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Werde von der BG erpresst

Hallo Cateye,

das ist nett. Bin zur Zeit wieder im KK. Mein Neurostymulator muss erneuert werden.

Wenn das Wasser die richtige Temperatur hat, dann ist das bei mir ok. Heißes oder kaltes Wasser vertrage ich nicht. Auch Sonne ist sehr undankbar.
 
Hallo zusammen
War lange nicht mehr hier,ist viel geschehen in der zeit.Habe einen sehr guten Anwalt gefunden,nun geht mit mal alles ich brauche nicht wieder in die klinik.Aufeinmal will mich die BG nun rückwirkend von januar krank schreiben muß morgen zum BG Arzt
der wird sich wundern.
Meine hand sieht echt bescheiden aus
Von meinen anwalt habe ich nun erfahren das ich 60%behinderung auf der hand bekommen soll.
Mal sehen wo das noch alles hinführen soll

gruß hannelore
 
Hallo Hanne48,

das sind ja erstmal gute Nachrichten. Über die Schönheit meiner Hand will ich mich nicht auslassen, einen Schönheitswettbewerb sollen wir damit auch nicht gewinnen. Wichtig ist, dass die Hand ihre Funktion nicht gänzlich verliert!

Mensch, und 60% ist schon mal gut. Wenn es soweit ist, habe ich eine kleine Bitte: schreib mir bitte ein PN. Ich will auch hoch mit den Prozenten. Ich habe dafür nur 10% bekommen, gesamthaft liege ich bei 30% und das ist frech!

Ganz liebe Grüsse und ich freue mich für Dich!

PS: ich weiss nicht was es für Auswirkungen hat. Frag bitte Deinen Anwalt, ob die BG überhaupt so lange rückwirkend krankschreiben darf.

Cateye
 
Hallo Cateye
Habe alles zu meinen Anwalt gegeben wir werden jetzt Rente beantragen,war beim arbeitsamt dort bin ich laut aktenlage arbeitsunfähig und dort haben sie eben gesagt das ich rente beantragen soll das wird mein anwalt am montag machen,deswieteren soll ich nun ein schwerbehinderungsausweiß beantragen,wieder neue begutachten naja,habe ja auch erst vier :D
 
Hallo Hanne 48,
vielleicht sollte Dein Anwalt erst einmal den Bescheid (60%) von der BG abwarten. Dann ist es einfacher Rente und Schwerbeschädigtenausweis zu beantragen. Mann spart sich möglicherweise weitere Begutachtungen.
Zumindest (Erfahrung) ist es bei einem Rentenantrag einfacher.
Deine 60% sind ungefähr der Mittelwert, ich würd es dann noch mal prüfen lassen.
MfG .
 
Hallo ., hallo Hanne48,

umgekehrt ist ratsamer (ob es richtiger ist, weiss ich nicht). Nur weiss ich, dass die BG sich beim zuständigen Versorgungsamt erkundigt und dann oft die MdE danach bemisst. Ist erstmal eine Seite bewilligt, muss es ja oft nicht dabei bleiben. Ich denke, es ist immer gut, erstmals einen Schuh in der Tür zu haben, als gar nichts zu erreichen.

Grüsse von Cateye
 
Hallo Katzenauge,

es ist umgekehrt: das Versorgungsamt übernimmt die von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannte MdE als GdB nach dem SchwbG. Kommen weitere Behinderungen dazu, die nicht in den Verantwortungsbereich der GUV fallen, sind diese zusätzlich für die GdB-Bewertung zu berücksichtien und führen ggf. zur Erhöhung des GdB über die anerkannte MdE der GUV hinaus.

Dienstag
 
Hallo Dienstag,

bei mir war es aber genauso: das Verfahren bekam einen Ruck als die BG mitbekommen hatte, dass bei mir ein GdB besteht. Daher kann ich, weil ich ein zutiefst ehrlicher Mensch bin, es nur so herum berichten.

Einen freundlichen Gruss am Freitag für Dienstag

Cateye
 
Hallo Katzenauge,

das Verfahren ist gesetzlich geregelt in § 69 (2) SGB IX. Soweit mir bekannt ist, geht das nur in einer Richtung.

Gruß Tuesday.
 
Hallo Dienstag, nein ganz so ist es nicht. Die BG wird sicherlich nicht die Bewertung durch das Versorgungsamt bei der Beurteilung der GdB übernehmen, da es dort Abweichungen gegenüber der MdE gibt, aber die Anerkennung einer GdB ist zumindest ein Anhaltspunkt und sie haben dann schlechtere Karten alles abzuwimmeln.

Gruß von der Seenixe
 
Es ging ja um die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente durch den Rechtsanwalt. Dabei spielt es keine Rolle bei der Bewilligung, ob irgendein GdB festgestellt wird oder ein MdE schon festgestellt wurde.
Ausschlaggebend ist eine Erwerbsfähigkeit für mehr als 3 Stunden (Teilerwerbsminderung)oder weniger(volle Erwerbsminderung).
Zur Beurteilung dieser Vorgaben nimmt die Rentenversicherung ganz andere Kriterien.Viele Anwälte oder Antragsteller versäumen es, in der ersten Antragstellung genau auf diese spezifischen Faktoren einzugehen.
Vorteilhaft ist immer, wenn die BG schon einen MdE- Wert festgestellt hat, da Dieser aus mehreren Faktoren berechnet und erläutert wird und diesbezüglich schon eine Begründung des Rentenantrages erleichtert.
Grüße .
 
hallo zusammen
mein anwalt hat gestern den rentenantrag gestellt das gutachten von der bg hat er schon und wenn dei lvm es haben möchte muß sie sich an mein anwalt wenden ach ja bei der bg hat er auch ein antrag auf unfallrente gestellt mal sehen wann sich einer meldet
gruß hanne
 
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