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BK 2113 hat einer davon etwas Erfahrung wie man das Anerkennen lassen kann?

Hallo Karl,
die BG hat eine Vibrationswert der Maschine genommen. Danach je Maschine 100 oder 10% der Einsatzzeit als Expositionszeit in den Berechnungen angesetzt. Bei der Vibration muss 5 m/s2 rauskommen.
Gruß
 
Du kannst doch eigentlich nicht wirklich verlangen, dass wir die Antwort des TAD, warum er nicht Deine Werte genommen hat Dir erklären. Wie sich die Formel zusammen setzt, kannst Du vielleicht hier finden. Allerdings hättest Du dies auch alleine finden können.

Hallo seenixe,

trotzdem Danke für Deine Antwort und für Deinen Hinweis. Das mit dem Telefonoeren brauchst Du mir nicht laufend auf´s Butterbrot schmieren. Ich weiß, das man das alles schriftl. macht und nicht telefonisch. Wenn die aber vorher beim RA anruft und fragt, ob sie mit mir telefonieren kann, dann ist es doch OK. Außer das ich einmal angerufen hatte, das war aber berechtigt, über den Postweg hätte es zu lange gedauert. Und somit kam das heute ans Tageslicht mit dem 2. Teil der Stellungnahme. Wer weiß, ob ich das auf dem schriftlichen Weg erfahren hätte.

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
die BG hat eine Vibrationswert der Maschine genommen. Danach je Maschine 100 oder 10% der Einsatzzeit als Expositionszeit in den Berechnungen angesetzt. Bei der Vibration muss 5 m/s2 rauskommen.

Hallo slahan,

demzufolge muss die SB einen X-beliebigen Wert von einer Maschine angenommen haben, den ich nicht angegeben habe. Aber dieser Wert, taucht nie irgendwo auf den ich angegben habe. Hatte nur 3 Maschinen/ Geräte angegeben, wie ein Druckluftgerät mit einem Vibrationswert von 18,1 m/s²
und 1 Winkelschleifer(Ø230mm)=5,5 m/s² und 1. Winkelschleifer(Ø125mm)=8,5 m/s² .
Und hier hat sie Werte angenommen von 4,1 m/s² und 5,5 m/s², siehe Tabelle hier im Anhang. Nun wo sind die anderen Maschinenwerte geblieben, die ich angegeben habe?
Nach meiner Berechnung die ich durchgeführt habe bin ich bei der Tagesbelastung weit über 5 m/s² gekommen.

Jetzt ist die Frage, woher hat sie diese Werte??????????????????????????????

Ich kann das irgendwie nicht nachvollziehen, werde aus der Tabelle nicht schlau.

Gruß Karl
 
Hallo Karl ,
die BG hat ein eigenes Vibrationskataster.
Wenn alle Angaben von uns durch die BG'en angenommen werden, gäbe es dieses Forum hier nicht.
Mich wundert, dass du überrascht bist, jetzt kannst du im Widerspruch alle deine Argumente vortragen.
Und das wurde dir ja bereits mehrfach angekündigt- das dauert.

Viel Erfolg und Geduld.
Gruß
 
Hallo slahan,

ja das stimmt. Das habe ich jetzt mitbekommen, das die ihr eigenes Ding machen, das es für die passt. Sowie überall, bloß nichts zahlen wollen und die Beschwerden und Krankheiten runter reduzieren bzw. kleinreden. Das ist beim VA auch nicht anders. Erstmal alles ablehnen und denken, die gehen das wieso nicht an, sprich Widerspruch & Co.
Nun gut, werde das dann im Widerspruch mit meinem RA alles nochmals einbringen und Vortragen.

Gruß Karl
 
Mich wundert, dass du überrascht bist, jetzt kannst du im Widerspruch alle deine Argumente vortragen.
Und das wurde dir ja bereits mehrfach angekündigt- das dauert.

Hallo slahan,

ist richtig, das werde ich auch alles mit meinem RA reinlegen, werde das auch mit ihm besprechen und er wird da schon dementsprechend die richtigen Worte und Berechnungen finden. Auf alle Fälle, wird er wieso erstmal Akteneinsicht beantragen in die Verwaltungsakte. Dann werden wir meine Darstellungen mit einbauen usw.
Habe heute erfahren, das die SB vom TAD mit der Firma geredet hat bzw. diese um Stellungnahme gebeten hat, mit der Sache BK-2113. Hier haben die natürlich Werte angegeben, die vollkommen unreal sind. Die haben Werte genommen bzw. angegeben, die nur Büroleute sagen können. Und nicht diese wirklich von den Leuten an der Basis sind.
Da hat natürlich die SB vom TAD diese Werte in ihre Berechnung genommen. Wie Du schon sagtest, wenn dieses unsere Werte würden nehmen, dann bräuchte man diese Klimmzüge nicht machen. Auch wurde wohl behauptet, das ein Schweißer nie an einem Karpaltunnelsyndrom erkrankt. Und das dieses nie Anerkannt wird. Sondern wird nur vielleicht für Bezahlungen, von Arztkosten oder andere Kostenübernahmen, wie Physio, OP etc. Aber keine Rente. Dann ist die Frage noch von der Einschätzung MdE, ob 10 % oder mehr.

Auch wurde auf einmal das Dokument, was noch vorige Woche im Datensatz war, im Portal " Meine BG " für die KK gelöscht. Hier wurde der KK schon Bescheinigt, das in meinem Fall BK-2113 keine Berufskrankheit vorliegt. Angeblich soll wohl am 01.07. schon eine Entscheidung vom Rentenausschuss vorgelegen haben. Das wurde gleich am 01.07.20 an die KK gesendet, mit Anlage(hat mir eine gute Bekannte von der KK gesteckt) Anderen Tag wurde das von der SB gleich wieder gelöscht, aus dem Datensatz.
Zum Glück, habe ich das mir rausgezogen, man weiß ja nie für was das noch gut ist. Heute rief ich bei der KK an, ob da schon was eingegangen ist, die SB bei der KK verneinte das. Irgendwas stinkt hier.

Gruß Karl
 
Moin an alle,

nun irgendwie muss die BG mich und die KK auf die Schippe genommen haben.
Im Portal steht drin, das es bei mir unter dem Pkt. Versicherungsfall, das kein Versicherungsfall vorliegt.
Dazu hat die KK auch eine Antwort erhalten, auf ihren Antrag auf Erstattungsanspruch, im Fall eines positiven Bescheid.
Nun hat die BG die KK informiert in einem Schreiben, das kein Versicherungsfall vorliegt.
Dieses Schreiben ist nie bei der KK gelandet, hatte da bei der Zuständigen SB angerufen in der KK. Die wusste nichts von.
Am selben Tag wurde seitens der BG dieses Schreiben wieder gelöscht durch die zuständige SB. Konnte ich alles sehen im Portal " Meine BG". Auch mein RA bekam kein Bescheid von der Ablehnung BK-2113. Es ist nicht mal ein Bescheid raus, ob zum RA geschweige zu mir.

Wahrscheinlich hat die SB der BG zu voreilig gehandelt oder wer weiß. Erstmal nach dem Motto, alles Wildmachen.

Was soll ich nun davon halten?

Gruß Karl
 
Hallo,

irgendwie ist da der Wurm drin, entweder haben die noch kein Bescheid erstellt oder die verheimlichen wieder was. Aber im Portal ist unter dem Punkt " Falldaten einsehen" im Unterpunkt " Art des Versicherungsfalls " = kein Versicherungsfall eingetragen. Auch im Postfach wo die Mitteilung zur KK rausgegangen ist, wurde die Verknüpfung von der zuständigen SB gelöscht, sowie auch das Dokument gelöscht.
Aber ein Tag vorher war das noch ersichtlich das da was rausgegangen war zur KK und ich habe mir das Schreiben rausgezogen. Nun ein Tag später, wie gesagt, wurde alles gelöscht von der zuständigen bearbeitenden SB.
Nun hatte ich bei der KK angerufen, auch gleich bei der richtigen SB, die im " angeblichen " Schreiben genannt wurde, das war die selbe, die auch die Erstattungsanfrage zur BG gesendet hatte.
Nun diese meinte am Telefon, das sie kein Schreiben von der BG in dieser Sache von diesem Fall auf den Tisch habe oder bekommen habe. Ich wollte nur wissen, was da für eine Anlage bei war und ob sie mir davon eine Kopie machen könnte, für meine Unterlagen.

Nun weiß ich garnicht mehr was da los ist, kein Bescheid rausgegangen, nichts. Erst hieß es, das alles schon entschieden ist und der Rentenausschuß tagte schon, das war Ende Juni, alles noch vor dem 1. Juli. Warum auch immer alles so schnell vor dem 1. Juli?
Erst das Schreiben von der BG am 1. Juli zur KK, mit der Info, das kein Versicherungsfall vorliegt im Fall BK-2113. Ein Tag später, wieder alles gelöscht. Was soll man da nun von halten.
Oder ist das, wie überall, wieder Hinhaltetaktik, um Zeit zu schinden, würde mich nicht wundern.

Was meint Ihr?

Gruß Karl
 
Hallo,

Mal eine Frage an Euch.

In der Stellungnahme des TAD würde nun mit einem Farbschema die arbeitstechnische Seite eingestuft, ob eine BK vorliegt.
Hier wurde in allen drei Kategorien gelb-gelb-gelb eingestuft.(Repetition-Kraftaufwand-Arm-Hand-Schwingung)
Nun was bedeutet das nach diesem Farbschema?

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karl,
schau noch einmal in die Handlungsanleitung. Dort steht grün = nein, rot= ja und gelb = nicht eindeutig. Dort spielen weitere Faktoren eine Rolle.
Gruß
 
Hallo Karl

Du hast durch Deinen Anwalt Deine Arbeitsbelastung vortragen lassen...
Deine Belastung ist höher als drei x gelb...

DANN muss der Richter klären -ob Dein Vortrag oder der des TAD stimmt.
Es liegt an Dir die Berechnung vom TAD infrage zustellen.

Dein Anwalt wird eine Klagebegründung formulieren ...
da ist dann die berechtigte Kritik gegen die Berechnung vom TAD vorzubringen.

MfG
Der Forstwirt
 
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