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Gutachter - Schlechtachter - ans Tageslicht gebracht!

Deshalb gelten allgemeine Anforderungen für alle Gutachter, die im Gutachterverzeichnis genannt werden:
  • Anerkennung als Facharzt (bezogen auf das jeweilige Begutachtungsgebiet)
  • fachliche Befähigung zur Begutachtung
  • Nachweis der erforderlichen Praxis- bzw. Klinik-Ausstattung
  • Bereitschaft zur Übernahme der Pflichten eines Gutachters, insbesondere zur zeitgerechten Erstellung des Gutachtens
  • Teilnahme an einschlägigen Fortbildungsmaßnahmen
Aber trotzdem HIER geht es nicht um die Anforderung der DGUV / gesetzliche Unfallversicherung zum Gutachter,
sonder hier geht es um gute und schlechte medizinische Gutachter.

Wer sich mit dem § 200 Abs. 2 SGB VII intensiv auseinander setzt, kann vieles verstehen.

Wer sich nicht auskennt, könnte ggf. die dt. Datenschutzbeauftragte befragen.
 
Du solltest den letzten Schriftverkehr im Forum lesen. Ich möchte und werde hier nicht weitercdarau eingehen. Ich kann euch nur soviel sagen, dass ich es nun endlich geschafft habe, seit dem 14.04.2019 der BG und den Behandelnden Ärzten, viele Straftaten nachzuweisen. dass wird für alle Beteiligten schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Aber Ihr seit ja der Meinung, dass ich falsch liege. Also macht Ihr so weiter wie Ihr der Meinung seit und ich habe mein Ziel auf meine rechtlicheWeise innerhalb von 6 Wochen erreicht.
Noch einen schönen Abend.
Gruß Jörg
 
Hallo Jörg

Ich habe alles gelesen, auch das, was off topic von dir hier in diesem Thread steht.

Deine Antwort „Du solltest ... lesen“ hilft nicht weiter.
Ich habe deine Texte gelesen, in denen das Gesuchte nicht steht.
Du beantwortest die an dich gestellten Fragen nicht.
Du behauptest etwas und wenn du gefragt wirst, wie du die Aussage belegst, kommt von dir (meistens) nix an Beleg.
Sorry, aber das stellt keine Hilfe für andere, die Hilfe suchen, dar.

Denen nützt herzlich wenig, dass du schreibst, dein Ziel sei erreicht. Denen nützen nur nachprüfbare Fakten. Diese nennst du aber nicht. Wenn bei dir die BG / ein Beratungsarzt § 200 übergangen hat und du das nachweisen konntest, dann ist das etwas ganz anderes als das von dir Behauptete, dass die BG angeblich eine Zulassung als Gutachter verlangt.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo alle zusammen,
meine Ausgangs Diskussion war, dass man Gutachter z.B. im BG Verfahren, komplett von der BG als Vertragliche Partner löst, indem diese über die Ärztekammern, geführt und wie gefordert jährlich geschult und weitergebilder werden.

Dann wäre das gesamte Abhängigkeitsverfahren zwischen Gutachter und in meinem vorliegenden Fall der BG gelöst.

Die BG müsste die vorzuschagenden Gutachter dann frei auswählen, die Gutachtern müssten dann auch nicht wie bisher, Bedenken haben, wenn das Gutachten gegen die enstprechende BG ausfällt.

Ich könnte mir gut vostellen, dass das auch für viele Gutachter eine Erlösende Klärung wäre. Auch vielen Ärzten gefällt dass so nicht, wie es gehandhabt wird.

Es gibt einfach nicht für alle Verfahren einheitliche Grundlagen, sondern für jeden Sachbereich separate Regelungen.

Es gibt nicht umsonst, für fast jedes Fachgebiet der Verletzungsspektren oder Berufskranheiten, einen gesonderten Teil in einem Sozialgesetzbuch.

Das es schlechte und Gute Gutachter gibt, erklärt sich aus der Sicht des Betrachters.

Wenn sich eine BG, für ein Gutachterverfahren, dann z.B. 3 aus dem vorhandenen Markt aussuchen müsste, um diese dem Unfallverletzten vorzuschlagen, wäre eine neutrale Ausgangslage halbwegs gewährleistet. Schwarze Schafe wird man nie ausschließen können.

Aber solange die BG, die 3 Gutachter aus Ihren vertraglich gebundenen aussuchen kann, hat die Gegenseite schon verloren, wenn sie den Gutachter ausgewählt hat, oder es liegen Ründe vor, die kein Gutachter umgehen kann.

Und wenn mir dann jemand hier antwortet, ob es sich um eine beratungsärztlich Stellungnahme, oder um ein Gutachten handelt, dass sich das aus der Akteneinsicht ergeben soll, dann wirklich gute Nacht.

Mit freundlichen Grüßen aus Weilerswist

Jörg
 
@Nieaufgeben1966
Keine Behörde (egal ob BG, Versorgungsamt, Schwerbehinderteamt) wird einen neutralen Gutachter
zu deren Nachteil Dir benennen. Der Sozialstaat ist aus den Fugen geraten. Ärztekammerpräsident Montgomery
sagt bereits vor Jahren die Korruption hat die Bauwirtschaft überholt !
Deine Frage zu beantworten wird schwierig, da Verträge geheim

https://www.anstageslicht.de/filead...medizin/BG_Holz_Vertrag_Prof_Dr_T_blacked.pdf

Was kannst Du tun ?

Was kann man tun - anstageslicht.de

@JörgS.
ich kann leider Deinen Vortrag in vielen Punkten so nicht bestätigen,
denn das ganz hat System und in der Ärztekammer sitzen genau die (nicht alle), die für BG und Versicherungen
auch arbeiten. Schaue Dir die Bilder in dem oben von mir eingestellten Artikel genau an.
vermutlich bist Du ein seltener Einzelfall, dann versuch ein neues Thema (Deinen Fall) aufzumachen,
in dem Du Deine Erfahrungen darstellst, das wäre auch für viele hier wichtig.
Sei mir nicht böse
 
Hallo,

es ist mal sehr interessant, welchen Stundenlohn (geschwärzt) der Beratungsarzt bekommt!

Wird der auch so "günstig" / billig abgetan wie andere GA? Hier sollte man mal zum Vergleich ansetzen!

Viele Grüße

Kasandra
 
at@,
genau so ist es wie Kassandra es auf den Punkt bringt. Bei der BG sind die "Gutachtenerstellungen" in Kategorien eingeteilt als auch in der Summe im Regelfall gedeckelt. Die festgelegten Kostennoten können zwar im Einzelfall nach Rücksprache mit der BG und deren Genehmigung erhöht werden m.E. sind aber die meisten im festgesetzten BG-Kostenrahmen.
106`er Gutachter werden nach Stundensätzen des JVEG derzeit 100,00 Euro pro Std. abgerechnet halten aber dafür die volle Haftung.
Der berufsgenossenschaftliche Beratungsarzt erhält (bei BG ...) für seine Stundenleistung ebenfalls (bis zu) 100,00 Euro -aber ohne Haftung-
denn die liegt hier bei der BG selbst. ( im Dienste der BG ).

Für mich stellt sich hier die Frage weshalb so hohe Honorarsätze für eine Beratung ? Wir werden sehen wie hierzu nun die behördliche Wirtschaftlichkeitsprüfung ausfällt. ( Bundes/- Landesrechnungshöfe )

In einem hat ein Vorredner Recht, wenn der Beratungsarzt namentlich in einem Bescheid erwähnt wird, wird er rechtlich zum Gutachter gestellt und zwar ohne dass er vorher zur Auswahl gestellt wurde. Es liegt hier sodann ein klarer Verstoß gegen den § 200 ... vor aber die
schriftliche Meinung des beratenden Arztes (beratungsärztliche Stellungnahme ) verbleibt trotzdem in voller Schönheit in der Verfahrensakte.

Fazit: Berufsgenossenschaften können verstoßen - bekennen sich zum Verstoß - sagen Entschuldigung - und machen genauso weiter.

In diesem Sinne lasst uns weitermachen damit sich in Zukunft was ändert. user06
 
Hallo user 06,
endlich denkt mal jemand rechtlich richtig über meine Äußerungen nach.

Richtig ist, dass in diesem Fall, die beratungsärztliche Stellungnahme in der BG Akter verbleibt, aber man kennt sie.

Und nochmals zu meinem vorliegenden Fall, hier wurde diese, dem Erstem Anschein nach, beratungsärztliche Stellungnahme von seiten der BG rechtswidrig in Gebrauch genommen, aber diese war inhaltlich auch komplett falsch, nachweislich.

Daher war es mir nunmehr auch mit Leichtigkeit möglich, eine Strafanzeige gegen diesen Arzt, wegen der Ausstellung eines falschen medizinischen Berichtes, nach § 278 StGB zu stellen und das habe ich auch vorgenommen.

Gruß Jörg
 
Hallo Jörg,
ich bin darauf gespannt, wass Du als Ergebnis vermeldest.
Was meinst Du, wer wird sich nach Deiner Strafanzeige ein "Bein " ausreißen?

Gruß von der Seenixe
 
Wenn Du, oder auch andere, mit einer derartigen Einstellung an die Sache herangeht, braucht ihr hier nicht über Misserfolge zu jammern
Gruß Jörg
 
Hallo Jörg,
ich will Dir nicht die Illusionen rauben, aber ich bin jetzt seit 2003 dabei und habe tatsächlich alle Kämpfe durch. Gegen BG, Haftpflicht und privater Unfallversicherung. Das längste Verfahren hat 13 Jahre gedauert und ich habe dabei wirklich viel gelernt und hier auch weitergegeben.
Beantworte doch einfach die Frage.....

Gruß von der Seenixe
 
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