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Klage gegen BG vor dem Sozialgericht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas pswolf
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo pswolf,

wenn ich das alles so lese, kann ich nur sagen alle Achtung, dass Du Dich da mächtig reinkniest.

bei mir soll das alles erst losgehen, da weiß ich jetzt ja, was alles auf mich zukommt und ich weiß auch, dass ich nicht die Kraft haben werde gegenanzugehen, falls dort Schmu gemacht wird.

Ich wünsche Dir viel Erfolg

Liebe Grüße
Tetsche
 
Termin zur neurologisch-psychologischen Begutachtung nach § 109 SGG

Hallo,

habe gestern, 16.02.2013, meine Ladung zum Termin zur neurologisch-psychologischen Begutachtung nach § 109 SGG bekommen. Der Gutachter(Dr. med. Peter Frommelt) wurde mir von meinem Anwalt vorgeschlagen.

Der Termin ist am 12.03.2013 um 14 Uhr.

Dr. Frommelt schreibt in seinem Anschreiben an mich, dass er gerne einen Angehörigen oder eine Begleitung dabei haben möchte, welcher meinen Krankheitsverlauf sehr gut kennt und das es für ihn hilfreich ist wenn eine Begleitung dabei ist.

In seinem Schreiben geht er sehr gefühlvoll, so ist jedenfalls mein Empfinden, auf mich ein. Er hat mir auch schon ein paar Fragen vorab mitgeschickt, welche ich beantworten soll. Es sind:

1. Ein Fragebogen mit dem Namen BDI mit 21 Fragen und
2. Eine sogenannte Wimbleton-Selbstbeurteilungs-Skala mit 35 Fragen.

Weiterhin sind dabei Fragen zu:

1. Welche Erkrankungen haben Sie in der Kindheit und vor Ihrer Erkrankung durchgemacht? Krankenhausaufenthalte? Unfälle?,

2. Gibt es in der Familie, bei den Eltern und Geschwistern ernste Erkrankungen,

3. Welchen schulischen und beruflichen Lebensweg sind Sie gegangen? Wo haben Sie zuletzt gearbeitet? Wie waren die Aufgaben und Belastungen am Arbeitsplatz?,

4. Wie hat sich Ihre jetzige ERkrankung entwicklet und was sind Ihre Beschwerden?,

5. Welche Medikamente nehmen Sie ein? und

6. bei welchen Ärzten stehen Sie in Behandlung.

Auch steht in dem Schreiben, was für Untersuchungen auf mich zukommen. Es sind:

Zitat Dr. Frommelt:

1. ein EEG,

2. eine Posturographie(dabei handelt es sich um eine Untersuchung der Gleichgewichtsreaktionen. Dabei wird man gebeten auf einer Plattform das Gleichgewicht zu halten und zu verlagern. Die Bewegungen der Füße werden dabei registriert) und

3. eine Elektromyographie(Wenn es um die Frage ob es um eine Nervenstörung an den Gliedmaßen oder um eine Muskelerkrankung geht, ist im Einzelfall eine elektrische Untersuchung der Nervenmuskeln sinnvoll. Diese erfolgt zum einen durch Anlegen von Oberflächenelektoden über den Nerven und Muskeln. Damit kann die Nervenleitgeschwindigkeit gemessen werden. Ergänzt wird diese Untersuchung durch eine Nadelableitung aus den Muskeln. Der Einstich kann geringfügig schmerzhaft sein, ähnlich dem durch eine Spritze in den Muskel. Es steht mir aber frei, diese Untersuchung durchführen zu lassen.

Gegebenenfalls werden auch andere Untersuchungen durchgeführt, die ich IHnen jeweils dann erläutern würde.

ZUr Frage der mentalen Belastbarkeit, also von Konzentration, Aufmerksamkeit und Gedächtnis wird je nach Fragestellung auch eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt. Diese Untersuchung hilft, sich ein Bild von Ihrer Belastbarkeit zu verschaffen. Sie wird in der Regel von Herrn Dipl.-Psychologen W. Kühne durchgeführt, der über sehr viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen verfügt. Bitte machen Sie sich keine Sorgen vor dieser Untersuchung, es handelt sich nicht um einen "Idiotentest".

Zitatende!

Auch schreibt der Gutachter, dass ich mir auch, im voraus, Notizen machen sollte, da diese sehr nützlich sind damit wichtige Dinge nicht vergessen werden.

Wie ich das sehe, scheint dieser Gutachter für mich sehr wertvoll zu sein weil dieser, so hoffe ich, neutral und einfühlsam ist.

Werde dann, sobald ich den Termin hinter mir habe, über das weitere Procedere berichten.

VG pswolf
 
Begutachtungen
Hallo ,

8 Seiten gut zu lesen findest du unter

http://diebandscheibe.com/pdf/Beim Gutachter.pdf

Merkblatt für Renten und Versicherungsangelegenheiten

Tschau

Tscharlie


Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/show...#ixzz2ANqLzr6x


Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/show...#ixzz2AnewdH4F


Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/show...#ixzz2KfOouHJg

Alles GUTE UND HALT UNS AUF DEM LAUFENDEN :

Tschau

Tscharlie


Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=218271#post218271#ixzz2L9CcxNx4
 
Richterin -Befangen oder nicht-?

Hallo und guten Morgen an alle,

wie ich schon in dem Schreiben vom Sozialgericht auf der 1. Seite, dritter Beitrag von mir, schrieb, ist mein Anwalt zwar der Meinung, dass die zuständige Richterin aufgrund ihres Verhaltens gegenüber meinem Rechtsanwalt mir gegenüber befangen ist, er dieses aber nicht belegen könne.

Mir geht mir jetzt, kurz bevor es nun zum § 109er SGG Gutachten kommt, viel in dieser Angelegenheit durch den Kopf und ich bin am Grübeln, ob die Richterin nicht doch befangen und parteilich(also für meine BG und gegen mich) ist. Diese Grübelei wird immer heftiger und ich weiß nicht, ob ich meine Befürchtungen meinem Rechtsanwalt mitteilen soll.

Was meint Ihr dazu?:confused:

VG pswolf
 
Hallo pswolf,

Recht ist verdammte Haarspalterei, nichts anderes.
Ein Richter ist nie parteilos und neutral. Er liest sich von beiden Seiten alles durch und muss sich für eine Partei entscheiden.

Seine Ansicht muss durch geschickte Schreiben mit allen nur aufindbaren Rechtsprechungen untermauert werden. Nur dann kann es sein, dass er seine Meinung ändert.

Ob die Richterin befangen ist, ist nur eine Annahme....wo sind Beweise? Vielleicht ist ihr dein RA unsympatisch? Vielleicht haben Beide schon mal mit harten Bandagen gekämpft und daraus ist nun eine Art 'Feindschaft' geworden?

Das kann keiner Beweisen und Belegen.....es ist und bleibt Haarspalterei und Gerecht ist Rechtsprechung nie!

Ein Richter muss sich eine Meinung sich bilden und ihn davon abzubringen, ist harte Schreibarbeit und Überzeugungsarbeit.

Rede mit deinem Anwalt.....dein Bauchgefühl wird dir helfen, das Richtige zu tun :-)
 
Es ist soweit!

Hallo,

wünsche Euch allen erst einmal einen schönen, schmerzfreien guten Morgen.

Heute ist es nun soweit: Um 12 Uhr werde ich nach §109 SGG begutachtet. Bin total aufgeregt und hoffe, mein Anwalt und ich haben einen guten, neutralen Gutachter ausgesucht welcher mir auch weiterhilft. Wie lange die Begutachtung dauert weiß ich noch nicht, da neurologisch-psychologisch und Orthopädisch begutachtet wird.

Werde dann aber Morgen über den Termin berichten. Drückt mir die Daumen das es gut für mich aus geht.

VG pswolf
 
Hallole pswolf,

ups, auch wenn du es jetzt ja nicht mehr lesen kannst

... TOI TOI TOI - wünsche dir von ganzem Herzen, dass alles gut für dich läuft.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo,

wünsche Euch allen erst einmal einen schönen und Schmerzfreien guten Morgen.

Habe nun gestern die Begutachtung nach §109 SGG hinter mich gebracht. Die ganze Untersuchung mit Gesprächen hat von 12 Uhr bis ca. 18 Uhr gedauert.

Zum Ablauf:

von 12 bis ca. 13.45 Uhr war die Psychologische Begutachtung dran. Es wurde die Audio-Visionelle Reaktion per PC(hier mußte ich gewisse Tonabläufe(Hoch und Tief) und verschiedene Figurformen(Quadrate) in schnellster Zeit erkennen und per Knopfdruck quittieren).

Dann erfolgte nochmals eine Visionelle Überprüfung per PC(hier wurde z. B. eine Zahl oder Figur(45 und fünfundvierzig) oder ein Vogel im Bild und ausgeschrieben gezeigt). Bei dieser Überprüfung wurden dann die Zahl oder Figur ganz kurz gezeigt und ich mußte dann schnellstmöglich zwischen 2 verschiedenen Anzeigen rechts und links entscheiden welche die richtige ist.

Dann wurden Zahlen und die dazu gehörigen Figuren gezeigt und ich mußte dann auf Zeit diese schriftlich richtig erkennen.

Zum Schluß der psychologischen Untersuchung mußte ich dann noch ein chinesisches Geschicklichkeitsspiel machen. Bei diesem ging es darum auf einem Brett mit 3 Holzspitzen eine Pyramidenfigur(bestehend aus 4 verschieden Große, runde Holzsteine) von links nach rechts bringen und dabei durfte ich die Steine nur so sortieren, dass sie immer nur von groß nach klein(also Pyramidenform und nicht von klein nach groß) aufgebaut wurden. Dies ging dann auch auf Zeit.

Dann hatte ich eine kurze Pause.

Um 14 Uhr dann kam dann der Gutachter(Dr. Frommelt) selbst und hat dann zuerst einmal erklärt wie die Untersuchung abläuft und zwar in dieser Form:

1. meine Lebensgefährtin mußte mit ihm als erstes in sein Büro gehen. Dabei mußte sie ihr Erleben mit mir und meiner Behinderung schildern, damit er sich ein Bild von mir machen konnte.

2. dann wurde ich geholt(meine Lebensgefährtin mußte dann wieder draussen warten) und wurde auf mein Erleben und Behinderung befragt. Ich nehme an, er wollte dabei wissen wie meine Lebensgefährtin und ich übereinstimmen. Ich mußte dann folgendes schildern:

1. Wie meine Kindheit war, wieviele Geschwister ich habe, wie meine Eltern waren, was für einen Beruf sie hatten und ob sie ernsthafte Erkrankungen hatten,

2. welche Erkrankungen ich in meiner Kindheit hatte(Krankenhausaufenthalte, Unfälle etc.),

3. meinen schulischen beruflichen Lebensweg ich gegangen bin, wo ich zuletzt gearbeitet habe und wie die Aufgaben und Belastungen am Arbeitsplatz waren,

4. wie sich meine jetzige Erkrankung entwickelt hat und was meine Beschwerden sind,

5. was für Medikamente ich einnehme und bei welchen Ärzten und Therapeuten ich in Behandlung bin.

Nach dieser Befragung wurde ich dann körperlich von Kopf bis Fuß Untersucht. Dabei wollte er dann auch sehen wie ich mich im Alltag bewege und mit verschiedenen Situationen(Anziehen etc.) fertig werde.

Ganz zum Schluß wurde dann meine Lebensgefährtin wieder dazu gerufen und der Abschluß der Untersuchung besprochen. Er gab mir dabei Ratschläge(nicht mehr so oft in Rehas etc. gehen, mehr in die Natur mit meiner Lebensgefährtin zu gehen, mehr aus mir heraus zu kommen und meinen Panzer(welchen ich um mich gebaut habe) abbauen, mehr auf meine Lebensgefährtin zu hören und mit ihr mehr zu Unternehmen damit ich nicht mehr so oft an meine Behinderung denke.

Danach war dann die Begutachtung zu Ende. Leider hat er mir nicht gesagt, wie sein Gutachten aussehen wird und ob ich Recht bekomme in meinem Kampf gegen die BG. Ich kann nur sagen, dass er sehr menschlich und einfühlsam war. Hoffe das drückt sich dann auch in seinem Gutachten aus.

Sobald dieses Gutachten bei mir ist, werde ich über dieses weiter Berichten.

VG pswolf
 
Hallo Pswolf,

wofür genau war das GA - also der med. Inhalt? Geht es nicht bei Dir um die Ptbs?

Wenn ja, dann verstehe ich nicht die "Computer und Bausteinespiele" auch nicht die ersten Fragen nach Kindheit etc.

Kannst Du das bitte noch mal näher erläutern? Oder den GA-Auftrag erklären?

Danke.

Viele Grüße

Kasandra
 
Befangenheit der Richterin

Hallo pswolf,

schrieb, ist mein Anwalt zwar der Meinung, dass die zuständige Richterin aufgrund ihres Verhaltens gegenüber meinem Rechtsanwalt mir gegenüber befangen ist, er dieses aber nicht belegen könne.

Tut mir leid, dass ich das erst jetzt lese,

Dein Anwalt müsst wissen, dass wegen der Befangenheit allein der Verdacht reiche und er seinen Verdacht gut begründen müsse.
Mein Anwalt hatte auch keine Ahnung, sich also vor der Verhandlung nicht schlau gemacht, was müsse man tun falls der Verdacht wegen Befangenheit manifest würde.

Noch während der Verhandlung kann man der Richterin den Verdacht wegen Befangenheit erklären, Befangenheitsantrag stellen, der muss zu Protokoll gegeben werden, und der Anwalt darf sich dann aber nicht weiter in dem Verfahren äußern, bis er die schriftliche Antwort auf den Befangenheitantrag hat. Das Verfahren wird dann wohl logischer Weise zu dem Zeitpunkt des Befangenheitsantrages abgebrochen.

Wenn ein Anwalt Hemmung hat, mit der Richterin tacheles zu reden, dann vertritt er im Falle der Befangenheit der Richterin nicht Deine Interessen.

Man sollte solch eine Möglichkeit auch bereits vor der mündlichen Verhandlung mit dem Anwalt absprechen.
Da ca 90% der Verfahren zugungsten der BG bzw. der Versicherer ausgehen, ist damit also immer zu rechnen, dass Richter sich wie gewohnt verhalten, besonders Richterinnen.

Viel Glück
Gruß Ariel
 
Hallo Kasandra,

wie Du habe auch ich meine Zweifel am korrekten Sinn solcher Begutachtung.
wofür genau war das GA - also der med. Inhalt? Geht es nicht bei Dir um die Ptbs?

Ich hatte gestern einen Doku-TV-Beitrag gesehen, wie US-Soldaten zu 4/5 tel verhungert noch zur Arbeit geprügelt wurden.
Aus dieser Zeit, so meine ich, stammt das Denken für solche Gutachteninhalte, als der Begriff Menschenrechte noch nicht bestimmt war.
Die Urheber solcher Gedankeninhalte sind ja nach dieser Zeit nicht ihrer Ämter behoben worden, sondern durften fleißig weiter ihrer menschenverächtlichen Lehren an die Studierenden weitergeben.

@ pswolf,
wenn Du das GA in der Hand hast, und es fehlen die Meßergebnisse der Nervenleitung, so lass diese vom Anwalt nachfordern. Es reicht hier nicht, dass allein der GA die Auswertung vornimmt ohne Kontrolle von Eurer Seite.

Gruß Ariel
 
Hallo Kasandra, Hallo Ariel,

die test von den psWolf geschrieben hat, kenn ich bisher nur in Verbindung mit Neuropsychologischen Testungen.

möglich das getestet werden sollte wie stark die PTBS die Kognitive Belastungs Möglichkeit einschränkt.

grüße Michi
 
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