hallo noch mal an alle die hier geantwortet haben,
ihr habt in vielen Punkten Recht, auch ich habe lange gebraucht, mich in dieser Marterie einzuarbeiten. Ichkann auch voll und ganz nachvollziehen, was viele hier durchmachen. Aber ich teile den Standpunkt nicht, dass eine Strafanzeige nichts bringt. Wenn man explizite und sichere Beweise hat, wird die Polizei auch ermitteln, dass ist fakt. Die Polizei lässt sich nicht auf das Niveau der BG ein, zumals Beamte auch der Strafvereitelung im Amt unterliegen.
Aber eine Strafanzeige muss auf fundamentalen Beweisen aufgebaut sein, denn in zweifel muss jeder Staatsanwalt oder Richter, im Zweifel, in dubio pro Reo entscheiden.
Daher nützt es nichts, wie ihr teilweise auch selber schreibt, es nützt nichts wennn man glaubt sich im Recht befinden, dass verletzte Rechtsgut muss zweifelsfrei erkennbar sei.
Ich habe heute wieder Post von der BG bekommen, es steht ja noch eine rechtsbehelfsfähiger Widerspruch in unserer Sache aus. Dazu hatte ich auch Beschwerden´beim Vorstand der BG geführt, aber nie Antworten erhalten. Nun aber, da auch das Bundesversicherungsamt gegen die BG Prüfungen vornimmt, verhalten die sich zwar immer nocht rechtswidrig, aber vorsichtigen, bis auf das Schreiben von heute. Ich Zitire mal den letzten Satz des Sachbearbeiters der Beschwerdeabteilung aus dem Vorstand:
Unabhängig von der Beschwerde wird in unsere RD West das Widerspruchsverfahren zügig durchführen, um Ihnen schnell den Rechtsweg zum Sozialgericht zu eröffnen.
Erkennt Ihr hier die Sauerei???
Der hier den Brief geschrieben hat ist vom Vorstand der BG und arbeite im Beschwerdemanagement mit, allerdings nicht hier in Köln sondern in Mannheim.
Der Weiss heute schon, dass der Widerspruchsbescheid negativ ausfallen wird, den aber die Widerspruchstelle hier in Köln fertigt.
So eine Dreistigkeit ist kaum zu überbieten, aber das gibt mir wieder weiteres Argumentationsmaterial.
Gruß Jörg