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LSG Richter Dr. Kainz und der Oberstaatsanwalt

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oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Wie vor 20 Jahren der Rechtsanwalt Dr. Lanz aus München in "Zweiklassenrecht durch Gutachterkauf" beschrieb,
so geht es jetzt auch beim LSG München 3`ter Senat zu.
In meiner Sache wurde der bereits vom selben Senat für Befangen erklärte Gutachter Dr. med U. Glatzmaier erneut beauftragt.
Darauf hin habe ich Befangenheitsantrag gegen den Gutachter und gegen die Berichterstatterin Frau L, dem Richter H. und eben Dr. Kainz eingereicht.
Der Dr. Kainz hat in seiner schriftlichen dienstlichen Stellungnahme eine Falschaussage niedergeschrieben.
Die Falschaussage wird mit einer eidesstattlichen Erklärung eines Verunfallten untermauert.
Daraufhin habe ich Anzeige gegen den Richter gestellt, diese Anzeige war jetzt 4 Wochen in der Versenke verschollen und wurde mit Briefzusendung am 13.07.
mit der Begründung: Es besteht kein Ansatzverdacht gem. § 152 Abs.: 2 StPO eingestellt.
Kein geringerer als ein Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter musste diese Anzeige wegen Rechtsbeugung § 338 StB abwürgen.

Also ein neuer Fall ähnlich wie bei G. Mollart, nur das ich noch nicht eingesperrt bin!

Jetzt liegt die Sache beim bayrische. Justizministerium und bei der Generalanwaltschaft - mal sehen welche Ausreden kommen werden.

Damit steht für mich als Bürger des Landes Bayern und der Bundesrepublik fest, dass Richter Narrenfreiheit genießen und in der Regel nicht dafür zur Verantwortung
gezogen werden.
 
hallo oerni,

meine Meinung:

Frage:
Wenn du neben deiner Strafanzeige
auch Strafantrag gestellt hättest,
wäre meiner Meinung nach
womögich die Staatsanwaltschaft mehr gezwungen zu ermitteln usw. oder liege ich damit falsch?

Lg. Rolandi
 
Hallo oerni
pass auf das es dir nicht wie unfallman geht ,
die Polizei bekommt von oben einen Tipp ,
oder wie in unserem DORF - KAFF ,
die Polizei verfolgt dich nachts bis an die Haustüre oder wartet bis du nach hause kommst -
schon mehrfach passiert bei uns und macht alco test ....
Alles gute

Tschau

Tscharlie
 
Leute wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik wo die Polizei und die Richterinnen und Richter, sowie Staatsanwälte machen können was sie gerade wollen oder doch?? Ich glaube noch an den Rechtsstaat, aber jede Entscheidung gegen geltendes Recht, kratzt daran.

Du meinst die Polizei ist Freund und Helfer des Richters Dr. Kainz und des Staatsanwaltes - ich kann mir das nicht so ganz vorstellen.

Ein Staatsanwalt hat Anklage zu erheben, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass dazu bieten.
Ein Ermessen steht ihm insoweit nicht zu.
Die bewusste Nichterhebung der öffentlichen Klage in einem anklagereifen Ermittlungsverfahren mit der Folge, dass es im Falle des Unterlassens zum Eintritt der Verfolgungsverjährung kommt, ist für sich genommen grundsätzlich eine schwerwiegende Verletzung des Verfahrensrechts und verstößt gegen ein eindeutiges gesetzliches Handlungsgebot.
( Urteil: BGH StR 274 / 16 vom 14.09.2017)

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen den OStA (HAL) H. wegen Rechtsbeugung
§ 339 StBG in Verbindung mit § 12 u 23 StGB und allen weiteren betroffenen Paragraphen des StGB
Beschwerde gegen den Beschluss Aktenzeichen 120 Js 164428/18

Schon auf dem Weg zur Generalstaatsanwaltschaft München und dem Bahr. Justizministerium
 
Generalstaatsanwalt München in Vertretung von Frau OStA`in Osthoff (nach Diktat in Urlaub gegangen) und OStA Böx (ohne Unterschrift)
" Eine Wiederaufnahme der Ermittlungenist nicht veranlasst"
Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Fehlverhalten sind nicht ersichtlich.
Der Tatbestand der Rechtsbeugung erfasst nach ständiger Rechtssprechung nicht jede unrichtige - auch nicht jede unvertretbare - Rechtsverletzung, sondern setzt einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege voraus.

Damit haben die Richter und Richterinnen in Bayern einen Freibrief zur Lüge und Unwahrheit ohne strafrechtliche Konsequenz erhalten.

Pfui Teufel kann ich da nur noch schreiben.

Das war's bestimmt noch nicht, ich bleibe am Ball
 
Hallo Oerni,

es kommt nur ganz selten vor, dass Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt werden. Rechtsbeugung setzt Vorsatz voraus und das ist schwierig nachzuweisen. Einfacher wäre es, wenn die Gerichtsverhandlung per Videoaufzeichnung festgehalten wird. Und da die Richter das wissen, wollen sie das natürlich auch in Zukunft verhindern.

Ich persönlich glaube schon lange nicht mehr daran, dass wir einen Rechtsstaat haben. War vielleicht mal so, scheint aber schon lange her zu sein.

Und trotzdem lasse ich als ständiger "Störenfried" nicht locker und arbeite daraufhin, dass Unfallgeschädigte bei Gericht wenigsten den Hauch einer Chance auch Waffengleichgewicht haben.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
hallo oerni,

was fällt alles unter dem " elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege" nach Ansicht der Staatsanwaltsschaft?

Also meine Meinung nach:

kann man womöglich jeden Verstoß als "elemantar" werten oder auch nicht,
kommt also allein darauf an,
wer die Befugniss zum werten hat.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Rückmeldung

Ja, der Rechtsstaat ist abhanden gekommen und wird nur gegenüber dem Volk bzw den Verunfallten und Berufskranken praktiziert.
Rechtsstaat im Sinne die Unfallversicherung hat zu 87 % Recht (lt. Anfrage der Linken im dt. Bundestag)

"Rechtsbeugung ist die vorsätzliche Falschanwendung von Recht.
Ein Richter, der sich solcher Konstellation der Falschaussage überführen ließe, sollte übrigens wirklich aus dem Amt entfernt werden.
Nicht wegen der Lüge, sondern wegen erwiesener Blödheit.
Denn bereits an den wenigen genannten Argumenten können Sie erkennen, dass sich selbst der Dümmste hier herausreden könnte. Das weiss auch der Staatsanwalt."
Zitat eines Rechtsanwalts

Aber vielleicht hat der LSG Richter Dr. Kainz eine Gedächtnislücke zur Befangenheit von GA Dr. U. Glatzmaier, sind ja auch schon fast 2 Jahre ins Land gezogen.
Am 2.05.2016 fand in den Räumen des LSG München unter Vorsitz des RiLSG Dr. Kainz (ohne Beisitzer) eine Erörterung zu L 3 SF AB statt.
Teilnehmer:
RiLSG Dr. Kainz, Urkundenbeamtin Frau Mross, für die Beklagte BG ETEM BV Augsburg Herr Juszkiewicz und dem Kläger (nicht ich)

Man könnte, aber nur wenn man Bock zur Ermittlung hat, jetzt die D+H Beteiligten befragen.
Da die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft aber noch Wichtigeres zu tun haben, als gegen einen verlogenen LSG Richter zu ermitteln, wird der Bock zum Gärtner erhoben und darf weiter die Verunfallten und Berufskranken per Gerichtsentscheidung verarschen.
 
Mein Befangenheitsantrag gegen den 3`ten Senat und insbesondere Dr. Kainz wurde per Beschluss am 6.08.2018 abgelehnt.
Auch der 3´te Senat (L 3 SF) mit den Richtern (Randak, Bastian, Banfelder) sieht keine Veranlassung der Befangenheit.

Rechtssinn wo bist du nur hingekommen.

"Erörterung zu L 3 SF AB" eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus und das versteht natürlich der bayrische Bürger"

Der Wahlabend wird spannend verlaufen!
 
Eine Eidesstaatliche Erklärung ist nach Angaben des Oberstaatsanwalt als Gruppenleiter, dem bayrischen Generalstaatsanwalt und einem Ministerialrat des bayrischen Justizministerium nicht wert, wenn es um eine schriftliche dienstliche Stellungnahme der RiLAG Dr. Kainz geht.
Wenn ich die Worte meiner Stammtischkollegen hier niederschreiben würde, wäre die Kacke am dampfen.
Aber der letztgenannte MR hat einen schönen mit Kacke beschriebenen Brief bekommen und ich fügte noch die Geschichte des Dienstmann Aloysius hinzu, der sitzt quasi mit der "göttlichen Eingebung" im Hofbräuhaus bei einer Maß - Oktoberfestbier und kann somit
diese Eingebung den Herrschaften nicht überbringen.
 
Und da die Richter das wissen, wollen sie das natürlich auch in Zukunft verhindern.(Rekobär)

Wie schrieb mir ein Verunfallter Bürger:
Der Richter beim SG München wurde ROT und antwortete sehr laut:
Woher haben sie die Aktenzeichen zur Befangenheit des Gutachters Dr. med Uwe Glatzmaier!
Ausserdem war der Richter so dreist zu sagen, selbst wenn das Gutachten POSITIV für sie ausgefallen wäre,
das Urteil wäre gegen sie ausgefallen!

Leider war ich nicht Informiert, ich wäre gerne zur Verhandlung gekommen und ich hätte von der Zuschauerreihe aus den Richter zugerufen,
sie wissen also das der GA Glatzmaier für Befangen erklärt wurde und trotzdem haben sie ihn beauftragt, somit sind sie selbst befangen.

Aber der Fall liegt inzwischen bei einigen bayrischen Abgeordneten und bei der Süddeutschen Zeitung.

Mal sehen wie lange sich LSG und SG Richter noch auf die "besten Gutachter" in Bayern berufen können!

Alle die sich mit der Sache befassen, bayrische Beamte und Angestellte haben offenbar keine "Eier" oder anderes in der Hose und sind somit bedauernswerte "Hosenscheisser"! (falls das zu scharf formuliert ist, bitte streichen - Danke)
 
Hier hat sich ein Staatsanwalt aus Aschaffenburg aber was getraut; doch der bayer. Minister Bausback wird sich schon dafür eingesetzt haben, dass ein sanfter Gutachter gefunden wurde, der dem Professor Krupinksi aus Würzburg nur eine "vorübergehende psychische Störung attestierte"

Holt Euch mal die Strafanzeige der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg von Staatanwalt Schmitt gegen den Leiter der Forensischen Psychiarie der Universitätsklinik Würzburg Professor Martin Krupinski aus dem Internet. Der hat einen fremden Jungen von der Straße weg seinen Eltern entzogen. Beruflich beschäftigt er sich auch als Gutachter für allgemeine Psychiatrie und jetzt wird es interessant: Mit Hilfe der Vitamine B zu der bayerischen Staatskanzlei in München hat er es geschafft einen Gutachter zu finden für ein vom Gericht veranlaßtes psychiatrisches Gutachten, der im nur "eine vorübergehende Psychische Störung" attestierte. Der Herr Professor ist nach wie vor bei der Uni-Klinik Würzburg in "Amt und Würden".
https://www.focus.de/panorama/reportage/report-eigendynamik-im-kopf_id_3635845.html

Paßt also auf, wenn ein Gericht die Professoren und emeritierten Professoren bzw. Ordinarien und PDs des universitären Bereiches Würzburg beauftragen will; in diesem schönen mainfränkischen Städtchen gibt es aber noch mehr Gutachter die mehr als fragwürdig bzw. erfolgreich für befangen erklärt wurden - Weiteres dazu demnächst :)

Gruß Bobb

CSU-Justiz | martindeeg Der Link ist hier bestimmt schon bekannt; paßt aber zum Thema:

https://www.freitag.de/autoren/linksdraussen/herrschaftszeiten-just...
Passt auch zum Thema :-(
 
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