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Wer hat den "qualifizierten DU" bekommen?

Moinsen,​

Vergessen so wird das Gesetz abgekürzt

LBeamtVGBW​

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Liebe Grüße
 
Hallo Bockel,
vielen Dank für deine Mühe.
In meiner Verfügung steht das drin was du oben geschrieben hast mit dem § 52 LBeamtVGBW
Meine Anwältin sagte auch das gilt jetzt ein Leben lang. Mein GdS wurde dauerhaft anerkannt.

Dann kommt der Zusatz.
"Die Voraussetzungen für die Gewährung der einmaligen Unfallentschädigung gem. § 43 Abs. 1 BeamtVG in der zum Unfallzeitpunkt gültigen Fassung vom 16.03.1999 liegen laut der Verfügung nicht vor".

Und da steht dann das mit den 80 GdS drin, welche ich mit dem anerkannten Qualifzierten DU (war auch immer der Meinung wenn QDU dann auch Einmalzahlung) nicht in Einklang bringen kann.

Das Dokument lässt sich leider nicht öffnen. Bin hierfür nicht befugt.

Danke nochmals für deine Mühe .

Grüße
Pentavita
 
Hallo

Dies, gefunden bei Bertling, würde ich prüfen:

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.07.14 - 2 B 62.13 -
Für die Unfallfürsorge ist grundsätzlich das Recht maßgeblich, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat, sofern sich nicht eine Neuregelung ausdrücklich Rückwirkung beimisst (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 26.11.13 - BVerwG 2 C 9.12 - NVwZ-RR 2014, 423 Rn. 6 m.w.N.).
Vielleicht steht etwas bei den Übergangsbestimmungen (ab § 99) Landesrecht BW LBeamtVGBW | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW) vom 9. November 2010 | gültig ab: 23.11.2010

LG
 
Moinsen,
@Pentavita so wie ich das verstehe ist es doch Mega positiv. Es steht ja drinn, dass die voraussetzungen § 43 aus dem Jahr 99 nicht erfüllt sind. Können sie auch nicht. Du wurderst ja auch erst 2011 zur Ruhe gesetzt und ab 2011 hatte bw eine eigene Regelung.
Diese Passus hat jemand da rein geschrieben der wenig Ahnung hat. Er hätte es auch weglassen können. Bei Gewährung von Unfall Ausgleich ist das Datum der zur Ruhe Setzung entscheidend .
Beim unfallfursorge der Zeitpunkt des dienstunfall.
Das hat der Bund bei mir auch so versucht. Nächste Woche suche ich es mal raus.

Du könntest dir ja mal die verwaltunsforschrift zum §59 zu gemüte führen.

Ein schönes Wochenende an alle, wir fahren mit dem Wohnmobile nach Hessen
 
@HWS-Schaden
@Bockel
danke für eure Mühe und Einschätzung, denke damit kann ich jetzt was anfangen und mich schonmal auf mein nächstes Gespräch mit meiner RAin vorbereiten.
Wünsche einen schönen, nicht zu stürmischen Urlaub, in Hessen.

Grüße
Pentavita
 
Hallo,
kurz zur Rückmeldung meiner RAin. Die Begründung der Ablehnung von der Einmalzahlung stützt das Innenministerium auf dass was HWS-Schaden oben geschrieben hat.
Grundsätzlich gilt die Unfallfürsorge zum Zeitpunkt des Unfalls.
Grundsätzlich heißt juristisch aber, es gibt Ausnahmen! Nun ist es die Aufgabe meiner RAin diesen "Spagat" von 1999-2011 mit Fakten, vielleicht vorhandene Gerichtsurteile, ähnlich gelagerte Fälle, zu finden und das Grundsätzlich zu untermauern. Was wohl nicht ganz einfach werden wird.

@Bockel du hast gemeint, dass der Bund das bei dir auch versucht hat. Wie habt Ihr oder Du da entgegengewirkt und argumentiert?

Bin soweit gekommen werde nicht kampflos aufgeben!

Gruß
Pentavita
 
Hallo Pentavita

Verlass dich nicht darauf, dass die Anwältin findet, was du denkst, was ihre Aufgabe sei zu finden.
Ich rate dir, dich selber auf die Suche zu machen.
Eine Möglichkeit: Den Link aus Beitrag ≠100 / Das Gesetz nach Begriffen durchsuchen.

Erste Fundstelle, die ich aber nicht interpretieren kann:
§ 103 (4)

(4) Für die bei Inkrafttreten dieses Gesetz vorhandenen Unfallfürsorgeberechtigten steht ein vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlittener Dienstunfall oder Einsatzunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung dem Dienstunfall oder Einsatzunfall im Sinne dieses Gesetzes gleich.

Ob das schon hilft, weiß ich nicht.
Rechtsberatung ist das sowieso nicht, ich bin Laie und gucke nur ins Gesetz.

LG
 
Hallo

@Bockel , ich habe zu diesem eine Frage
Unfall Ausgleich ist das Datum der zur Ruhe Setzung entscheidend .
Beim unfallfursorge der Zeitpunkt des dienstunfall.
Du machst eine Abgrenzung Unfallausgleich - Unfallfürsorge.
Du unterscheidest beides.
Es geht mir nicht um das Datum (anders als bei Pentavita), sondern wegen meiner eigenen Sache darum, diese Abgrenzung oder Unterscheidung zu verstehen.

Der Abschnitt heißt Unfallfürsorge (beim Landesrecht BW 5. Abschnitt)
“Unfallfürsorge“ ist nach meinem Verständnis der Oberbegriff und die Überschrift für die in diesem Abschnitt geregelten §en (beim Landesrecht BW / LBeamtVGBW § 44 bis § 63).

Danke, wenn du mir das erklären kannst, ggf. in anderem Thread.
Andere dürfen sich natürlich auch angesprochen fühlen.

§ 44 LBeamtVGBW:

(2) Die Unfallfürsorge umfasst folgende, nach den Regelungen dieses Gesetzes normierte Zahlungen:

1. Einsatzversorgung im Sinne des § 46,
2. Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 47),
3. Heilverfahren (§§ 48 und 49),
4. Unfallausgleich (§ 50),
5. Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 51 bis 54),
6. Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 55 bis 58),
7. einmalige Unfallentschädigung (§ 59),
8. Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 60).

Ich erhalte Unfallruhegehalt und Unfallausgleich.
Ich habe bei der Unfallfürsorgestelle beantragt, die KK-Beiträge (freiwillig gesetzlich versichert) zu erstatten, die ich auf den Unfallausgleich entrichte. Bei der Antwort fiel auch die Unterscheidung, die du gemacht hast. Ich verstehe die aber nicht. (Bei mir gilt nicht Landesrecht BW, aber das spielt dafür keine Rolle.)

LG
 
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