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Gerichtsverhandlung SHT/diffuse axonale Schädigung

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
576
Hallo Zusammen,

nach nunmehr 2,5 Jahren fand nun endliche eine Gerichtsverhandlung statt, bei der die Gutachter gehört wurden. Es wurden ein Radiologe, ein Neurologe und ein Psychiater geladen.

Kurz zu meinem Unfall, der im Jahre 2013 passierte.

Mir fiel ein Garagenrolltor auf den Hinterkopf, woraufhin ich bewusslos zu Boden fiel. Für eine Bewusslosigkeit gibt es keine Zeuge, aber allein der Umstand, dass ich mich nicht an den Sturz erinnern kann, diesen auch nicht körperlich abgefedert habe und erst wieder Erinnerungen habe, als ich im Bett lag und mich übergeben musste, lässt vermuten, dass ich bewusstlos war.

Ich kam mit dem Rettungswagen in`s Krankenhauss, wo ein CT und zwei Tage später ein MRT gemacht wurden; beises ohne Befund.
Ein MRT im Jahre 2015 zeigten mehrere Einblutungen.

Die Symptome unmittelbar nach dem Unfall waren einen Beule am Hinterkopf, eine Platzwunde auf der Stirn, eine Handgelenksprellung, höllische, kaum auszuhaltende Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, ein Klopfen im Ohr, Sehstörung und unterschiedliche Pupillen.

Insgesamt war ich 13 Wochen in 2 Kliniken und 10 Wochen in 2 Rehaeinrichtungen stationär.

Heute, 9 Jahre nach dem Unfall, leide ich unter Kopfschmerzen und einer chr. Migräne, die ca. 12 x im Monat auftritt, unter Schwankschwindel, Merkfähigkeits-und Gedächtnisstörung, einer Sehfeldeinschränkung, Mißempfindungen in den Beinen, einer fehlenden Belastbarkeit und schneller Erschöpfung. All dies führte dazu, dass ich berentet wurde. Ich schaffe es einfach nicht meine Konzentration über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten, bin nur bedingt belastbar, brauche viele Pausen und bekomme bei Stress und Belastung starke Kopfschmerzen und Migräne.

Nachweisen konnte ich dem Gericht, dass ich vor dem Unfall nie krank war. Ich konnte eine Bescheinigung über meine Arbeitsunfähigkeiten von der Krankenkasse vorlegen, die bis ins Jahr 1997 zurück zu verfolgen sind.
7 Jahre vor dem Unfall war ich 1 Tag krank wegen einer Zahn-OP und 3 Tage wegen eines Magen-Darm-Infektes. Alles keine Erkrankungen, die das heutige Beschwerdebild rechtfertigt. Auch Vollzeit arbeiten konnte ich druchgängig und habe ein 7-jähriges Studium erfolg abgeschlossen, was sicher eine gewisse Konzentration und Merkfähigkeit erfordert.

Nur zur Verhandlung:

Als erstes wurde der Radiologe befragt, der eine Fraktur ausschließen kann. Die im Jahre 2015 festgestellten älteren Einblutungen schließt er ebenso aus. Die Platzwund/Beule am Kopf sind auf den Bildern deutlich sichtbar.
Allerdings sagt er auch, dass man diffuse axonale Schädigungen nicht im MRT oder CT nachweisen kann.

Dann kam die Neurologin, die die Auffassung vertritt, dass meine Einschränkungen nach einigen Wochen nach dem Unfall verheilt sind, da es ja keine Verletzung gibt und die Symptome nicht objektivierbar sind und somit nicht unfallbedingt.
Auf den Hinweis der AWMF-Richtlinien, dass diffuse axoanle Schädigungen nicht nachweisbar sind und Jahre nach dem Unfall die Symptome dominieren können, winkt sie nur ab und spielt dies runter. Leider war zu diesem Zeitpunkt meine Konzentration bereits herabgesetzt, so dass ich nicht mehr argumentieren konnte.

Zum Schluß der Psychiater, der die gleiche Ansicht vertritt, dass meine Symptome nicht objektiverbar sind und somit nicht unfallbedigt.

Dieser Gutachter hat ein 1,5-stündiges "neuropsychologisches Gutachter" durchgeführt. Dazu sagt er, dass er keine kognitiven Störungen festgestellt habe, obwohl 70 % seiner Test unterdurchschnittlich ausgefallen sind.
Auf meinen Hinweis, dass ich ihm vor der Begutachtung mittgeteilt habe, dass ich 1-2 Stunden meine Konzentration je nach Tagesform noch relativ gut aufrecht erhalten kann und die Begutachtung nicht den zeitlichen Richtlinien entspricht, meinte er nur, dass er eine gutachterliche Einschätzung sehr wohl nach 1,5 Stunden Testung machen könne. Auch da fehlten mir wieder die Worte.

Von der Uni-Klinik , wo ein 3-stündiger neuropsychologischer Test durchgeführt wurde, weiß ich, dass selbst dieser Test, der doppelt so lang dauerte als bei dem Psychiater nicht für ein Gutachten ausreicht.

Ich bin jetzt natürlich ratlos. Stand heute, habe ich mein Verfahren verloren. Mein Anwalt und ich haben nun 2 Wochen Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Da der Psychiater von vornherein unfallbedingte Schäden ausschließt, musste er auch keine Angaben über meine Psyche machen, was auch schwierig ist, das er keine psychische Störung bei mir finden würde.

Ich habe in beiden Kliniken, beiden Reaheinrichtungen, von einem Gutachter aus dem vorgerichtlichen Beweisverfahren und meinem Neurologen die Diagnose eines "organischen Psychosyndroms nach SHT" erhalten.

Ganz am Anfang hat ein Arzt die Diagnose einer Somatisierungsstörung festgehalten. Im Gericht sprechen der Neurologe und der Psychiater nur von der Somatisierungsstörung. Ein organisches Psychosyndrom können sie nicht bestätigen.

Dürfen sich Gutachter aus den Vorbefunden aussuchen, was sie übernehmen. Die Gutachter sehen mich nur für diesen einen Moment.
Die Ärtze in den Kliniken und Rehaeinrichtungen erleben mich und meine Einschränkungen über Wochen. Ich dachte, dass deren Einschätzung mehr Gewichtung hat.

Hat jemand Tipps, wie ich den Richter dennoch davon überzeugen kann, dass meine Einschränkungen unfallbedingt sind?

Viele Grüße

Rosi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rosi,

bist ja auch schon ein Weilchen hier aktiv, jetzt hast du auf dem langen Weg zur Gerechtigkeit die nächste Stufe geschafft - der Termin vor Gericht.

Was mir dazu einfällt: denn damit wurde bei Gericht auch bei mir begründet: wenn eine Somatisierungsstörung von den Gutachtern genannt wird, heißt nicht, dass da nichts ist, sondern dann sind sie der Überzeugung dass du tatsächlich an Schmerzen, Schwindel etc. leidest. Da diese körperlichen Spätfolgen, die du täglich spürst, nicht konkret auf einen z.B. Beinbruch zurück zuführen. Die Symptome haben sich verselbstständigt und du hast sie den Gutachtern deutlich gemacht, sie sind da.
Im Umkehrschluss ist zu sagen, dass ohne den Unfall mit dem Garagentor, du heute nicht unter den somatoformen Störungen leiden müsstest.

Mit den Klinikaufenthalten, Reha und deinem weiteren Zutun, alles zu unternehmen, deine Zustand zu verbessern und der trotzdem nur auf den heutigen Stand geschafft hast.

Die Floskel: z.B. dies oder jenes ist nach so viel Wochen oder Monaten folgenlos ausgeheilt ist unvollständig dazu gehört der Wortteil: in der Regel. Diese Regel gilt für Manche aber gilt nicht für alle. Heilungsverläufe sind individuell und müssen auch individuell betrachtet werden. Du gehörst halt nicht "zu den Regelkandidaten" sondern zu den Ausnahmen. Mit deinen Nachweisen, dass du vorher gesund warst, hast du mehr zu bieten, als manche andere vor Gericht.

Wenn sie festhalten, dass du kein Psychosyndrom hast, dann ist das auch ein Pfund, denn dann sind sie überzeugt, dass du dir das nicht einbildest aufgrund einer psychischen Verhaltensstörung.

Also jetzt wäre es noch wichtig, ob es Gutachter vom Gericht bestellt, oder von der Gegenseite waren, die das geäußert haben, das habe ich gerade nicht im Kopf, denn von der Gegenseite gelten sie als Parteigutachten.

Du schreibst: Stand heute habe ich verloren - hast du denn ein Urteil vorliegen? Wieso hast du dann 14 Tage Zeit dazu Stellung zu nehmen? Entweder dir liegt das Urteil vor. Dann hättest du die Gelegenheit Antrag auf Berufung zu stellen oder liegen dir erst jetzt die Gutachten vor?

Vom Gericht aus besteht die Möglichkeit mal dann den Vorschlag bzw. den Entscheid des Gerichts abzuwarten, um dann zu wissen - ob es vielleicht einen Vergleich gibt oder einen Entscheid. Hattest du den genauen Wortlaut aller Gutachten vorliegen, konntest du sie Analysieren und auf Fehler, Lücken, falschen Schlussfolgerungen auseinander nehmen? Falls du mit dem Entscheid des Gerichts als ungerecht empfindest, gibt es die Möglichkeit zur höheren Instanz. Also ruhig Blut, aus deinen Zeilen lese ich, bis jetzt sei noch nichts entschieden.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

danke für deinen Beitrag.

ich habe mir schon einiges davon notiert.

Leider merke ich immer wieder, dass ab einer bestimmten Zeit die Worte fehlen und ich vieles nicht mehr verstehe, was bei einer Verhandlung sehr schlecht ist. Ich habe mich so lange darauf vorbereitet, habe alles zusammengefasse und immer wieder gelesen, damit ich es 1. schneller finde und 2. besser ins Gedächtnis gelangt. Am Ende habe ich vielleicht 30 % von dem, was ich sagen und fragen wollte umgesetzt.

Die Gutachter hat die Gutachter bestellt.

Es gab noch kein Urteil, was aber wahrscheinlich normal ist, da mir mein Anwalt dies bereits im Vorfeld mitgeteilt hat.

Wir sollen jetzt eine Stellungnahme schreiben, in der wir uns nochmals äußern können.

ABER der Richter hat bereits geäußert, dass es schlecht aussieht, da meine Einschränkungen lt. Aussagen der zwei Gutachter nicht objektivierbar sind.

Ich verstehe nicht, warum ein Neurologe so etwas äußert, obwohl die AWMF Leitlinien etwas anderes aussagen. Am Ende verliere ich meinen Prozess, weil ein Gutachter gegen die Anerkennung der Leitlienein ist.

Wie kann ich mich da wehren?
 
Hallo Zusammen,

nach nunmehr 2,5 Jahren fand nun endliche eine Gerichtsverhandlung statt, bei der die Gutachter gehört wurden. Es wurden ein Radiologe, ein Neurologe und ein Psychiater geladen.

Kurz zu meinem Unfall, der im Jahre 2013 passierte.

Mir fiel ein Garagenrolltor auf den Hinterkopf, woraufhin ich bewusslos zu Boden fiel. Für eine Bewusslosigkeit gibt es keine Zeuge, aber allein der Umstand, dass ich mich nicht an den Sturz erinnern kann, diesen auch nicht körperlich abgefedert habe und erst wieder Erinnerungen habe, als ich im Bett lag und mich übergeben musste, lässt vermuten, dass ich bewusstlos war.

Ich kam mit dem Rettungswagen in`s Krankenhauss, wo ein CT und zwei Tage später ein MRT gemacht wurden; beises ohne Befund.
Ein MRT im Jahre 2015 zeigten mehrere Einblutungen.

Die Symptome unmittelbar nach dem Unfall waren einen Beule am Hinterkopf, eine Platzwunde auf der Stirn, eine Handgelenksprellung, höllische, kaum auszuhaltende Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, ein Klopfen im Ohr, Sehstörung und unterschiedliche Pupillen.

Insgesamt war ich 13 Wochen in 2 Kliniken und 10 Wochen in 2 Rehaeinrichtungen stationär.

Heute, 9 Jahre nach dem Unfall, leide ich unter Kopfschmerzen und einer chr. Migräne, die ca. 12 x im Monat auftritt, unter Schwankschwindel, Merkfähigkeits-und Gedächtnisstörung, einer Sehfeldeinschränkung, Mißempfindungen in den Beinen, einer fehlenden Belastbarkeit und schneller Erschöpfung. All dies führte dazu, dass ich berentet wurde. Ich schaffe es einfach nicht meine Konzentration über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten, bin nur bedingt belastbar, brauche viele Pausen und bekomme bei Stress und Belastung starke Kopfschmerzen und Migräne.

Nachweisen konnte ich dem Gericht, dass ich vor dem Unfall nie krank war. Ich konnte eine Bescheinigung über meine Arbeitsunfähigkeiten von der Krankenkasse vorlegen, die bis ins Jahr 1997 zurück zu verfolgen sind.
7 Jahre vor dem Unfall war ich 1 Tag krank wegen einer Zahn-OP und 3 Tage wegen eines Magen-Darm-Infektes. Alles keine Erkrankungen, die das heutige Beschwerdebild rechtfertigt. Auch Vollzeit arbeiten konnte ich druchgängig und habe ein 7-jähriges Studium erfolg abgeschlossen, was sicher eine gewisse Konzentration und Merkfähigkeit erfordert.

Nur zur Verhandlung:

Als erstes wurde der Radiologe befragt, der eine Fraktur ausschließen kann. Die im Jahre 2015 festgestellten älteren Einblutungen schließt er ebenso aus. Die Platzwund/Beule am Kopf sind auf den Bildern deutlich sichtbar.
Allerdings sagt er auch, dass man diffuse axonale Schädigungen nicht im MRT oder CT nachweisen kann.

Dann kam die Neurologin, die die Auffassung vertritt, dass meine Einschränkungen nach einigen Wochen nach dem Unfall verheilt sind, da es ja keine Verletzung gibt und die Symptome nicht objektivierbar sind und somit nicht unfallbedingt.
Auf den Hinweis der AWMF-Richtlinien, dass diffuse axoanle Schädigungen nicht nachweisbar sind und Jahre nach dem Unfall die Symptome dominieren können, winkt sie nur ab und spielt dies runter. Leider war zu diesem Zeitpunkt meine Konzentration bereits herabgesetzt, so dass ich nicht mehr argumentieren konnte.

Zum Schluß der Psychiater, der die gleiche Ansicht vertritt, dass meine Symptome nicht objektiverbar sind und somit nicht unfallbedigt.

Dieser Gutachter hat ein 1,5-stündiges "neuropsychologisches Gutachter" durchgeführt. Dazu sagt er, dass er keine kognitiven Störungen festgestellt habe, obwohl 70 % seiner Test unterdurchschnittlich ausgefallen sind.
Auf meinen Hinweis, dass ich ihm vor der Begutachtung mittgeteilt habe, dass ich 1-2 Stunden meine Konzentration je nach Tagesform noch relativ gut aufrecht erhalten kann und die Begutachtung nicht den zeitlichen Richtlinien entspricht, meinte er nur, dass er eine gutachterliche Einschätzung sehr wohl nach 1,5 Stunden Testung machen könne. Auch da fehlten mir wieder die Worte.

Von der Uni-Klinik , wo ein 3-stündiger neuropsychologischer Test durchgeführt wurde, weiß ich, dass selbst dieser Test, der doppelt so lang dauerte als bei dem Psychiater nicht für ein Gutachten ausreicht.

Ich bin jetzt natürlich ratlos. Stand heute, habe ich mein Verfahren verloren. Mein Anwalt und ich haben nun 2 Wochen Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Da der Psychiater von vornherein unfallbedingte Schäden ausschließt, musste er auch keine Angaben über meine Psyche machen, was auch schwierig ist, das er keine psychische Störung bei mir finden würde.

Ich habe in beiden Kliniken, beiden Reaheinrichtungen, von einem Gutachter aus dem vorgerichtlichen Beweisverfahren und meinem Neurologen die Diagnose eines "organischen Psychosyndroms nach SHT" erhalten.

Ganz am Anfang hat ein Arzt die Diagnose einer Somatisierungsstörung festgehalten. Im Gericht sprechen der Neurologe und der Psychiater nur von der Somatisierungsstörung. Ein organisches Psychosyndrom können sie nicht bestätigen.

Dürfen sich Gutachter aus den Vorbefunden aussuchen, was sie übernehmen. Die Gutachter sehen mich nur für diesen einen Moment.
Die Ärtze in den Kliniken und Rehaeinrichtungen erleben mich und meine Einschränkungen über Wochen. Ich dachte, dass deren Einschätzung mehr Gewichtung hat.

Hat jemand Tipps, wie ich den Richter dennoch davon überzeugen kann, dass meine Einschränkungen unfallbedingt sind?

Viele Grüße

Rosi
 
Hallo Rosi,
Darf ich fragen, wie der Gutachter für Neurologie/Psychiatrie hieß ?
Lg Mamalin
 
Hallo,
Wenn sie festhalten, dass du kein Psychosyndrom hast, dann ist das auch ein Pfund, denn dann sind sie überzeugt, dass du dir das nicht einbildest aufgrund einer psychischen Verhaltensstörung.
es verhält sich genau umgekehrt. "Organisches Psychosyndrom" meint, dass es tatsächliche Schäden sind, die durch eine tatsächliche Schädigung des Hirns verursacht werden.
 
Hallo Goldmember,

Danke für den Hinweis - ich habe es bei mir halt so erlebt. Somatoform hat der gerichtlich bestellte Gutachter, ein Prof. Dr. Dr. Oberneurologe, der bei der Erstellung von Leitlinien mitgearbeitet hatte, dem Gericht erläutert: Person spürt und erlebt Schmerz etc, d.h. spielt nicht Theater sondern leidet in echt.

Einer anderer in der Vorinstanz von der Gegenseite beauftragte Gutachter meinte zu mir: ich selber wisse, wie es vorher war und wie es mir jetzt geht. Aber dieser Frage geht er nicht nach. Er müsse Punkt für Punkt einer Liste abarbeiten, die von Versicherungsmedizinern erstellten wurden. Dabei ist das nur eine begrenzte Auswahl an Kriterien und er prüft ob bei mir davon und nur davon etwas vorliegt und ob das von einem Unfall her kommen könnte, oder nicht, und, ob es von meinem Unfall her kommen könnte. Dazu haben die eine ganze Sammlung von Möglichkeiten, die durch andere Begebenheiten zu den selben Symptomen führen können und dein eigenes Erleben in Frage stellt.

D.h. Hirnblutung könne auch von einem unerkanntem Schlaganfall herrühren, ohne dass der Betroffene wirklich etwas intensiv bemerkt hat - oder Bandscheibenschaden - viele leben damit ohne etwas davon zu wissen und zu spüren, andere kriechen sofort dabei auf allen Vieren. Es ist eben eine ganz individuelle Sache mit dem Ausnahmezustand nach Unfall, mit dem Heilungsprozess, mit der Anpassung an die veränderten Lebensverhältnissen und den Problemen mit den Einschränkungen neu Leben lernen zu müssen.

Es geht also vor Gericht nicht darum alles anerkannt zu bekommen, sondern den Nachweis, dass dieses nur von dem Vorfall kommt - wobei die nichtzahlenwollende Versicherung alles anzweifelt und irre Gründe als Fakt versucht zu verkaufen.

Daher gilt Fakten auflisten: das und jenes besteht: Nachweis medizinisch von Prof. Dr. aus der Klinik bzw. Prof. Dr. aus der Reha bzw Behandler sowieso. Alltag: Nachweis Familie, Nachbarn, Freunde, Kollegen - jeweils Fakt auflisten und einen der Personen namentlich als Zeuge benennen - Name Adresse, Beruf bzw. in welchem Verhältnis man zueinander steht. (keine dieser wurden vom Gericht einbestellt).

Ich hatte auf Anraten meines Anwalts mit diesen Personen gesprochen und von einzelnen in meinem engeren Umkreis auf einer Seite unterschreiben lassen und zwar so formuliert: Ich bestätige an Eides statt, dass xy so und so verunfallt ist, dass er A dieses und B jenes nicht mehr leisten kann... und so weiter - Dazu hat der Anwalt einen Fragenkatalog angelegt so z.B. ist dem Gutachter bekannt, dass Entlassbericht Klinik den akuten Zustand nachweist, usw.

Dann bekam der Gutachter dazu Zeit Stellung zu nehmen und schließlich wurde vor Gericht zwischen Richter, Gutachter Anwalt Gegenseite und meinem Anwalt diese Argumente ausgetauscht. Man selber gilt als medizinischer Laie, obwohl man ja der ist den das alles betrifft, den der Unfall und seine Folgen aus der Bahn geworfen hat. Also braucht das Gedankenspiel eines Gutachters ein gleichrangige Gegenmeinung - Professor - gegen Professorenmeinung. Da nützt die Aussage eines profanen Hausarztes oft nicht aus - man muss dann mit den gleich wichtigen Waffen kämpfen.

Man selber fällt aus allen Wolken, was für irre Theorien über einen in den Raum gestellt werden, als ob man Hypochonder, Verweigerer, seelisches Wrack wäre und eigentlich ist man Betroffener, der seine per Vertrag vereinbarten Rechte einfordert.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Goldmember,

Danke für den Hinweis - ich habe es bei mir halt so erlebt. Somatoform hat der gerichtlich bestellte Gutachter, ein Prof. Dr. Dr. Oberneurologe, der bei der Erstellung von Leitlinien mitgearbeitet hatte, dem Gericht erläutert: Person spürt und erlebt Schmerz etc, d.h. spielt nicht Theater sondern leidet in echt.

Einer anderer in der Vorinstanz von der Gegenseite beauftragte Gutachter meinte zu mir: ich selber wisse, wie es vorher war und wie es mir jetzt geht. Aber dieser Frage geht er nicht nach. Er müsse Punkt für Punkt einer Liste abarbeiten, die von Versicherungsmedizinern erstellten wurden. Dabei ist das nur eine begrenzte Auswahl an Kriterien und er prüft ob bei mir davon und nur davon etwas vorliegt und ob das von einem Unfall her kommen könnte, oder nicht, und, ob es von meinem Unfall her kommen könnte. Dazu haben die eine ganze Sammlung von Möglichkeiten, die durch andere Begebenheiten zu den selben Symptomen führen können und dein eigenes Erleben in Frage stellt.

D.h. Hirnblutung könne auch von einem unerkanntem Schlaganfall herrühren, ohne dass der Betroffene wirklich etwas intensiv bemerkt hat - oder Bandscheibenschaden - viele leben damit ohne etwas davon zu wissen und zu spüren, andere kriechen sofort dabei auf allen Vieren. Es ist eben eine ganz individuelle Sache mit dem Ausnahmezustand nach Unfall, mit dem Heilungsprozess, mit der Anpassung an die veränderten Lebensverhältnissen und den Problemen mit den Einschränkungen neu Leben lernen zu müssen.

Es geht also vor Gericht nicht darum alles anerkannt zu bekommen, sondern den Nachweis, dass dieses nur von dem Vorfall kommt - wobei die nichtzahlenwollende Versicherung alles anzweifelt und irre Gründe als Fakt versucht zu verkaufen.

Daher gilt Fakten auflisten: das und jenes besteht: Nachweis medizinisch von Prof. Dr. aus der Klinik bzw. Prof. Dr. aus der Reha bzw Behandler sowieso. Alltag: Nachweis Familie, Nachbarn, Freunde, Kollegen - jeweils Fakt auflisten und einen der Personen namentlich als Zeuge benennen - Name Adresse, Beruf bzw. in welchem Verhältnis man zueinander steht. (keine dieser wurden vom Gericht einbestellt).

Ich hatte auf Anraten meines Anwalts mit diesen Personen gesprochen und von einzelnen in meinem engeren Umkreis auf einer Seite unterschreiben lassen und zwar so formuliert: Ich bestätige an Eides statt, dass xy so und so verunfallt ist, dass er A dieses und B jenes nicht mehr leisten kann... und so weiter - Dazu hat der Anwalt einen Fragenkatalog angelegt so z.B. ist dem Gutachter bekannt, dass Entlassbericht Klinik den akuten Zustand nachweist, usw.

Dann bekam der Gutachter dazu Zeit Stellung zu nehmen und schließlich wurde vor Gericht zwischen Richter, Gutachter Anwalt Gegenseite und meinem Anwalt diese Argumente ausgetauscht. Man selber gilt als medizinischer Laie, obwohl man ja der ist den das alles betrifft, den der Unfall und seine Folgen aus der Bahn geworfen hat. Also braucht das Gedankenspiel eines Gutachters ein gleichrangige Gegenmeinung - Professor - gegen Professorenmeinung. Da nützt die Aussage eines profanen Hausarztes oft nicht aus - man muss dann mit den gleich wichtigen Waffen kämpfen.

Man selber fällt aus allen Wolken, was für irre Theorien über einen in den Raum gestellt werden, als ob man Hypochonder, Verweigerer, seelisches Wrack wäre und eigentlich ist man Betroffener, der seine per Vertrag vereinbarten Rechte einfordert.

LG Teddy
Hallo Teddy, geht mir sehr ähnlich. Zwei unabhängige Neurologen sagen: Lähmung kommt vom SHT 3. Grades und der von der BG bezahlte Gutachter sagt: Kommt vom Nacken. SHT 3 hat laut dem Gutachten quasi nie stattgefunden. Ist direkt verheilt, alles gut.
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für ere Beiträge,

@Mamalin, welshalb möchtest du denn die Namen der Gutachter wissen?

Da wir uns momentan in einer heißen Phase befinden, möchte ich ungern die Namen öffentlich machen. Zumal ich auch keine Aussagen dazu tätigen kann, ob diese Gutachter gut oder schlecht sind. Den Psychiater würde ich eher nicht empfehlen, da sein Gutachten viele Widersprüche enthält. Aber auch das ist nur meine Meinung.
Ich versuche ja immer das Gute im Menschen zu suchen. Die beiden Gutachter, die meine Symptome nicht im Zusammenhang mit dem Unfall sehen, haben auch nur Ihre "Meinung" mitgeteilt. Natürlich müssen auch Gutachter abwägen, ob der Patient wirklich an den genanen Symptomen leidet; was schwierig ist, da viele Symptome "unsichtbar" sind. Ich kann nur nicht nachvollziehen, dass bestehende Richtlinien von Ihnen nicht anerkannt werden. So wie bereits geschrieben wurde, ist jeder Einzelfall zu betrachten. Zum Glück heilen die meisten leichten SHT folgenlos zurück, aber es gibt eben auch Einzelfälle.

@Goldmember, auch ich habe gesagt bekommen, dass die Diagnose eines "organische Psychosyndroms nach SHT" besagt, dass die Folgesymptome ausschließlich vom SHT rühren und somit bewiesene Unfallfolge ist. Daher war ich ja so zuversichtlich, dass ich von 2 Klinik-Aufenthalte (13 Wochen Dauer), 2 Reha-Aufenthalte (10 Wochen Dauer), einem Gutachter und meinem behandelnden Neurologen die Diagnose erhalten habe. Schade nur, dass der Richter den Sachverständigen, der nur eine kurze Momentaufnahem von mir einfangen kann mehr Glauben schenkt, als wochenlange Klinikaufenthalte, wo meine Einschränkungen deutlich sichtbar sind. Gerade bei nicht ständig sichtbaren Symptomen sollte ein Gutachter Befunde in seiner Einschätzung einbeziehen, wo ein längerer Aufenthalt für die Diagnosestellung vorhanden ist.

@Teddy, eine somatoforme Störung beruht auf psychische Symptome und schließt eine körperliche Ursache aus.

"Das Charakteristikum ist die wiederholte Darbietung körperlicher Symptome in Verbindung mit hartnäckigen Forderungen nach medizinischen Untersuchungen trotz wiederholter negativer Ergebnisse und Versicherung der Ärzte, dass die Symptome nicht körperlich begründbar sind. Wenn somatische Störungen vorhanden sind, erklären sie nicht die Art und das Ausmaß der Symptome, das Leiden und die innerliche Beteiligung des Patienten."

Deshalb freuen sich Versicherungen, wenn diese Diagnose in den Befunden zu finden ist, da psychisch bedingte Störungen in den Versicherungsbedingungen meist ausgeschlossen sind.

Viele Grüße

Rosi
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für ere Beiträge,

@Mamalin, welshalb möchtest du denn die Namen der Gutachter wissen?

Da wir uns momentan in einer heißen Phase befinden möchte ich ungern die Namen öffentlich machen. Zumal ich auch keine Aussagen dazu tätigen kann, ob diese Gutachter gut oder schlecht sind. Den Psychiater würde ich eher nicht empfehlen, da sein Gutachten viele Widersprüche enthält. Aber auch das ist nur meine Meinung.
Ich versuche ja immer das Gute im Menschen zu suchen. Die beiden Gutachter, die meine Symptome nicht im Zusammenhang mit dem Unfall sehen, haben auch nur Ihre Meinung mitgeteilt. Ich kann nur nicht nachvollziehen, dass bestehende Richtlinien von Ihnen nicht anerkannt werden. So wie bereits geschrieben wurde, ist jeder Einzelfall zu betrachten. Zum Glück heilen die meisten leichten SHT folgenlos zurück, aber es gibt eben auch Einzelfälle.

@Goldmember, auch ich habe gesagt bekommen, dass die Diagnose eines "organische Psychosyndroms nach SHT" besagt, dass die Folgesymptome ausschließlich vom SHT rühren und somit bewiesene Unfallfolge ist. Daher war ich ja so zuversichtlich, dass ich von 2 Klinik-Aufenthalte (13 Wochen Dauer), 2 Reha-Aufenthalte (10 Wochen Dauer), einem Gutachter und meinem behandelnden Neurologen die Diagnose erhalten habe. Schade nur, dass der Richter den Sachverständigen, der nur eine kurze Momentaufnahem von mir einfangen kann mehr Glauben schenkt, als wochenlange Klinikaufenthalte, wo meine Einschränkungen deutlich sichtbar sind.

@Teddy, eine somatoforme Störung beruht auf psychische Symptome und schließt eine körperliche Ursache aus.

"Das Charakteristikum ist die wiederholte Darbietung körperlicher Symptome in Verbindung mit hartnäckigen Forderungen nach medizinischen Untersuchungen trotz wiederholter negativer Ergebnisse und Versicherung der Ärzte, dass die Symptome nicht körperlich begründbar sind. Wenn somatische Störungen vorhanden sind, erklären sie nicht die Art und das Ausmaß der Symptome, das Leiden und die innerliche Beteiligung des Patienten."

Deshalb freuen sich Versicherungen, wenn diese Diagnose in den Befunden zu finden ist, da psychisch bedingte Störungen in den Versicherungsbedingungen meist ausgeschlossen sind.

Viele Grüße

Rosi
Hallo Rosi.
Ich verstehe dich total. Es soll ja hier auch nicht gern gesehene Mitleser geben, die sich hier unter einem Synonym anmelden um sich an unserem Leid ergötzen. Lg
 
Hallo Rosi,

Da wirst du dir leider die Arbeit machen müssen und die Gutachten auseinandernehmen müssen. Anhand der AWMF-Leitlinie und anderen Fachbüchern solltest du auf die Angaben des Gutachter hinweisen, die den AWMF-Leitlinien widersprechen.

Dein Anwalt sollte den Antrag stellen, dass der/die Gutachter erklären mögen (schriftlich oder mündlich, das solltest du mit deinem RA klären), weshalb sie nicht nach den allgemeingültigen Leitlinien begutachtet haben.

Vielleicht können dich deine behandelnden Ärzte dahingehend beraten?

Dann hast du die Chance, dass du zumindest auf die Diskrepanz zwischen Gutachten und gängiger Lehrmeinung aufmerksam machst.

Sprich mit deinem Anwalt, damit keine Fristen versäumt werden.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo liebe Rosi,

Wir haben ja schon das ein oder andere mal geschrieben und ich habe ja ein sehr ähnlichen Verlauf wie du und ggf. Sogar einen ähnlichen Weg vor mir…

Leider kenne ich mich natürlich nicht mit diesen Gerichtsverhandlungen aus…kann man dort selbst argumentieren und/oder fragen an die Gutachter stellen? Klingt zumindest so wenn ich deinen Text lese.

Ich stelle es mir in meinem jungen Leichtsinn auch vermutlich etwas zu leicht vor aber…

Müsste es nicht eigentlich ziemlich leicht sein zu argumentieren? Ich oder besser die fragen an den Anwalt stellen lassen?! würde erstmal die Gutachter fragen was die Leitlinien aussagen und wer diese festgelegt hat bzw. Festhalten das diese von diversen Professoren Dr.Dr. sonst wer festgelegt wurden die Experten auf diesem Gebiet sind. Und dann eventuell warum du nicht nach diesen Leitlinien beurteilt wirst? Auch würde ich fragen wie die Meinung diverser Ärzte in verschiedenen Einrichtungen über Wochen oder Monate weniger wert sein sollen als die eines Arztes.

Ist natürlich sehr plump von mir geschrieben und sicher ist es lange nicht so einfach! Vor allem wenn vom Anwalt keine Hilfe kommt.

Wenn jetzt nur noch die schriftliche Möglichkeit besteht, würde ich auch wie Rudinchen sagt schriftlich die Leitlinien auseinander nehmen und deutlich machen das danach beurteilt werden muss und das in deinem Fall eben die Einschränkungen vom Unfall kommen können.

Ich hoffe das es doch noch zu einem positiven Ende kommt oder wenigstens zu einem Vergleich. Halte uns bitte auf dem laufenden.

Lg
 
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