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Gerichtsverhandlung SHT/diffuse axonale Schädigung

Guten Morgen,

die stattgefundene Verhandlung diente dazu, Fragen an die vorgelandene Gutachter zu stellen.

Glaubt mit; ich war sehr gut vorgereitet. Ich hatte die Leitlinien vorliegen, Fragen notiert, Urteile ausgedruckt, Alle Befunde der Diagnose "organisches Psychosyndrom", den Nachweis der Krankenkasse, wegen welcher Erkrankungen ich vor dem Unfall krank geschrieben wurde, Bescheinigungen meiner Hausärzte über Vorbehandlungen, ect.
Aber, ich konnte nach einer Stunde nicht mehr.

Ich war nicht mehr in der Lage, selbst aufgeschriebene Fragen zu stellen, habe den Faden verloren, konnte nicht mehr richtig folgen.
Sowohl Neurologe als auch Psychiater haben mich verbal angegriffen. Der Neurologe warf mich nach 45 Minuten Verhandlung vor, dass ich ja noch sehr gut der Verhandlung folgen kann. Ich war geschockt. Was wurde denn erwartet? Ich hatte auf diesen Termine 2,5 Jahre gewartet, habe mich Tage vorher geschohnt und kann sehr wohl eine begrenzte Zeit dem Gesagten folgen.

Nach 1,5 Stunden habe ich deutliche kognitive Einschränkungen gemerkt.

Ich merkte, wie ich Wortfindungsstörungen hatte und konnte kaum noch Fragen stellen. Auf Gegenwind konnte ich nicht mehr reagieren.
Mein Anwalt war da leider auch keine Hilfe.

Ich habe sehr wohl auf die AWMF-Leitlinien hingewiesen, auf die die Sachverständige nicht weiter eingegangen sind.
Richter und Anwalt haben dies nicht weiter verfolgt und ich hatte einfach nicht mehr die Kraft bzw. den Zugang, energisch Aufworten einzufordern.

Ich weiß nicht, ob ich jetzt noch den Richter bitten kann, Nachfrage an die Sachverständigen zu stellen.??? Ich vermute eher nicht.

Auf die Diskrepanz zwischen AWMF-Leitlinien und Gutachter werde ich schriftlich auf jeden Fall hinweisen.

Da der Richter bereits sehr deutlich gemacht hat, den beiden Gutachtern zu folgen, die keinen kausalen Unfallzusammenhang sehen, vermute ich, dass er entprechend urteilt. Egal, was wir nun noch schreiben.

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir sagen könntet, welche Möglichkeiten ich nach verlorenem Prozess am Landgericht habe und ob dies überhaupt Sinn macht.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

Rosi
 
Hallo @Rosi70,

wer kämpft kann gewinnen, wer nicht kämpft hat bereits verloren. Ich würde sagen es macht immer Sinn dann auch vor das OLG zu gehen.

In jedem Fall würde ich über den Anwalt die nicht gestellten Fragen hinter her schieben versuchen und in jedem Fall würde ich auf weitere notwendige Klärungen / Untersuchungen verweisen. Mache alle Deine gestellten Schriftsätze unbedingt nochmal zum Gegenstand, verweise ausdrücklich in dem Schreiben ans Gericht darauf. Ich kenne einen Fall nach zwei stattgehabten SHT Trauma 1993 und 2011 wo das CFS nun diagnostiziert wurde. Spätfolgen von Schädelhirntraumas sind nicht unerheblich und auch nicht zu unterschätzen. Sollten die Gutachter nicht spezialisiert auf das Themas sein, negieren Sie es. Daher benötigst Du einen Arzt, der darauf spezialisiert ist. Du hättest auch die Möglichkeit eine Stellungnahme der Behandelten Reha Ärzte auf das Gutachten der negierenden Gutachter einzuholen bestehen. :) Denn wenn die Meinungen auseinander gehen, erstellt hier wohl jemand entweder fachlich unwissend oder vorsätzlich ein falsches medizinisches Zeugnis. Die wesentliche Frage die das Gericht nun klären müsste, können die Gutachter in so kurzer Zeit (in der persönlichen Begutachtung) eine medizinische Fachliche so komplexe Frage wirklich bewerten und einschätzen. ;-) Dazu mögen die Gutachter (die hier dagegen argumentieren) Stellung beziehen und weil Sie völlig gegen die Leitlinien und neusten Studien Ihre Einschätzungen abgeben. Hierzu müsste dies explizit nachvollziehbar begründet werden, warum das bei Dir eben nicht so ist. Siehe auch Bundeswehrkrankenhaus Ulm Studie SHT.

Zwei links, die z.b. das CFS als Entstehung und schwer behandelbar sehen, nach eben HWS Traumas (SHT und Kopfgelenke/Instabilität)

https://dr-kersten.com/behandlung/das-chronische-fatigue-syndrom

https://www.mecfs.de/

Viele Grüße und viel Glück
beutlers
 
Hallo Rosi,

Schreibe ALLES auf, was du an Argumenten bringen kannst, stelle alle unbeantworteten/nicht ausreichend beantworteten Fragen. Das wird nicht einfach, da du dich nicht gut konzentrieren kannst. Weise auch darauf hin.

Dein Anwalt kann erst einmal Einspruch gegen die Anhörung einlegen und eine zeitnahe Begründung ankündigen. Dann verpasst Du keine Fristen und gewinnst Zeit.

Es ist wichtig, jetzt alles vorzudringen, was Zweifel an den Aussagen der Gutachter wecken könnte.

Hast du die Patientenquittung über Medikamente/Behandlungen deiner Krankenkasse vorliegen. Dort stehen auch Diagnosen, cweshalb du behandelt wirst.

Schicke alles inkl. Begründung an deinen Anwalt, der es ans Gericht schicken soll.

Falls du tatsächlich verlieren solltest, kannst du beim Oberlandesgericht Berufung einlegen. Dieses hat dann alle Unterlagen vorliegen und sieht die Sache vielleicht anders und kommt zu einer anderen Erkenntnis.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo zusammen,

ich werde versuchen Fragen, die während der Verhandlung auf Grund meiner Konzentrationsstörung nicht gestellt wurden, nachzureichen.

Einspruch gegen die Anhörung wird mein Anwalt im Leben nicht einreichen. Ich wüsste auch gar nicht, mit welcher Begründung.

Die Urteile lagen alle während der Verhandlung vor mir. Ich kann jetzt rückwirkend gar nicht nachvollziehen, warum ich diese nicht erwähnt habe.
Lag wahrscheinlich an meinem leeren Kopf.

Ich habe bereits eine Stellungnahme ausgearbeitet. Sie ist mit den Angaben der Urteile 14 Seiten lag. Ich weiß jetzt schon, dass mein Anwalt die Hände über den Kopf zusammen schlagen wird, wenn er das sieht. Kann ich eine so lange Stellungnahme einreichen?

Viele Grüße

Rosi
 
Ihr Lieben,

ich möchte gerne noch etwas klar stellen.
Anscheinend kam es so rüber, als hätte ich mal so nebenbei eine 14-seitige Stellungnahme fürs Gericht geschrieben. Dem ist nicht so!!!

Die 14 Seiten für die Stellungnahme, habe ich in den letzten 2,5 Jahren für die Gerichtsverhandlung ausgearbeitet und habe diese bei der Verhandlung auch mit gehabt, die ich nun nur etwas verändern musste.

Theoretisch hatte ich das Werkzeug während der Veranstaltung vor mir liegen, aber praktisch ging nach einer guten Stunde immer weniger.

Die Verhandlung dauert knappe 3 Stunden. Gefühlt hatte ich in der letzten Stunde nur noch da gesessen und nichts mehr gesagt.

Euch allen einen schönen Abend

Rosi
 
Hallo Rosi,

diese 14 Seiten hättest Du in der Verhandlung an alle Beteiligten ausgeben können (Richter, Beklagte) zur Stellungnahme und Beweiswürdigung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

So einen Vorschlag hätte ich mir von meinem Anwalt gewünscht. Ihm habe ich insgesamt 18 Seiten im Vorgespräch 3 Wochen vor Gerichtstermin mit dem Hinweis, daß er dies bitte durchgehen soll, damit er einspringen kann, wenn ich nicht mehr kann.

OK ... es nützt ja nichts. Ich habe ja jetzt noch die Gelegenheit.
Ich weiß nur nicht, ob ich noch Fragen an die Gutachter über den Richter stellen darf. Kann mir jemand die Frage beantworten?

Viele Grüße

Rosi
 
Hallo Rosi,

Du kannst nur alles einreichen, such darauf hinweisen, wie es dir während der Verhandlung ging. Gutn wäre es, wenn behandelnde Ärzte dazu Stellung nehmen würden und dich mit ihren Aussagen unterstützen könnten.

Ansonsten kannst du so viele Seiten einreichen, wie nötig sind, um alles darzustellen.

Es ist dann allerdings die Entscheidung des Gerichts, was wie gewürdigt wird. Aber falls es wichtige Aspekte nicht berücksichtigt, kannst du auf diese Punkte dann die evtl. nötige Berufung stützen.

Hast du nicht evtl. eine Unterstützung, die dich zu Gerichtsverfahren begleiten kann?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

ich werde alles einreichen, auch auf die Gefahr hin, dass mein Anwalt dagegen spricht und der Richter wahrscheinlich genervt sein wird. Aber am Ende hast du vollkommen Recht. Was in den Akten steht und nicht berücksichtigt wird, kann mir im Berufungsverfahren vielleicht helfen.
Und wer weiß; mit der Einreichung von wissenschaftlich fundierten Forschungsergebnissen, die entsprechenden Leitlinien und parallel meine Befunde mit genau den Diagnosen, ist der Richter vielleicht doch nicht ganz von den beiden Gutachtern überzeugt und folgt den anderen beiden Gutachtern. Die Urteile ähnlicher falle werde ich ebenso einreichen.

Das mit dem Begleiten zu Gerichtsverfahren gestaltet sich schwierig. Mich persönlich würde es verunsichern, Freunde oder Bekannte im Gerichtssaal zu haben, weil ich vom Typ eher so bin, meine Einschränkungen so gut wie möglich zu überspielen. Mir wäre es unangenehm über meine Defizite bis ins kleinste Detail vor Vertraute zu berichten. Natürlich kennt mein privates Umfeld meine Einschränkungen, aber meistens bekommen sie die Tage, an denen es mir sehr schlecht geht, gar nicht mit. Vor allem bei meiner häufigen Migräne, wo ich natürlich zu Hause alleine bin.

Liebe Grüße

Rosi
 
Hallo Rosi,

Wenn dein Anwalt dagegen spricht, höre dir bitte an, welche Gründe er hat. Überlege, ob bzw. wo er Recht hat oder nicht und handle entsprechend.

Ein Anwalt kennt sich in der Regel mit medizinischen Fragen nicht genau aus - er hat halt Jura studiert. Wie es aussieht, hast du dich mit der medizinischen Seite gut vertraut gemacht. Das solltest du nutzen.

Dass du deine Unfallfolgen nicht gerne öffentlich machst, kann ich gut verstehen. Defizite gibt niemand gerne zu. Ich dachte nur, dass jemand, der deinen Fall gut kennt, dir evtl. Rückendeckung geben könnte.

Auf jeden Fall solltest du dich nicht scheuen, vor Gericht deine Schwierigkeiten genau zu beschreiben und zu benennen.

Ich wünsche dir alles Gute und viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

natürlich werde ich alles mit meinem Anwalt besprechen, aber inzwischen kenne ich ihn. Das juristische kann er natürlich beifügen, das medizinische ich.

So langsam sehe ich die Verhandlung immer klarer.

Der Neurologe ist echt "witzig".

Um sein Gutachten machen zu können, benötigte er Zusatzgutachten. Er hat ein radiologisches, ein psychiatrisches und ein neuropsychologisches Gutachten beantragt. Dem wurde seitens des Gerichtes stattgegeben.

Jetzt nachdem die Gutachten vorliegen, wurde eine Verhandlung mit allen Gutachtern durchgeführt.

Alle Gutachter saßen von Beginn an im Saal.

Zuerst wurde der Radiologe in den Zeugenstand gebeten.

Als zweites der Neurologe, der ausgesagt hat, dass ihm keine der Zusatzgutachten vorliegen würde, er sie nicht kenne und keine Angaben dazu machen könne. Nach der Zeugenvernehmumg hat der Neurologe die Verhandlung verlassen und stand für weitere Fragen nicht mehr zur Verfügung und hat auch nicht die Zeugenaussage des dritten Gutachters gehört.

Zuletzt wurde der Psychiater in den Zeugenstanf gebetten, der ja das psychiatrische und neuropsychologische Gutachten durchgeführt hat.

D. h. der Neurologe hat zwar für sein Gutachten Zusatzgutachten als zwingend erforderlich gefordert, aber kennt nur das Ergebnis des radiologischen Gutachtens. Das ist doch der Hammer, oder? Durch die Beantragung der Zusatzgutachten sind 5 lange Jahre ins Land gegangen und am Ende waren sie ja doch nicht so wichtig für den Neurologen.

Der Neurologe hatte bereits im Vorfeld eine festgelegte Meinung.

Auch diese Tatsache schreibe ich in der Stellungnahme nieder.

Schönen Sonntag

Rosi
 
Hallo Rosi,

Es ist bei der Begutachtung also ein neuropsychologisches Fachgutachten von einem Psychiater gemacht worden? Hatte dieser eine neuropsychologisches Zusatzausbildung? Falls nicht, kann er kein qualifiziertes neuropsychologisches Gutachten erstellen.

Und auf jeden Fall muss der Neurologe Kenntnis eines neuropsychologisches Gutachten haben. Ist es im Prokoll der Gerichtsverhandlung vermerkt, dass der Neurologe das neuropsychologische Gutachten nicht kannte? Dann hast du zwei gute Argumente!

Viele Grüße

Rudinchen
 
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