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Gutachter - Schlechtachter - ans Tageslicht gebracht!

Wenn Du meine vorhergehenden Beiträge verfolgt hättest, brauchtest Du diese Frage nicht zu stellen.
Gruß Jörg
 
Hallo

Wenn Du, oder auch andere, mit einer derartigen Einstellung an die Sache herangeht, braucht ihr hier nicht über Misserfolge zu jammern
Gruß Jörg
Wenn Du meine vorhergehenden Beiträge verfolgt hättest, brauchtest Du diese Frage nicht zu stellen.
Gruß Jörg

Ich frage mich, was man mit dieser Einstellung im Forum will.
Erstens wird hier (gemessen an der Situation) relativ wenig „gejammert“, zweitens werden nicht nur Misserfolge vermeldet, drittens werden die Fragen nicht deswegen gestellt, weil etwas nicht gelesen wurde, sondern, weil das Gelesene nicht verstanden wurde, Quellen erfragt werden oder Kritik am Geschriebenen (und Gelesenen) besteht.

Derartige Beiträge sollten m.M.n. in die Rubrik Eichentisch oder Café verschoben werden, denn sie mischen nur auf, klären aber nichts.

LG

P.S.
Schlagwortsuche „Beratungsarzt“ ergibt dies: https://www.unfallopfer.de/tags/beratungsarzt/
Wenn es um die Umgehung des § 200 geht, finden sich unter den Suchergebnissen für Betroffene und Ratsuchende sehr viele wichtige Hinweise.

*off topic off*
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jörg,
Deine vorhergehenden Beiträge zeugen von sehr viel Kenntniss der Materie. (Vorsicht Ironie). Deine Ansprüche haben sehr wenig mit der Realität zu tun. Wunschdenken hilft keinem einzigen Unfallopfer weiter.
Beschäftige Dich mit der Realität und setze Dich damit auseinander.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo HWS-Schaden,
dann sollten die Fragen auch explizid gestellt werden und zwar so, dass man diese auch konkret beantworten kann. Nich wer reisst sich ein Bein wegen einer Strafanzeige aus. Es ist wohl keiner Stolz darauf eine Strafanzeige anhängig zu haben. Aber wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine BG ermittelt und auch noch Beweissichere Dokumentenfälschung vorliegt, werden wir sehen wie das am Ende ausgeht.
Immerhin sind Mitarbeiter bei einer BG oder auch VA, angestellte im öffentlichen Dienst und daher unterliegen diese auch besonderen Wohlverhaltens - Regeln.
Wenn diese Mitarbeiter dann vorsätzliche strafbare Handlungen begehen, um dem Staat Geld zu sparen, hört dieser Spass auf. Da muss dann halt mit Strafanzeigen gegen gehalten werden.
Nur ist es sehr schwer, denen konkrete Sachen nachzuweisen, mir ist das gelungen, aber fragt bitte nicht mit welchen Aufwand an Aktenstudium.
Deshalb muss jeder konkret dieses für seinen Fall ausarbeiten und genau hinschauen, wo sich z.B. Widersprüche ergeben.
Ich weiss auch, dass das viel leichter geschrieben wie getan ist.
Gruß Jörg
 
Hallo Jörg,

so viel Einstellung und Manpower kannst du gegen die BG, über Jahre....... nicht aufbringen!

Du kannst die BG vielleicht a bissel ärgern, mehr auch nicht!
Der Sumpf, Amigo Seilschaften-Politik-Rechtsprechung-Ärzte ist sehr groß und wenn die nicht wollen,
kannst du vor Gericht, den Handstand machen, du kommst nicht durch.

Manchmal kommt man mit medizinischen Fakten auf dem Tisch weiter, als sich mit Anzeigen...... einen
"Nebenkriegsschauplatz" aufzumachen und Energie zu vergeuden.

Und ja 11 J. gegen die BG (in einer Familien Angelegenheit) haben sicherlich ihre Spuren hinterlassen. Obwohl wir schon zig
mal bis zum BSG obsiegt und viel erreicht hatten, ist ein Ende noch nicht Sicht.

Da es mit der BG und vor Gericht a bissel anders läuft, bringen auch emotionale Spielchen wenig und wenn man sich
1000 mal im Recht fühlt. Man muss sehr Strategisch vorgehen und der BG, mit ihren eigenen Mittel, ans Bein.
pinkeln.

Grüße
 
Strafanzeigen bringen m.E. nach 0 Ergebnis.
Der beratende Arzt als auch der Gutachter benennen lediglich "ihre Meinung" zur Sache bzw. Sachlage des jeweiligen Fall.
Da es sich bei Unfällen stetig um ein Einzelschicksal handelt werden fast alle Strafanzeige u.a. auch aus Öffentlichkeitsmangel eingestellt.
Meinung = Meinung und bleibt hoffentlich für immer - frei- .
Eine Meinung ist nur erschütterbar wenn -Tatsachen- vorgelegt werden können die nicht berücksichtig oder gänzlich falsch interpretiert wurden.
Da braucht es aber immer unerschütterliche Beweise - wie z.B medizinische Unterlagen Dritter in deiner Verfahrensakte-.
Dass dies mitunter in der Vielzahl vorliegt, ist schon längst belegt.
Grüße user06
 
hallo noch mal an alle die hier geantwortet haben,
ihr habt in vielen Punkten Recht, auch ich habe lange gebraucht, mich in dieser Marterie einzuarbeiten. Ichkann auch voll und ganz nachvollziehen, was viele hier durchmachen. Aber ich teile den Standpunkt nicht, dass eine Strafanzeige nichts bringt. Wenn man explizite und sichere Beweise hat, wird die Polizei auch ermitteln, dass ist fakt. Die Polizei lässt sich nicht auf das Niveau der BG ein, zumals Beamte auch der Strafvereitelung im Amt unterliegen.
Aber eine Strafanzeige muss auf fundamentalen Beweisen aufgebaut sein, denn in zweifel muss jeder Staatsanwalt oder Richter, im Zweifel, in dubio pro Reo entscheiden.
Daher nützt es nichts, wie ihr teilweise auch selber schreibt, es nützt nichts wennn man glaubt sich im Recht befinden, dass verletzte Rechtsgut muss zweifelsfrei erkennbar sei.
Ich habe heute wieder Post von der BG bekommen, es steht ja noch eine rechtsbehelfsfähiger Widerspruch in unserer Sache aus. Dazu hatte ich auch Beschwerden´beim Vorstand der BG geführt, aber nie Antworten erhalten. Nun aber, da auch das Bundesversicherungsamt gegen die BG Prüfungen vornimmt, verhalten die sich zwar immer nocht rechtswidrig, aber vorsichtigen, bis auf das Schreiben von heute. Ich Zitire mal den letzten Satz des Sachbearbeiters der Beschwerdeabteilung aus dem Vorstand:
Unabhängig von der Beschwerde wird in unsere RD West das Widerspruchsverfahren zügig durchführen, um Ihnen schnell den Rechtsweg zum Sozialgericht zu eröffnen.
Erkennt Ihr hier die Sauerei???
Der hier den Brief geschrieben hat ist vom Vorstand der BG und arbeite im Beschwerdemanagement mit, allerdings nicht hier in Köln sondern in Mannheim.

Der Weiss heute schon, dass der Widerspruchsbescheid negativ ausfallen wird, den aber die Widerspruchstelle hier in Köln fertigt.

So eine Dreistigkeit ist kaum zu überbieten, aber das gibt mir wieder weiteres Argumentationsmaterial.

Gruß Jörg
 
Hallo Jörg,

schön wäre es, wenn Du mal mit Deiner Strafanzeige von Erfolg berichten könntest.

Strafanzeigen jeglicher Art haben schon sehr viele gestellt, aber alles wegens mangelnden Interesseses an der Öffentlichkeit fallen gelassen.

Egal ob BG der VA!

Wir warten alle gespannt darauf, dass Du positive Nachrichten, Urteile, Hinweise einstellst, an die hier die anderen User anknüpfen können.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
Strafanzeigen werden unterteilt in Antragsdelikte und Ofizialdeleikte, wobei letzteres nichts mit der öffentlichkeit zu tun hat.
Antragsdelikte werden nur verfolgt, wenn dazu ein entsprechender Strafantrag gestellt wird, das sind z.B. Beleidigungen, Verleumdungen, oder einfache Körperverletzung oder kleine Dbestähle, hier ist es zwingend erforderlich, das der Geschädigte selber auch eine Strafanzeige erstellt. Bei Ofizialdelikten reicht es aus, dass Polizei oder Staatsanwaltschaften von der Straftat Kenntnis erlangen und dann, auch wenn vom Geschädigten keine Strafanzeige erstattet wird, ermitteln müssen, Ermittlungszwang. Aber so ein Strafverfahren kann natürlich auch wieder eingestellt werden, wenn die Beweislage zu dünn ist und die Aussicht einen Täter zu ermitteln gegen 0 geht. Dann besteht kein öffentliches Interesse mehr, diese Straftat weiter zu verfolgen.

Daher ist es sehr wichtig, bevor man eine Strafanzeige stellt, alle möglichen Aspekte und Beweismittel mit ins Verfahren einzubringen. Sind diese Voraussetzungen zu gering, lohnt sich eine Strafanzeige nicht.

Bis ich Euch hier von wie von Dir geforderten Erfolgen berichten kann, werden wir mindestens alle Weihnachten, oder Ostern gefeiert haben. Auch wenn ich geschrieben habe dass ch kurz vorm Ziel bin, bedeutet dass bitte nicht nächste Woche, dass kennt Ihr selber.

Gruß Jörg
 
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