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LSG Richter Dr. Kainz und der Oberstaatsanwalt

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Inzwischen ist 1 Jahr vergangen und das LSG 3`ter Senat hat über den Befangenheitsantrag, welchen inzwischen selbst die Beklagte zugestimmt hat, noch nicht entschieden.
Aber die Berichterstatterin RiLSG Frau Lilienfeld hat ohne mich zu unterrichten einen anderen GA beauftragt.
Erstaunlich was beim Bayrischen Landessozialgericht München unter den Augen des Sozialministerium so alles vor sich geht.
 
hallo oerni,

dazu muss es ja einen beschluss geben. und über solche entscheidungen muss auch informiert werden. das ist teil des rechtl gehörs.
wurdest du denn vor der neubeauftragung informiert, du könntest ja schliesslich einwände gegen den neuen SV haben?!


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

natürlich gibt es Beschlüsse, erst heute ist einer angekommen, den die LSG Richter
Carl Hoffmeister, Dr. Willibald Kainz und Randak nicht unterschrieben haben, zumindest. ich habe diesen nicht unterschrieben bekommen.
Tenor:
Die Anhörungsrüge sowie die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Bay. LSG vom 15.02.2019 werden als unzulässig verworfen.

Die Anhörungsrüge des Antragstellers ist gemäß § 178a Abs. 4 Satz 1 SGG als unzulässig zu verwerfen, da sie nicht in der gesetzlichen Form erhoben wurde.

Meine eingereichte Anhörungsrüge hat ein Mensch der es wissen muss entworfen und diese soll in nicht gesetzlicher Form sein.
Wenn es nicht zum Weinen wäre, was da beim LSG München abgeht, müsste man doch so laut Lachen, dass denen die Ohren schallen.
 

Anhänge

  • LSG Beschluss 13-03-2019.pdf
    254.6 KB · Aufrufe: 16
Der Mensch der es weiß:
Kommentar:
Der Beschluss zur Anhörungsrüge ist so Trittbretthaft begründet, dass der Verfassungsschutzbeschwerde stattgegeben wird... gerade die Ausführung zum „Missverständnis“ und zum Glatzmaier den ja das Gericht im vorausgegangen Urteil selbst eingebracht hat, und nun in Abrede stellt, zeigt das Sie sprichwörtlich an die Wand gefahren wurden!

Jeder sollte mal auf Seite 4 letzten Absatz folgendes lesen:
In der Regel werden bei Positiven Gutachten auch keine Urteile gesprochen, da sich die vErfahren sowohl in der ersten Instanz wie
auch im Berufungsverfahren oftmals durch Anerkenntnis oder Vergleich erledigen.

Genau das ist der Punkt wo man im Prinzip auch einhaken sollte, denn Anerkenntnis oder Vergleich bedeutet für den nächsten
in ähnlichen Verfahren, auch bis zum Ende durchgekaut.
Gerichtsurteile werden somit bei Verfahren am besten vermieden, nur dann wenn der Kläger/In keine Chance hat wird ein Urteil gesprochen
und das dann "Im Namen des Volkes"!
Nachtigall ich höre Dich tapsen!

Zum Zweiten:
Petition im bayrischen Landtag, nicht zur Anhörungsrüge, aber zur Statistik um den Gutachter Dr. Uwe Glatzmaier und den Sozialgerichten.
 
Frage:
Könnte bitte ein Forumteilnehmer zu Meyer Ladewig 12. Auflage zu RN 12 § 178a einstellen.
In Auflage 11 ist es wie folgt beschrieben:


Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer
§178a Rn 12:
Sonstige Rügen:
Das Anhörungsrügengesetz trifft zu Rügen, die Verletzungen anderer Verfahrensgrundrechte oder andere Verfahrensmängel betreffen, keine Aussage;
nach der Begr. des Gesetzentwurfs sollen die bei Verstößen gegen das Gebot des gesetzlichen Richters oder gegen das Willkürverbot zur Anwendung gekommenen. außerordentlichen Rechtsbehelfe nicht ausgeschlossen werden (BT-Drs. 15/3706 S. 14 unter A II 4). In der Rspr. des BSG wurde deshalb auch nach Einführung der Anhörungsrüge
die Erhebung einer Gegenvorstellung zum „iudex a quo" wegen der Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte oder des Willkürverbots zunächst weiter als möglich angesehen………
 
Hallo Oerni,

damit kann ich leider nicht dienen, aber schaue Dir mal das Material um LSG München, Beschluss v. 12.05.2017 – L 18 AS 67/13 an, da scheint es bereits einmal um diese Thematik vor dem LSG gegangen zu sein.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Oerni,

war gerade mal bei meinem Nachbar und habe beide Bücher ausgeliehen,
wegen einer andren Angelegenheit !
In der 12. Auflage von April 2017
steht auf der Seite 1475 und 1476 identisch die Rn 12 zu § 178a
wie in der 11. Auflage (allerdings Seite 1399 - 1400)
hier hat sich also nix geändert !
 
Hallo Impf,
Danke für die Info.

Eine Rüge beim LSG bringt nichts, denn diese entscheiden die beiden anderen Richter des Senates.
Die halten doch zusammen.
Mal sehen was der bayrische. Landtag zu der xxxx sagt? xxxx - ich verkneife mir bestimmte Worte niederzuschreiben.
 
Es gäbe inzwischen vieles zum Thema RiLSG Dr. Kainz, C. Hofmeister und T. Lilienfeld und die bayrische Justiz inclusive bayrische Regierung
zu berichten, aber ich lasse es.
Mir ist bewusst geworden, die Damen und Herren kann ich nur mit ihren eigenen Mitteln bekämpfen, nicht mit meinen bisherigen Vorstellungen
von Recht und Gesetz, denn das gilt nur für den "normalen" Bürger, eben Menschen wie wir.

Bitte Moderatoren schließt den Theard - ich werde auch keinen mehr aufmachen!
Danke
 
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