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BK-2103 wurde vom ärztlichen Beratungsarzt der BG ausgeschlossen, was nun?

Moin,

nun bin ich bei und werde ein Widerspruch schreiben und schildere nun meine Beschwerden und Symptome. Auch würde ich dann alle Geräte und Maschinen angeben mit den Vibrationswerte und auch Belastungen dazu. Auch gebe ich nochmals die Dinge an, wie ich bei der Schweißnahtreinigung gebraucht habe. Nur das Problem ist, das ich für ein Stoßeisen keine Werte habe, sind eigentlich Stoßbelastungen. Weiß nicht ob von Euch einer solch ein Ding kennt, siehe Bild? Oder ein Druckluftnadler zur Schweißnahtreinigung?Stoßeisen.jpg

Oder die anderen Geräte.

Was sollte ich alles angeben?

Gruß Karl
 
Hallo,

eigentlich ist ja das fast gleich, 2103 und 2113. Jedenfalls von den Belastungen her, ob nun unten im Handgelenk oder oben im Schultereckgelenk. Das fängt unten an und geht nach oben, als könnte ich für beide BK´s eigentlich das selbe angeben, oder ?

Gruß Karl
 
Hallo,

habe heute so einmal nebenbei von einer SB der BG erfahren, die mir das so ganz nebenbei erzählt hat, geplaudert aus dem Nähkästchen, das die SB die mal für mich zuständig war, etwas schon im Vorfeld ausgefiltert hat, bevor die Unterlagen zum BA gingen. Auch meine Nachreichung(Beschwerden und Symptome) die ich zu diesem Fall noch gemacht hatte, wurden nicht mehr von ihr berücksichtigt. Weil die die Unterlagen zum BA gesendet hatte und mein Schreiben auch gleichzeitig dort eintraf, in der BG. Aber sie hat es nicht für Nötig befunden dieses hinterher zu senden. Auch die Vertretung, konnte mir nicht sagen, was die ehemalige SB an Unterlagen zum BA gesendet hat, weil nichts hinterlegt war.
Auch hat die ehem. zuständige SB die ärztliche Stellungnahme zu Gunsten der BG interpretiert, was gar nicht in der Stellungnahme vom BA stand.

Nun gut, werde jetzt über den Rechtsschutz der Gewerkschaft Widerspruch einlegen zu diesem Ablehnungsbescheid. Der Rechtsschutzsekretär ist schon am wirbeln und macht den Widerspruch.

Schauen wir mal was da rauskommt.

Gruß Karl
 
Hallo Karl , das Stoßeisen hat mit Vibration nichts zu tun. Auch die Angaben deiner Beschwerden und der Werkzeuge interessiert den Gewerbearzt wenig. Der bewertet die medizinischen Unterlagen und das im Zusammenhang mit den Erhebungen und Bewertungen des Präventionsdienstes.
Wurdest du schon von diesen befragt? Ich habe das nicht mehr in Erinnerung. Bedenke auch, jede BK hat ihre speziellen Beurteilingskriterien.
Gruß
 
das Stoßeisen hat mit Vibration nichts zu tun. Auch die Angaben deiner Beschwerden und der Werkzeuge interessiert den Gewerbearzt wenig

Hallo slahan, mag sein dass das Stoßeisen nicht dazugehört, aber das sind doch Stoßbelastungen auf Hand-Ellenbogen- und Schultergelenk, oder? Das ist kein Gewerbearzt der beratende Arzt den die BG dort an der Hand hat, sondern ein Sportmediziner, Orthopädie- u. Unfallchirurg. Habe mal im Internet recherchiert, was das für einer ist. Gut er hat das bewertet was an Medi-Unterlagen er bekommen hat.
das im Zusammenhang mit den Erhebungen und Bewertungen des Präventionsdienstes.

Es hat keine Bewertung oder eine Erhebung des Präventionsdienstes gegeben, die haben mich nicht einmal gefragt oder mit mit gesprochen, haben auch per Formular irgendwas erhoben.
Folgender Text dazu:
" ......beiliegende Unterlagen übersenden wir mit der Bitte um Stellungnahme nach Aktenlage. XXX hat vorwiegend wegen seiner Rückenbeschwerden eine Berufskrankheit bei uns beantragt. Ermittelt wird zusätzlich wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2103 BKV.

Bei einem Leiden entsprechend einer Berufskrankheit nach Nr. 2103 BKV erkrankt ja typischerweise zuerst das Ellbogengelenk des Andruckarmes, gefolgt vom handgelenknahen Speichen- Ellen- Gelenk, dem Handgelenk des Andruckarmes, dem Ellenbogengelenk des Haltearmes, dem handgelenknahen Speichen- Ellen-Gelenk des Haltearmes, dem Handgelenk des Haltearmes, dem Schultergelenk des Andruckarmes und schließlich dem Schultergelenk des Haltearmes. Der Ellenbogen am Andruckarmes muss zuerst und am stärksten erkrankt sein, weitere Gelenke erkranken nachrangig. Das liegt bei dem Erkrankten ja nicht vor. Allerdings gibt es auch einen Zusatz in der BKV, wo vorwiegend das Schultereckgelenk betroffen ist. Daher bitten wir Sie um Ihre Einschätzung, ob hier überhaupt ein für die BK Nr. 2103 typisches Erkrankungsbild vorliegt."

Wie gesagt, wurde dazu noch nie befragt vom Präventionsdienstes der BG.

Gruß Karl
 
Hallo Karl, mein Tipp:
Bestehe auf eine persönliche Befragung durche den Präventionsdienst. Erkundige dich vor nach den arbeitstechnischen Voraussetzungen, ziehe einen Fachanwalt dazu. Du schreibst dich in "Teufels Küche". Auch wenn eine Erkrankung vom Beruf kommt, muss es keine Berufskrankheit sein. Es gilt die BKV. Gruß
 
Hallo.
habe mal mal ausgerechnet was ich so an Tagesexpositionswert A(8) so habe, nach meiner Tätigkeit in der Firma, an einem Tag.
Also:
Tagesexpositionswert A(8)= 8,0 m/s²
Belastungspunkt PE= 816 Punkte

Das wäre mal ein Tag in der Werkstatt als Schweißer.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
zun arbeitstechnischen Voraussetzungen lese dir die Merkblätter durch. Unter: www.baua.de und Suchbegriff Berufskrankheiten.
Da erkennst du auch, worauf es ankommt.

Zur Vibration: was sagen die 816 Punkte?
Es ist nicht ersichtlich, welche Werkzeuge du bedient hast und wie lange.

Das ist, was ich meine. Die Ermittlungen und Berechnungen macht die BG. Deine Gegendarstellung kannst du anschließend vorlegen und nicht jetzt.

Gruß
 
Die Ermittlungen und Berechnungen macht die BG. Deine Gegendarstellung kannst du anschließend vorlegen und nicht jetzt.
Hallo slahan,

das habe ich mittlerweile schon mitbekommen. Werde das ja auch nicht hinschicken, nur jetzt erstmal für mich. Die müssen ja irgendwas berechnen und vorlegen. Dann kann ich ja mit meiner Gegendarstellung kommen.
Habe nur die Werkzeuge und Maschinen mit deren Vibrationswerten und deren Gewicht angegeben, mit denen ich gearbeitet habe.

Das sind Punkte zur Bestimmung der Belastungspunkte für die Gefährdungsbeurteilung der Hand-Arm-Vibration.

Nun habe ich erstmal Widerspruch gegen die BK-2103-Ablehnung eingelegt und auch die Unterlagen für die BK-2113 sind bei der BG. Nun sollen sie erstmal machen.

Schauen wir mal was da rauskommt.

Das was ich jetzt mal Berechnet habe, ist für mich.

Gruß Karl
 
Hallo Karl, ist okay. Gefährdungsbeurteilung hat nichts mit BK zu tun. Gruß
 
Hallo Karl,
Deine Situation kann ich gut nachvollziehen, ich habe ein paar Fragen zum Sachstand:
Hast Du eine Akteneinsicht ?
- bei mir gibt es Unterschiede, es gibt ander Schriftstücke in der Gerichtsakte und der Gutachtenakte , sind auch nicht durchnummeriert

Kennst Du die Stellungnahme Deines Arbeitgebers?
- die Ermittlung vom TAD, die des Arbeitgebers und Deine Angaben in den Fragebögen können weit auseinander gehen...

Die Vibrationswerte sind/können Herstellerangaben im Idealzustand /Laborwerte sein ...
- (und mit den Bedingungen auf der Arbeit nicht vergleichbar sein)

Deine Belastung hat in einem Zeitraum stattgefunden,
- stimmt der mit den Maschinenwerten überein?

Beispiel
- bei mir werden Vibrationswerte angegeben : Ganzkörpervibration Fahrt im Wald mit dem Traktor ALS BEIFAHRER auf dem RADKASTEN ungefedert quer zur Fahrtrichtung - 1985- 1997 in Fahrzeugen die nicht mehr gebaut werden ... wo sollen die Werte herkommen
der Hersteller hat sie nicht erhoben ... erste Auswertung TAD hat ander Werte als die korregierte Berechnung vom TAD...
mit Motorkettensäge ähnlich... Fahrzeugtypen wurden nicht vom TAD genannt... Fahrzeiten ermittelt die nicht zu den Motorsägenzeiten passen sonst habe ich Überstunden gearbeitet...

In Deiner persönlichen Gefährdungsbeurteilung von Deinem Arbeitgeber, nach der Du vom Arbeitsmediziner mit der Pflichtvorsorgeuntersuchung untersucht wirst, sollten auch nach ArbMedVV die Werkzeuge stehen die Grund für Deine Untersuchung sind...

Der Forstwirt
 
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