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Gerichtsverhandlung SHT/diffuse axonale Schädigung

Hallo Rosi,

das neuropsychologische Gutachten ist so lange nach einem Unfall das Wichtigste, gerade durch so eine Untersuchung können Deine kognitiven Defizite festgestellt werden können. Es gibt hier ganz bestimmte Tests am PC, die von einem Neuropsychologen angewendet werden. Ich habe so eine Testung vor ein paar Monaten machen lassen von einem Facharzt (Neurologe, Psychiater und Neuropsychologe) der - wie er mir sagte - früher in einer Klinik für Hirngeschädigte Patienten gearbeitet hatte.

Leider wird dieser Arzt alters- und krankheitsbedingt keine Gutachten mehr machen.

Dass Du Dir die Anhörung bzw. die Fragen an den Gutachter zugetraut hast, ist sehr beachtlich. Doch wäre es besser gewesen, wenn Du Dir einen "Beistand" zur Verhandlung mitgebracht hättest, der auf diesem Gebiet geschult ist und die Fragen und Nachfragen an den Gutachter gestellt hätte. Natürlich hätte er sich in Krankengeschichte und die Gerichtsakte einlesen müssen und billig wäre es auch nicht geworden, denn solche "Gutachter" bzw. Beistände sind nicht leicht zu finden und sollten die Fragen-Ketten beherrschen, d.h. sie sollten auf Antworten vorbereitet sein und versuchen, einen Gerichtsgutachter in Widersprüche zu verwickeln.

Hat Dir Dein Anwalt nicht gesagt, dass Du einen Beistand zur Verhandlung mitbringen kannst? Es würde mich nicht wundern, denn mein Anwalt hatte mich auch nicht über so eine Möglichkeit aufgeklärt und stattdessen hatte er die Anhörung eines Orthopäden (Gerichtgutachter) übernommen, da ich krankheitsbedingt nicht in der Lage war, an der Anhörung teilzunehmen.

Natürlich hatte dann mein Anwalt den Gerichtsgutachter nur reden lassen und danach gemeint "Der hat das gleiche gesagt wie es schon in seinem Gutachten steht". Hätte ich damals gewußt, wie man mit einem Falschgutachter umgeht, dann hätte ich den Prozess möglicherweise schon gewonnen. Denn dieser Gutachter hat so offensichtlich ein Falschgutachten geschrieben, dass ich ihn heute noch gerne in Fußfesseln sehen würde. Aber das ist zu spät. Die Anhörung des mit krimineller Energie agierenden Orthopäden war ein Flop - Dank meines Anwaltes!

Ich habe das Gefühl, dass Dein Anwalt auch lieber den Prozess beenden möchte, anstatt sich für Dich zu engagieren. Schließlich arbeiten Anwälte bei langanhaltenden Rechtsstreitigkeiten nicht mehr "wirtschaftlich".

Ich arbeite hilfweise seit geraumer Zeit mit einem weiteren "beratenden" Anwalt auf Stundenhonorarbasis. Das hat einiges gebracht, aber leider ist das auch eine "kostspielige" Sache. Mein eigentlicher Anwalt ahnt das und ahnt wohl auch, dass ich über eine Anwaltshaftung nachdenke.

Frage doch mal Deinen Anwalt, warum er Dir nichts von einem möglichen Beistand gesagt hat, der die Fragen an den Gutachter hätte stellen können? Du warst dabei überfordert - was ich nachvollziehen kann. Aber das hätte entscheidend sein können, für den Fortgang Deines Prozesses!

Ich drücke Dir die Daumen für das weitere Verfahren.

Gruß Bobb
 
Hallo nochmal Rosi,

wenn Dein Anwalt von einem "Klageantrag" schreibt, dann ist es nach meiner Erfahrung so, dass wohl das Gericht die Klage abweisen will? Jedenfalls kommt es dann dazu, dass evtl. nur noch "Anträge" gestellt werden können. Deshalb muß Dein Anwalt jetzt den Allerwertesten heben und einen guten Schriftsatz verfassen, der auch für ein Berufungsverfahren wichtig ist bzw. für die Berufungsbegründug. Alles muß jetzt dem LG vorgelegt werden. Notfalls Fristverlängerung für den Schriftsatz bei Gericht beantragen. Du bis als Partei "Herrin des Verfahrens" nicht das Gericht!!!!
Und wenn Du Deinem Anwalt aus gesundheitlichen Gründen nicht zeitig zuarbeiten kannst, um z.B. seinen Schriftsatz zu korrigieren, dann muß er entsprechend Fristverlängerung beantragen mit Begründung! Eine Begründung könnte auch sein, dass Du z.B. in einer psychisch schlechten Episode bist und ein Gespräch mit Deinem Anwalt bezüglich des weiteren Vorgehens im Moment nicht möglich ist.

Ich finde im Verhalten Deines Analtes viele Parallelen zu meinem! Mein Anwalt weigerte sich sogar, beim LG eine Fristverlängerung zu beantragen. Vielleicht haben wir den gleichen? Schreibe doch mal über PN.

Gruß Bobb

PS. Auch auf ein Protokoll wurde vor einer Verhandlung schon einvernehmlich verzichtet! Ich hatte aber eines für mich angefertigt und es meinem Anwalt dann mit vielen Fragen zugeschickt. Begeistert war er nicht. Er ist in vielen Dingen genauso destruktiv wie Deiner.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Bobb,

wenn ich deinen Beitrag lese, lese ich auch viele Parallelen heraus.

Ich bin mit der Maßgabe, dass der Psychiater ein psychiatrisches Gutachten anfertigt, hingefahren. Vor Ort hat der Gutachter mir mitgeteilt, dass er gleich das neuropsychologische mitmachen würde. Ich war völlig überrumpelt. Als er dann am Ende nur eine 1,5-stündige Testung durchgeführt hat, hatte ich große Zweifel, dass dies für ein fundiertes Gutachten ausreicht ... zumal ich ihm vorher gesagt habe, dass meine Konzentration nach etwa einer Stunde nachlässt.
Nach dem Gutachten haben wir beim Gericht beantragt, dass wir ein neuropsychologisches Gutachten beantragen, da wir dieses für nicht ausreichend erachten.
Das Gericht hat dies mit der Begründung, dass wir jetzt erst einen Termin zur Anhörung machen, abgelehnt. Ich versuche jetzt in meiner Stellungnahme ein erneutes neuropsychologisches Gutachten mit der bereits erwähnten Begründung zu beantragen. Ob das geht weiß ich nicht. (?)
Dass ich einen Beistand mitnehmen kann, wusste ich nicht. Ich werde mit Informationen über Rechte sehr kurz gehalten. Wie du schon schreibst, möglichst ohne großen Aufwand das Verfahren schnell zum Ende bringen.
Aber in meiner Stellungnahme habe ich zu Beginn geschrieben, dass ich nach einer Stunde den Gesprächen nicht mehr folgen konnte und meine Fragen nicht vorbringen konnte. Heute weiß ich, dass ich so eine Anhörung nicht schaffe.
Wie ging es denn bei dir weiter?
Hast du die erste Instanz vor dem Landgericht verloren? Wo stehst du jetzt?

Wenn ich den Prozess verliere, kann ich ja in Berufung gehen. Kann die Berufung abgelehnt werden?
Und wenn ja, wie wahrscheinlich ist es, dass die Berufung abgelehnt wird?
Und wenn stattgegeben wird, werde da nur die Akten neu durchgearbeitet oder muss/ darf man dann erneut zum Gutachter?

Viele Grüße

Rosi
 
Hallo Rosi70,

auch mein Anwalt hatte mich nie auf einen Beistand hingewiesen, um so erstaunter war ich nach Jahren, als die Beklagte unangemeldet einen Beistand zur Anhörung mitbrachte, der versuchte einen "positiven" Gerichtsgutachter (Psychiater) in Widersprüche zu verwickeln. Ich war erstaunt, dass dieser Beistand der "Versicherung" dann neben dem Beklagtenanwalt Platz nehmen konnte und sich lediglich dem Richter vorstellen mußte. Der Positivgutachter konnte sich also nicht auf die Anhörung vorbereiten.

Im Gegensatz zu einer Jahre vorher stattgefundenen Anhörung meinerseits (Ortho im Auftrage des Gerichtes), die dann aber von mir nicht wahrgenommen werden konnte und mein Anwalt sicher nur im Gerichtssaal saß und den Ortho hat reden lassen, mußte ich meine Fragen aber vorher an den Ortho über das Gericht übermitteln. Das würde ich heute nicht mehr so machen und keine Detailfragen mitteilen.

Hier fand also nicht einmal eine sog. "Gleichbehandlung" gem. den Verfügungen des LGs statt. Denn
1. bei der Anhörung des Positivgutachters (Psychiaters) mußte die Beklagte dem LG vor der Anhörung, die ja von der Beklagten gefordert wurde, keine Fragen mitteilen, um sich auf die Anhörung vorbereiten zu können. Gottseidank ist er nicht "umgefallen" oder hat sich auch nicht in Widerspüche verwickeln lassen.
2. Aber Jahre vorher mußte ich anläßlich der von mir geforderten Anhörung des Ortho meine Fragen vorher dem LG mitteilen, damit dieser "Falschgutachter" sich auf die Anhörung vorbereiten konnte. Ein Beistand hätte ihn aber trotzdem in Widersrpüche verwickeln können, denn das Gutachten erfüllte (wie ich heute weiß) nicht einmal die Standards!

Du siehst wie unterschiedlich das LG hier vorgegangen ist ! Berücksichtige deshalb, wenn Du eine Anhörung forderst, dass Dein Anwalt nicht von sich aus anbietet, dem LG vorher die Fragen mitzuteilen, damit der sich auf die Anhörung vorbereiten kann. Es handelt sich ja bei Dir anscheinend um einen "Falschgutachter" und dieser ist leichter in Widerspüche zu verwickeln, wenn er keine Fragen vorab bekommt.

Außerdem mußt Du, wenn das Gericht Dich von sich aus auffordert, Fragen mitzuteilen, nicht im Detail Fragen mitteilen, sondern evtl. nur Grundsätzliches mitteilen. Je mehr und genauere Fragen der GA bekommt, desto besser kann er sich vorbereiten, was von Dir nicht gewollt sein kann. Außerdem weißt Du ja nicht, wie die Anhörung interaktiv ablaufen wird und sich Fragen erst aus Antworten des Gutachters ergeben. Da mußt Du noch überlegen.

Wenn Du einen Beistand findest, ihn auf keinen Fall bei Gericht ankündigen - das muß Du nicht!

In einem Berufungsverfahren geht es generell darum zu prüfen, ob ein Verfahrensfehler vorliegt oder nicht. In der Regel veranlaßt ein OLG keine Gutachten mehr und es gibt auch keine Beweisaufnahme mehr. Deshalb muß in der 1. Instanz alles verhandelt worden sein. Das OLG kann auch ein Berufungsbegehren gänzlich abweisen oder auch die Sache zurückverweisen an das LG.
Mein Anwalt hat mir bis heute nicht erklärt, was passieren kann und meine Frage abgewimmelt, weil das alles mit so vielen Eventualitäten behaftet sein kann und er ja nicht wüßte, wie das Verfahren weiter ablaufen wird nach dem Motte, je weniger der Mandant weiß, desto schneller ist der Prozess beendet.

Du brauchst als erstes einen Beistand gleicher Fachrichtung.

Hatte der Gutachter erläutert, welche neuropsychologischen Tests er gemacht hatte? Er muß die Ergebnisse dieser Tests (Vordrucke, PC-Programme, sonstige Tests anhand von Fragen usw.) erläutern und auch mitteilen, welche Tests er durchgeführt hat. Hat Dein Gutachter auch in seinem Gutachten auf die passende Literatur verwiesen?
Wenn das Gutachten nicht die Standards erfüllt, ist es auch anfechtbar, z.B. wenn er fachfremde Aussagen trifft oder für seine Feststellungen keine Begründungen angibt.

Wenn er keine Ausbildung als Neuropsychologe hat, ist m.E. das Gutachten nicht verwertbar. Er hätte dem Gericht vor der Begutachtung mitteilen müssen, dass er z.B. zur Differenzialdiagnostik oder aus anderen Gründen es für notwendig hält, einen Congutachter (hier Neuropsychologen) mit in die Begutachtung einzubeziehen. Er hätte auch dem LG dann den Namen des Congutachters mitteilen müssen und die Kosten hierfür dem LG mitteilen müssen.
Diese Zusatz-Begutachtung hätte dann aber als eigenständige Begutachtung mit separatem schriftlichen Gutachten erfolgen müssen.
Das Gericht hätte dann seiner Forderung nach einem Zusatzgutachten auch zustimmen müssen.

In Deinem Fall hat der Gutachter m.E. damit seinen Gutachterauftrag überschritten, was zur Nichtverwertbarkeit des Gutachtens führen sollte. Was sagt Dein Anwalt dazu? Wie lautete denn die Beauftragung des LG zur Erstellung eines Gutachtens? Da ist genau vorgegeben, zu was der Gutachter gem. der Beweisfragen Stellung zu nehmen hat.

Man kann das Gutachten auch methodisch überprüfen lassen?

Ich bin im laufenden Verfahren und möchte hier im öffentlichen Teil keine Äußerungen zum Stand der Dinge machen. Bitte Verständnis.

Viele Grüße Bobb

PS: Hat der Gutachter ein psychiatrisches und ein neurologischen Gutachten erstellt? Und hat er für beide nur 1,5 Stunden benötigt? Habe ich in Deinem Post nicht ganz verstanden. Beweisfragen und Beauftragung durch das LG nachschauen!
 
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Hallo Rosi,

Du hast geschrieben, dass du bereits ein Beweisverfahren hinter dir hast. Wie ist es denn ausgegangen?

Anscheinend doch positiv für dich? Aufgrund des Beweis Verfahrens habt ihr dann Klage eingereicht? Warum musst du dann noch zusätzliche Gutachten machen? Waren im Beweis erfahren nicht alle Fachgebiete abgedeckt worden?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Guten Morgen,

@bobb, ich denke, dass es auch besser ist, nicht alle Fragen vorher dem Gericht mitzuteilen. Aber in meinem Fall war es schwierig vor Gericht die Fragen zu stellen. Mein Anwalt hatte alle Unterlagen von mir und hätte übernehmen können. Ein Beistand wäre super gewesen.

Dass es in einem Berufungsverfahren keine Beweisaufnahme mehr gibt, ist nicht schön. Ich hatte gehofft, dass ich dort auch noch einmal zu einem Gutachter darf. Ich kann jetzt nur hoffen, dass meine Stellungnahme Zweifel bei dem Richter auslöst und er das neuropsychologische Gutachten wiederholt.
Ich bin damals zu dem Psychiater gefahren, um psychiatrisch begutachtet zu werden. Dieser teilte mir dann mit, dass er das neuropsychologische gleich mitmacht, was ich zunächst gut fand. Dafür machte er einen zweiten Termin aus. Dass er nach 1,5 Stunden Testung abbrach, fand ich damals schon merkwürdig.

@Rudinchen ja, es gab ein vorgerichtliches Beweisverfahren, welches für mich sehr gut ausfiel. Aber der psychiatrische Gutachter hat dies runtergespielt und schlecht gemacht. Er meinte, es waren ja nur Fragebögen, was überhaupt nicht stimmte. Ich musste einen Fragebogen ausfüllen, ansonsten hat er mich auch über drei Stunden begutachtet, wie jeder andere auch. Im Prinzip ähneln sich alle. Vorgespräch über Lebensgeschichte, Unfallhergang, ect., Behandlung und Untersuchung. Das Zusatzgutachten erfolgte, weil der Gutachter keine Angaben über den Invaliditätsgrad gemacht hat und mein Anwalt versäumt hat, in einer bestimmten Frist nachzufragen. Hinzu kommt, dass der Anwalt der Gegenpartei meinte, dass der Gutachter, nicht der richtige ist. Also wurde ein neurologisches Gutachten durchgeführt, die weiter drei Gutachten gefordert hat, weil sie erst dann ihr Gutachten beenden kann. Am Ende kennt sie den Ausgang der Gutachten gar nicht, was ich in meiner Stelungnahme auch bemängele.

Viele Grüße

Rosi
 
Hallo Rosi,

klagst Du gegen eine private Unfallversicherung oder gegen die HPV des Unfallverursachers? Du schreibst etwas von Invaliditätsgrad und ich nehme an, dass es sich um eine private Unfallversicherung handelt? Ich kann nicht alle Deine vorausgehenden Posts lesen -ist mir zu viel.

Der Psychiater wurde also vom Gericht beauftragt und nicht von einer Unfallversicherung oder HPV?

Eine psychiatrische Begutachtung besteht hauptsächlich oder je nach Beweisfrage aus einer umfangreichen Exploration des Probanden (meistens mindestens 3 Stunden) und je nach Beweisfragen auch aus Testbögen wie z.B. Beck'sches Depressions-Inventar, Freiburger Persönlichkeitstest, u.a.
So eine Testung mit Fragebögen eines Psychiaters kann 1 Stunde oder 1,5 Stunden dauern und ist abhängig davon, wieviele Fragebögen vorgelegt und auszufüllen sind und wie lange der Proband dazu braucht.

Bei Dir hatte - wie Du schreibst - der Psychiater anläßlich seiner 3-stündigen psychiatrischen Begutachtung Dir nur 1 Fragebogen vorgelegt. Weißt Du welcher Fragebogen das war? Ich hatte mir bei verschiedenen Gutachtern notiert, was ich ausgefüllt hatte und jede Seite mit einer Paraphe versehen. Damit war der Fragebogen eine "Urkunde" und hätte eigentlich als solche auch rechtlich angesehen werden müssen. Mit dem ausgefüllten Bogen habe ich ja etwas erklärt und ich hatte von verschiedenen Gutachtern Kopien meiner ausgefüllten Bögen verlangt. Alle hatten aber mit verschiedenen Argumenten es abgelehnt, mir Kopien auszuhändigen, was dann bei einem Gutachter wohl zu Irritationen führte, weil ich auf meine Rechte hingewiesen hatte.

Gruß Bobb

P.S. Hast Du dir bei der "Neuropsychologischen Testung" notiert, welche Bögen du ausgefüllt hast und welche Testungen dies waren? Bzw. hat der Gutachter das in seinem Gutachten beschrieben, welche Testung welches Ergebnis brachten? Test ist nicht gleich Test und ein Neuropsychologe muß ganz bestimmte anerkannte Testverfahren anwenden.
 
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Hinzu kommt, dass der Anwalt der Gegenpartei meinte, dass der Gutachter, nicht der richtige ist. Also wurde ein neurologisches Gutachten durchgeführt, die weiter drei Gutachten gefordert hat, weil sie erst dann ihr Gutachten beenden kann. Am Ende kennt sie den Ausgang der Gutachten gar nicht, was ich in meiner Stelungnahme auch bemängele.
Hallo Rosi,

leider blicke ich nicht ganz durch und verstehe hier Deine Ausführung nicht. Es hat also eine Neurologin weitere 3 Gutachten gefordert (kann ein Gutachter machen) und das Gericht hat dann den Psychiater beauftragt, der im zweiten Schritt auch ein Neuropsychologisches angefertigt hat.
Welche 3 Gutachten hatte denn die Neurologin gefordert? Oder ist es anders herum?

Wenn die Neurologin - wie Du schreibst - ihr Gutachten erst nach erfolgter und von ihr gewünschter weiterer Begutachtungen hat beenden können, dann hätte sie die anderen Gutachten m.E. auch vorgelegt bekommen müssen. Diese Feststellungen hätte sie dann in ihrem Gutachten berücksichtigen müssen. Doch wichtig ist, wie die Beweisfrage an die Neurologin formuliert war.

Gruß Bobb
 
klagst Du gegen eine private Unfallversicherung oder gegen die HPV des Unfallverursachers? Du schreibst etwas von Invaliditätsgrad und ich nehme an, dass es sich um eine private Unfallversicherung handelt? Ich kann nicht alle Deine vorausgehenden Posts lesen -ist mir zu viel.

Der Psychiater wurde also vom Gericht beauftragt und nicht von einer Unfallversicherung oder HPV?
Hallo Rosi,

ich habe erst jetzt Deine vorausgehenden Posts gelesen, somit sind einige meiner Fragen bereits von Dir beantwortet.
Gruß Bobb
 
Hallo Rosi,

das ist wirklich heftig, was Du von Deiner Gerichtsverhandlung erzählst. Ich fühle da richtig mit Dir. Ich hatte zwar noch keinen Gerichtstermin, der kommt erst im Januar, aber ich weiß, wie es ist, wenn man sich nicht mehr konzentrieren kann. Das setzt bei mir nämlich auch nach ca. 45 Minuten ein.
Konntest Du Deine "Stellungnahme" noch bei Gericht einreichen?

Ich kann Dir das Buch von Wolfgang Fries: "Begutachtung nach Schädel-Hirntrauma" von 2020 sehr empfehlen. Vielleicht findest Du darin noch etwas, womit Du Dinge widerlegen kannst.

Was hattest Du alles für die Gerichtsverhandlung ausgearbeitet? Ging es da um die Widerlegung der GA?

Ich wünsche Dir alles Gute.

Viele Grüße

Lilie13
 
Guten Morgen,

das von dir empfohlene Buch habe ich.

Für die Gerichtsverhandlung hatte ich viel ausgearbeitet, aber die Umsetzung vor Ort scheiterte.

Die Verkündung wurde nun um eine Woche verschoben, weil nun auch das Landgericht festgestellt hat, dass der 31.10. ein Feiertag ist.

Ich bin mit der Anwaltssuche leider nicht viel weiter gekommen. Viele lehnen aus zeitlichen und Kapazitätsgründen ab, das eventuelle Berufungsverfahren zu übernehmen. Leider.

Mit einem Anwalt stehe ich noch in Verbindung. Er teilte mir mit, dass bei Ablehnung der PKH für das Berufungsverfahren ich die 1,0 Gebühr selbst zahlen muss. Da mein bisheriger Anwalt den Streitwert sehr hoch, im nachhinein übertrieben hoch angesetzt hat, beläuft sich die Gebühr auf gute 3.000 €.

Kann ich denn nicht selbst PKH im Vorfeld beantragen oder muss das vom Anwalt erfolgen? Wenn ich es richtig verstanden habe, reiche ich den Widerspruch zusammen mit PKH ein, oder?

Wenn das so richtig ist, muss ich ernstahft überlegen, ob ich überhaupt in Berufung gehen kann.

Dann verstehe ich auch, warum mein Anwalt es nicht so dramtaisch findet, die 1. Instanz zu verlieren, da wir ja in Berufung gehen können; die Berufungsgebühr ist ja sehr verlockend und nimmt er gerne auch mit.

Gibt es noch andere Möglichkeiten? Am Ende ziehe ich mein Verfahren ja sowieso fast im Alleingang durch, aber am Landgericht hat man ja Anwaltszwang.

Liebe Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi,

Vielleicht nimmst du hier mal Kontakt auf:


Persönliche Erfahrung habe ich aber nicht.

Alternativ kannst du dir hier


einen kostenlosen Beratungsschein holen und damit zu einem dort aufgeführten Anwalt gehen.

Dann hast du noch einmal eine andere Meinung die dich nichts kostet - und vielleicht würde dieser Anwalt dich vertreten wollen. Natürlich nur, wenn es dir passt.

Falls du die Klage weiterführen möchtest, dafür aber kein Geld hast, kannst du dich an einen Prozessfinanzierer wenden, z. B.


Der Finanzieren übernimmt die Prozesskosten, erhält im Gewinnfall aber einen Teil der erstrittenen Summe. Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Wenn die Finanzierung steht, findest du sicher auch leichter einen Anwalt.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
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