Hallo Zusammen,
nach nunmehr 2,5 Jahren fand nun endliche eine Gerichtsverhandlung statt, bei der die Gutachter gehört wurden. Es wurden ein Radiologe, ein Neurologe und ein Psychiater geladen.
Kurz zu meinem Unfall, der im Jahre 2013 passierte.
Mir fiel ein Garagenrolltor auf den Hinterkopf, woraufhin ich bewusslos zu Boden fiel. Für eine Bewusslosigkeit gibt es keine Zeuge, aber allein der Umstand, dass ich mich nicht an den Sturz erinnern kann, diesen auch nicht körperlich abgefedert habe und erst wieder Erinnerungen habe, als ich im Bett lag und mich übergeben musste, lässt vermuten, dass ich bewusstlos war.
Ich kam mit dem Rettungswagen in`s Krankenhauss, wo ein CT und zwei Tage später ein MRT gemacht wurden; beises ohne Befund.
Ein MRT im Jahre 2015 zeigten mehrere Einblutungen.
Die Symptome unmittelbar nach dem Unfall waren einen Beule am Hinterkopf, eine Platzwunde auf der Stirn, eine Handgelenksprellung, höllische, kaum auszuhaltende Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, ein Klopfen im Ohr, Sehstörung und unterschiedliche Pupillen.
Insgesamt war ich 13 Wochen in 2 Kliniken und 10 Wochen in 2 Rehaeinrichtungen stationär.
Heute, 9 Jahre nach dem Unfall, leide ich unter Kopfschmerzen und einer chr. Migräne, die ca. 12 x im Monat auftritt, unter Schwankschwindel, Merkfähigkeits-und Gedächtnisstörung, einer Sehfeldeinschränkung, Mißempfindungen in den Beinen, einer fehlenden Belastbarkeit und schneller Erschöpfung. All dies führte dazu, dass ich berentet wurde. Ich schaffe es einfach nicht meine Konzentration über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten, bin nur bedingt belastbar, brauche viele Pausen und bekomme bei Stress und Belastung starke Kopfschmerzen und Migräne.
Nachweisen konnte ich dem Gericht, dass ich vor dem Unfall nie krank war. Ich konnte eine Bescheinigung über meine Arbeitsunfähigkeiten von der Krankenkasse vorlegen, die bis ins Jahr 1997 zurück zu verfolgen sind.
7 Jahre vor dem Unfall war ich 1 Tag krank wegen einer Zahn-OP und 3 Tage wegen eines Magen-Darm-Infektes. Alles keine Erkrankungen, die das heutige Beschwerdebild rechtfertigt. Auch Vollzeit arbeiten konnte ich druchgängig und habe ein 7-jähriges Studium erfolg abgeschlossen, was sicher eine gewisse Konzentration und Merkfähigkeit erfordert.
Nur zur Verhandlung:
Als erstes wurde der Radiologe befragt, der eine Fraktur ausschließen kann. Die im Jahre 2015 festgestellten älteren Einblutungen schließt er ebenso aus. Die Platzwund/Beule am Kopf sind auf den Bildern deutlich sichtbar.
Allerdings sagt er auch, dass man diffuse axonale Schädigungen nicht im MRT oder CT nachweisen kann.
Dann kam die Neurologin, die die Auffassung vertritt, dass meine Einschränkungen nach einigen Wochen nach dem Unfall verheilt sind, da es ja keine Verletzung gibt und die Symptome nicht objektivierbar sind und somit nicht unfallbedingt.
Auf den Hinweis der AWMF-Richtlinien, dass diffuse axoanle Schädigungen nicht nachweisbar sind und Jahre nach dem Unfall die Symptome dominieren können, winkt sie nur ab und spielt dies runter. Leider war zu diesem Zeitpunkt meine Konzentration bereits herabgesetzt, so dass ich nicht mehr argumentieren konnte.
Zum Schluß der Psychiater, der die gleiche Ansicht vertritt, dass meine Symptome nicht objektiverbar sind und somit nicht unfallbedigt.
Dieser Gutachter hat ein 1,5-stündiges "neuropsychologisches Gutachter" durchgeführt. Dazu sagt er, dass er keine kognitiven Störungen festgestellt habe, obwohl 70 % seiner Test unterdurchschnittlich ausgefallen sind.
Auf meinen Hinweis, dass ich ihm vor der Begutachtung mittgeteilt habe, dass ich 1-2 Stunden meine Konzentration je nach Tagesform noch relativ gut aufrecht erhalten kann und die Begutachtung nicht den zeitlichen Richtlinien entspricht, meinte er nur, dass er eine gutachterliche Einschätzung sehr wohl nach 1,5 Stunden Testung machen könne. Auch da fehlten mir wieder die Worte.
Von der Uni-Klinik , wo ein 3-stündiger neuropsychologischer Test durchgeführt wurde, weiß ich, dass selbst dieser Test, der doppelt so lang dauerte als bei dem Psychiater nicht für ein Gutachten ausreicht.
Ich bin jetzt natürlich ratlos. Stand heute, habe ich mein Verfahren verloren. Mein Anwalt und ich haben nun 2 Wochen Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Da der Psychiater von vornherein unfallbedingte Schäden ausschließt, musste er auch keine Angaben über meine Psyche machen, was auch schwierig ist, das er keine psychische Störung bei mir finden würde.
Ich habe in beiden Kliniken, beiden Reaheinrichtungen, von einem Gutachter aus dem vorgerichtlichen Beweisverfahren und meinem Neurologen die Diagnose eines "organischen Psychosyndroms nach SHT" erhalten.
Ganz am Anfang hat ein Arzt die Diagnose einer Somatisierungsstörung festgehalten. Im Gericht sprechen der Neurologe und der Psychiater nur von der Somatisierungsstörung. Ein organisches Psychosyndrom können sie nicht bestätigen.
Dürfen sich Gutachter aus den Vorbefunden aussuchen, was sie übernehmen. Die Gutachter sehen mich nur für diesen einen Moment.
Die Ärtze in den Kliniken und Rehaeinrichtungen erleben mich und meine Einschränkungen über Wochen. Ich dachte, dass deren Einschätzung mehr Gewichtung hat.
Hat jemand Tipps, wie ich den Richter dennoch davon überzeugen kann, dass meine Einschränkungen unfallbedingt sind?
Viele Grüße
Rosi
nach nunmehr 2,5 Jahren fand nun endliche eine Gerichtsverhandlung statt, bei der die Gutachter gehört wurden. Es wurden ein Radiologe, ein Neurologe und ein Psychiater geladen.
Kurz zu meinem Unfall, der im Jahre 2013 passierte.
Mir fiel ein Garagenrolltor auf den Hinterkopf, woraufhin ich bewusslos zu Boden fiel. Für eine Bewusslosigkeit gibt es keine Zeuge, aber allein der Umstand, dass ich mich nicht an den Sturz erinnern kann, diesen auch nicht körperlich abgefedert habe und erst wieder Erinnerungen habe, als ich im Bett lag und mich übergeben musste, lässt vermuten, dass ich bewusstlos war.
Ich kam mit dem Rettungswagen in`s Krankenhauss, wo ein CT und zwei Tage später ein MRT gemacht wurden; beises ohne Befund.
Ein MRT im Jahre 2015 zeigten mehrere Einblutungen.
Die Symptome unmittelbar nach dem Unfall waren einen Beule am Hinterkopf, eine Platzwunde auf der Stirn, eine Handgelenksprellung, höllische, kaum auszuhaltende Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, ein Klopfen im Ohr, Sehstörung und unterschiedliche Pupillen.
Insgesamt war ich 13 Wochen in 2 Kliniken und 10 Wochen in 2 Rehaeinrichtungen stationär.
Heute, 9 Jahre nach dem Unfall, leide ich unter Kopfschmerzen und einer chr. Migräne, die ca. 12 x im Monat auftritt, unter Schwankschwindel, Merkfähigkeits-und Gedächtnisstörung, einer Sehfeldeinschränkung, Mißempfindungen in den Beinen, einer fehlenden Belastbarkeit und schneller Erschöpfung. All dies führte dazu, dass ich berentet wurde. Ich schaffe es einfach nicht meine Konzentration über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten, bin nur bedingt belastbar, brauche viele Pausen und bekomme bei Stress und Belastung starke Kopfschmerzen und Migräne.
Nachweisen konnte ich dem Gericht, dass ich vor dem Unfall nie krank war. Ich konnte eine Bescheinigung über meine Arbeitsunfähigkeiten von der Krankenkasse vorlegen, die bis ins Jahr 1997 zurück zu verfolgen sind.
7 Jahre vor dem Unfall war ich 1 Tag krank wegen einer Zahn-OP und 3 Tage wegen eines Magen-Darm-Infektes. Alles keine Erkrankungen, die das heutige Beschwerdebild rechtfertigt. Auch Vollzeit arbeiten konnte ich druchgängig und habe ein 7-jähriges Studium erfolg abgeschlossen, was sicher eine gewisse Konzentration und Merkfähigkeit erfordert.
Nur zur Verhandlung:
Als erstes wurde der Radiologe befragt, der eine Fraktur ausschließen kann. Die im Jahre 2015 festgestellten älteren Einblutungen schließt er ebenso aus. Die Platzwund/Beule am Kopf sind auf den Bildern deutlich sichtbar.
Allerdings sagt er auch, dass man diffuse axonale Schädigungen nicht im MRT oder CT nachweisen kann.
Dann kam die Neurologin, die die Auffassung vertritt, dass meine Einschränkungen nach einigen Wochen nach dem Unfall verheilt sind, da es ja keine Verletzung gibt und die Symptome nicht objektivierbar sind und somit nicht unfallbedingt.
Auf den Hinweis der AWMF-Richtlinien, dass diffuse axoanle Schädigungen nicht nachweisbar sind und Jahre nach dem Unfall die Symptome dominieren können, winkt sie nur ab und spielt dies runter. Leider war zu diesem Zeitpunkt meine Konzentration bereits herabgesetzt, so dass ich nicht mehr argumentieren konnte.
Zum Schluß der Psychiater, der die gleiche Ansicht vertritt, dass meine Symptome nicht objektiverbar sind und somit nicht unfallbedigt.
Dieser Gutachter hat ein 1,5-stündiges "neuropsychologisches Gutachter" durchgeführt. Dazu sagt er, dass er keine kognitiven Störungen festgestellt habe, obwohl 70 % seiner Test unterdurchschnittlich ausgefallen sind.
Auf meinen Hinweis, dass ich ihm vor der Begutachtung mittgeteilt habe, dass ich 1-2 Stunden meine Konzentration je nach Tagesform noch relativ gut aufrecht erhalten kann und die Begutachtung nicht den zeitlichen Richtlinien entspricht, meinte er nur, dass er eine gutachterliche Einschätzung sehr wohl nach 1,5 Stunden Testung machen könne. Auch da fehlten mir wieder die Worte.
Von der Uni-Klinik , wo ein 3-stündiger neuropsychologischer Test durchgeführt wurde, weiß ich, dass selbst dieser Test, der doppelt so lang dauerte als bei dem Psychiater nicht für ein Gutachten ausreicht.
Ich bin jetzt natürlich ratlos. Stand heute, habe ich mein Verfahren verloren. Mein Anwalt und ich haben nun 2 Wochen Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Da der Psychiater von vornherein unfallbedingte Schäden ausschließt, musste er auch keine Angaben über meine Psyche machen, was auch schwierig ist, das er keine psychische Störung bei mir finden würde.
Ich habe in beiden Kliniken, beiden Reaheinrichtungen, von einem Gutachter aus dem vorgerichtlichen Beweisverfahren und meinem Neurologen die Diagnose eines "organischen Psychosyndroms nach SHT" erhalten.
Ganz am Anfang hat ein Arzt die Diagnose einer Somatisierungsstörung festgehalten. Im Gericht sprechen der Neurologe und der Psychiater nur von der Somatisierungsstörung. Ein organisches Psychosyndrom können sie nicht bestätigen.
Dürfen sich Gutachter aus den Vorbefunden aussuchen, was sie übernehmen. Die Gutachter sehen mich nur für diesen einen Moment.
Die Ärtze in den Kliniken und Rehaeinrichtungen erleben mich und meine Einschränkungen über Wochen. Ich dachte, dass deren Einschätzung mehr Gewichtung hat.
Hat jemand Tipps, wie ich den Richter dennoch davon überzeugen kann, dass meine Einschränkungen unfallbedingt sind?
Viele Grüße
Rosi
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