oerni
Erfahrenes Mitglied
Wie vor 20 Jahren der Rechtsanwalt Dr. Lanz aus München in "Zweiklassenrecht durch Gutachterkauf" beschrieb,
so geht es jetzt auch beim LSG München 3`ter Senat zu.
In meiner Sache wurde der bereits vom selben Senat für Befangen erklärte Gutachter Dr. med U. Glatzmaier erneut beauftragt.
Darauf hin habe ich Befangenheitsantrag gegen den Gutachter und gegen die Berichterstatterin Frau L, dem Richter H. und eben Dr. Kainz eingereicht.
Der Dr. Kainz hat in seiner schriftlichen dienstlichen Stellungnahme eine Falschaussage niedergeschrieben.
Die Falschaussage wird mit einer eidesstattlichen Erklärung eines Verunfallten untermauert.
Daraufhin habe ich Anzeige gegen den Richter gestellt, diese Anzeige war jetzt 4 Wochen in der Versenke verschollen und wurde mit Briefzusendung am 13.07.
mit der Begründung: Es besteht kein Ansatzverdacht gem. § 152 Abs.: 2 StPO eingestellt.
Kein geringerer als ein Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter musste diese Anzeige wegen Rechtsbeugung § 338 StB abwürgen.
Also ein neuer Fall ähnlich wie bei G. Mollart, nur das ich noch nicht eingesperrt bin!
Jetzt liegt die Sache beim bayrische. Justizministerium und bei der Generalanwaltschaft - mal sehen welche Ausreden kommen werden.
Damit steht für mich als Bürger des Landes Bayern und der Bundesrepublik fest, dass Richter Narrenfreiheit genießen und in der Regel nicht dafür zur Verantwortung
gezogen werden.
so geht es jetzt auch beim LSG München 3`ter Senat zu.
In meiner Sache wurde der bereits vom selben Senat für Befangen erklärte Gutachter Dr. med U. Glatzmaier erneut beauftragt.
Darauf hin habe ich Befangenheitsantrag gegen den Gutachter und gegen die Berichterstatterin Frau L, dem Richter H. und eben Dr. Kainz eingereicht.
Der Dr. Kainz hat in seiner schriftlichen dienstlichen Stellungnahme eine Falschaussage niedergeschrieben.
Die Falschaussage wird mit einer eidesstattlichen Erklärung eines Verunfallten untermauert.
Daraufhin habe ich Anzeige gegen den Richter gestellt, diese Anzeige war jetzt 4 Wochen in der Versenke verschollen und wurde mit Briefzusendung am 13.07.
mit der Begründung: Es besteht kein Ansatzverdacht gem. § 152 Abs.: 2 StPO eingestellt.
Kein geringerer als ein Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter musste diese Anzeige wegen Rechtsbeugung § 338 StB abwürgen.
Also ein neuer Fall ähnlich wie bei G. Mollart, nur das ich noch nicht eingesperrt bin!
Jetzt liegt die Sache beim bayrische. Justizministerium und bei der Generalanwaltschaft - mal sehen welche Ausreden kommen werden.
Damit steht für mich als Bürger des Landes Bayern und der Bundesrepublik fest, dass Richter Narrenfreiheit genießen und in der Regel nicht dafür zur Verantwortung
gezogen werden.