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BK-2103 wurde vom ärztlichen Beratungsarzt der BG ausgeschlossen, was nun?

Deine Situation kann ich gut nachvollziehen, ich habe ein paar Fragen zum Sachstand:
Hast Du eine Akteneinsicht ?
- bei mir gibt es Unterschiede, es gibt ander Schriftstücke in der Gerichtsakte und der Gutachtenakte , sind auch nicht durchnummeriert

Hallo Forstwirt,

also jetzt ist vom Rechtsschutz erstmal Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Dann schauen wir mal was dirn steht.

Kennst Du die Stellungnahme Deines Arbeitgebers?
- die Ermittlung vom TAD, die des Arbeitgebers und Deine Angaben in den Fragebögen können weit auseinander gehen...

Nein die Stellungnahme vom AG kenne ich nicht, wenn überhaupt eine stattgefunden hat.

Die Vibrationswerte sind/können Herstellerangaben im Idealzustand /Laborwerte sein ...
- (und mit den Bedingungen auf der Arbeit nicht vergleichbar sein)

Deine Belastung hat in einem Zeitraum stattgefunden,
- stimmt der mit den Maschinenwerten überein?

Also bis jetzt hat keine Messung rein garnichts stattgefunden. Die haben das ja gleich zum beratenden Arzt gesendet, weil die Bg schon im Vorfeld ausgefildert hat, sprich die SB.

In Deiner persönlichen Gefährdungsbeurteilung von Deinem Arbeitgeber, nach der Du vom Arbeitsmediziner mit der Pflichtvorsorgeuntersuchung untersucht wirst, sollten auch nach ArbMedVV die Werkzeuge stehen die Grund für Deine Untersuchung sind...

Die " Betriebsärztin " habe ich 2017 kennengelernt, weil ich das selber ingang geleiert habe. Bin seit 1997 in der Firma beschäftigt und noch nie zur Arbeitsmedizin. Untersuchung geschickt worden, von der Firma. Bin seit 11/2015 AU-geschrieben. Das letzte mal wo ich zur Betriebsärztin war, zur Arbeitsmedizin. Untersuchung war 1994, seitdem nie wieder. Man hatte mal zu mir gesagt, Du brauchst keine G 41 etc. und außerdem kostet das der Firma Geld.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

ich habe noch eine Frage :

Sind Deine Hände und Ellenbogen auch untersucht worden?
Wichtig, ein Ausschluß oder eine Bestätigung helfen meist ...

Sind Deine Hände untersucht worden - wenn ja, mit Kontrastmittel?
Schmerzen entstehen bei aktivierter Arthrose...

Der Verschleiß muss aber keine Schmerzen verursachen - Dir nützt es nichts, wenn das Krankheitsbild nicht zur Belastung passt...
und der Verschleiß an Deinen Händen fehlen würde... würde Dir der Gutachter sagen... idiopatisch o.ä (bin ja kein GA) und man würde die BK ablehnen - Du bist im Vollbeweis: Dein Gebrechen, Deine Belastung und die auslösende Tätigkeit

In meiner Begutachtung aus 2011 steht beidseitig , jung und der Prof beschrieb es weiter: seitengleich und isoliert und lehnte die BK trotz technisch erfüllt, ab.

Ich war frustriert und akzeptierte . DAMALS...

Jetzt nach div MRT auch mit Kontrastmittel, weiß ich, die STT-Arthrose ist seitengleich - die Kissingläsion Kahnbein-Mondbein nur rechts und auch die Geröllzyste nur rechts - links ist aber die aktivierte Rizarthrose obwohl ich rechtshänder bin.

Das Kontrastmittel ist wichtig, man sieht gewisse Veränderungen in Anfangsstadien nur mit Kontrastmittel.

MfG

Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

ja schön und gut, mit der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung das der AG mich zur Untersuchung schicken muss, laut Gesetz. Was willst du machen, wenn wenn da nicht hingeschickt wird. Auch konnte man sich nicht dagegen wären, dann wäre ich voll auf Granit gelaufen, der hätte mich sofort rausgeschmissen. Es gab da keinen Arbeitsschutzbeauftragten rein garnichts, kein BR, es gibt nicht mal eine Schwerbehindertenvertretung, rein nichts.
Die Monteure wurden nur zur G 41 geschickt, weil sie das brauchten zum Steigerlehrgang bzw. Höhenrettung. Weil die hochklettern müssen, bis auf 80- 100 m. Dazu benötigten sie die G 41 bzw. die Arbeitsmedizinische Untersuchung. Ansonsten hätten die Monteure keine Berechtigung bekommen zum Steigerlehrgang/Höhenrettung. Deswegen hat der AG die da nur hingeschickt, wenn das nicht benötigt wird, wären die da auch nicht hingeschickt.
Ich war in der Werkstatt als Schlosser/Schweißer, und die brauchten nicht raus und wurden erst gar nicht zur Untersuchung geschickt. Darum habe ich die Betriebsärztin nie gesehen bzw. kennengelernt.
Da ich nun seit 11/2015 zu Hause bin, erst AU dann rückwirkend seit 09/2016 befri. volle EMR. Im Feb.2017 stand für mich laut RV noch nicht fest das ich mal EMR bekomme, den Bescheid erhielt ich erst 09/2017 von der RV das ich rückwirkend die EMR bekomme.
Im Feb. 2017 hatte ich erstmal einen Bescheid für LTA von der RV erhalten, das ich diese bekomme. Nun sollte ich erstmal mit dem AG sprechen, wegen einem anderen Arbeitsplatz usw. Auch hatte ich ein BEM vorgeschlagen, nun wollte ich die BÄ mit im Boot haben. Darum habe ich eine Konsil bei der BÄ gemacht und sie lernte mich und ich sie das erste mal kennen. Das war der Grund warum ich die BÄ erstmal kennengelernt habe. Den zweiten Konsil, den ich bei ihr hatte, war wegen der Anzeige auf BK bei der BG. Das habe ich auch selber gemacht, das sie erstmal Bescheid weiß, was ich alles habe an Diagnosen und Beschwerden, wenn Fragen kommen von der BG. Vom AG kam nichts wegen diesen Sachen, ob das jetzt mit den orthopädischen Schäden oder mit der anderen Erkrankung.

So nun das war einmal eine Schilderung.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
in der der Akteneinsicht, so wie Du Deine Bögen am Anfang Deiner BK -Anzeige ausfüllen musstest, gibt es auch Bögen für den Arbeitgeber.
Die BG muss den TAD beauftragen und die Werte Deiner Belastung ermitteln … dann werden die Werte berechnet und in einer Stellungnahme in der Akteneinsicht aufgeführt.
Du sagtest Schlosser/Schweißer ….
da muss es aber auch Untersuchungen geben … außer Du hast nicht geschweißt ??? ich kenne Bäume besser...

z.B.
Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen – (Siderofibrose)
Berufskrankheit Nr. 4115

dann zu Deinen Angaben:
Karpaltunnelsyndrom ist jetzt als Berufskrankheit anerkannt
Seit dem 1. Januar 2015 wird das Karpaltunnelsyndrom (KTS) als Berufskrankheit eingestuft, so dass Betroffene folglich Anspruch auf eine Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Darauf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hingewiesen. Damit hat der wissenschaftliche Beirat des BMAS nun auch offiziell anerkannt, dass einseitige berufliche Belastung der Hand zu einer Überbeanspruchung und damit zu einer Kompression des Nervus medianus am Handgelenk führen kann.


Entschuldige, meine Antworten haben etwas gedauert ….

Mfg
Der Forstwirt
 
Hallo Karl,

wenn Du die Akteneinsicht hast, (ich bin unbequem für meinen RA) habe ich mir eine komplette Kopie geben lassen (trotz möglicher Gebühr).
Wenn Du Deine Akteneinsicht liest, erkennst Du eher sachliche Fehler als Dein RA.
Deine ausgefüllten Bögen mit Deiner Tätigkeitsbeschreibung und die Berechnung durch den TAD weichen auch möglicherweise von einander ab.
Wenn das so ist, ist Dein RA wieder gefordert, eine Korrektur loszutreten...
Der TAD wird Deine Tätigkeit in Zeitabschnitte aufteilen und berechnen, die nicht mit Deiner wirklichen Tätigkeit übereinstimmten kann...
( aus eigener Erfahrung ... )

Mfg
Der Forstwirt
 
in der der Akteneinsicht, so wie Du Deine Bögen am Anfang Deiner BK -Anzeige ausfüllen musstest, gibt es auch Bögen für den Arbeitgeber.

Hallo Forstwirt,

erstmal Frohe Ostern.

Also, jetzt hat die BG Bögen zu den einzelnen Arbeitgeber rausgeschickt, um diese ausfüllen zu lassen. Die müssen auch das selbe ausfüllen, was ich zu Anfang auch musste. Was ich wo und wann gemacht habe, welche Tätigkeiten etc., dann ein Bogen über die wirbelsäulenbelastende Tätigkeiten usw.
Bin mal gespannt was dabei raus und rumkommt.

Dann wird mich wohl der Präventionsdienst der BG noch befragen usw.

Schauen wir mal.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
ich muss begreifen, dass ich sehr idealistisch an die Sache "Berufstkrankheiten" heran getreten bin...

mittlerweile war ich zur medizinischen Begutachtung durch das Gericht - der Gutachter (wen wunderts hier im Forum) zieht alle Register
jede Berufskrankheitsanzeige abzulehnen - Mein Anwalt hat das Gutachten gelesen und sagte... das ist rund, fertig.

Ich arbeite jetzt die Lücken für meinen Anwalt auf ... und das Gutachten ist alles, aber nicht rund und nicht neutral...

Hast Du jetzt Untersuchungen zu Händen und Ellenbogen?
lies mal Gine Elsner ( u.a. Prof. und ehemals Gewerbeärztin ...)

siehe Link:
https://www.igmetall.de/download/01..._1a33081b40972ed1b10ad453de990986e0df6429.pdf

den Bericht will ich bei Gericht ins Spiel bringen... (vielleicht hilft er Dir ja auch).

Frohe Ostern
Der Forstwirt
 
Hallo Karl,
das KTS wurde immer wieder bei mir ausgeschlossen ...
ich verliere die Muskelatur besonders links (am Ellenbogen, Unterarm und beide Daumenballen) und man hat Nervenreizungen an beiden Ellenbogen festgestellt, aber keine Nervenschäden sonst - in dem Bericht von Frau Prof. Elsner geht Sie auf den Ausschluss u.a. die Zeit der Feststellung der Erkrankung (und deren Reihenfolge ein - und sagt die Reihenfolge und zur Latenz, was wann zuerst auftaucht ... wird vom Gesetzgeber nicht in dieser BK als Schadensfolge beschrieben ... aber lies bitte selbst ( (Laien, wie ich interpretieren auch mal falsch)...

Schönen Abend
Der Forstwirt
 
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