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BK-2103 wurde vom ärztlichen Beratungsarzt der BG ausgeschlossen, was nun?

Hallo,

nun kam heute der Ablehnungsbescheid vom Widerspruch bzw. der Widerspruchtsablehnungsbescheid zur BK-2103. Da wurde mein Widerspruch zurückgewiesen für die BK-2103. Den konnte ich schon Vorab im Online-Portal " Meine BG " lesen, der ging heute auch zu meinem RA raus. Nun hatte ich wieso ein Gespräch mit meinem RA und sprach das gleich an , das der bescheid auf dem Weg ist. Er meinte, da werden wir natürlich in Klage gehen vor dem SG. Aber erstmal sehen, was da so geschrieben steht.

Es würde wohl geschildert das ich die arbeitsmedizinischen Voraussetzungen der Berufskrankheit nicht erfüllt sind, sind Ermittlungen zum arbeitstechnischen Sachverhalt entbehrlich.
Hier stützen sie sich auf das was der sogenannte Beratungsarzt befundet und begutachtet hat. Aber der hat ja nicht alles bekommen, was ich zur BG gesendet hatte, sprich meine ganzen Beschwerden und Beeinträchtigungen. Die damalige SB hat dieses einfach nicht mehr hinterher gesendet, sodass dieser nicht alles hatte und das auch nicht begutachten konnte.

Weiter hieß es: "....
Zur Begründung Ihres Widerspruchs wird zusammengefasst vorgetragen, dass Krankheitssymptome im Bereich des Schultereckgelenkes sowie Schmerzen im Handgelenk und Ellenbogengelenk vorliegen würden, welche auf die Arbeit mit Druckluftgeräten zurückzuführen seien.
Es müsse daher eine weitere medizinische und arbeitstechnische Sachaufklärung erfolgen.
Eine Berufskrankheit nach Nr. 2103 kann nur dann anerkannt werden, wenn im konkreten Einzelfall alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen.
Hierzu ist unter anderem erforderlich, dass die medizinischen Tatbestandsmerkmale bewiesen sind. Daran fehlt es jedoch in Ihrem Fall.
Wie bereits in der angefochtenen Entscheidung dargestellt wurde, manifestiert sich eine der betreffenden Berufskrankheit entsprechende Erkrankung zuerst im Bereich der Ellenbogen, dann der Handgelenke und nur ausnahmsweise anschließend an der Schulter. Die Auswertung der vorhandenen medizinischen Befunde hat keine entsprechenden Erkrankungen im Bereich der Handgelenke und Ellenbogengelenke beweisen können.
Schmerzen allein erfüllen die arbeitsmedizinischen Voraussetzungen nicht.
Die getroffene Entscheidung entspricht auch der allgemeinen ärztlichen Erfahrung und der Rechtsprechung der Sozialgerichte. "

Natürlich hatte ich mit Druckluftgeräten gearbeitet, wie Nadelentroster, der einen Vibrationswert von 18,1 m/s² hat und auch mit Winkelschleifer die einen Vibrationswert von 8,5 m/s² haben und ca. 5 kg wiegen.

Das ist das heutige Ergebnis.

Gruß Karl
 
Hallo,

nun hat mein RA schon angekündigt, das wir in ein Klageverfahren vor das SG gehen. Dann werde ich jetzt alle Formulare die jetzt noch eingetroffen sind, von den einzelnen Firmen, dann zum RA weiterleiten und alles was jetzt noch dazugekommen ist. Das wurde bestimmt nicht mehr in der Beurteilung bzw. im Widerspruchsverfahren berücksichtigt. Vielleicht macht der RA noch vor dem SG eine Akteneinsicht, was der Grund für den jetzigen Ablehnungsbescheid des Widerspruch maßgebend war.
Oder das geht jetzt vor das SG und es wird dann ein erneutes Gutachten über einen neutralen Gutachter vom SG eingesetzt wird oder berufen wird.

Was kann ich jetzt noch alles zu arbeiten zum RA, auch Berechnungen und und und?
Jetzt brauche ich alles an Tipps und Hinweise von Euch, was ich alles zusammentragen kann und muss, wie, Berechnungen etc.

Gruß Karl
 
Hallo Karl

mal ganz nüchtern betrachtet: du hast einen Antrag mit Begründung gestellt, Behörde/BG etc hat ihn durchgesehen haben die Faktenlage geprüft und die Begründungen, leider meist wie üblich, als nicht ausreichend bewertet um deinen Antrag zu bejahen.
Das ist denen ihr Recht, aber deine Frage: was kannst du tun:
Haben die alle Fakten bekommen? Ja, zeitliche Belastung, medizinische Fakten etc, wenn NEIN, Fakten fest klopfen, ergänzen, diejenigen, die als zuwenig beurteilt worden sind, als falsch nachweisen und mit Fakten gegen beweisen.
Haben die alle Begründungen bekommen? In den Bescheiden werden aus Fakten Schlussfolgerungen gezogen, die man so oder so auslegen kann, es gibt viele feine Unterschiede. Die Gegenseite hat die gewählt, die ihnen in den Kram passen. Du selber weißt, dass das nicht stimmen kann, denen fehlen also die Ausmaße, die das ganze wirklich hat. Da heißt es den Ablehnungsbescheid Satz für Satz durchlesen. Zu jeder Schlussfolgerung von denen Gegenbeweise gegenüberstellen. Am Besten sind das unabhängige von dir, also nicht nur deine Aussagen, sondern von Personen, die an Eides statt bestätigen können. Das kannst du sammeln.
Dein Anwalt kann die Argumente der Ablehnung darauf überprüfen, mit welchem Grad von Wichtigkeit die bewertet worden sind und dich anleiten, bei den wichtigen diese Gegenbegründungen mit weiteren Belegen und Nachweisen zu untermauern. Oft ist es so, dass es Betroffenen anderes wichtig ist, als es rechtlich gewürdigt worden ist, und man steckt die ganze Kraft in eigentliche Kleinigkeiten, den schwächeren Waffen. Die Gesetzeslage gibt einen Rahmen vor und da ist es wichtig, sich die Energie für das Wesentliche aufzusparen.
Also stehen sich zwei "Meinungen" gegenüber die Bewertung der Nichtzahlenwollenden und Deine. Dann ist der Weg die zweierlei "Meinungen" echtlich überprüfen zu lassen. Das geschieht vor Gericht. Jemand der sich auskennen sollte (hoffentlich!) liest und liest und liest sich durch die Papierflut, markiert sich die + und - und wägt ab, welche Sammlung der Meinung stärker oder schwächer rechtlich bewertet werden muss.
Daher ist das so wichtig, deine Positionen als wichtig und nachweislich mit Zeugen etc aus der Bewertung, sei ja nicht so gravierend, herauszuholen und als schwerwiegender bedeutsamer zu machen und die Begründungen im Ablehnungsbescheid als falsch, unvollständig und nachteilig für dich zu beweisen.
Mein Anwalt meinte mal: ein Richter ist nicht Allwissend, er weiß nicht, sondern er will glauben. nach dem was ihm in den ganzen Buchstabensalat geboten wird von den beiden streitenden Seiten, dass er eine gerechte Bewertung der Sachlage trifft.
Also: Unvollständiges ergänzen - falsche Bewertungen mit Gegenbeweisen beweisen - Zeugen sammeln (Keine derer aus Familie, Nachbarschaft, Hausarzt, Therapeuten, die ich angegeben hatte, musste vor Gericht erscheinen!). Das ist das Futter, das dein Anwalt braucht um für dich auf dem Kampffeld Gerichtssaal kämpfen zu können.
Mit der Einreichung der Klage werden deine Ansprüche festgeschrieben, die du erstreiten willst. Da kannst du später, wenn noch was dazukommen sollte das nur schwer mit anhängen. Also jetzt sammeln Punkt für Punkt. In wie weit die dann vom Richter als wichtig und weniger bedeutend eingestuft werden ist jetzt anfangs erstmal egal. Hauptsache du forderst sie jetzt mit der Klage ein.
Ein Richter stellt meist eine neue Bewertung der Sachlage nach seinem Rechstwissen fest und wägt dann nur noch die Meinungen gegeneinander ab und spricht der einen oder anderen Seite zu, dass deren Meinung der der Gesetzeslage am ähnlichsten ist.

Dieses formale Vorgehen ist sehr nüchtern, da haben Gefühle keinen Platz, keine Wut, kein Zorn, keine Verzweiflung, da zählen nur Fakten und Beweise. Welches Leiden die Fehlentscheidungen der Nichtzahlenwollenden spielt keinerlei Rolle und man selber fühlt sich den Schlamm gezogen als erniedrigt und klein gehalten, was einem einfällt überhaupt Ansprüche zu stellen. Obwohl es das Recht ist, obwohl die Regelungen so erstellt wurden um gerade in diesen Fällen zu greifen und die Folgen der gesundheitliche Beschädigungen finanziell etwas abzumildern. Kein Euro bringt dir deine Gesundheit zurück, aber das spielt rechtlich keinerlei Rolle.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

ja das stimmt was Du geschrieben hast. Also werde ich jetzt das sammeln, was ich bekommen kann. Sprich, Datenblätter von Maschinen sammeln die ich benutzt habe, dann einen kompletten Arbeitsablauf beschreibe, was ich getan habe in der Schicht usw. Was ich gerade bei der BK-2113 mache, wo der Präventionsdienst gerade dabei ist, eine Erhebung zu erstellen. Hier schreiben ich auch gerade einen Tagesablauf.
Sollte ich hier auch eine Tagesbelastungsberechnung erstellen, Vibrationsbelastung A(8) etc.?
Da bräuchte ich auch dazu ein Berechnungsbeispiel oder eine Exel-Tabelle. Wenn es sowas gibt.

Eigentlich gehört ja BK-2103 und BK-2113 zusammen, wenn ich unten an den Handgelenken was habe zieht sich das bis hoch in das Schultereckgelenk.

Auch hatte ich mit der Betriebsärztin gesprochen, die hat von mir keine Krankenakte, weil ich noch nie bei ihr zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung war. Also kann ich darüber auch keine Nachweise führen.

Mir bleibt wirklich nur, die radiologischen Befunde und die Schmerz- und Beschwerde-Symptomatik usw.

Gruß Karl
 
Moin an alle,

darum frage ich hier auch, ob ich dazu diese Berechnung machen sollte? Aber ich weiß die Formel nicht mehr oder wie das nochmals berechnet wird, sprich die Tagesbelastung A(8)........ m/s² oder was noch dazu gehört.

Da ja das zu beiden BK´s gültig sein kann, ob zu BK-2103 oder BK-2113.

Wer kann mir dazu was sagen, muss ja das bei der BK-2103 haben für den RA und dann später auch für die BK-2113, da wird ja das dann auch kommen.

Gruß Karl
 
Hallo,

wäre es jetzt ratsam solche Berechnung der Tagesbelastung A(8) ........ m/s² durchzuführen, für meinen RA als Beweismittel zur Klage vor´m SG in der Sache BK-2103?

Denke mal das wird auch dann für die BK-2113 passieren, wenn es dann soweit sein sollte. Nun bei der BK-2113 ist der Präventionsdienst noch am ermitteln.

Wie geht es da mit der Formel, bin da noch nicht so richtig durchgestiegen, oder ich stelle mich da zu blöd an. Wie lautet überhaupt die Formel?
Könnte mir das einmal einer an Hand eines Bsp. vorrechnen oder Hilfestellung geben?
Folgende Maschinen hatte ich im Einsatz:
Druckluftnadler= Vibrationswert= 18,1 m/s²
Winkelschleifer Ø 125 mm = Vibrationswert: 8,5 m/s²
Winkelschleifer Ø 230 mm = Vibrationswert: 5,5 m/s²

Was muss dazu noch alles angeben werden?

Gruß Karl
 
Hallo Karl 54

mit den neuen newsletter der IG-Metall ist ein lk dabei, vieleicht betrifft es Dich, defenetion Neu bei Berufserkrankungen. DGUV Unfallversicherung

schönes we gruss gerd
 
Hallo gerdibub,

habe mir das durchgelesen, kann nur sagen Oha. Na dann mal gute Nacht.

Das trifft in einigen Dingen zu. Da wurde auch nur Oberflächlich gesucht und durchgeführt. Auch schon im Vorfeld so gesteuert von der BG, was zum Beratungsarzt geht oder was nicht. Das dieser auch nur in die Richtung seine Meinung bzw. Beratung abgeben kann, so wie das die BG ern hätte. Da dieser Arzt wieso ein D-Arzt ist. Es kann auch sein, das seine Beratung gleich ein Gutachten war, was mir so vorkommt. Danach hat ja die BG gleich ein Bescheid rausgeschickt mit der Ablehnung. Da wurde ja nichts weiter mehr veranlasst, sprich ein medizinisches Gutachten oder Untersuchung. Das wurde gleich abgelehnt, die damalige zuständige SB für das Gebiet BK-2103 hat wohl schon im Vorfeld gefiltert, was dorthin geht oder nicht. Kann ja auch nicht nachvollziehen, was da gesendet wurde zum Beratungsarzt seitens der BG.
Nun hat sich innerhalb der BG zum Jahresanfang, einiges umstrukturiert bzw. sind andere Zuständigkeitsbereiche entstanden mit neuen SB´s.
Ich bin nur stutzig geworden, als der Beratungsarzt der neuen zuständigen SB für BK-2103 seinen Bericht(Gutachten) gesendet hat, wo handschriftlich drauf stand "... Aktenauszug + CD´s zurück zur BG..... ". Von da ab wusste ich, das nicht alles mitgeschickt wurde.
Auch im Widerspruchsverfahren wurde nichts weiter ermitteln oder veranlasst, wie eine erneute medizinische Untersuchung bei mir etc. Da wurde nach Aktenlage entschieden und sich auf das Gutachten des Beratungsarztes gestützt und das war´s und es wurde eine Ablehnung erteilt.
Nun werden wir zusammen mit meinem RA ein Klageverfahren vor dem SG machen.

Gruß Karl
 
Hallo an alle,

Es geht hier um BK-2103.

Ich möchte nicht nerven, aber ich brauche jetzt wirklich Eure Hilfe, es geht ja um die Berechnung der Tagesbelastung A(8)....... m/s² und was noch alles dazugehört. Dieses brauche ich dann eine Gegendarstellung mit Berechnungen zu erstellen, da dieses ja nun soweit ist, mit der Klage vor dem SG im BK-2103. Da ich ja da alles Beweisen muss, mit welchen Maschinen und Geräten mit deren Vibrationswerte usw. Nun mit der Berechnung oder dem was in den Handlungsblattern steht komme ich nicht klar.
Vielleicht kann mir da das einer mal Vorrechnen, damit ich das Begreife, also nochmals folgende Maschinen und Geräte hatte ich im Einsatz:
Druckluftnadler= Vibrationswert= 18,1 m/s²
Winkelschleifer Ø 125 mm = Vibrationswert: 8,5 m/s²
Winkelschleifer Ø 230 mm = Vibrationswert: 5,5 m/s²
Bezogen auf 8 Std. Arbeitszeit.

Vielleicht kann mir da einer Helfen oder gibt es da eine Exel-Tabelle? Oder eine Formel und ein Rechenweg, damit ich das Begreife?

Wäre toll.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
die Formel hatte ich dir schon einmal zugeschickt.
Hier deine Berechnungen. Du musst deine Expositionszeit berücksichtigen.
18,1 ergibt bei 2 Stunden pro Schicht 9,05 m/ s
aus 8,5 wird bei 2 Stunden 4,25
aus 5,5 wird bei 2 Stunden 2,75
Wenn du 8,5 und 5,5 jeweils 1 Stunde benutzt hast ,ergibt das 3,07.

Ich denke jedoch nach wie vor, dass Winkelschleifer nicht zur 2103 gehören. Entweder 2104 u d 2113.
Gruß
 
Hallo slahan,

Ok, habe ich gefunden im anderen Thema, das kommt hin. Aber nur noch eine Frage, wenn nun die ganzen werte ermittelt habe, sprich 2 Std. mit dem Nadler gearbeitet habe= 9,05 m/s² und 2 Std. Winkelschleifer= 4,25 m/s². Dann dürfte ich diese beiden Werte nur noch zusammenführen und würde dafür eine gesamt Tagesbelastung, von 13,3 m/s² rausbekommen, oder ?


Gruß Karl
 
Hallo Karl,
nein so einfach ist das nicht. 10 kommt raus.
Denke aber dran, kein Schweisser arbeitet 4 Stunden am Tag mit diesen Geräten.
Gruß
 
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