Hallo Kansandra,
leider ist ja noch keine Rückmeldung seitens des Fragestellers gekommen.
Hier ging es ja um eine Rück- bzw. Verrechnung.
Zu Deinem Einwand;
wenn jemand schon in der Verletztengeldzeit einen Antrag auf EMR stellt
und dann aus verschiedenen Gründen die Rentenversicherung anders zurückrechnet,
so ergiebt sich eine Überschneidung beider Leistungen.
Bei mir war es eine 8 monatige Überschneidung beider Leistungen
auf Grund eines Vergleiches mit der DRV weil ich sonst in das Klageverfahren gegangen wäre.
Auch waren es bei mir mehr als die 78 Wochen, wo die BG immer gerne darauf pocht.
LG Silko
leider ist ja noch keine Rückmeldung seitens des Fragestellers gekommen.
Hier ging es ja um eine Rück- bzw. Verrechnung.
Zu Deinem Einwand;
wenn jemand schon in der Verletztengeldzeit einen Antrag auf EMR stellt
und dann aus verschiedenen Gründen die Rentenversicherung anders zurückrechnet,
so ergiebt sich eine Überschneidung beider Leistungen.
Bei mir war es eine 8 monatige Überschneidung beider Leistungen
auf Grund eines Vergleiches mit der DRV weil ich sonst in das Klageverfahren gegangen wäre.
Auch waren es bei mir mehr als die 78 Wochen, wo die BG immer gerne darauf pocht.
LG Silko