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Gerichtsverhandlung SHT/diffuse axonale Schädigung

Hallo Rosi,

Informiere dich parallel dazu über eine Prozessfinanzierung.


Du kannst ja einmal anfragen (zusätzlich zum PKH-Antrag) und an den Antworten erkennst Du die Aussichten einer Klage. Der Prozess wird nur finanziert, wenn die Aussicht auf Erfolg groß ist. Du musst das Angebot ja nur annehmen, falls die PKH scheitert.

Es kann auch sein, dass die Anwälte mit einer Prozessfinanzierung deinen Fall lieber übernehmen.

Deshalb informiere dich und halte die Augen in alle Richtungen offen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rehaschreck,

danke für deine Worte.

Ich hoffe auch, dass PKH bewilligt wird. Alles gar nicht so einfach, denn PKH werde ich ohne Anwalt einreichen.
Aber ich habe einige Helfer, denn bereits das Lesen und Verstehen des Urteils und der Gutachten fällt mir schwer. Mein Anwalt hat mich darin ja leider nicht unterstützt.
Aber wir haben einige Verfahrensfehler gefunden und ich hoffe, dass die aktuell festgestellte Diagnose der Schädigung an der HWS und Kopfgelenke für eine Berufung ausreichen.
Im Grunde muss ich nur beweisen, dass eben nicht eine psychische Fehlverarbeitung Ursache für meine Beschwerden ist.
Und da der Psychiater in seinem Gutachten keine psychische Diagnose festgestellt hat, sollte dies möglich sein. Allerdings hat der Guatchter tatsächlich in seinem Guatchten geschrieben, dass er keine psychische Störung feststellen konnte, weil ich es nicht wollte.
Im Auftrag seitens der Gerichtes an den Psychiater stand übrigens keine einzige Frage bezüglich meiner Psyche. Eigentlich hätte der Gutachter meine Psyche gar nicht beurteilen dürfen, oder?
Alle anderen Einschränkungen kann er nicht einschätzen, da dies fachfremde Bereiche sind. Eigentlich ein Gutachten für die Katz und unbrauchbar. Anstatt den Auftrag abzulehnen, weil er bezüglich der Fragestellung nicht der richtige Gutachter ist, hat er angenommen, einen Haufen Schwachsinn und Vermutungen in das Gutachten geschrieben und über 4.000 € kassiert; mit dem Ergebnis, dass die Fragen des Gerichtes nicht beantwortet wurden.

Die Anwaltssuche beschäftigt mich noch. Es wäre ein Anwalt bereit, das Berufungsverfahren zu führen, aber ich versuche noch einen fachlich geeigneteren Anwalt zu finden. Augen auf bei der Anwaltswahl ;-)

Ich hatte vor einer Woche einen Termin bei meiner Neurologin und habe schon den Vorschlag gemacht, stationär aufgenommen zu werden, weil die Migräne seit einigen Wochen unerträglich ist. Ich hatte letztens 6 Tage am Stück Migräne, dass 2 Tage migränefrei und dann wieder 4 Tage Migräne. Ich kann gar nicht beschreiben, wie schlimm das ist. Meine Neurologin hat auch den Vorschlag gemacht, eine Botoxbehandlung machen zu lassen. So langsam hat meine Neurologin auch keine Idee mehr, da ich schon ganz viel ausprobiert habe. Diesen Vorschlag werde och auf jeden Fall nachgehen.

Allen noch einen schönen 1. Advent

Rosi70
 
Hallo Rosie,

Schau mal auf der Webseite der Schmerzklinik Kiel, da wird viel über Migräne erklärt und es gibt such eine App, die du dir aufs Handy laden kannst und mit der du deine Migräne - Anfälle gut dokumentieren und auswerten kannst. Daraus erhältst du evtl. neue Erkenntnisse über Zusammenhänge.


Vielleicht kannst du ja dort aufgenommen werden.

Migräne kann auch von der Halswirbelsäule kommen (s. Anhang).

Aber gut, dass du bei all deinen Überlegungen Hilfe hast! Vielleicht wäre eine Mitgliedschaft beim VdK oder einem anderen Sozialverein auch hilfreich, um weitere Unterstützung zu erhalten?

Viele Grüße

Rudinchen
 

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Hallo Rudinchen,

danke für den Hinweis.

Die Klinik in Kiel soll die beste sein. Ich hatte bereits Kontakt aufgenommen.
Ich weiß nicht, ob ihr es nachvollziehen könnt, aber ich scheitere bereits an der Organisation. Die Klinik erwartet viele Unterlagen, Fragebögen, Kopfschmerztagebücher von 6 Monaten ect. Das alles überfordert mich. Wenn man so viel Migräne hat wie ich, bleibt viel unerledigt und wenn es mir gut geht muss ich viel nachholen, was widerum zu Migräne führt.
Ich hatte bereits mit dem Chefarzt der Klinik in Kiel telefoniert. Er hatte mir gesagt, dass auch eine Notfalleinweisung möglich ist. Aber momentan muss ich die Berufung in die Wege leiten. Wenn alles läuft, gehe ich in eine Schmerzklinik die Botoxbehandlung anbietet.
In die neurologische Schmieder-Klinik möchte ich auch im kommenden Jahr noch einmal. Ich war vor etwa 5 Jahren dort und tat mir unheimlich gut.

Dass meine Kopfschmerzen bzw. die Migräne von der HWS kommt, vermute ich inzwischen auch. Dienstag habe ich bei einem Neurochirurgen einen Termin. Ich hoffe, er kann mir sagen, wie ich eine Verbesserung erzielen kann.

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosie,

Ich wünsche dir alles Gute für deine vielen Termine und Vorhaben!

Viele Grüße Rudinchen
 
Guten Abend,

inzwischen hatte ich schon zwei Termine bei einem Neurochirurgen. Die Verletzung der Kopfgelenke und HWS würde eine Operation/Versteifung rechtfertigen, aber da meine körperlichen Einschränkungen noch nicht so stark ausgeprägt sind, würde er vorerst davon abraten. Ich fahre jetzt jede Woche zu ihm. Ich hoffe, es bringt eine Besserung. Momentan spritzt er mir in den Hinterkopf, was sehr unangenehm ist. Danach ist der Bereich betäubt.

Jahrelang werde ich als psychisch krank hingestellt und zwei Tage nach Urteilsverkündung erhalte ich die Diagnose der Verletzung.

Meinen PKH-Antrag habe ich eingereicht und auch einen Antrag auf "Wiedereinstieg in den vorigen Stand nach PKH-Entscheidung", um die Frist zu wahren.

Ich hoffe, dass sowohl PKH als auch Berufung bewilligt werden.

Die Anwaltssuche gestaltet sich schwierig. Ich hatte jetzt mit einem Anwalt telefoniert. Er meinte, dass ich meine Begründung für PKH, welche ich ihm zugeschickt habe, gut formuliert habe. Immerhin 17 Seiten. Er meint, dass PKH bewilligt werden wird.
Bei der Berufung sieht er das Problem, dass sie überlastet sind und alles tun werden, um Anträge abzulehnen. Ich hoffe natürlich, dass meine Verfahrensfehler und die nunmehr neue Diagnose ausreichen.

Hat man den überhaupt noch eine Möglichkeit, wenn abgelehnt wird?
Klar, privat das Berufungsverfahren führen, was bei geschätzten 35.000 € schwierig wird.

Der Anwalt würde meinen Fall übernehmen, sagt aber, dass er für "nur PKH-Gebühren" nicht aktiv werden würde. Er will bevor er überhaupt etwas für mich macht 12.000 €.

Ich wäre ja sogar bereit, einen Zahlung zu tätigen, aber nur, wenn ich den Prozess gewinne.

Alles zusammen sehr frustrierend.

Ein Radiologe hat sich mal die MRT Bilder vom Unfalltag angeschaut und meint, dass zwar der Schädel in Fokus ist, aber man kann dort schon die Verletzung der oberen HWS sehen.
Ichs lasse nun die Aufnahmen neu bewerten. Wenn es sich bestätigt, dass man die Verletzung bereits am Unfalltag hätte feststellen können, habe ich bei der Berufung sicher bessere Chancen.

Vielleicht kann ich meine verlorene Klage gegen die BG auch wieder aktivieren.
Gibt es da Erfahrungen eurerseits?

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi,

ich drücke Dir die Daumen, dass das alles so funktioniert.
Wenn die Verletzung bereits auf den Röntgenbildern vom Unfalltag zu sehen ist, dann liegt ja auch ein Behandlungsfehler vor. Und der GA vom Gericht hat die Bilder nicht richtig angeschaut, damit müsste doch die Berufung zugelassen werden, oder?

Ich wünsche Dir, dass die Behandlung von dem Neurochirurgen Dir gut hilft.

Alles Gute

Lilie13
 
Hallo @Rosi70,

erfahrungsgemäß rate ich Dir mal gleich von einem Anwalt ab, der vorab 12 000 Euro will, ganz ehrlich, sobald er das Geld hat, wird er nicht viel machen. Diese Erfahrung durfte meine kleine Schwester bereits machen.

Ganz ehrlich, wenn dann nur bei Erfolg eine Beteiligung. Wenn er sich darauf nicht einlässt, dann spar Dir den Ärger mit dem Anwalt und das Geld.

Entweder macht das ein Anwalt aus Überzeugung - seinem Beruf gegenüber oder er ist nur hinterm Geld her.

meine Meinung.

VG beutlers
 
Hallo Rosie,

Es ist tatsächlich so, dass RA für PKH nur ungern tätig werden, da dein Fall viel Arbeit machen wird.

Aber gut, dass du jetzt einen Arzt hast, der dich ernst nimmt und behandelt. Eine Versteifungs-OP sollte wirklich nicht leichtfertig erfolgen, versuche es (vorsichtig!) mit isometrischen Übungen und Walking, deine Muskeln zu stärken. Wenn das klappt, kannst duit Anleitung eines erfahrenen Physiotherapeuten weiter üben.

Für den Prozess gibt es noch - wie ich mehrfach angemerkt habe - die Möglichkeit der Prozessfinanzierung. Oder du machst mit einem RA einen individuellen Vertrag, in dem Summe X oder eine "Erfolgsbeteiligung" von X Prozent im Falle gezahlt wird, dass du den Prozess gewinnst. Dann ist der RA auch motiviert, zu gewinnen. Die PKH wird dann mit den o. g. Beträgen verrechnet.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Guten Morgen zusammen,

@Lilie 13, wenn ich es schwarz auf weiß habe, dass man die Verletzung schon auf den Aufnahmen nach dem Unfall hätte erkennen können, wird dieser Punkt bei der Berufungsbegründung mit aufgenommen. Danke für deine Wünsche.

@beutlers, mal abgesehen, dass ich die Forderung des Anwalts nicht eingehen kann, finde ich es schon unverschämt. Selbst über PKH bekommt der Anwalt 4.000 € und dann weitere 12. 000 € im Vorraus zu fordern, ist schon überzogen. Die 4.000 € PHK muss ich ja auch bezahlen; nur halt in Raten. Wenn es ganz dumm läuft, zahle ich 12. 000 €, dann legt der Anwalt Berufung ein und der Richter lehnt die Berufung ab. Dann bin ich 12. 000 € los und muss dann noch 4 Jahre PKH zurück zahlen. In dem Moment wo ich Brufung einlegen, habe ich 35.000 € PKH Schulden. Der Anwalt bekommt 16.000 für eventuell nur einer Beantragung einer Berufung. Sicher wird der Anwalt sich einlesen müssen, ect., aber 16.000 €? Das verdiene ich nicht einmal in einem Jahr :-(

@Rudinchen, eine Versteifung möchte ich auf jeden Fall umgehen. Massage und Physiotherapie soll ich nach Aussage des Neurochirurgen nicht machen lassen, wobei ich das noch einmal ansprechen werde. Ich trage häufiger zu Hause ein aufpumpbares Nakenkissen. Selbst da sagt er, dass ich es nicht zu dolle aufpumpen soll.
Deinen Hinweis mit der Prozessfinanzierung bin ich schon vor einigen Wochen nachgegangen. Ich habe auch per Mail Kontakt aufgenommen. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich eine Ablehnung oder keine Antwort erhalten habe. Dazu muss ich meine Mails noch einmal durchlesen.

Mit einer "Erfolgsbeteiligung" für den Anwalt wäre ich sofort einverstanden.

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi,

das ist tatsächlich so, dass ein neuer Anwalt sich in die wohl umfangreiche Akte einlesen muß, und dann dafür eigentlich verlangen kann, was er will. Ich hatte kürzlich bei einem mir fremden Anwalt diesbezüglich auch angefragt und der meinte, dass er pro Stunde 250,- Euro plus Mehrwertsteuer verlangen würde. Doch wie kann man prüfen, wie lange er dazu braucht, um sich einzulesen.

Aber 12.000 Euro für das Einlesen ist m.E. überzogen.

Ich hatte auch kürzlich mit einem weiteren Anwalt gesprochen und der meinte, wenn er für mich das Mandat für ein Berufungsverfahren übernehmen würde, wäre er mit einer Erfolgsbeteiligung von 20 % einverstanden.

Gruß Bobb
 
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