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BK 2113 hat einer davon etwas Erfahrung wie man das Anerkennen lassen kann?

Dein Anwalt wird eine Klagebegründung formulieren ...

Moin Forstwirt,

er kann erst eine Klagebegründung schreiben, wenn von der BG erst ein Ablehnungsbescheid oder generell ein Bescheid kommt, für BK-2113.
Bisher ist ja von denen noch nichts gekommen, das wundert mich ja. Das hatte ich ja oben schon geschildert, weiß garnicht woran ich bin. Erst so und dann so und wieder alles gelöscht. Keine Ahnung was die da gemacht haben oder machen.

Gruß Karl
 
hallo Karl54,

ohne Bescheid kannst du den nicht anfechten -
sieht für mich so aus, dass Sie dir den Bescheid nicht so schnell geben wollen.

Zeit spielt für Sie und somit vergehen Jahre


Lg. Rolandi
 
Hallo Karl, die stehen doch in der Handlungsanleitung. Schau mal nach. Ich bin gerade unterwegs.
Gruß
 
sieht für mich so aus, dass Sie dir den Bescheid nicht so schnell geben wollen.

Zeit spielt für Sie und somit vergehen Jahre

Hallo Rolandi,

das glaube ich auch, das die jetzt auf Zeit spielen. Solange ich den Bescheid nicht habe, kann ich nichts machen.
Oder der Ausschuss hat noch nicht getagt, oder die wollen noch was ermitteln, weil ja die vom TAD das in gelb bewertet hat, also ein Zwischending.

Gruß Karl
 
erst wenn der Klageweg offen ist, wird Dein Rechtsanwalt die Klageerwiderung schreiben -

Hallo Forstwirt,

richtig. Ich muss erstmal ein Bescheid haben und dann sehen, was die da geschrieben haben, dann in Widerspruch gehen und dann abwarten was passiert und dann Klage einreichen beim SG+ Klageschrift. Das wird der RA schon machen.
Aber wie gesagt, wir müssen erstmal jetzt ein bescheid in der Hand haben, ob so oder so. Dann kann man reagieren, sonst hat man ja nichts in der Hand.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

es geht auch um Glaubwürdigkeit...
Du musst alle Unstimmigkeiten aufzählen - der Richter ermittelt selber und je mehr Unstimmigkeiten Du aufzeigen kannst desto besser

Der Richter sollte das Verfahren neutral betrachten können ...
wenn Du nicht die Unterschiede belegen und glaubhaft dem Richter erklären kannst wird die Auswertung gegen Deinen Verschleiß sprechen und die medizinische Erklärung gibt Dir den Rest.

Es wird so schon schwer werden Deine Berufskrankheiten anerkannt zu bekommen ...
Mit mehreren Anzeigen (der will um jeden Preis eine Berufskrankheit anerkannt bekommen)
wird die Begutachtung nicht einfacher...
wenn Du dann jede einzeln vorbringen musst

MfG
Der Forstwirt
 
Hallo Karl54,

wenn du nicht dahinter bist,
lassen die sich womöglich Jahrzehntelang Zeit mit dem Bescheid.
Danach dauer das Klageverfahren womöglich auch noch viele Jahre.

Tja - das kann dann auf über 10 Jahre hinaus laufen

Daher sollte dein Anwalt dahinter sein -
mein Vorschlag:
also kontaktiere deinen Anwalt und dieser kann ja der BG eine Frist dafür stellen.

Lg. Rolandi
 
Hallo,

ich habe heute eine Nachricht erhalten, per Email, von der SB vom TAD, das jetzt doch noch ein Ortstermin in der Firma gemacht wird und das dann die neuen Erkenntnisse nochmals neu beurteilt werden und dann erst wird ein Bescheid erstellt. Dieser Ortstermin wurde jetzt von der Verwaltung neu angesetzt, da sich die Lage etwas entspannt hat, von Corona und die TAD-Leute wieder in die Firmen fahren können und alles vor Ort begutachten können.

Das ist jetzt der neuste Stand der Dinge. Ohne das ich was dazu getan habe, ohne das ich jetzt was gerührt habe. Der Grund wird sein, weil die SB vom TAD die Stellungnahme in 3 x Gelb geurteilt und berechnet hat. Darum wollen die sich das jetzt vor Ort anschauen, ob es wirklich so ist.

Gruß Karl
 
Hallo,

was haltet Ihr davon:
" Sehr geehrter Herr Dr.yyyyyyyy,
wir übersenden Ihnen anliegenden Aktenvorgang mit der Bitte um beratungsärztliche Stellungnahme.
Bei o.g. Versicherten prüfen wir das Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2113 der Berufskrankheiten-Liste. Die arbeitstechnischen Voraussetzungen sind nach Angaben unseres
Präventionsdienstes vom 01.09.2020 erfüllt.
Bitte beantworten Sie daher folgende Fragen:
1. Sind die medizinischen Voraussetzungen einer Berufskrankheit nach Nummer 2113 der
Berufskrankheiten-Liste erfüllt?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Welche Befunde sind ursächlich auf den Versicherungsfall zurückzuführen?
c) Welche Befunde bestehen unabhängig von der Berufskrankheit?
d) Wenn nein, begründen Sie bitte Ihre Meinung ausführlich.
2. Besteht eine beruflich bedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit?
a) Wenn ja, seit wann und in welcher Höhe (ggf. abgestuft angeben)?
3. Empfehlen Sie Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation?
Wenn ja, welche? "

Das wurde heute zum Beratungsarzt gesendet in der Sache BK-2113. Wo ich am 25.08.2020 eine Betriebsbesichtigung hatte mit dem TAD. Aber vom TAD habe ich dazu keine neue Stellungnahme oder neue Berechnung nichts.

Gruß Karl
 
Hallo Karl54,

dies ist meiner Meinung nach ein klarer Gutachtenauftrag nach Aktenlage und ein Verstoß gegen § 200 SGB VII.
Schau Dir einfach an, welche Aufgaben ein Beratungsarzt hat und dann werde aktiv.

Hier ist schnelles Handeln ( einschließlich Beschwerde beim Bereichsleiter) angesagt. Was Du dort in die Akten bekommst, kannst Du Dir alleine ausrechnen. Dienstaufsichtsbeschwerde ist ebenfalls ein Mittel, aber alles schriftlich, unterschrieben und dann per Fax oder Mail versandt.

Gruß von der Seenixe
 
hallo Karl,

nicht nur die meinung von @seenixe ein klarer GA-auftrag, es ist definitiv ein solcher, wenn unter "Aktenvorgang" die patientenunterlagen vorgelegt und diie spezifischen fragen dazu gestellt werden. ein eindeutiger verstoss gegen datenschutzbestimmungen und dem GA-auswahl- und vorschlagsrecht.


gruss

Sekundant
 
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