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Klage gegen BG vor dem Sozialgericht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas pswolf
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo an Alle,

wünsche Euch allen erst einmal einen schönen, schmerzfreien Tag. Vielen lieben Dank für Eure guten Wünsche wegen des Gerichtsverfahrens!

Ich kann Euch bis jetzt schon sagen, dass das Gerichtsverfahren für mich gut verlaufen ist. Die Richterin war vollkommen auf meiner Seite. Mein Anwalt und ich haben die, im §109er SGG Gutachten, erwähnten 60% MDE eingefordert. Damit war dann aber die Gegenseite(BG) nicht einverstanden. Darauf hat die Richterin gesagt, dass man sich auch auf 50% MDE vergleichen könnte. Damit waren mein Anwalt und ich einverstanden...

VG pswolf

Hallo, pswolf, dann haben sich die guten Wünsche gelohnt.
Allerdings, wenn ich Vergleich lese..., eigentlich gibts an einem Gutachten mit 60 % nichts zu feilschen. Ich würde Dir ein Urteil mit 60 % lieber wünschen als einen Vergleich mit 50 %. Und wenn Die BG in Revision geht, dann die Ablehnung dieser.
Viele Grüße, Uwe
 
Hallo PSwolf,

gratuliere Dir für Deinen Erfolg.

Aber das sich die Richterin soweit aus dem Fenster lehnt und auf das für Dich positive Urteil in der 2. Instanz verweist, das wundert mich schon sehr.
Die Richterin lehnt sich doch sehr aus dem Fenster.

Dennoch freue Dich.

Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, pswolf,

ich freue mich sehr für dich! So lange kämpfen müssen, bis endlich mal ein Richter vernünftig ist. Ich freu mich echt!

Liebe Grüße
Meli
 
Hallo pswolf,

ich bin zwar neu hier, habe aber schon Einiges von deinem Lebens- und Leidensweg gelesen.
Ich wollte dir nur sagen:

ENDLICH!

Ich gratuliere dir zu deinem (Teil)Erfolg, es wurde wirklich Zeit.
Freue mich sehr, zu sehen, das irgendwann doch "die Wende" kommen kann ;)
Nur schade, das sie oft mit so vielen Entbehrungen und so viel Schmerz erkauft werden muss....

Viele Grüße,

Deprimissimo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo PSWolf,

auch ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg und das die BG endlich einlenkt.
Etwas Ruhe und weniger Stress und eine Baustelle weniger werden Dir, Deiner Familie und Deiner Gesundheit sicherlich zuträglich sein.

Den Rest schaffst Du auch noch :)
 
Hallo PSwolf,


auch von meiner Seite einen Glückwunsch.

Leider wird die BG dem Vergleich zustimmen, dann hast Du zwar Zeit gewonnen, aber auch 10 MdE verloren.

Besser wäre ein Urteil, denn dann würde es auch für andere UO etwas bringen.

Dennoch wünsche ich Dir das Beste und vor allem viel Kraft.
 
Urteil gegen die BG beim Sozialgericht beantragt

Hallo,

wünsche Euch allen erst einmal einen schönen, schmerzfreien Tag.

Habe am Mittwoch, 11.12., ein Schreiben des SG erhalten, in dem man meinem Anwalt mitteilt, dass sich meine BG nun über den Vergleich geäußert hat.

Die BG stimmt einer MDE mit 50 zu, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Vergleich anstatt mit der Modifikation, einer "chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren" nur ein "chronisches Schmerzsyndrom OHNE somatischen und psychischen Faktoren" anerkannt wird. Die BG stört sich an dem Zusatz(ICD-F45.41).:mad:

Damit bin ich überhaupt nicht einverstanden und habe das auch meinem Anwalt gestern mitgeteilt.

Dieser hat nun gestern noch ein Schriftsatz an das SG geschickt, in dem dem SG mitgeteilt wird, dass wir nun auf ein Urteil mit der Aussage, dass die BG dazu verurteilt wird, mir eine MDE von 60(wie schon in dem §109er SGG-Gutachten gefordert) mit dem Zusatz: chronisches Schmerzsyndrom mit psychischen und somatischen Faktoren(ICD-F45.41), Chronidizierungsgrad III nach Gebershagen bestehen.

Bin nun mal gespannt, was dabei heraus kommt und noch vor Weihnachten ein entsprechendes Urteil ergeht! Mein Anwalt und ich befürchten jedoch, dass sich die BG quer stellt und es auf einen weiteren Prozess vor dem LSG ankommen lässt.

VG pswolf
 
Ein freundliches Hallo an Alle,

habe Euch am 14.12. berichtet, dass mein Kampf gegen meine BG jetzt weiter geht, weil die sich weigert, meine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren anzuerkennen.

Es ist mir unerklärlich, dass die so reagieren obwohl das Gericht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass bei Nichtanerkennung des Vergleichs(MDE von 50 und chronisches Schmersyndrom mit psychischen und somatischen Faktoren)) ein Urteil gegen die BG ergeht.

Habt Ihr vergleichliches schon erlebt und wie wurde entschieden?

VG pswolf
 
Hallo, pswolf,
also wundern tuts mich nicht.
Aber sieh es positiv, es wird ein Urteil geben und vielleicht auch mehr als 50 %. Das die BG's bis zum bitteren Ende auf Zeit spielen, ist ja allen bekannt.
Viel Erfolg und einen gerechten Richterspruch wünscht Dir Uwe
P.S.: Gib bitte Bescheid, wann Verhandlungstermin ist. Dann denke ich mit einem Steinchen für Dich !
 
Hallo pswolf

das verstehe ich jetzt nicht ganz, nur zum Verständnis was hat die Richterin gesagt?

Das wenn die BG nicht auf den Vergleich eingeht. Das du dann die 60% mit den zu Sätzen die F45,41 von ihr bekommst.

Oder das du dann 50% mit den Zusätzen bekommst oder sind die Zusätze nicht erwähnt worden.

Und du warst doch mit den 50% einverstanden was für einen Vorteil hast du von dem Zusatz F 45,41?

Was aber sicherlich interessant ist, du mußt doch mittlerweile den Bericht von deinem Klinikaufenthalt vorliegen haben. Was steht da drin das die Richterin umstimmen könnte? ( Nebenbei fällt mir ein du wolltest doch noch darüber in deinem Tagebuch schreiben um es ab zu schließen oder habe ich das übersehen und du hast schon geschrieben).

Welche Begründung gibt die Bg denn an das sie nur 50% zu stimmen?

Vielleicht kann wenn du etwas dazu schreibst dir eher jemand Antworten geben.
Und gleich zeitig hilft es vieleicht dem einen oder anderen in seiner Angelegenheit weiter

Gruß Lilo
 
Hallo pswolf,

um deine Frage beantworten zu können: Auf welche Unfallfolgen basieren die 50 bzw. 60% MdE? Werden diese "nur" im 109er-Gutachten dargestellt oder gibt es dafür noch andere GA?

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo Uwe, hallo lilo, hallo derosa, hallo an Alle,

wünsche Euch allen erst einmal einen schönen, schmerzfreien Tag.

Nun versuche ich Euch so ausführlich, wie möglich, zu Antworten.

@Uwe,

vielen Dank für Deine Wünsche. Hoffe ja, dass die Richterin ihr Urteil noch vor Weihnachten zu meinen Gunsten(also die MDE 60 und den chronischen Schmerzsyndrom, Stufe III nach Gerbershagen mit psychischen und somatischen Faktoren) spricht und die BG dazu verurteilt, diese anzuerkennen.

Wie ich aber schon schrieb, befürchte ich, dass es dann in die nächste Runde vor dem LSG geht. Aber ich hoffe, dass ich auch dort zu meinem Recht komme.

@lilo,

die Richterin hat versucht, durch einen Vergleich(also MDE 50 mit den chronischen Schmerzsyndrom, Stufe III nach Gerbershagen mit psychischen und somatischen Faktoren) zwischen der BG und mir zu vermitteln. Wie ich schon schrieb, würde die BG die MDE 50 mit chronischem Schmerzsyndrom, aber ohne psychische und somatische Faktoren, anerkennen. Die BG ist der Meinung, dass diese Faktoren nicht vom Unfall bzw. Folgeerscheinungen sind.

Das aber wurde durch den Arztbericht der Klinik, in der ich dieses Jahr war, durchaus bestätigt(also mit den Faktoren) und die Richterin hat dieses auch ausdrücklich bejaht und, sollte es zu einem Urteil kommen, dieses auch ins Urteil schreibt.

Du Fragst, was für einen Vorteil ich durch die Anerkennung durch den Zusatz: ICD-F45.41 habe?
Nun, ein chronisches Schmerzsyndrom, Stufe III nach Gebershagen sowie Mainzer Studie bringt Automatisch und ausdrücklich die psychischen und somatischen Faktoren mit sich. Das die BG das nicht sieht, zeigt das sie Blind dafür ist und ich weiß nicht, was für "Idioten" die in ihrem ärztlichen Dienst haben.
Den Vorteil habe ich damit, dass die BG alles Zahlen muß wenn ich in eine psychisch-somatische Klinik gehe(was ich ja im kommenden Jahr muß, so hat es die Klinik in ihrem ärztlichen Abschlußbericht bestätigt).

Ich werde jetzt demnächst(vielleicht morgen schon) etwas über den Abschlußbericht der Klinik hier einbringen.

Hoffe, ich habe Deine Fragen etwas beantworten können!:)

@derosa,


die MDE von 50 wurde schon in dem ersten Orthopädischen Zusammenhangsgutachten in 2009 durch meinen damaligen D-Arzt gefordert. Nur hat die BG gesagt, das was der D-Arzt beurteilt ist nicht bindend für die BG und der D-Arzt hat keine Ahnung.

Die MDE 50 wurde dann auch in einigen nachfolgenden Gutachten bestätigt, nur hat die BG immer nur die MDE 40 genehmigt.

Durch meine letzte OP in 2011 wurde dann ja, wie ich schon in einem anderen Threat schrieb, ein Nerv verletzt. Durch diese Verletzung hat sich dann ja, noch in der Klinik damals in 2011, dass chronische Schmerzsyndrom entwickelt. Dieses wurde dann immer schlimmer, so dass ich dann, wie ich auch schon in meinen Aufenthalten in den Schmerzkliniken, dass chronische Schmerzsyndrom, Stufe III nach Gebershagen sowie Mainzer Studie mit psychischen und somatischen Faktoren entwickelt.

Weil aber die BG keine beantragte MDE-Erhöhung auf mindestens 50 genehmigte, wurde dann vom SG aus zuerst ein Gutachten von einer, vom Gericht bestätigten Gutachterin gefertigt, welches aber für mich sehr, sehr schlecht ausfiel.:mad:

Weil mein Anwalt und ich aber dieses Gutachten, welches unter Klientelparteiisch für die BG ausfiel, nicht anerkannten, haben wir auf ein Gutachten nach § 109 SGG vor Gericht bestanden und es fiel dann, so wie mein Anwalt und ich es haben wollten, dem entsprechend gut für mich aus(der § 109er Gutachter hat das vorherige Gutachten in der Luft zerissen und diese BG-freundliche Gutachterin sozusagen als unfähig beurteilt.

In dem § 109er Gutachten wurde dann eine mindestens MDE von 60 und das chronische Schmerzsyndorm mit den entsprechenden Faktoren bekundet.

Dieses Gutachten, sowie die Abschlußberichte der Schmerzklinik am Arkauwald und der Klinik, in der ich dieses Jahr war, haben dann das Gericht dazu gebracht, zu meinen Gunsten zu sprechen.

Jetzt, so haben mein Anwalt und ich es gefordert(mit einer MDE von 60), wird das Gericht ein Urteil sprechen(hoffe das es auch so für mich spricht).

So, nun hoffe ich, dass ich all Eure Fragen habe beantworten können!

VG pswolf
 
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