Hallo
@Bockel , ich habe zu diesem eine Frage
Unfall Ausgleich ist das Datum der zur Ruhe Setzung entscheidend .
Beim unfallfursorge der Zeitpunkt des dienstunfall.
Du machst eine Abgrenzung Unfallausgleich - Unfallfürsorge.
Du unterscheidest beides.
Es geht mir nicht um das Datum (anders als bei Pentavita), sondern wegen meiner eigenen Sache darum, diese Abgrenzung oder Unterscheidung zu verstehen.
Der
Abschnitt heißt Unfallfürsorge (beim Landesrecht BW 5. Abschnitt)
“Unfallfürsorge“ ist nach meinem Verständnis der Oberbegriff und die Überschrift für die in diesem Abschnitt geregelten §en (beim Landesrecht BW / LBeamtVGBW § 44 bis § 63).
Danke, wenn du mir das erklären kannst, ggf. in anderem Thread.
Andere dürfen sich natürlich auch angesprochen fühlen.
§ 44 LBeamtVGBW:
(2) Die Unfallfürsorge umfasst folgende, nach den Regelungen dieses Gesetzes normierte Zahlungen:
1. Einsatzversorgung im Sinne des § 46,
2. Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 47),
3. Heilverfahren (§§ 48 und 49),
4. Unfallausgleich (§ 50),
5. Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 51 bis 54),
6. Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 55 bis 58),
7. einmalige Unfallentschädigung (§ 59),
8. Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 60).
Ich erhalte Unfallruhegehalt und Unfallausgleich.
Ich habe bei der Unfallfürsorgestelle beantragt, die KK-Beiträge (freiwillig gesetzlich versichert) zu erstatten, die ich auf den Unfallausgleich entrichte. Bei der Antwort fiel auch die Unterscheidung, die du gemacht hast. Ich verstehe die aber nicht. (Bei mir gilt nicht Landesrecht BW, aber das spielt dafür keine Rolle.)
LG