wieder eine Frage an die Gemeinschaft.

war jetzt beim Neurologen wegen des Schädel-MRT. Gott sei Dank ohne Befund.
Habe aber immer noch Schwindel und Konzentrationsschwierigkeiten.

Jetzt habe ich einen Termin für einen "neuropsychologischen Test" bekommen - allerdings erst in 4 Wochen -, hat jemand eine Ahnung was da gemacht wird?
Der Arzt erklärte mir, dass da die Gedächnisleistung gemessen wird.

Ich hätte lieber ein paar Tabletten und alles ist wieder ok.... war wohl nichts.

Gruß c.heintje
 
Hallo c.heintje,

ich habe jetzt nicht alle deine Beiträge gelesen. Vielleicht hast du also schon über so was geschrieben, bzw. ausgeschlossen. Mir fällt spontan bei Schwindel eine Vestibularprüfung ein. Dieses ist eine Gleichgewichtsdiagnostik meisst beim HNO-Arzt.

Vielleicht ist dieses ein Tipp

MfG

max01
---
Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
@alle

habe aufmerksam die beiträge durchgelesen.
ihr redet nur davon, dass ein arzt , für notfälle, dabei sein muss, auch wenn er im nebenzimmer ein nickerchen macht.

nirgendwo kann ich lesen, dass vor einspritzung des kontrastmittels, der kreatininwert vorliegen muss!
sollte der überhöht sein, darf kein kontrastmittel gespritz werden, da die niere es sonst nicht abbaut!
dann fangen die probleme wirklich an!

habt ihr die werte vorliegen gehabt?
wurdet ihr danach gefragt?
normal muss man einen fragebogen ausfüllen, vorher!
wenn aber kein blutbild vorher gemacht wurde, kann man keine antworten drauf geben - aufwachen!

mfg
pussi
 
Top