Hallo,
also ich habe nochmals nachgeschaut und werde einen Auszug mal hierein kopieren, was die BG zum Beratungsarzt gesendet hat.
Folgendes:
" ......beiliegende Unterlagen übersenden wir mit der Bitte um Stellungnahme nach Aktenlage. XXX hat vorwiegend wegen seiner Rückenbeschwerden eine Berufskrankheit bei uns beantragt. Ermittelt wird zusätzlich wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2103 BKV.
Bei einem Leiden entsprechend einer Berufskrankheit nach Nr. 2103 BKV erkrankt ja typischerweise zuerst das Ellbogengelenk des Andruckarmes, gefolgt vom handgelenknahen Speichen- Ellen- Gelenk, dem Handgelenk des Andruckarmes, dem Ellenbogengelenk des Haltearmes, dem handgelenknahen Speichen- Ellen-Gelenk des Haltearmes, dem Handgelenk des Haltearmes, dem Schultergelenk des Andruckarmes und schließlich dem Schultergelenk des Haltearmes. Der Ellenbogen am Andruckarmes muss zuerst und am stärksten erkrankt sein, weitere Gelenke erkranken nachrangig. Das liegt bei dem Erkrankten ja nicht vor. Allerdings gibt es auch einen Zusatz in der BKV, wo vorwiegend das Schultereckgelenk betroffen ist. Daher bitten wir Sie um Ihre Einschätzung, ob hier überhaupt ein für die BK Nr. 2103 typisches Erkrankungsbild vorliegt."
Dann die Antwort vom Beratungsarzt:
" ...........Bei dem Versicherten bestehen zahlreiche Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates unter Betonung der Hals- und Lendenwirbelsäule. Die Bildgebung zeigt anhand der MRT - Aufnahmen erheblich Bandscheibenschäden mit Kompression der Nervenwurzeln im mittleren HWS Bereich, die als Ursache für die Nackenschmerzen mit Ausstrahlung in die Schultern plausibel sind. Zu keinem Zeitpunkt der Ausübung der angeschuldigten Tätigkeit werden Handgelenk- und Ellenbogenbeschwerden beklagt. Auch eine Beschwerdesymptomatik, die eindeutig den Schultereckgelenken zugeordnet werden könnte, ist nicht dokumentiert. Die Schmerzen bestünden gemäß med. Befundberichten im Bereich der Halswirbelsäule und der Nackenregion mit Ausstrahlung in beide Arme. Somit fehlen die typischen klinischen Zeichen einer BK 2103. Die MRT-Aufnahmen offenbaren eine rechtsseitige Schultereckgelenk- (Acromioclavicular-) Gelenk-Arthrose bei eher unauffälligem MRTBefund links. Im linken Acromioclaviculargelenk sind so auch eher nur leichte degenerative Veränderungen dokumentiert. In den klinischen Befundberichten finden sich jedoch keine hierzu passenden Schmerzsymptome, womit eine Schadensanlage ohne Krankheitswert vorlieqen dürfte. Es kann daher trotz einer - ausschließlich kernspintomographisch - beschriebenen Diagnose einer Arthrose des rechten Schultereckgelenks diesem Befund keine BK -Erkrankung 2103 zugeordnet werden. Es fehlen die klinischen Krankheitssymptome. Die offensichtlich ebenfalls nur kernspintomographisch nachweisbaren Texturstörungen der Supraspinatussehne der Rotatorenmanschette beidseits (linksbetont) sind Ausdruck einer schicksalhaften, von keiner BK erfassten altersbedingten Degeneration der Sehnen."
Nun habe ich in dem Befundbericht des Radiologen nochmals nachgeschaut, was da beim MRT-SG re. u. li. Befundet wurde.
Rechts: Hypertrophes AC-Gelenk mit Zeichen einer aktivierten Arthrose rechts. Und links eine geringes Arthrosezeichen im AC-Gelenk.
Eine Hand- und Ellenbogengelenk Untersuchung wurde nie durchgeführt. Es wurde nur lediglich ein KTS-Syndrom bds. diagnostiziert, rechts mehr als links, da ich Rechtshänder bin. Diese Diagnostik hat ein Neurologe festgestellt. Mein behandelnder Orthopäde hat kein Handlungsbedarf angemeldet in der Sache HWS u. re. u. li. Schulter. Er hat nur die LWS und Hüftgelenksache behandelt. Er was etwas Sauer, da mich die Hausärztin zum MRT der HWS und der Schultergelenke geschickt hat. Hatte ihm zwar meine Beschwerden gesagt, das ich da auch Probleme habe, aber er meinte er sehe da kein Handlungsbedarf. Darum ist er Sauer und macht in der Sache nicht´s im HWS u. Schultergelenk. Darum sind auch keine Befundberichte vom Orthopäden in diesem Bereich. Außer vom Neurochirurgen.
Nun werde ich gegen diese Stellungnahme des Beratungsarzt erstmal Widersprechen, da ich Symptome und Beschwerden habe.
Darum will ich eine Auflistung und Berechnung machen, für die Vibrationswerte der Maschinen und Geräte. Was ist mit dem Stoßeisen und Druckluftnadler von der Schweißnahtreinigung.
Gruß Karl