pswolf
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
wünsche Euch allen erst einmal einen schönen, schmerzfreien guten Morgen.
@Kasandra,
dass Gutachten wurde auf mein und des meines Rechtsanwalts Geheiss gemacht. Es ging darum, ob eine PTBS und Folgeschäden(durch die ganzen Operationen) vorliegen und darum, ob die BG verpflichtet ist, mir eine MDE-Erhöhung zusteht(die BG lehnt das bisher ab). Daher mußte eine neurologisch-psychologische und Orthopädische Untersuchung gemacht werden.
Das mit den Fragen nach der Kindheit kenne ich aus meinen früheren Gutachten(auch von den zwei vorherigen neurologisch-psychologischen Zusammenhangsgutachten).
Kannst Du das bitte noch mal näher erläutern? Oder den GA-Auftrag erklären?
@Ariel,
Zitat meinen Anwalts(Seite 1):
Die Vorgehensweise des Gerichts kann man kritisieren; für eine Ablehnung der Richterin als Befangen fehlen allerdings Anhaltspunkte. Es müsste sich ergeben, dass die Richterin voreingenommen an die Sache herangegangen wäre. Dies kann ich dem anliegenden Protokoll nicht entnehmen.
Zitatende
So hatte ich das mit der Befangenheitsvermutung der Richterin gemeint. Habe deswegen schon mit meinem Anwalt gesprochen. Er kann der Richterin(gerade weil sie das Protololl der Vernehmung meines damaligen Schmerzarztes so geschickt hat schreiben lassen) leider noch nichts nachweisen. Sollte aber doch noch ein Verdacht aufkommen, werden wir den Befangenheitsantrag stellen.
Hoffe, ich habe Eure Fragen ein wenig beantworten können.
VG pswolf
wünsche Euch allen erst einmal einen schönen, schmerzfreien guten Morgen.
@Kasandra,
dass Gutachten wurde auf mein und des meines Rechtsanwalts Geheiss gemacht. Es ging darum, ob eine PTBS und Folgeschäden(durch die ganzen Operationen) vorliegen und darum, ob die BG verpflichtet ist, mir eine MDE-Erhöhung zusteht(die BG lehnt das bisher ab). Daher mußte eine neurologisch-psychologische und Orthopädische Untersuchung gemacht werden.
Das mit den Fragen nach der Kindheit kenne ich aus meinen früheren Gutachten(auch von den zwei vorherigen neurologisch-psychologischen Zusammenhangsgutachten).
Kannst Du das bitte noch mal näher erläutern? Oder den GA-Auftrag erklären?
@Ariel,
Zitat meinen Anwalts(Seite 1):
Die Vorgehensweise des Gerichts kann man kritisieren; für eine Ablehnung der Richterin als Befangen fehlen allerdings Anhaltspunkte. Es müsste sich ergeben, dass die Richterin voreingenommen an die Sache herangegangen wäre. Dies kann ich dem anliegenden Protokoll nicht entnehmen.
Zitatende
So hatte ich das mit der Befangenheitsvermutung der Richterin gemeint. Habe deswegen schon mit meinem Anwalt gesprochen. Er kann der Richterin(gerade weil sie das Protololl der Vernehmung meines damaligen Schmerzarztes so geschickt hat schreiben lassen) leider noch nichts nachweisen. Sollte aber doch noch ein Verdacht aufkommen, werden wir den Befangenheitsantrag stellen.
Hoffe, ich habe Eure Fragen ein wenig beantworten können.
VG pswolf