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Gerichtsverhandlung SHT/diffuse axonale Schädigung

Guten Morgen Bobb,

ich denke, dass dies nicht üblich ist, dass man einem Anwalt zusätzlich so viel Geld zahlen muss. Der Anwalt erhält für seine Arbeit über die Gebühren Geld und das sind in meinem Fall 4.000 €. Ich finde, dass man dafür ein paar Stunden zum Einlesen investieren kann. Bei 250 € pro Stunde, was ja schon recht hoch angesetzt ist, sind dies immerhin 16 Stunden. Bei weiteren 12.000 € weitere 48 Stunden.

Ich akzeptiere, dass der Anwalt eine Erfolgszahlung erhält, aber sicher nicht im Vorraus. Zumal die Tatsache, dasss ich für die Berufung PKH beantragen musste, deutlich macht, dass ich nicht über derartige finazielle Mittel verfüge.

Eine Erfolgsprämie sollte meines Erachtens fester Bestandteil sein, dann würden die Anwälte auch nicht Fälle übernehmen, die keine Aussicht auf Erfolg haben oder nicht ihrem Fachgebiet entsprechen; hätten eine größere Motivation und die Gerichte hätten weniger Verfahren.

Ich will Anwälte nicht angreifen, aber in meinem Fall hätte mein voriger Anwalt, mein Verfahren nicht übernehmen dürfen, weil es nicht sein Gebiet ist. Er hat den Streitwert absichtlich ganz hoch angesetzt, um möglichst hohe Gebühren zu erhalten. Außer der Klageeinreichung hat er nicht viel gemacht.

Ich wünsche mir einen Anwalt, der fair ist, der einschätzen kann, ob er mir helfen kann, Erfahrung in ähnlichen Fälle hat und auch freie Kapazität für meinen Fall hat. Und wenn das Verfahren dann erfolgreich abgeschlossen ist, habe ich kein Problem dies zu belohnen. Sies wäre für beide Seiten eine Win Win Situation.

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi, nach meiner nicht maßgeblichen Laienmeinung kommt es vorliegend auf den Rechtsanwalt übethaupt nicht an. Du stehst völlig im „Stoff“ und kannst Dich gegenüber dem Gericht hinreichend fundiert einlassen. alles, was Du aus meinet Sicht benötigst, ist ein Anwalt, der pro forma die Berufung einlegt. Keineswegs würde ich an Deiner Stelle die geforderten Honorare ausreichen. Gruß Rehaschreck
 
Guten Morgen Rehaschreck,

gezwungenermaßen kennen ich mich nach den vielen Jahren recht gut aus. Dieses Forum und eure Unterstützung habe ich viel zu verdanken.
Jeder Einzelne trägt seinen Beitrag dazu bei. Ich wünschte, ich hätte euch schon viel früher gefunden; dann wären viele Fehler nicht passiert. Ich war so blauäugig. Ich habe mich so sicher gefühlt, dass ich im Recht bin.
Damals dachte ich tatsächlich noch, dass ich einen Anwalt aufsuchen muss, der einfach nur die Versicherung anschreibt und sozusagen mit eine Klage "droht" und schon erkennen sie die Unfallfolgen an. Weit gefehlt. Ich will nicht sagen, dass ich nach 9 Jahren immer noch am Anfang stehe, aber die Früchte meiner Arbeit sind noch weiter in Ferne.

Durch die neue nunmehr sicher festgestellte Verletzung der Kopfgelenke und HWS werde ich über den VDK einen "Überprüfungsantrag" bei der BG stellen, wo ich die Klage ich ja aufgrund der fehlenden Verletzung schon vor Jahren verloren habe. Ein Versuch ist es wert.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Rosi70
 
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