Deine Situation kann ich gut nachvollziehen, ich habe ein paar Fragen zum Sachstand:
Hast Du eine Akteneinsicht ?
- bei mir gibt es Unterschiede, es gibt ander Schriftstücke in der Gerichtsakte und der Gutachtenakte , sind auch nicht durchnummeriert
Hallo Forstwirt,
also jetzt ist vom Rechtsschutz erstmal Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Dann schauen wir mal was dirn steht.
Kennst Du die Stellungnahme Deines Arbeitgebers?
- die Ermittlung vom TAD, die des Arbeitgebers und Deine Angaben in den Fragebögen können weit auseinander gehen...
Nein die Stellungnahme vom AG kenne ich nicht, wenn überhaupt eine stattgefunden hat.
Die Vibrationswerte sind/können Herstellerangaben im Idealzustand /Laborwerte sein ...
- (und mit den Bedingungen auf der Arbeit nicht vergleichbar sein)
Deine Belastung hat in einem Zeitraum stattgefunden,
- stimmt der mit den Maschinenwerten überein?
Also bis jetzt hat keine Messung rein garnichts stattgefunden. Die haben das ja gleich zum beratenden Arzt gesendet, weil die Bg schon im Vorfeld ausgefildert hat, sprich die SB.
In Deiner persönlichen Gefährdungsbeurteilung von Deinem Arbeitgeber, nach der Du vom Arbeitsmediziner mit der Pflichtvorsorgeuntersuchung untersucht wirst, sollten auch nach ArbMedVV die Werkzeuge stehen die Grund für Deine Untersuchung sind...
Die " Betriebsärztin " habe ich 2017 kennengelernt, weil ich das selber ingang geleiert habe. Bin seit 1997 in der Firma beschäftigt und noch nie zur Arbeitsmedizin. Untersuchung geschickt worden, von der Firma. Bin seit 11/2015 AU-geschrieben. Das letzte mal wo ich zur Betriebsärztin war, zur Arbeitsmedizin. Untersuchung war 1994, seitdem nie wieder. Man hatte mal zu mir gesagt, Du brauchst keine G 41 etc. und außerdem kostet das der Firma Geld.
Gruß Karl