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Gerichtsverhandlung SHT/diffuse axonale Schädigung

Hallo Rosi,

Da warst du ja unheimlich fleißig! Und das, wo es dir nicht gut geht. Hoffentlich hast du bald Erfolg!

Hast du mit dem Amtsgericht telefoniert? Mit einem Rechtspflege gesprochen?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Guten Morgen Kasandra,

mein GdB liegt bei 40. Ich wollte damals in Widerspruch gehen, aber ... .
Allein die Tatsache, dass ich bis zu 12 Tage im Monat Migräne habe, würde mehr ergeben. Auch meine Sehfeldeinschränkung kiegt schon bei 30 oder 40.

Das Problem ist, dass all meine Einschränkungen nicht sofort sichtbar sind.
Ich will dem Gutachter, der meint, dass meine Symptome nicht objektivierbar sind, nicht unterstellen, dass er seine Aussage getätigt hat, um mir absichtlich zu schaden.
Aber gerade wenn man unsichtbare Einschränkungen hat, sollte man besonders die Krankenhausberichte und Rehaberichte für seine Einschätzung mit heranziehen. Und diese Befunde bestätigen alle Symptome und wurden als Folge des Unfalls eingeordent(Postkontuseionelles Syndrom nach SHT, Neurasthenie). Immerhin war ich in 3 Kliniken und 2 Rehas insgesamt 25 Wochen stationär. Die Erwerbsminderunsrente besagt doch auch schon, dass die Einschränkungen vorleigen, oder? Der besagte Gutachter, dem der Richter gefolgt ist, hat mich eine Stunde gesehen. Er hat ja vor Gericht sogar geäußert, dass es ja auch Menschen gibt, die Versicherungen ausnehmen wollen.

Wenn ich doch vor dem Unfall vollig gesund war, der Unfall erwiesen ist, ein Erstschaden in Form einer Platzwunde festgstellt wurde, die Einschränkungne erstmals mit dem Unfall aufgetreten sind und durchgängig bis heute bestehen, kann doch nur der Unfall die Ursache sein.
Wo ist denn hier mein Denkfehler???
Im Urteil steht was von Fehlverarbeitung. So ein Blödsinn. Der Psychiater konnte keine psychische Störung feststellen und bin ich auch psychisch nicht krank.
Das Urteil ist durchgängig für mich schlecht geschrieben. Meine 22-seitige Stellungnahme mit Gegenargumenten, fehlerhafte Durchführung des Gutachtens, Verweise auf Vorbefunde, Leitlinien, vegleichbare Urteile, ect wurde mit keinem Wort im Urteil erwähnt. Hätte ich mir auch die Arbeit sparen können.
Ich hoffe, dass ich heute nicht nur Absagen von Rechtsanwälte bekomme.

Viele Grüße

Rosi
 
Hallo zusammen,

es gibt auch good News.

In meinem ganzen Stress habe ich gar nicht erwähnt, dass ich heute ein uprigth MRT der Kopfgelenke hatte.

Es sollte eine Insatbilität der Kopfgelenke ausgeschlossen werden.

Bei der Auswertung sagte mir die Ärztin, dass die Aufnahmen sehr gut geworden sind.

Sie konnte tatsächlich eine Instabilität der Kopfgelenke nachweisen. Anscheinend sind die Kopfgelenke nach links verschoben und drücken daher an das Rückenmark. Wahrscheinlich ist durch das Verschieben ein Band gerissen. Sie meinte, dass die Verletzung auf den Bildern sehr gut sichtbar ist. Ich hoffe, ich gebe alles richtig wieder; viel konnte ich mir nicht merken. Ein Bericht bekomme ich noch zugeschickt.

Sie meinte auch, dass diese Verschiebung nicht ohne Symptome einhergehen können. Symptome können Schwindel, Kopfschmerzen, Missempfindungen in den Beinen, Sehstörung und Konzentrationsstörung sein. Alles Symptome unter denen ich leide.

Eine Orthopäde soll sich dies jetzt anschauen, ob zu gucken, ob man eine Verbesserung erzielen kann.

Vielleicht ist ja die Diagnose ein weiterer Plus-Punkt, um in Berufung gehen zu können.

Viele Grüße

Rosi
 
Liebe @Rosi70 ,lieber @bobb
Rosi hast Du ein neuropsych Gutachten?Und Bobb musstest du es selbst finanzieren .
Mir geht’s fast wie dir Rosi.Lg
 
Guten Morgen Micha1972,

ja was soll ich sagen?

Ich würde sagen, dass ich kein neuropsychologisches Gutachten habe. Gutachter und Richter sehen das allerdings anders.

Ich sollte psychiatrisch von einem Psychiater begutachtet werden, der eigentlich nicht als Gutachter bestimmt war, sonders sein Kollege (!) und während der Begutachtung meinte er, dass neuropsychologische Gutachten gleich mitmachen zu wollen. Ich war völlig überrascht, aber dachte mir, ok gleich ein Abwasch.
Nachdem ich ihm sagte, dass ich mich 1-2 Stunden je nach Tagesform gut konzentrieren kann, begann er mit der Begutachtung.
Nach 1,5 Stunden endete die "neuropsychologische Begutachtung".
Mein Anwalt bemängelte dies mit der Begründung, dass dieses Gutachten allenfalls eine Testung ist und beantragte eine neuropsychologische Begutachtung, wie von der Neurologin gefordert.
Der Richter konfrontierte den Psychiater mit unseren Aussagen und meinte, dass das neuropsychologische Gutachten Bestandteil der psychiatrischen Begutachtung sei und eine zusätzliche Begutachtung nicht nötig sei.
Ich verstehe, dass man bei Patienten mit schweren Konzentrationsstörungen eine Testung nach 1,5 Srunden beenden kann, wenn der Patient an seine Grenzen gekommen ist und eine eindeutige Beurteilung festgestellt wude .
Wenn aber die Konzentrationsstörungen erst nach einer Weile zum tagen kommt, dann darf diese nicht nach bereits 1.5 Stunden enden, wo die Störung noch nicht vollständig sichtbar ist.

Gegen dieses Gutachten gehe ich gerade vor. Eine Woche habe ich noch Zeit für die Beantragung der Berufung.

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi,

müsste Deine Berufung jetzt mit der Diagnose der Kopfgelenkinstabilität nicht leichter zugelassen werden? Immerhin haben die GA im ersten Verfahren nicht ihre Arbeit gemacht, oder?

Aber mit der Diagnose kannst Du jetzt hoffentlich auch die richtigen Therapien erhalten, sodass es Dir wieder besser geht.

Wie sieht es mit Deiner Anwaltsuche aus, warst Du erfolgreich?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

ich hoffe, dass ich zumindest mit der neuen Diagnose bessere Chancen habe, in Berufung zu gehen.

Nächste Woche habe ich bei einem Neurochirugen einen Termin. Mal schauen, was man machen kann, um eine Besserung meiner Situation zu erzielen. Seit längeren trage ich schon ein aufblasbares Nackenkissen, um eine Erleichterung zu erfahren.

Die Anwaltsuche war schwierig, aber zwei Anwälte haben die Bereitschaft der Übernahme einer Berufung angezeigt.

Die PKH beantrage ich ohne Anwalt. Dann warte ich die Entscheidung ab. Gleichzeitig muss ich natürlich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, damit ich keine Frist versäume.

Ich bin mir nich sicher, was bezüglich der Berufungszeit nach PKH Bewilligung gilt. Ich habe gelesen, dass man zwei Wochen nach Bewilligung Zeit in Berufung zu gehen und dann weitere 4 Wochen für die Begründung beantragen kann. Hat jemand von euch verlässäiche Quellen?

Hat jemand Erfahrungswerte wie lange die Bearbeitung des PKH-Antrages dauern könnte? In dem Fall wäre ich nicht traurig, wenn die Bearbeitung etwas dauern würde.

Liebe Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi,

Bzgl. der Berufungsfristen solltest du dich von einem RA beraten lassen. Soweit ich weiß, muss sie innerhalb eines Monats nach Urteilsverkündung eingelegt werden. Du hast also nicht mehr viel Zeit! Die Berufungsbegründung kann nachgereicht werden innerhalb von zwei Monaten.



Ich denke, dass die Berufung innerhalb der gesetzten Frist eingelegt werden muss. Dass die Klage aber erst zum Tragen kommt, wenn die PKH genehmigt wurde.

Deshalb informiere dich gut - und schnell, damit du keine Frist versäumst.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

danke für deine Erklärung.

Soweit ich weiß, ist die Berufungsfrist unterbrochen, wenn man in der Berufungsfrist einen PKH Antrag stellt.
Zuerst muss über PKH entschieden werden.

Natürlich muss ich gleichzeitig in der Berufungsfrist das Gericht über die Beantragung der PKH informieren und "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" nach PKH Entscheidung beantragen.

Mir geht es um die Frist nach PKH Entscheidung.
Nachzulesen ist, dass man 2 Wochen nach PKH Entscheidung Berufung einlegen kann.
Ob man weitere 4 Wochen beantragen kann, weiß ich nicht.

Liebe Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi,

Dann hast du dich ja gut informiert, super!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rosi,
wie schade, dass das Verfahren vor dem Landgericht so beschämend ausgegangen ist. Ich verfolge Deine Angelegenheit seit Jahren mit großem Interesse. Hoffentlich wird die PKH bewilligt und das OLG bewertet die Beweisaufnahme im erstinstanzlichen Verfahren als rechtsfehlerhaft. Die allenfalls oberflächlich geführte neuropsychologische Begutachtung könnte hierfür vielleicht ein Ansatzpunkt sein. Jedenfalls drücke ich Dir weiterhin die Daumen. Übrigens: Versuch doch gegen die quälende Migräne eine Botoxtherapie zu bekommen. Oftmals zahlen die Kassen dies bei hinreichender Begründung.

Viele Grüße
 
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