Hallo,
nun hier wurde auch wieder von einem Neurologen, einer renommierten Uni-Klinik in Berlin, wo ich zu einer neurophysiologischen Untersuchung war, wegen BK-2108/10. Da wurde auch nochmals ein NLG der rechten Hand durchgeführt und festgestellt das es sich bei mir um ein Karpaltunnelsyndrom handelt, was ja die BG bzw. der Beratungsarzt/Gutachter abgelehnt bzw. angezweifelt hat. Dazu wurde auch jetzt noch ein motorisch betonte Ulnaris-Neuropathie(DD chron. Sulcus-ulnaris Syndrom) Kubitaltunnelsyndrom =Nervenengpasssyndrom eines der drei wichtigen Armnerven am Ellenbogengelenksbereich.
Das bedeutet, das durch meine Arbeit da eine Schädigung vorliegt, durch die Vibration der Geräte bei der Schweißnahtreinigung etc., was ja vom Beratungsarzt bzw. von der SB angezweifelt wurde, das es von meiner Arbeit kommt.
Nun dazu läuft ja jetzt schon ein Widerspruch, das könnte dann mein RA mit in die Widerspruchsbegründung ein fummeln, die er noch schreiben muss.
Gruß Karl