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Gerichtsverhandlung SHT/diffuse axonale Schädigung

Hallo Rudinchen,

vielen lieben Dank für deine viele Hinweise, die ich mir alle genauer anschauen werden.

Das mit dem Beratungsschein finde ich schon einmal hilfreich.

Also sehe ich es richtig, dass ich ohne Anwalt nicht einmal PKH für das Berufungsverfahren beantragen dürfte?

Viele Grüße

Rosi 70
 
Hallo Rosi,

Prozesskostenhilfe kannst du selbst beantragen - wie sollst du denn sonst den Anwalt bezahlen?


Wichtig: Die PKH muss VOR dem Verfahren beantragt werden.

Wer bezahlt denn das laufende Verfahren? Bekommst du dafür auch PKH?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

das laufende Verfahren wird über die Rechtschutzversicherung bezahlt.

Diese wurde fälschlicherweise bewilligt.

Der Bearbeiter hatte nicht darauf geachtet, wann der Unfall passiert ist. Nach Beginn der Rechtschutzversicherung hat man ja eine bestimmt Zeit bis sie zum Tragen kommt. Und genau in dieser Zeit ist der Unfall passiert. Sie haben bereits mitgeteilt, dass sie die Kosten für die erste Instanz übernehmen, weil ihnen der Fehler nicht aufgefallen ist, aber nicht für die zweite Instanz.
Mein Anwalt bestätigt, daß die zweite Instanz keinesfalls über die Rechtschutzversicherung laufen wird.

Ok, wenn ich selbst PKH beantragen kann, dann werde ich alle Vorkehrungen treffen, um schnell reagieren zu können. Den Antrag könnte ich schon so gut wie möglich ausfüllen und sobald ich das Urteil habe, kann ich die Begründung für die Berufung formulieren. Ich werde an der Verkündung teilnehmen. Dann kenne ich das Urteil schon mündlich.

Ich hoffe, dass meine 21- seitige Stellungnahme Zweifel bei dem Richter geweckt haben und meinem Antrag, ein neuropsychologisches Gutachten in Auftrag zu geben, stattgeben wird.

Die Rechtsanwälte Büchner habe ich angeschrieben und meine Situation erklärt. Ich habe schon Antwort erhalten. Sie haben mir ohne Angabe von Gründen mitgeteilt, dass sie mir nicht helfen können. Ein laufendes Verfahren übernimmt halt kein Anwalt gerne.

Viele Grüße

Rosi 70
 
Hallo zusammen,

so, der Richter des LG hat heute das Urteil heute verkündet.

Klage wird abgewiesen.

Nun bleibt mir nur der Weg über die Berufung beim OLG.

Die PKH will ich ohne Anwalt beantragen.

Kann mir jemand sagen, was genau ich alles einreichen muss??

PKH-Antrag. Kopien Einnahmen, Mietvertrag, Auto, ect.
Dass ich das Urteil einreichne muss, versteht sich von selbst. Muss ich auch Befund, Gutachten ect. einreichen oder wird die Akte vom LG angefordert. Ich gehe davon aus, dass ich auch die Berufungsgründe angeben muss bzw. eine Stellungnahme einreichen muss, oder?

Ich bin sehr enttäuscht, dass meine Stellungnahme mit den vielen Begründungen, Hinweise auf die fehlerhafte Begutachtung und die vielen vergleichbaren Urteile nicht den Richter überzeugt haben, ein weiteres Gutachten zu beauftragen.

Ich hoffe, dass das OLG die Sachlage anders sieht, vorausgesetzt ich erhalte PKH. Kann ich ohne Anwalt eine Fristverlängerung beim OLG beantragen, weil ich vermute, dass die Bearbeitung des PKH-Antrages eine Zeit dauern wird.

Wenn es noch irgendetwas zu beachten gibt, gerne michdarauf aufmerksam machen.

Meine Anwaltssuche gestaltet sich nach wie vor schwoerog; bisher nur Absagen.

Liebe Grüße

Rosi
 
Hallo Rosi70,

das ist sehr bedauerlich :(

Das mit der Anwaltssuche wird sicher ein Problem sein, da - wie Du selbst erkannt hast - kaum ein Anwalt in ein laufendes Verfahren "eingreift" und auch Anwälte - wenn sie über PKH abrechnen müssen - weniger verdienen und kein Interesse haben, den Prozess zu führen oder fortzuführen.

Ich wünsche Dir, dass Du anderweitig noch Unterstüzung hier im Forum bekommst.

Ich drücke Dir die Daumen.
Gruß Bobb
 
Hallo Rosi,

das tut mir Leid für Dich. Ich hätte Dir sehr gewünscht, dass der Richter Deine Stellungnahme würdigt.

Was die PKH betrifft, die musst Du doch beim Amtsgericht beantragen. Frag da doch einfach mal nach, was Du alles miteinreichen musst. Es gibt dort wohl auch eine Beratungshilfe, vielleicht kann man Dir da weiterhelfen mit dem Anwalt.

Ich wünsche Dir, dass sich am Ende doch noch alles zum Guten für Dich wendet.

Alles Gute

Lilie13
 
Hallo Rosi,

Ach, das tut mir so leid für dich! Ich hoffe, du findest einen Weg für die Berufung.

PKH wird nur genehmigt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Das kann dann schon mal am Sachbearbeiter hängen.

Eine andere Option wäre für dich vielleicht wirklich ein professioneller Prozessfinanzierer, der die Kontakte zu Anwälten gleich mitliefert.


Ich wünsche dir viel Erfolg

Rudinchen
 
Hallo Rosi,

evtl. hilft Dir dieses Thema auch weiter:


Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Rosi,

bist Du Mitgleid einer Gewerkschaft? Dann hast Du eigentlich auch den Rechtsschutz für Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Wenn ja, bitte wende Dich an Deine Gewerkschaft.

Wie gesagt: Sozialrechtschutz - nicht Privatrechtschutz!

Viele Grüße

Kasandra
 
Guten Morgen,

vielen lieben Dank für eure Nachrichten.

Mein Nacht war nicht schön. Ich bin mit Migräne ins Bett und mit Migräne aufgewacht. So langsam wirkt aber meine Migränetablette.

Gestern habe ich noch einiges recherchiert und drei Anwälte angeschrieben, die mir empfohlen wurden.

Trotzdem muss ich PKH zunächst alleine beantragen. Gleichzeitig muss ich Berufung beim OLG einlegen, die nur dann zum tragen kommen soll, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Ich vermute, dass PKH nicht so schnell bewilligt wird und darf die Frist nicht verstreichen lassen. Und wenn PKH abgelehnt wird, kann ich nicht mal Berufung einlegen.

Zählt das Einlegen der Berufung noch zum laufenden Verfahren oder bereits zum Berufungsverfahren???

Ich werde heute beim OLG anrufen und nachfragen, was für Unterlagen für den PKH-Antrag eingereicht werden muss.

Nein, in einer Gewerkschaft bin ich nicht. Den Hinweis des Prozessfinanzierers schauen ich mir auch noch an. Vermute allerdings, dass nach jetzigen Stand ihrerseits wenig Interesse besteht, meinen Fall zu übernehmen.

Ich kann das immer noch nicht fassen. Seit dem Unfall plagen mich unterschiedliche Einschränkungen, wurde berentet und am Ende sagt ein Gutachter, dass die Beschwerden nicht objektiervierbar sind und zack Pech gehabt.

Ich bin einfach nur enttäuscht.

Rosi
 
Hallo Rosi,

Wir glauben dir ja! Viele von uns machen ähnliche Erfahrungen. Ich kann gut verstehen, dass du erst mal Migräne bekommst!

Aber PKH musst du bei deinem Amtsgericht einreichen! Google einfach mal nach "Amtsgericht" und "dein Ort". Dann rufe dort an, frage, welche Unterlagen du brauchst und mach direkt einen Termin mit einem Rechtspflege beim Amtsgericht. Der kann dir auch beim Ausfüllen des Antrags helfen.

Deine Berufungsschrift muss von einem Anwalt unterschrieben sein, soweit ich weiß.

Bei uns war es so, dass unser RA die Berufung eingelegt hat unter der Voraussetzung, dass PKH für den Fall bewilligt wird. Die Bewilligung kam erst später.

Deshalb: du musst dich erst einmal im einen Anwalt kümmern! Ich wünsche dir viel Erfolg.

Rudinchen
 

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Hallo Rudinchen,

Danke für deine Nachricht.

Ich habe mich heute nur mit dem Thema Berufung beschäftigt.

Beim Gericht habe ich angerufen, war aber enttäuscht. Ich habe so gut wie keine Informationen erhalten, was ich einreichen muss. Angeblich könne man es mir nicht sagen.
Ich soll bei der PKH -Beantragung das Zeichen des Verfahrens angeben und so können sie alle Unterlagen einlesen. Ebenso wird die Gegenpartei informiert und gebeten auch eine Stellungnahme einzureichen.

Desweiteren habe ich die Anwaltskammer angerufen ... auch ein Hinweis von euch ... Von dort habe ich einige Anwälte empfohlen bekommen.
Ich habe einige Anwälte angeschrieben und hoffe, dass sich jemand bereit erklärt, das Berufungsverfahren zu übernehmen.

Das auch von euch empfohlene Beratungsgespräch bei einem Medizinanwalt habe ich auch beantragt und bereits den ersten Kontakt gehabt. Ich habe ihm das Urteil zukommen lassen und wir werden zeitnah telefonieren.

Das alles ist enorm schwierig für mich. Ich fühle mich sehr überfordert, habe aber viel Unterstützung von anderen und bin unendlich dankbar dafür. Auch euch.

Viele Grüße

Rosi
 
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