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Trotz Verletztengeld Erwerbsminderungsrente beantragen

Hallo Kansandra,

leider ist ja noch keine Rückmeldung seitens des Fragestellers gekommen.
Hier ging es ja um eine Rück- bzw. Verrechnung.

Zu Deinem Einwand;
wenn jemand schon in der Verletztengeldzeit einen Antrag auf EMR stellt
und dann aus verschiedenen Gründen die Rentenversicherung anders zurückrechnet,
so ergiebt sich eine Überschneidung beider Leistungen.

Bei mir war es eine 8 monatige Überschneidung beider Leistungen
auf Grund eines Vergleiches mit der DRV weil ich sonst in das Klageverfahren gegangen wäre.
Auch waren es bei mir mehr als die 78 Wochen, wo die BG immer gerne darauf pocht.

LG Silko
 
Richtig Silko,

die berühmt-berüchtigen 78 Wochen gibt es im SGB VII nicht - AUSSER es ist davon auszugehen, dass die verunfallte Person nie wieder berufstätig wird.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kansandra,

leider ist ja noch keine Rückmeldung seitens des Fragestellers gekommen.
Hier ging es ja um eine Rück- bzw. Verrechnung.

Zu Deinem Einwand;
wenn jemand schon in der Verletztengeldzeit einen Antrag auf EMR stellt
und dann aus verschiedenen Gründen die Rentenversicherung anders zurückrechnet,
so ergiebt sich eine Überschneidung beider Leistungen.

Bei mir war es eine 8 monatige Überschneidung beider Leistungen
auf Grund eines Vergleiches mit der DRV weil ich sonst in das Klageverfahren gegangen wäre.
Auch waren es bei mir mehr als die 78 Wochen, wo die BG immer gerne darauf pocht.

LG Silko

Guten Morgen Alle, Guten Morgen Silko,

hier war einiges los. Und habe somit versäumt eure Antworten zu lesen.
Meien Schmerzen sind grausam.
ich danke euch für euer tauschen und teilhaben an meinen Fragen, das ist mir sehr wertvoll.
Richtig ist, das ich Verletzengeld bekam seit Unfall 2014 und gleichzeitig ab 2015 den Antrag auf EMR gestellt hatte. Die Bearbeitung des Rentenantrages zog sich 2 Jahre hin, da in der Zwischenzeit eine Begutachtung stattfand und die Einstellung des VG . Mde 50. Im Januar 2017 wurde mir mitgeteilt per Bescheid der Rentenanstalt, das ich rückwirkend Anspruch auf EMR habe. Eine rückwirkende Auszahlung stünde an für 2015 und 2016, aber sie wollen nicht auszahlen,(jedoch stimmt ihre Berechnung nicht) VG und EMR Rente zusammen ergeben nicht mehr als mein vorheriger Verdienst. (Bin gerade am rechnen)( vielleicht sind es 20 € drüber) Jedoch wollen Sie die Rente rückwirkend GANZ streichen. Aber ich weiß das dies nicht erlaubt ist. Eine Teilkürzung ist möglich, aber dafür brauche ich den Paragraphen! wo steht das man die Rente nicht ganz kürzen darf, bereite gerade alles für meinen Widerspruch vor.
HIER BRAUCHE ICH EURE MITHILFE:

Danke
Jesaya
 
Hallo Jesaya.

___________________________________________________________________________

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung -
(Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
§ 96a Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst
___________________________________________________________________________


habe ich gefunden.

Es ist aber doch sehr wohl möglich, kein EMR ausgezahlt zu bekommen.
Wie gesagt, dass ausrechnen sollte ein Fachmann erledigen.

In meinen Bescheiden steht auch immer, dass es bei Hinzuverdienst zu Kürzungen bis
zur Streichung der EMR-Leistung kommen kann.
Als bei mir die Rückrechnung erfolgt, wurde auch kräftig gekürzt,
leider habe ich die Akten nicht mehr, da es schon so lange her ist.

Viele Grüße
Silko
 
Hallo zusammen,

@ Jesaya
maßgeblich für eine Verrechnung sind hier die einzelnen Hinzuverdienstgrenzen.

DEIN Hinzuverdienst ist hier das monatliche VerletztenGELD, dass als
„Einkommen“ angesehen wird.

Jetzt kommt es bei der Verrechnung drauf an, ob es eine VOLL-EMR oder
eine TEIL-EMR geworden ist.

Nehmen wir mal an, es ist eine VOLL-EMR.
Um die VOLLE VOLL-Rente zu beziehen, darf „nur“ ein Hinzuverdienst von
450,00 Euro vorhanden sein.
Ist dies drüber (was wohl beim Verletztengeld sicher der Fall ist), geht’s zur nächsten Grenze, um 3/4 der VOLL-Rente zu beziehen.
Weiter geht’s zu ner 1/2 der VOLL-Rente bis zu 1/4 der VOLL-Rente.

Anders verhält es sich bei der Gewährung der
TEIL-EMR.
Hier gibt es eine Hinzuverdienstgrenze für die
Zahlung der VOLLEN TEIL-EMR.
Wird diese überschritten geht’s zur Grenze, um eine
HALBE TEIL-EMR zu beziehen.

@Silko
Danke für den passenden Gesetzestext, den du ausfindig gemacht hast!
Dieser spiegelt genau das wieder, was mein Hinzuverdienstrechner als Ergebnisse bringt.

Es reicht die Eingabe der Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre
VOR der Erwerbsminderung, aber mindestens 1,5.
Schon werden die jeweiligen Grenzen ausgerechnet und man muss sich nur
die passende raussuchen ;-).

Viele Grüße
Daniel
 
Hallo Daniel,

ja ich kannte auch die allgemeine Berechnung,
jedoch kann ich zwei mal die Hinzu-Grenzen überschreiten.
Wenn aber bis zu 24 Monate zurückgerechnet wird,
(bei mir waren es 18 Monate) und jeder Monat wird einzeln aufgeschlüsselt,
so habe ich dann siehe unten.

Ich nehme für mich in Anspruch Vieles zu wissen,
die Überprüfung meiner Aufrechnung der Rente gegen das Verletztengeld
habe ich damals meinen Rechtsanwalt (Sozialrecht) überlassen.

LG Silko
 
Hallo

Ihr Lieben ihr seid wirklich gut.Danke euch!
Also ich hatte und habe volle EMR.
Wie heißt der Paragraph in dem steht das man nichtt alles einbehalten darf, sondern sich das staffelt.
Ich brauche den §
vielelicht steht da dann: es dürfen auch KÜrzungen vorgenommen werden oder es steht so und so viel darf gekürzt werden.

Bitte verzeiht ,aber ich steh echt im Wald.
Lieben Gruß

Jesaya
 
Hallo Jesaya,

nutze mal die Suchfunktion hier. Zu diesem Thema wurde schon viel geschrieben. Ich denke Du wirst fündig.

Ansonsten, ruf mal beim Finanzamt an.

Viele Grüße

Kasandra
 
Jeseaya,

wenn du rückwirkend die volle Erwerbsminderungsrente bekommst, dann wird diese wohl mit dem Verletztengeld verrechnet. Das machen der Rententräger und die BG untereinander aus. BG hat Regressanspruch an den Deutschen Rententräger.

Wenn die volle Erwerbsminderungsrente allein aufgrund des Arbeitsunfalls erfolgte, ( also keine BG-unabhängige Erkrankung hast) - dann muss die BG Verletztengeld zahlen. Dann gibt es keine Rückerstattung an den Deutschen Rententräger. Beides geht aber nicht zusammen. Entweder das eine oder das andere. Ob du dann, wenn du keine BG-unabhängige Erkrankung hast - einen Differenzbetrag zum Verletztengeld weiterhin bis zur Regelaltersrente bekommst, danach würde ich mich erkundigen. Und entsprechend gibt es eine Grenze des Hinzuverdienstes.

Schau mal im SGB 7 zum Verletztengeld nach. Ich habe nicht alle Paragrafen im Kopf. Den Rententräger kannst du doch auch fragen, wie es sich tatsächlich verhält. Die und auch die BG müssen dir eine korrekte Antwort geben. Bzw. einen entsprechenden Bescheid. Ist dieser falsch, dann kannst du einen Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 (glaube ich mich zu entsinnen) stellen.

Gruss ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Halli Jesaya,

aus dem Link, den ich im letzten Beitrag einstellte >>> ist es nachlesbar im §§ (und folgende) 43, 240 SGB VI.

LG Christiane
 
Danke

Guten Anbend ihr lieben,

ihr macht euch Mühe.Danke dafür.
Nochmal zum verstehen:
VG und EMR wenn zusammenkommen aus dem selben Grund, was bei mir der Fall ist wird zusammengerechnet und darf nicht das vorherige (12 Moante) Bruttogehalt übersteigen, was es auch nicht tut.
Es ist sogar möglich das die Hinzuverdienstgrenze höher liegt, weil beide Zahlungen aus dem selben Grund sind (Arbeitsunfall) beide Zahlungen erfolgen aufgrund des Arbeitsunfalles.

@ LIebe Christiane: ich kopiere hier rein aus Betanet:Bei höherem Hinzuverdienst wird die Rente nur noch in geringerer Höhe oder überhaupt nicht mehr ausgezahlt.
Und genau um diesen Pragraphen geht es mir, welcher ist das?

Ich gebe euch mal ein fiktives Beispiel, vielleicht besser

Brutttogehalt 2300 € VG und EMR zusammen 2320 €= Dann kann man doch nur um 20 € Rente kürzen aber nicht alles einbehalten. DAZU BRAUCHE ICH DEN GESETZESTEXT oder.....
ich liege unter den Betrag und man zahlt trotzdem nicht aus.

Wird gerechent Brutto VG +Brutto Rente?
Netto VG + Netto Rente?
Das wäre mir auch noch wichtig.


Verletztengeld unterliegt einer besonderen Regelung bei der Verrechnung .


Es geht mir darum das VG und EMR zusammen nicht mein Gehalt übersteigen ,aber die Rentenanstalt aber trotzdem nicht ausbezahlen will, und nun deshalb ich Widerspruch einlegen will und werde.

Ich habe hier schon Suchfunktion eingegeben und werde nicht fündig. Ebenso Internet.
Hilfe?

Lg

Jesaya
 
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