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Trotz Verletztengeld Erwerbsminderungsrente beantragen

Hallo Jesaya,

wenn ich richtig gelesen habe, geht es bei Dir um Pflege bzw. Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 44 SGB VII.

Zunächst einmal ist die Pflege und damit auch das Pflegegeld eine Sachleistung keine Geldleistung. Eine Sachleistung kann aber nicht auf andere Leistungen wie z.B. Kindergeld oder EMR angerechnet werden.

Ein Pflegegeld steht grundsätzlich nur Dir persönlich zu, nicht Deiner Mutter, da Du ja von diesem Pflegegeld Deine notwendige Pflege organisieren sollst. Es kann also nicht an Deine Mutter direkt gezahlt werden. Was Du dann damit machst bleibt Dir überlassen.

Viele Grüße
Fender01
Hallo fender,

welchen Paragraphen kann ich zugrunde legen ,das dass Pflegeld kein EInkommen ist und somit nicht anrechenbar?
Meine Mutter fragt ob sie bei der KIndergeldstelle was tun muss?
 
Entschuldigung hatte vergessen zu sagen es handelt sich um Pflegegeld der Berufsgenossenschaft.
 
Guten Morgen an alle,

leider gibt es zum Pflegegeld (BG) immer wieder Widersrpüchliche Aussagen.
Meine Mum fragt nun ob sie die Kindergeldstelle informieren muss über meinen Bezug von Pflegegeld.
Die § beziehen sich nirgends auf BG Pflegegeld.
????
 
Hallo Jesaya,
welche widersprüchlichen Aussagen gibt es dort?
Wenn es eine Sachleistung ist, dann darf sie nicht angerechnet werden.
Vielleicht löst ein Anruf oder ein Brief an und bei der Kindergeldstelle das Problem ja sogar ohne "Meldung" ?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
Pflegegeld ist kein anrechenbares Einkommen, sondern sind Gelder um die Pflege sicher zu stellen. Es wird nicht beim Kindergeld angerechnet. Kindergeld bekommt deine Mutter aufs Konto? Dies sollte unbedingt so beibehalten werden.
Gruß Max
 
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