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Klage gegen BG vor dem Sozialgericht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas pswolf
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo Pswolf!

Schärfe schon mal die Messer fürs Berufungsverfahren.

Deine BG ist "scharf" auf eine sozialgerichtliches Urteil, da sie dann mit Sicherheit sofort in Berufung geht und im LSG -Verfahren die Karten dann wieder neu gemischt werden.

Ich hatte ungefähr die gleiche gerichtliche Konstellation wie Du, 1.Instanz: Gerichtliches Sachverständigengutachten voll zu meinen Gunsten, Gericht folgt meinem Klageantrag in allen Punkten und schlägt Vergleich vor.
BG lehnt Vergleich ab und kassiert für sie negatives Urteil.

Obwohl es meine BG in den letzten über 15 Jahren nicht geschafft hat, auch nur einmal ansatzweise eine Frist einzuhalten, - die Berufung wurde beim LSG innerhalb von 7 Tagen eingereicht.

Nun ist wieder alles offen, warte weiterhin auf meine Unfallrente welche sich aus dem erstinstanzlichen SG-Urteil ergeben hätte und der Gutachtenmarathon (scheint mit vollkommen ungewissen Ausgang...) in eine weitere Runde zugehen.

Vergiss nicht, die Berufungsinstanz ist abermals zur Amtsermittlung verpflichtet und fängt wieder ganz von vorne an.

Das muß für den Kläger nicht unbedingt positiv sein, insbesondere wenn man gegen renitente BGen kämpft.

Schöne Weihnachten.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Gummibär,

genau das befürchte ich auch und habe das meinem Anwalt auch mitgeteilt. Aber selbst das, was in dem Urteil steht(Seenixe hat es anonymisiert hier eingestellt) passt mir nicht so richtig, weil die BG in dem Urteil dennoch gut weg kommt(das die Krankenkasse einige Zahlungen übernehmen soll).

Deshalb habe ich mich schon geistig auf eine neue Runde vor dem LSG vorbereitet. Hoffe nur, dass die das dann genauso sehen wie das SG.

VG pswolf
 
Hallo,

wünsche Euch allen erst einmal einen schönen, schmerzfreien Tag!

Habe in meiner Klage gegen meine BG vor dem SG mal eine Frage:

Das Urteil(zu meinem Gunsten) des SG wurde am 18.12.2013 erstellt. Die Berufungsfrist war auf einen Monat angesetzt(also bis zum 18.01.2013). Bis jetzt hat sich weder meine BG noch das SG bei meinem Anwalt bzw. dem SG gemeldet.

Heißt das soviel wie: Die BG hat das Urteil angenommen oder was sonst?

Für eine Antwort bin ich sehr dankbar!

VG pswolf
 
Hallo Pswolf,

diese Frage dürfte Dir Dein Anwalt sicherlich am besten beantworten können. Dafür ist er u. a. auch da.

Viele Grüße

Kasandra
 
Berufung

Hallo pswolf,

sollte die BG die Berufungsfrist verstreichen lassen, ist das SG-Urteil rechtskräftig.

Sollte die BG Berufung einlegen, erhältst Du bzw. Dein Anwalt dann Kenntnis über das LSG.

Ob die BG sich nun bei Deinem Rechtsanwalt meldet oder nicht, ist dabei unerheblich.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo pswolf,

die Frist beginnt mit Erhalt des schriftlichen Urteils. Wenn Du das mit "erstellt" meinst, ist es rechtskräftig.

Solltedas Schreiben des Urteils nebst Zustellung allerdings wie bei mir mit den letzten 6 Urteilen/Beschlüssen fast fünf Monate dauern, brauchst Du noch etwas Geduld.

Gruß
tamtam
 
Hallo,

habe jetzt von meinem Anwalt Bescheid erhalten, dass meine BG das SG-Urteil voll umfänglich anerkannt hat.

Somit habe ich nun eine MDE von 50 mit Anerkennung meines Schmerzsyndroms(Stufe III nach Gebershagen sowie Mainzer Studie) mit psychischen und somatischen Faktoren seid dem 09.05.2012.

VG pswolf
 
Herzlichen Glückwunsch zu dem Erfolg, ich wünsche dir, dass jetzt etwas mehr Ruhe einkehrt und du dich um die schönen und wichtigen Dinge im Leben kümmern kannst.

VG Drahtesel
 
Hallo, pswolf,
auch ich gratuliere Dir zu Deinem Sieg gegen den ungleichen Gegner BG. Alles Gute und wenig Schmerzen wünscht Dir Uwe
 
hallo pswolf,

wow, ich glaub's ja kaum, in echt, super, herzlichen Glückwunsch

und ein großes DANKESCHÖN, dass wir hier im Forum daran teilhaben durften

LG Teddy
 
Hallo ,
auch von meiner Seite GLÜCKWUNSCH ,
vor allen Dingen weil der Kampf jahrelang ging und das Gericht warum auch immer nicht auf der SEITE der Bg war -
wie sonst üblich ---

Tschau

Tscharlie
 
Hallo,

auch von mir herzlichen Glückwunsch.
Schauen wir mal, wieviele Jahre das bei meiner Frau dauert :(, obwohl es bei ihr erst um die vorläufige MdE geht.

LG Rajo
 
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