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Heilverfahrenskontrolle

Hallo tomhanau,
die entscheidenden Hinweise zum Thema HVK hast Du bereits bekommen. Es ist nun an Dir, Dich entsprechend zu verhalten. Gruß Rehaschreck
 
@Kasandra,

Nein...Soweit ich weiß haben wir nur den Behandelnden Arzt entbunden.Ja Montag lass ich mir das direkt schicken.

@Rehaschreck
Sorry wenn ich das falsch interpretiere...Aber dein Beitrag liest sich ein wenig wie "Du hast ja jetzt alles,nun is gut"
Kann sein das ich mich irre...

Ich versuche einfach nur keine Fehler in dem Verfahren gegen die Bg zu machen und teile demnach natürlich alles mit in der Hoffnung das es anderen bereits ähnlich ging.Letztendlich ist es aber ein Glücksspiel wie die Gerichte entschieden und gut vorbereitet zu sein kann dem Glück hier vielleicht auf die Sprünge helfen.

Nimm es nicht persönlich... Aber es kam so rüber


Gruß Tom
 
Hallo zusammen,

Ich bekam heute Post von der Vdk Anwältin...Diese verunsichert mich immer mehr.Sie teilte mit es handle sich nicht um ein Gutachten und es bestehe uneingeschränkt Mitwirkungspflicht....Ich hab jetzt noch bis morgen Frist um einen neuen Termin zur Hvk zu machen....So ganz weiß ich nun echt nicht weiter....


Gruß Tom
 
Hallo Tom,

was hast du denn inzw. unternommen (außer Kommunikation m. Vdk)?
Warst du bei einem (anderen) D-Arzt?
Hast du das Schreiben d. BfD an die BG geschickt und nachgehakt, so wie #Rajo und andere dir geraten haben?

Lies dir die letzten Beiträge nochmal durch, mach dir ggf. eine to-do-Liste ... und berichte.

Liebe Grüße @all
HWS-Schaden
 
Ich habe jetzt
- Akte angefordert
- das Schreiben der Datenschutzbeauftragten an die BG geschickt
- Beschwerde eingereicht beim Bundesversicherungsamt
- der BG vorgeschlagen einen D-Arzt meiner Wahl aufzusuchen
- ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir der Mitwirkungspflicht unter Beachtung der zustehenden Rechte jederzeit nachkommen.

Ich hänge hier gerade noch mal ein Dokument an....das war ja eigentlich dass, was aussagt die HVK diene der Prüfung des Kausalzusammenhanges


Gruß Tom
 

Anhänge

  • HVK Kausalität.jpg
    HVK Kausalität.jpg
    107.3 KB · Aufrufe: 33
Hi,

ja, gut so.
Hast du schon geschrieben in etwa:
> Es leuchtet mir ein, dass der Kausalzusammenhang geprüft wird. Dies geschieht üblicherweise durch eine Begutachtung. Zu einer Begutachtung wurde ich gar nicht eingeladen. <

Das kannst du noch zur Seite legen.
Ggf. würde ich vorher erst einmal mit Frist die Antwort einfordern bzgl. der D-Arzt-Sache ... zwecks Kontrolle des Heilverlaufs unter BG-Fittiche.

LG
 
Hallo Wolfgang520, willkommen im Forum.

Unter "Hilfe" (oben) findest du die wesentlichen Infos, zB auch die, dass man erst mit 25 Beiträgen Anhänge einstellen/öffnen kann, ebenso Private Nachrichten (PN) senden/empfangen kann - es sei denn, man ist "Aktiver Sponsor".

Unter der Rubrik "Über das Forum ..." (ziemlich weit unten) findest du eine Anleitung, wie man ein eigenes Thema eröffnet.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo zusammen,

jetzt habe ich mie von vorne bis zum letzten Beitrag alles zur Heilverfahrenskontrolle durchgelesen und bin noch immer nicht sicher.
Ich wurde zur ambulanten Heilverfahrenskontrolle beim Neurologen in der BG-Klinik einbestellt. Lediglich ein Arzt vorgschlagen.
In einem der Beiträge war ja so eine Art Musterschreibe - kann man das so benutzen - hat da jemand Erfahrungen.
Ich weis jetzt immer noch nicht ob ich da ein Recht auf 3 Arztvorschläge habe und auch selber einen Arzt vorschlagen kann.
Ebenso ob ich da überhaupt hin muss da ich ja regelmäßig beim D-Arzt bin und auch da ein aktueller Bericht der BG vorliegt?

Danke
 
Hallo Pupsi,

Du gibst Dir doch selber schon die Antwort:

"Ebenso ob ich da überhaupt hin muss da ich ja regelmäßig beim D-Arzt bin und auch da ein aktueller Bericht der BG vorliegt?"
Auf diesem Wege kommst Du auch schon Deiner Mitwirkungspflicht nach.

Betrachte es auch mal von der Seite, Du hast grundsätzlich bei den Ärzten freie Arztwahl (bei der BG leider schon eingeschränkt auf D-Ärzte). Also,
mit welchem Recht nimmt es sich eine BG heraus, Dich zu einen von ihnen vorgeschriebenen Arzt zu schicken?

Zu einem Arzt muss man auch ein Vertrauensverhältnis haben. Dieses haste ja nun mal nicht. Oder anders herum, warum sollten wir immer wieder vor neuen - uns unbekannten Menschen die "Hosen runter lassen" - also bildlich und psychisch?

Viele Grüße

Kasandra
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=287124#post287124#ixzz42WvXiZmV
 
Hallo Kassandea,
ich stimme dir total zu, gewarnt wurde hier oft und vielfältig.
Trotzdem sind viele von den unerfahrenen UO - und dazu zähle ich mich auch - zu oft noch der Meinung, es sich nicht verscherzen zu wollen mit der BG, vorallem, wenn man noch keinen Stress damit hatte. Wir müssen hier erst lernen, aus dem Blickwinkel "alle wollen mir doch nur helfen" gerauszukommen und wieder selbstbestimmt zu werden. Das ist aber oft leichter gesagt als getan, vor allem nach schweren Unfällen oder bei Kopfverletzungen, wo die Welt erstmal komplett aus den Fugen gekommen ist.
Ich hatte eine Freundin auch davor gewarnt und sie ist trotzdem pflichtbewusst hin...
Bei mir selber war es anders, ich gabe erst hinterher erfahren, dass bei diesem einen Arztgespräch eine HVK draus gemacht wurde...

lg Ellen

Liebe Ellen,

ich wurde von der D-Ärztin zum Psychologen geschickt unter dem Vorwand, meine Verletzungen würden nicht heilen, weil ich den Unfall psychisch nicht verarbeitet hätte ...... Vorhin hatte ich den Befund im Briefkasten.

Die haben jetzt von mir ein Schreiben per Fax bekommen, in dem ich meine Schweigepflichtsentbindung zurückziehe mit dem Hinweis, dass dieser Befund nicht verwendet werden darf und vernichtet werden muss.

Das Schreiben habe ich auch an meine Ärztin geschickt.

Mit dem Hinweis, dass ich nicht wusste, dass das eine Heilverfahrenskontrolle sein soll und dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Schaun wir mal, was nun kommt.


Liebe Grüße Christiane
 
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