Guten Morgen Kasandra,
mein GdB liegt bei 40. Ich wollte damals in Widerspruch gehen, aber ... .
Allein die Tatsache, dass ich bis zu 12 Tage im Monat Migräne habe, würde mehr ergeben. Auch meine Sehfeldeinschränkung kiegt schon bei 30 oder 40.
Das Problem ist, dass all meine Einschränkungen nicht sofort sichtbar sind.
Ich will dem Gutachter, der meint, dass meine Symptome nicht objektivierbar sind, nicht unterstellen, dass er seine Aussage getätigt hat, um mir absichtlich zu schaden.
Aber gerade wenn man unsichtbare Einschränkungen hat, sollte man besonders die Krankenhausberichte und Rehaberichte für seine Einschätzung mit heranziehen. Und diese Befunde bestätigen alle Symptome und wurden als Folge des Unfalls eingeordent(Postkontuseionelles Syndrom nach SHT, Neurasthenie). Immerhin war ich in 3 Kliniken und 2 Rehas insgesamt 25 Wochen stationär. Die Erwerbsminderunsrente besagt doch auch schon, dass die Einschränkungen vorleigen, oder? Der besagte Gutachter, dem der Richter gefolgt ist, hat mich eine Stunde gesehen. Er hat ja vor Gericht sogar geäußert, dass es ja auch Menschen gibt, die Versicherungen ausnehmen wollen.
Wenn ich doch vor dem Unfall vollig gesund war, der Unfall erwiesen ist, ein Erstschaden in Form einer Platzwunde festgstellt wurde, die Einschränkungne erstmals mit dem Unfall aufgetreten sind und durchgängig bis heute bestehen, kann doch nur der Unfall die Ursache sein.
Wo ist denn hier mein Denkfehler???
Im Urteil steht was von Fehlverarbeitung. So ein Blödsinn. Der Psychiater konnte keine psychische Störung feststellen und bin ich auch psychisch nicht krank.
Das Urteil ist durchgängig für mich schlecht geschrieben. Meine 22-seitige Stellungnahme mit Gegenargumenten, fehlerhafte Durchführung des Gutachtens, Verweise auf Vorbefunde, Leitlinien, vegleichbare Urteile, ect wurde mit keinem Wort im Urteil erwähnt. Hätte ich mir auch die Arbeit sparen können.
Ich hoffe, dass ich heute nicht nur Absagen von Rechtsanwälte bekomme.
Viele Grüße
Rosi