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Klage gegen BG vor dem Sozialgericht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas pswolf
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo,

wünsche Euch allen erst einmal einen schönen, schmerzfreien guten Morgen.

@Kasandra,

dass Gutachten wurde auf mein und des meines Rechtsanwalts Geheiss gemacht. Es ging darum, ob eine PTBS und Folgeschäden(durch die ganzen Operationen) vorliegen und darum, ob die BG verpflichtet ist, mir eine MDE-Erhöhung zusteht(die BG lehnt das bisher ab). Daher mußte eine neurologisch-psychologische und Orthopädische Untersuchung gemacht werden.

Das mit den Fragen nach der Kindheit kenne ich aus meinen früheren Gutachten(auch von den zwei vorherigen neurologisch-psychologischen Zusammenhangsgutachten).

Kannst Du das bitte noch mal näher erläutern? Oder den GA-Auftrag erklären?

@Ariel,

Zitat meinen Anwalts(Seite 1):

Die Vorgehensweise des Gerichts kann man kritisieren; für eine Ablehnung der Richterin als Befangen fehlen allerdings Anhaltspunkte. Es müsste sich ergeben, dass die Richterin voreingenommen an die Sache herangegangen wäre. Dies kann ich dem anliegenden Protokoll nicht entnehmen.

Zitatende

So hatte ich das mit der Befangenheitsvermutung der Richterin gemeint. Habe deswegen schon mit meinem Anwalt gesprochen. Er kann der Richterin(gerade weil sie das Protololl der Vernehmung meines damaligen Schmerzarztes so geschickt hat schreiben lassen) leider noch nichts nachweisen. Sollte aber doch noch ein Verdacht aufkommen, werden wir den Befangenheitsantrag stellen.

Hoffe, ich habe Eure Fragen ein wenig beantworten können.

VG pswolf
 
Begutachtung nach §109 SGG

Hallo,

habe gestern von meinem Anwalt das Gutachten nach §109 SGG erhalten. In diesem Gutachten wird das, von der Gutachterin auf der ersten Seite dieses Threads erstellten, Gutachten und die darauf folgende Stellungnahme vollkommen wiederlegt und zerissen!
Der Gutachter(§109 SGG) kommt zu der Auffassung, dass die, vom Gericht bestellte) Gutachterin bewusst zu meinem Nachteil und zum Vorteil der Gegenseite begutachtet hat.

Der Gutachter kommt weiter zu dem Schluß, dass mir eine MDE von mindestens 60 zu steht und nicht, wie in den vorherigen Gutachten gestellten 40. Weiter kommt er in seinem Gutachten zu der Stellungnahme, dass die Schäden, welche ich nach meinem Unfall habe, sehr wohl Unfallrelevant sind und deshalb als Folgeerscheinungen anerkannt werden müssen.

Mein Anwalt schreibt weiter, dass er das Gutachten noch kommentieren wird und dann das Gericht voraussichtlich in den nächsten Wochen einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen wird. Hoffe ja, dass das Gericht dem §109 SGG-Gutachten folgt und demzufolge ein, mir gewogenes, Urteil abgibt!

Sobald ich das kommentierte Schreiben meines Anwalts habe, werde ich weiter berichten.

VG pswolf
 
Hallo pswolf,

dies ist doch endlich mal ein Lichtblick :):):) für Dich. Ich wünsche Dir von ganzem Herzen, dass das Gericht dem §109 - Gutachten folgt und endlich Deine Einschränkungen entsprechend festgestellt bzw. beurteilt werden und in die Mde - Bewertung einfließen.

Habe Geduld und behalte Deine Kraft

Liebe Grüße
mady
 
PS Wolf, ich freue mich, dass du endlich mal ein akkurates Gutachten erhalten hast. Ich drück dir die Daumen!

LG
Meli
 
Lieber pswolf,
ich muss Dich enttäuschen, ein Gutachten ist keine Urteil.
Ich habe 3 positive Gerichtsgutachten und ein positives BG-Gutachten, trotzdem weigert sich die BG den Gutachten zu folgen, sie führt ihren "Beratungsarzt" ins Feld.
Und nu
Ein ratungsloser
Paro
 
Hallo Paro, hallo @,

dass habe ich mir auch schon gedacht und deshalb habe ich meinem Anwalt folgende Mail gesendet:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt W............,

vielen Dank für die Zusendung des Gutachten von Dr. Frommelt. Hört sich ja gut an was er schreibt. Schade nur, dass auch er zu der Ansicht kommt, dass bei mir keine PTBS vorliegt. Das verstehe ich nicht, weil Traumathologen und Psychologen genau das bei mir nicht ausschließen.

Möchte Ihnen mitteilen, dass ich bei der zuständigen Richterin, Frau R........., ein ganz komisches Gefühl habe und ich vermute, dass sie, trotz dem positiven §109er SGG Gutachten, für die BG Urteilen wird und damit parteilich ist. Wie gesagt, es ist bei mir nur so ein Gefühl weil sie schon im Vorfeld mehr in Richtung BG tendiert ist, und meine Gefühle haben mich selten getäuscht.

Mit freundlichen Grüßen

pswolf

Zitatende!

Hoffe, dass diese Mail etwas bewirkt!

Werde weiter berichten!

VG pswolf
 
Termin vor dem Sozialgericht

Hallo,

habe jetzt meinen Termin vor dem Sozialgericht in meinem Kampf gegen meine BG erhalten.

Der Termin ist am 05.11.2013 um 11 Uhr in Landshut.

Hoffe ja, dass in diesem Verfahren für mich entschieden wird. Werde mich, sobald ich den Termin hinter mir habe, wieder melden und berichten wie es mir dort ergangen ist.

VG pswolf
 
Hallo PSWolf,

ich drück Dir ganz fest die Daumen.

Hätte ich am dienstag keinen Termin, wäre ich gar vorbei gekommen.
 
Hallo,

wünsche Dir für morgen ganz viel Glück dass Du deine Belange durchsetzen kannst.
Ist auch für mich wichtig wie es bei Dir ausgegangen ist denn ich habe ungefähr das gleiche Problem mit meiner BG wie du . War auch in Schaufling zur Begutachtung bei Hr. Kühne und als Doc beim neuen Chefarzt Dr. Matrisch. Hab durch Hr. Kühne 50 % MdE und durch Neurologen 20 % MdE zugesprochen aber BG sagt es liegt keine Verschlechterung und vorallem keine Posttraumatische Belastungsstörung vor obwohl diese von insgesamt 4 Fachärzten und Psychologen einwandfrei und unabhängig voneinander diagnostiziert worden ist und somit bleibe ich bei meinen 30 % MdE. Reiche Morgen Widerspruch ein und dann Klage drum bin ich gespannt wies bei Dir ausgeht.

Wünsch Dir viel Glück und hoffe auf eine positive Berichterstattung


Stoffe903
 
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