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BK-2103 wurde vom ärztlichen Beratungsarzt der BG ausgeschlossen, was nun?

Hallo,
Euch allen erstmal schönen Sonntag noch.

Nun Ihr habt recht, wahrscheinlich verrenne ich mich zu doll in was. Werde erstmal, wie auch HWS-Schaden schon geschrieben hat und die anderen, meine Schmerzen und Beschwerden aufschreiben. Und dann warten was passiert und wie die BG reagiert und ob das Nachgereichte noch akzeptiert wird. Das mit den Vibrationswerten werde ich erstmal zurückstellen und erst machen, wenn überhaupt, wenn es gefordert wird. Oder bei dem anderen Verfahren, was jetzt auch noch anläuft, sprich BK-2113.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

es wurde doch bei Dir "nur" eine beratungsärztliche Stellungnahme durchgeführt.

U. a. geht es auch um die Schmerzen. Bist Du in einer Schmerzambulanz? Wurden die Berichte mitgeschickt?
Wurde Dein Medikamenten-Regime mitgeschickt?

Klar, Schmerzen sind subjektiv - aber wie wurde denn -- also auf welcher Grundlage die Aussage getroffen: Der Patient hat keine Schmerzen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Bist Du in einer Schmerzambulanz? Wurden die Berichte mitgeschickt?

Hallo Kasandra,

ich bin in keiner Schmerzambulanz. Da wurde ich bisher noch nicht überwiesen, weil ich wahrscheinlich noch keine Schmerzmittel einnehme. Wenn dann nur einmal Gelegentlich und dann Ibuflam 600 Lichtenstein. Keine Ahnung ob meine Berichte mitgesendet wurden.

Klar, Schmerzen sind subjektiv - aber wie wurde denn -- also auf welcher Grundlage die Aussage getroffen: Der Patient hat keine Schmerzen?

Davon ist der beratende Arzt ausgegangen. Nun habe ich jetzt im nachherein das aufgeschrieben und nachgereicht. Schauen wir mal was die BG macht.

Gruß Karl
 

Hallo Kasandra,

also der Orthopäde den ich an der Hand habe, wegen der LWS-Geschichte der hat und sieht kein Handlungsbedarf dafür. Der ist Sauer, weil mich die HÄ zum MRT geschickt hat und nicht er. Ansonsten habe ich nur den Neurochirurg wegen der HWS u. LWS Geschichte.
was für ein Arzt hat die BK-Anzeige gestellt?

Die Anzeige habe ich gemacht, weil ich das hie rim Forum gelesen habe, das man auch auf diese Arthrose des AC-Schultereckgelenk eine BK beantragen kann.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

ja Ärzte sind sehr eigen und empfindlich. Du brauchst natürlich einen Arzt entsprechender Fachrichtung, welcher auch hinter Deiner BK Anzeige steht und Dich unterstützt und behandelt.

Auch Deine Hausärztin kann die BK-Anzeige erstmal bei der BG stellen, dazu sind im ersten Schritt alle Ärzte verpflichtet, soweit sie der Meinung sind, eine BK liegt vor.

Hier handelt es sich um eine "Anzeige" - sprich das erstmal auf das Papier zu bringen und auf den korrekten Weg.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

habe gerade im Portal " Meine BG" gelesen, das ein Bescheid von der BG an mich unterwegs ist. Hier wurde mein Antrag auf BK-2103 abgelehnt, auf Grund des beratenden Arztes in seiner Stellungnahme. Meine nachgelieferten und nachgereicherten Beschwerden, die ich nochmals aufgeführt habe, wurde nicht mehr reagiert. Entweder sind die Abhanden gekommen, rein zufälliger Weise, oder ???? keine Ahnung.
Die haben einiges Umgebaut innerhalb der BG sind jetzt andere SB für mein Fall zuständig und die hat vielleicht meine Nachreichung noch nicht bekommen, keine Ahnung.
Werde da erstmal am Montag anrufen und Fragen, ob die neue SB meine Nachreichung erhalten hat und warum die nicht noch eingeflossen sind. Schließlich habe ich da das alles ausführlicher Geschildert.

Auf alle Fälle wurde jetzt erstmal ein Ablehnungsbescheid erstellt. Darin wird ausgegangen, das ich vorher erst eine Schädigung des Handgelenkes und des Ellenbogengelenks haben muss und selten das AC-Gelenk. Aber es gibt ausnahmen, wo nur das AC-Gelenk betroffen ist, ohne die anderen Gelenke betroffen sind. Aber ich habe da die Beschwerden.

Gruß Karl
 
Hallo Karl54,

Telefonieren ist nicht gut, mit der BG sollte man nur schriftlich kommunizieren.
Ansonsten würde ich den Bescheid abwarten. Ohne diesen Bescheid kannst Du keinen Widerspruch einlegen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

das ist mir klar, das ich ohne Bescheid keinen Widerspruch schreiben kann. Gut ich kann ja jetzt schon diesen Schreiben und wenn der da ist, diesen dann abschicken zur BG. Da ich ja den Inhalt schon kenne, inoffiziell, kann ich diesen schon formulieren.

Dann ist wohl mein nachgereichtes nicht mehr berücksichtigt worden. Hatte vor vier Tage mit denen mal telefoniert und gefragt, ob mein Nachgereichtes dort angekommen ist, per Fax. Diese neue zuständige SB meinte, dass das irgendwo bei der BG rumschwirrt, aber wohl im System noch nicht ersichtlich ist. Dieses nachgereichte habe ich per Fax, habe ich vor 6 Tage dorthin gefaxt. Nun hat die neue SB die Stellungsnahme des beratenden Arztes genommen und den Ablehnungsbescheid geschrieben. Und ad wurde das wiederum verkehrt interpretiert der SB gegenüber der Stellungnahme des Arztes. Dieser stellt anhand der Befunde und Bilder fest, das bei mir eine AC-Schultereckgelenkarthrose rechts vorhanden ist und links eine beginnende ist, sowie degenerative Veränderungen. Die SB schrieb in der Ablehnung das bei mir eine Arthrose rechts beginnt und links nur was degenerativ beginnt. Also total daneben geschrieben. Aber keine Rede von meinem nachgereichten, wo ich meine Beschwerden und Symptome geschildert habe. Hatte hier Auszugsweise am 17.01.20 diese Stellungnahme vom beratenden Arzt und das Schreiben zur BG zum beratenden Arzt eingefügt.
Nun werde ich das im Widerspruch aufführen und dann mal sehen was geschieht.

Gruß Karl
 
Moin,

denke einmal das die SB der BG das etwas verschieben möchte, das ich keine Arthrose bzw. nur eine bedingende Arthrose habe. Und das mein Nachgereichtes gar nicht von ihr berücksichtigt wurde. Vielleicht wurde es einfach unter den Tisch gekehrt und gut ist es, um bloß nicht das es Anerkannt wird.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

die SB´s der BGen sind Verwaltungsfachangestellte und haben medizinisch nichts zu sagen, da sie keine medizinische Ausbildung haben.

ABER die SB´s filtern die Unterlagen (Befunde, Röntgen-/MRT-Befunde, OP-Berichte usw.) und geben das "gefilterte" Material an die GA weiter :cool:

Daher noch einmal mein Hinweis an Dich, siehe Dir Deine Akte an und die Fragestellungen an den GA sowie die den GA übermittelten Befunde etc.

Da siehst Du, was beim GA angekommen ist.

Natürlich sind die GA auch immer sehr bemüht im Interesse des Auftraggebers (hier jetzt BG) zu arbeiten, denn sie möchten ja auch Folgeaufträge :cool:

Viele Grüße

Kasandra
 
ABER die SB´s filtern die Unterlagen (Befunde, Röntgen-/MRT-Befunde, OP-Berichte usw.) und geben das "gefilterte" Material an die GA weiter :cool:

Hallo Kasandra,

So wie sich das abzeichnet hat die SB schon eine Filterung im Vorfeld vorgenommen, bevor es zum beratenden Arzt geht, laut des Anschreibens bzw. Fragestellung. Auch hat die SB die ärztliche Stellungnahme falsch interpretiert bzw. falsch beurteilt. Sie schrieb das bei mir nur was entsteht und nicht, wie es im GA steht, das ich das habe.

Gruß Karl
 
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