Hallo fender,Hallo Jesaya,
wenn ich richtig gelesen habe, geht es bei Dir um Pflege bzw. Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 44 SGB VII.
Zunächst einmal ist die Pflege und damit auch das Pflegegeld eine Sachleistung keine Geldleistung. Eine Sachleistung kann aber nicht auf andere Leistungen wie z.B. Kindergeld oder EMR angerechnet werden.
Ein Pflegegeld steht grundsätzlich nur Dir persönlich zu, nicht Deiner Mutter, da Du ja von diesem Pflegegeld Deine notwendige Pflege organisieren sollst. Es kann also nicht an Deine Mutter direkt gezahlt werden. Was Du dann damit machst bleibt Dir überlassen.
Viele Grüße
Fender01
welchen Paragraphen kann ich zugrunde legen ,das dass Pflegeld kein EInkommen ist und somit nicht anrechenbar?
Meine Mutter fragt ob sie bei der KIndergeldstelle was tun muss?