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BK 2113 hat einer davon etwas Erfahrung wie man das Anerkennen lassen kann?

Hallo,

nun nach dem Schreiben her hat der TAD zum 01.09.2020 festgestellt, das ich die arbeitstechnischen Voraussetzungen erfüllt habe.
Nun verstehe ich nicht, warum man mit mir nochmals eine Betriebsbesichtigung machen will,mit dem TAD und AG, wenn für den TAD schon feststeht das ich die arbeitstechnischen Voraussetzungen erfüllt habe. Dazu habe ich aber noch keine neue Stellungnahme vom TAD erhalten und auch keine neue Berechnung etc. Nun weiß ich nicht, was sich der TAD bei der letzen Betriebsbesichtigung mit dem AG abgesprochen haben, bei der Auswertung wo ich nicht dabei sein durfte.
Und jetzt das zweideutige Schreiben ob das nun ein Gutachten wird nach Aktenlage oder nur eine beratende Stellungnahme.
Habe mal im Internet recherchiert, was das für ein Arzt ist, der ist Orthopäde und hat eine Quali zum Gutachter mit CPU. Da stinkt gewaltig was, das es ein Gutachten nach Aktenlage wird, ohne das der mich mal gesehen hat. ES gibt auch keine bildgebende Diagnostik vom Handgelenk oder ähnliches. Halt nur die Diagnose des Neurologen, wo er eine Nervenleitgeschwindigkeit gemacht hat und dabei das CTS(KTS) diagnostiziert hat bds.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

wie nun schon von Seenixe und Sekundant beschrieben, auch aus meiner Sicht handelt es sich um ein GA aufgrund der Fragestellungen um ein Gutachten.

Ich schließe mich auch hier an, der § 200, SGB VII wird untergraben.

Bitte nimm unverzüglich Kontakt mit der Datenschutzbeauftragten auf!


Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Karl,

Seenixe hat dir doch eindeutig beschrieben wie du vorgehen solltest, eventuell solltest du morgen früh noch mit deinem RA sprechen !!!!!!!!!!!!

MFG Marima
 
Hallo,

nun die Anfrage der BG liegt immer noch bei diesem ominösen Beratungsarzt, entweder wird es nur wirklich eine beratende Stellungnahme oder wirklich ein Gutachten nach Aktenlage. Bisher hat sich dieser ominöse Beratungsarzt noch nicht gerührt, darum hat die BG ihn nochmals angeschrieben. Indem sie ihm ein Erinnerungsschreiben zu gesendet hat, das er tätig werden soll. Die BG stellt dem Neurologen seine Diagnose in Frage, die er diagnostiziert hat.

Ich war diese Woche nochmals beim Neurologen, aber wegen einer anderen Sache. Hier sagte ich ihm, das die BG seine Diagnose auf bds. Karpaltunnelsyndrom in Frage stellt. Er meinte die spinnen doch, woher wollen sie das wissen, ist doch durch Messungen belegbar. Er hat dann nochmals an beiden Händen diese Messungen durchgeführt. Er stellt weiter wiederum fest, das eine bds. Karpaltunnelsyndrom vorliegt, seit der letzten Messung 05/2020. Es hat sich nicht verschlechtert und auch nicht gebessert, ist quasi so geblieben wie im Mai 2020. Habe dazu auch seinen Befundbericht, wo das alles aufgezeichnet und befundet wurde, seitens des Neurologen.

Nun was soll ich nun mit diesem Befundbericht machen, sollte ich den der BG zukommen lassen, damit sie den noch zum Beratungsarzt sendet, oder lieber nicht. Ob die BG das noch hinterher sendet, bezweifele ich, da habe ich schon einmal schlechte Erfahrung gemacht, wo nichts hinterher gesendet wurde in einem anderen Fall bei mir, sprich BK-2103.

Gruß Karl
 
hallo karl54,

meine Meinung nach:

tja die BG kann womöglich
die Beurteilung des Beratungsarztes
bezüglich deiner Ergebnisse vom Neurologen
als nicht unfallbedingt
erhoffen können, oder was meinst Du?

Lg. Rolandi
 
Hallo

nun mittlerweile habe ich jetzt die ominöse Stellungnahme von dem sogenannten Beratungsarzt dieser wurde mit 255 € von der BG bezahlt.
Es hat sich aber nun Herausgestellt das es keine beratende Stellungnahme ist, sondern ein Gutachten nach Aktenlage.

Also hattet Ihr recht, das die BG den § 200 Abs. 2 SGB VII schön umschifft hat und dadurch gegen den Paragrafen verstoßen hat. Auch in dem Gutachten sind einige Dinge widersprüchlich, er bezieht sich auf Diagnosen und Befundberichte die gar nicht vorhanden sind. Wie Diabetes, Adipositas, Arthrose etc., die ich nicht habe. Er schätzte auch ein des es kein MdE ist, dieses verneinte er. Also ein Beratungsarzt wird kein MdE einschätzen oder ähnliches, das kann nur ein Gutachter.
Nun recherchierte ich mal im Internet und habe den Arzt gefunden und gesehen das er seit 2011 CPU-Gutachter ist.

Wie gesagt, es gibt da dinge die da sehr widersprüchlich sind. Werde jetzt mit meinem RA gegen dieses Gutachten Widerspruch einlegen.

Erstmal jetzt dazu.

Gruß Karl
 
Hallo Karl.

langsam werden Deine Beiträge nicht mehr nachvollziehbar. Ich habe Dir eben in einem anderen Thema zu Deinem Problem:

Also hattet Ihr recht, das die BG den § 200 Abs. 2 SGB VII schön umschifft hat und dadurch gegen den Paragrafen verstoßen hat. Auch in dem Gutachten sind einige Dinge widersprüchlich, er bezieht sich auf Diagnosen und Befundberichte die gar nicht vorhanden sind. Wie Diabetes, Adipositas, Arthrose etc., die ich nicht habe. Er schätzte auch ein des es kein MdE ist, dieses verneinte er. Also ein Beratungsarzt wird kein MdE einschätzen oder ähnliches, das kann nur ein Gutachter.

Ist eine Sache für Deinen Rechtsanwalt.

Kleiner Hinweis noch:

1. Der GA bemisst eine MdE!

2. Der Beratungsarzt stimmt der MdE zu nach Aktenlage oder primär wird er die MdE "reduzieren".

Somit ist Deine Aussage falsch!

. Also ein Beratungsarzt wird kein MdE einschätzen oder ähnliches, das kann nur ein Gutachter.

Denn wozu ein Beratungsarzt? Welche Funktion soll der denn sonst haben?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

dieses hat er ja als " nein " eingestuft.

Denn wozu ein Beratungsarzt? Welche Funktion soll der denn sonst haben?
Ja gut, da hast Du recht. Aber hier ist er Gutachter.
Glaube hatte her auch mal die Fragestellung der BG zu diesem Arzt eingestellt. Und nach der Fragestellung geht es mehr hin zu Gutachten, als zur beratenden Stellungnahme.

Wenn Du möchtest kann ich ja einmal anonymer Weise und Datenschutzmäßig und gewisse Namen etc. schwärzen und hier einstellen, dann kannst Du bzw. Ihr Euch selber ein Bild machen und dann Eure Meinung und Rat dazu abgeben.

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kasandra,

werde das mal einstellen hier, das GA anonymer Weise und Datenschutzmäßig und gewisse Namen etc. schwärzen. Dann kannst Dir ein Bild machen und andere auch.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

nimm es und schicke es der dt. Datenschutzbeauftragten und stelle die Frage: Ist es ein GA oder nicht.
Lt. meinem Wissen sind beratungsärztliche Stellungnahmen über mehr als 4 Seiten, als GA zu werten.
 
Moin Max M,

das kommt auf die Fragestellung der BG an, wie sie die Fragen zum Gutachter gestellt hat und wie er drauf geantwortet hat. Schon eine Frage der BG, wenn da eine Frage auftaucht zur Einschätzung der MdE. Dann ist das schon ein indiz in Richtung Gutachten. Und einige andere Fragestellungen.
Gruß Karl
 
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