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Gutachter - Schlechtachter - ans Tageslicht gebracht!

... und keine altersdiskriminierung, wir wollen auch mal so alt werden.
nach m.A. geht es nicht vorrangig um das alter der aus der versenkung hervorgezauberten ärzte, sondern darum, dass sie a) bekannt für ihre "treue" sind, und die muss erhalten werden, b) um gleichgelagerte medizinjunkies, die nicht genug kriegen oder unter "aufmerksamkeitsentzug" leiden.


gruss

Sekundant
 
Hallo zusammen,
es wäre doch Sinnvoll, wenn Gutachter auch und nur von den Ärztekammern zugelassen werden oder ernannt werden.

Schließlich haben die Ärztekammern auch die Zulassungen dieser Ärzte veranlasst.

Dann wären alle Gutachter frei und wirklich unbefangen.

Solange aber die BG,n oder VÄ Veträge mit Gutachtern schliessen, wird nie eine geforderte Neutralität zu erwarten sein, was sich auch inder Natur der Sache begründet.

Es ist ja z.B. auch unerklärlich, warum die GA jährlich einmal, z.B. durch BG,n geschult werden.

In diesen Schulungen wird denen sogar vermittelt, wie ein ablehnendes Gutachten zu schreiben ist.

Das Erste drittel soll so verfasst werden, dass der UV sich zunächst im Recht befindet und dann wird langsam abgebaut.

Und diese Schulungen sind legale Unterrichtseinheiten.
Gruß Jörg
 
Hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie ich vor Gericht beweisen kann,das ein Gutachter für die Berufsgenossenschaft arbeitet? Ich hatte leider mit den Gutachtern Dr. Volpert und Dr. Jeske zu tun
 
@all,ich frage mich nur weshalb D-Ärzte mit 68 Jahren aufhören müssen D-Ärzte zu sein ( Kassenzulassung bis 68 J.) und Gutachter bis
70 - 80 - 90 Jahren weiterarbeiten können. Es geht im wesentlichen um Menschen und nicht um Sachen (siehe IHK Zulassung -Gutachter) user06
 
Hallo User,

klar, da kannst Du doch wunderbar angreifen mit dem Alter.

Frag mal nach dem Nachweis, das sie sich regelmäßig Fortbilden, wie wird nachgewiesen, dass sie auf dem aktuellen Stand der Medizin sind.

Welche Möglichkeiten haben sie, um Röntgenbilder / MRTs etc. zu betrachten?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo JörgS.,

Hallo zusammen,
es wäre doch Sinnvoll, wenn Gutachter auch und nur von den Ärztekammern zugelassen werden oder ernannt werden

Die Ärzte sind doch von den Ärztekammern zugelassen, soweit sie praktizieren (angestellt in einer Klinik o. mit Praxis).

Andere sind in die "Privatwirtschaft" gegangen mit IMB´s / OFI´s etc. Das kann man nun nicht untersagen.

Fakt ist, egal wer und wo, es gilt die Marktwirtschaft und jeder will seine Folgeaufträge sichern!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
Deine Einschätzung entäuscht mich, wie ist es egal wer und wo?

Sicherlich sollen Gutachter viele Aufträge bekommen, um Ihre Existens sichern zu können.

Aber solange die Gutachter z.B. BG Verträge haben, von der BG gschult werden, solange werden sie nie neutralabwägen, sie werden immer versuchen, zu Gunsten Ihres Auftraggebers zu arbeiten, das liegt doch in der Natur der Sache.

Wenn Gutachter z.B. von den Ärztekammer weitergebildet und fortlaufend geschuld würden, wäre das Problem der Abhängigkeit erledigt.

Dann gibt es keinen weiteren Grund warum sie Verträge z.B. mit den BG,n haben sollten.

D-Ärzte sind vertraglich an die jeweilige BG gebunden, auch hier die Frage warum?

Das Krankenhaus oder auch die Praxis kann auch ohne eine vertragliche Bindung die medizinisch notwendige Zuarbeit für die BG,n leisten, ohne dass dafür bindende Verträge notwending sind.

Dann könnte auch hier dieWeiterbildung und fortlaufende Schulung der D-Ärzte durch die Ärztekammer erfolgen, dann wäre auch hier die vorhandene Abhängigkeit gekappt.
Darüber denke doch Bitte mal nach.

Gruß Jörg
 
Hallo JörgS.

überlege mal anders:

Die Ärztekammer bewertet doch auch nicht ihre Ärzte nach Behandlungserfolgen oder überprüft die Kliniken oder die niedergelassenen Ärzte (Praxen) auf Behandlungserfolge.

Es gibt demnach kein Ranking auf Fachbereiche. Jeder Patient kann sich seinen Arzt frei suchen und hat z. B. folgende Faktoren:

- menschliche Chemie
- Vertrauen in Arzt & Behandlung
- Terminvergabe
- Praxispersonal (z. B. Freundlichkeit)
- manche brauchen zum Wohlbefinden eine "moderne Praxis"

Aber wer beurteilt die leitlinengerechte Behandlung der Patienten?

Wer (das gibt es nur bei den PKV-Patienten) sieht die Rechnungen um diese zu überprüfen?

Wer / wie soll eine LÄK Gutachten überprüfen und bewerten um Ärzte als GA zuzulassen?

Jeder FA kann GA erstellen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
igendwie verstehen wir und falsch.

Nich jeder FA kann Gutachten erstellen, da scheinst Du falsch informiert zu sein. Aber jeder Facharzt kann einen ärztlichen Bericht fertigen.

Ein Gutachten darf auch nicht von einem zuvor behandelnden Facharzt, indergleichen Sache erstellt werden, Verdacht der Befangenheit.

Gutachten, die auch am Ende Gerichtsfest sind, und dass müssen diese sein, dürfen nur von speziell geschulten und dafür zugelassenen Fachärzten erstellt werden.

Die Grundvoraussetzungen sind nicht nur an fachliche, sonder auch an Austattungskriterien der Praxen oder Kliniken gebunden, in welcher der Gutachter arbeitet.

Und genau so ein Zulassungsverfahren, wird z.B. von den BG,n betrieben und dann inden Sie diese Gutachter vrtraglich.

Die LÄK sollen die Gutachten nicht überprüfen, dass ist nicht das Ziel.

Die von mir geschilderte Vorgehensweise, soll die Bindungen zwischen Gutachtern und z.B. den BG,n lösen und verhindern.

Wenn es um die Kontrolle der leitliniengerechten Behandlungen geht, sind hier die Gutachterkommissionen der LÄK zuständig, ebenfalls für Rechnungsdifferenzen, wenn diese bemängelt werde.

Gruß
Jörg
 
Hallo JörgS.,

Ein Gutachten darf auch nicht von einem zuvor behandelnden Facharzt, indergleichen Sache erstellt werden, Verdacht der Befangenheit.

Das ist falsch. Auch ein behandelnder Arzt kann für die BG ein GA erstellen.

Nur es liegt an dem Arzt, wie objektiv er ist! Will er sich eine Reputation aufbauen, dann fällt das GA für das UO negativ aus.

Ist er neutral und sagt, medizinische / ärztliche Möglichkeiten, ausgeschöpft, Fakt ist eine MdE von xy%.

Ein Gutachten darf auch nicht von einem zuvor behandelnden Facharzt, indergleichen Sache erstellt werden, Verdacht der Befangenheit.

Wo steht das beschrieben?

Gutachten, die auch am Ende Gerichtsfest sind, und dass müssen diese sein, dürfen nur von speziell geschulten und dafür zugelassenen Fachärzten erstellt werden.

Wo steht das beschrieben?

Die Grundvoraussetzungen sind nicht nur an fachliche, sonder auch an Austattungskriterien der Praxen oder Kliniken gebunden, in welcher der Gutachter arbeitet.

Wo steht das beschrieben? Wenn ja, warum kann der 90 jährige GA benannt werden?

Und genau so ein Zulassungsverfahren, wird z.B. von den BG,n betrieben und dann inden Sie diese Gutachter vrtraglich.

Was juckt uns ein Vertrag zwischen BG und Arzt? Haben wir Verträge mit BG oder Arzt?

Wenn es um die Kontrolle der leitliniengerechten Behandlungen geht, sind hier die Gutachterkommissionen der LÄK zuständig, ebenfalls für Rechnungsdifferenzen, wenn diese bemängelt werde.

Leitliniengerechte Behandlungen (Diagnostik / Operationen / Therapien) sind das eine Thema. Aber wenn dem nachgekommen wird und es dennoch nicht zur Heilung / Verbesserung kommt um den "alten Zustand" wieder her zu stellen, dann ist das korrekt mit den Auswirkungen im GA zu beschreiben, beziffern und von den Kostenträgern an zu erkennen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
ich weiss wirklich nicht woher Du Deine Sachkenntnis beziehst.

Ich möchte Dir dringend empfehlen, dich mal mit allem was dazu unter der DGUV veröffentlich wurde zu belesen.

Aber ich glaube, wenn Du ernsthaft dafür eintreten möchtest, dass man einen 90 zig jährigen Gutachter auswählen kann, findest Du dafür keine
akzeptable Zustimmung.

Ich würde fasst davon ausgehen, dass Du selber eine oder ein Gutachterin/ Gutachter bist, der hier versucht seinen Berufsstand zu retten, nur wenn dem so wäre, wüsstest Du, wo man das nachlesen kann.

Gruß Jörg
 
hallo,

ich denke, über den begriff "sachverständiger" und "gutachter" sollte man sich genauer informieren. es ist weder ein beruf, noch werden grds von haus aus rechtliche oder an einen titel gebundene vorgaben gemacht. es zählt einzig die fachliche kompetenz; diese führt allerdings insbes im medizinischen bereich dazu, dass titel vor integrität und tatsächlich vorhandenem wissen geht.

ich habe zwar irgendwo eine eigene definition, aber diese sollte auch genügen, auch wenn es vorwiegend auf gerichtliche SV abstellt (was allerdings nicht voraussetzung oder als begrenzung zu sehen ist): Sachverständiger – Wikipedia


gruss

Sekundant
 
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