Hallo Pswolf!
Schärfe schon mal die Messer fürs Berufungsverfahren.
Deine BG ist "scharf" auf eine sozialgerichtliches Urteil, da sie dann mit Sicherheit sofort in Berufung geht und im LSG -Verfahren die Karten dann wieder neu gemischt werden.
Ich hatte ungefähr die gleiche gerichtliche Konstellation wie Du, 1.Instanz: Gerichtliches Sachverständigengutachten voll zu meinen Gunsten, Gericht folgt meinem Klageantrag in allen Punkten und schlägt Vergleich vor.
BG lehnt Vergleich ab und kassiert für sie negatives Urteil.
Obwohl es meine BG in den letzten über 15 Jahren nicht geschafft hat, auch nur einmal ansatzweise eine Frist einzuhalten, - die Berufung wurde beim LSG innerhalb von 7 Tagen eingereicht.
Nun ist wieder alles offen, warte weiterhin auf meine Unfallrente welche sich aus dem erstinstanzlichen SG-Urteil ergeben hätte und der Gutachtenmarathon (scheint mit vollkommen ungewissen Ausgang...) in eine weitere Runde zugehen.
Vergiss nicht, die Berufungsinstanz ist abermals zur Amtsermittlung verpflichtet und fängt wieder ganz von vorne an.
Das muß für den Kläger nicht unbedingt positiv sein, insbesondere wenn man gegen renitente BGen kämpft.
Schöne Weihnachten.
Gruß- Gummibär
Schärfe schon mal die Messer fürs Berufungsverfahren.
Deine BG ist "scharf" auf eine sozialgerichtliches Urteil, da sie dann mit Sicherheit sofort in Berufung geht und im LSG -Verfahren die Karten dann wieder neu gemischt werden.
Ich hatte ungefähr die gleiche gerichtliche Konstellation wie Du, 1.Instanz: Gerichtliches Sachverständigengutachten voll zu meinen Gunsten, Gericht folgt meinem Klageantrag in allen Punkten und schlägt Vergleich vor.
BG lehnt Vergleich ab und kassiert für sie negatives Urteil.
Obwohl es meine BG in den letzten über 15 Jahren nicht geschafft hat, auch nur einmal ansatzweise eine Frist einzuhalten, - die Berufung wurde beim LSG innerhalb von 7 Tagen eingereicht.
Nun ist wieder alles offen, warte weiterhin auf meine Unfallrente welche sich aus dem erstinstanzlichen SG-Urteil ergeben hätte und der Gutachtenmarathon (scheint mit vollkommen ungewissen Ausgang...) in eine weitere Runde zugehen.
Vergiss nicht, die Berufungsinstanz ist abermals zur Amtsermittlung verpflichtet und fängt wieder ganz von vorne an.
Das muß für den Kläger nicht unbedingt positiv sein, insbesondere wenn man gegen renitente BGen kämpft.
Schöne Weihnachten.
Gruß- Gummibär