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BK-2103 wurde vom ärztlichen Beratungsarzt der BG ausgeschlossen, was nun?

Hallo,

also ich habe nochmals nachgeschaut und werde einen Auszug mal hierein kopieren, was die BG zum Beratungsarzt gesendet hat.
Folgendes:
" ......beiliegende Unterlagen übersenden wir mit der Bitte um Stellungnahme nach Aktenlage. XXX hat vorwiegend wegen seiner Rückenbeschwerden eine Berufskrankheit bei uns beantragt. Ermittelt wird zusätzlich wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2103 BKV.

Bei einem Leiden entsprechend einer Berufskrankheit nach Nr. 2103 BKV erkrankt ja typischerweise zuerst das Ellbogengelenk des Andruckarmes, gefolgt vom handgelenknahen Speichen- Ellen- Gelenk, dem Handgelenk des Andruckarmes, dem Ellenbogengelenk des Haltearmes, dem handgelenknahen Speichen- Ellen-Gelenk des Haltearmes, dem Handgelenk des Haltearmes, dem Schultergelenk des Andruckarmes und schließlich dem Schultergelenk des Haltearmes. Der Ellenbogen am Andruckarmes muss zuerst und am stärksten erkrankt sein, weitere Gelenke erkranken nachrangig. Das liegt bei dem Erkrankten ja nicht vor. Allerdings gibt es auch einen Zusatz in der BKV, wo vorwiegend das Schultereckgelenk betroffen ist. Daher bitten wir Sie um Ihre Einschätzung, ob hier überhaupt ein für die BK Nr. 2103 typisches Erkrankungsbild vorliegt."

Dann die Antwort vom Beratungsarzt:
" ...........Bei dem Versicherten bestehen zahlreiche Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates unter Betonung der Hals- und Lendenwirbelsäule. Die Bildgebung zeigt anhand der MRT - Aufnahmen erheblich Bandscheibenschäden mit Kompression der Nervenwurzeln im mittleren HWS Bereich, die als Ursache für die Nackenschmerzen mit Ausstrahlung in die Schultern plausibel sind. Zu keinem Zeitpunkt der Ausübung der angeschuldigten Tätigkeit werden Handgelenk- und Ellenbogenbeschwerden beklagt. Auch eine Beschwerdesymptomatik, die eindeutig den Schultereckgelenken zugeordnet werden könnte, ist nicht dokumentiert. Die Schmerzen bestünden gemäß med. Befundberichten im Bereich der Halswirbelsäule und der Nackenregion mit Ausstrahlung in beide Arme. Somit fehlen die typischen klinischen Zeichen einer BK 2103. Die MRT-Aufnahmen offenbaren eine rechtsseitige Schultereckgelenk- (Acromioclavicular-) Gelenk-Arthrose bei eher unauffälligem MRTBefund links. Im linken Acromioclaviculargelenk sind so auch eher nur leichte degenerative Veränderungen dokumentiert. In den klinischen Befundberichten finden sich jedoch keine hierzu passenden Schmerzsymptome, womit eine Schadensanlage ohne Krankheitswert vorlieqen dürfte. Es kann daher trotz einer - ausschließlich kernspintomographisch - beschriebenen Diagnose einer Arthrose des rechten Schultereckgelenks diesem Befund keine BK -Erkrankung 2103 zugeordnet werden. Es fehlen die klinischen Krankheitssymptome. Die offensichtlich ebenfalls nur kernspintomographisch nachweisbaren Texturstörungen der Supraspinatussehne der Rotatorenmanschette beidseits (linksbetont) sind Ausdruck einer schicksalhaften, von keiner BK erfassten altersbedingten Degeneration der Sehnen."

Nun habe ich in dem Befundbericht des Radiologen nochmals nachgeschaut, was da beim MRT-SG re. u. li. Befundet wurde.
Rechts: Hypertrophes AC-Gelenk mit Zeichen einer aktivierten Arthrose rechts. Und links eine geringes Arthrosezeichen im AC-Gelenk.

Eine Hand- und Ellenbogengelenk Untersuchung wurde nie durchgeführt. Es wurde nur lediglich ein KTS-Syndrom bds. diagnostiziert, rechts mehr als links, da ich Rechtshänder bin. Diese Diagnostik hat ein Neurologe festgestellt. Mein behandelnder Orthopäde hat kein Handlungsbedarf angemeldet in der Sache HWS u. re. u. li. Schulter. Er hat nur die LWS und Hüftgelenksache behandelt. Er was etwas Sauer, da mich die Hausärztin zum MRT der HWS und der Schultergelenke geschickt hat. Hatte ihm zwar meine Beschwerden gesagt, das ich da auch Probleme habe, aber er meinte er sehe da kein Handlungsbedarf. Darum ist er Sauer und macht in der Sache nicht´s im HWS u. Schultergelenk. Darum sind auch keine Befundberichte vom Orthopäden in diesem Bereich. Außer vom Neurochirurgen.

Nun werde ich gegen diese Stellungnahme des Beratungsarzt erstmal Widersprechen, da ich Symptome und Beschwerden habe.
Darum will ich eine Auflistung und Berechnung machen, für die Vibrationswerte der Maschinen und Geräte. Was ist mit dem Stoßeisen und Druckluftnadler von der Schweißnahtreinigung.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

Du stehst auf dem Schlauch:
die Umdrehungen haben nichts mit der Frequenz zu tun.
Nur Maschinen die zwischen 5-50 Hz betrieben werden, finden Einfluss auf die BK 2103.
50 Hz + - 2-3 Hz hat das dt. Netz, USA hat z.b. 60 Hz
Manchmal genügt ein Blick auf die am Gerät angebrachte Gerätebeschreibung.

Ich kenne keine Winkelschleifer Handgeführt, die mit Frequenzumformer geführt werden!

AC Gelenk dürfte Schultergelenk sein, ist das nur betroffen, gibt es keine BK 2103.
Hast Du überhaupt schon einen Bescheid von der BG bekommen?
Dann kannst Du Widerspruch einlegen, danach ggf zum SG gehen.

Widerspruch gegen den beratenden Arzt ist sinnlos hoch 3!
 
Hallo HWS Schaden,

entschuldige - ich habe Deinen Text nicht genau gelesen, Du hast das Schultereckgelenk beschrieben.

Bei Karl so sehe ich das aus den Angaben, besteht Verdacht auf BK 2108/2110 2113 und 2103.
Vielleicht auch noch 2106 wer weiß das schon so genau.

Ich helfe ja gerne und oft, aber wenn man sich nicht die Mühe macht und die eingestellten Links mit den darin bestehenden
Informationen nachsieht, bekomme ich Schreibkrämpfe.
 
Hallo Karl,

Du stehst auf dem Schlauch:
die Umdrehungen haben nichts mit der Frequenz zu tun.
Nur Maschinen die zwischen 5-50 Hz betrieben werden, finden Einfluss auf die BK 2103.
50 Hz + - 2-3 Hz hat das dt. Netz, USA hat z.b. 60 Hz
Manchmal genügt ein Blick auf die am Gerät angebrachte Gerätebeschreibung.

Hallo,

Ich versteh nicht, was die Netzfrequenz mit der Arbeitsfrequenz des Gerätes zu tun hben soll.
Ein Abbruchhammer z.B.arbeitet auch mit 50Hz Netzfrequenz, die Arbbeitsfrequenz könnte hier bei 10 Hz liegen,
10 Stüsse des Hammers in der Sekunde.
 
Moin,

als bei mir ist das AC-Schultereckgelenk( Akromioklavikulargelenk=AC-Gelenk) betroffen von der aktivierten Arthrose rechts. Und die linke zeigt auch schon Zeichen einer AC-Arthrose.

Soweit ich das hier gelesen habe, muss man erst Schäden im Hand-/Ellenbogengelenk haben, bevor man das in der Schulter anerkannt bekommt. Aber überall wo ich gelesen habe, kommt eine Arthrose im AC-Schultereckgelenk von der langjährigen schweren körperlichen Belastung. Und das ist wohl bei mir gegeben vom beruflichen her. War kein Zuckenlecken im schweren Stahlbau als Stahlbauschlosser und Schweißer in der Produktionshalle und auf Montage. Die Bearbeitung der Schweißnähte das Abschleifen oder einebnen der Schweißnähte, die Stundenlange Schleiferei und das tragen und heben der schweren Stahlteile/Profile und das auf der Schulter tragen dieser Teile.
Wahrscheinlich habe ich in den Formularen nicht das richtig beschrieben, was ich gemacht habe und auch nicht die Maschinen/Geräte und die Dauer und die Vibration detailliert angegeben. Darum vielleicht die Aussage des Betratungsarzt in seiner Stellungnahme, das keine Symptome beschrieben sind und auch die Belastung dazu.
Darum werde ich das jetzt noch detailliert nachreichen und nochmals Bezug darauf nehmen. Was meint Ihr sollte ich das noch nachreichen?

Und dazu bräuchte ich diese Berechnung oder Tabelle etc.

Gruß Karl
 
AC Gelenk dürfte Schultergelenk sein, ist das nur betroffen, gibt es keine BK 2103.
Hast Du überhaupt schon einen Bescheid von der BG bekommen?
Dann kannst Du Widerspruch einlegen, danach ggf zum SG gehen.

Moin oerni,

bei mir ist das AC-Schultereckgelenk(Akromioklavikulargelenk, AC-Gelenk) gemeint und da habe ich rechts eine aktivierte Arthrose und links ein Zeichen von Arthrose.
Ein Bescheid habe ich noch nicht bekommen, habe nur die Stellungnahme des Beratungsarzt im Onlinezugang gelesen, wo ich Zugriff habe, in der Rubrik " Meine BG ". Dort sind alle meine Unterlagen registriert und auch der gesamte Schriftverkehr etc. Kann also alles verfolgen was da so geschieht usw.

Widerspruch gegen den beratenden Arzt ist sinnlos hoch 3!

Warum ist da ein Widerspruch gegen die Stellungnahme des beratenden Arzt sinnlos????

Gruß Karl
 
Guten Morgen,

sorge dafür das Du einen Bescheid über die Ablehnung der BK 2103 bekommst.
Danach kannst Du Widerspruch einlegen und dort kannst sinnvoll gegen die Stellungnahme des beratenden Arztes vorgehen.
Ist der beratende Arzt zufällig Dr. Hierholzer?
Auch für den kleinen BK Fall muss ein eigener Bescheid erlassen erwerben.

Ohne Bescheid ist es nie möglich ggf vor Gericht zu ziehen!
Ich verweise gerne auf Berufskrankheit » Rechtsanwalt Holtstraeter - Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Gesundheitsprävention. ohne dafür Werbung zu betreiben.
Lesen erweitert den Horizont und macht vieles begreifbarer ( bitte ohne jetzt Dich anzugreifen)

So nun wieder ist Bett, brühte etwas aus und das muss raus.
Ungelegte Eier sind es nicht, falls das jemand denkt.
 
Gute Besserung, Oerni!

Karl, die Schäden an deiner Schulter scheinen (schau das im Link oben mal nach, da ist die Schulter abgebildet) nicht im Schultereckgelenk zu sein und nur diese gehören zur BK 2103.

Wenn Schulterschaden nicht im Schultereckgelenk, dann kann keine BK 2103 festgestellt werden.
Evtl passt der AC-Schulterschaden zu einer anderen BK. Dann musst du rausfinden, welche BK das ist.

Widerspruch kannst du einlegen, wenn du einen Bescheid hast.
Vielleicht war es nur ein sprachliches Missverständnis: Man legt nicht gegen die beratungsärztliche Stellungnahme Widerspruch ein, sondern gegen den Bescheid, der sich auf die Stellungnahme beruft. Im Widerspruch greift man dann die Stellungnahme an.
Aber ob das sinnvoll ist ohne Schultereckgelenkschaden???

LG
 
Hallo in die Runde, in der Hoffnung, dass mich die Moderatoren nicht steinigen, wenn ich hier mit einer Frage hineingrätsche. Mich würde interessieren, ob auf eine durch die BG veranlasste MdE-Begutachtung regelmäßig, zusätzlich also, eine beratungsärztliche Stellungnahme eingeholt wird, oder nur gelegentlich. Und ob ebendiese Stellungnahme des Beratungsarztes einen höheren Stellenwert als das eigentliche Gutachten hat. Sollte dem so sein, würde hierdurch - jedenfalls nach meinem Verständnis - letztlich der § 200 SGB VII ad absurdum geführt. Schönes Wochenende allerseits. Gruß Rehaschreck
 
Hallo HWS-Schaden,
hallo Karl,

Karl schrieb Akromioklavikulargelenk. Das ist das Schultereckgelenk.

@Karl.... bist Du mit der Auswertung Deiner radiologischen Befunde zufrieden?

LG Christiane
 
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