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Wer hat den "qualifizierten DU" bekommen?

Hallo Teddy,
zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das habe ich wohl dann falsch gelesen. Ich dachte du hättest das erhöhte Ruhegehalt bekommen. Mein Fehler.
Meine Frage ist/wäre.
Ich hatte 1999 eine Dienstunfall bei dem ich schwer verletzt wurde. Nach Jahren einer Odyssee habe ich nun vor 3 Wochen den Bescheid über meinen qualifizierten DU erhalten ( habe 11 Jahre darum gekämpft). Die Einmalzahlung wurde mir jedoch nicht zugesprochen. Die Fassung von § 43 war damals(1999) noch 80% GdS und 150000 DM und nicht wie heute 50% Gds und 80000 Euro. Ich habe eine sehr gute RAin die das prüfen lässt, da sie so einen Fall auch noch nicht hatte. Parallel wollte ich nur jemand Fragen der in der ähnlichen oder gleichen Situation wie ich sich befand um evtl. vor Gericht Klage einzureichen und besser argumentieren zu können. Ich wurde 2011 pensioniert. Mein Kenntnisstand war bislang immer , dass der Zeitpunkt der zur Ruhesetzung, ausschlaggebend ist. Aber das Land spart wo es nur kann.
Des weiteren wollt ich euch alle nur mal Danke sagen. Ich hab mich nie schriftlich beteiligt habe eure Kommentare jedoch gelesen. Dies gab mir zusätzlich die Kraft weiter zu machen. Denn ich bin nicht alleine mit meiner Situation egal ob Bund oder Land !!!
Hoffe dass meine Frage/Anliegen verständlich ist

Grüße
Pentavita
 
Hallo Pentavita

Es wäre sehr hilfreich für spätere Betroffene, wenn du die erwartete Auskunft deiner RAin hier nach Erhalt bekannt geben könntest.
So wie du habe auch ich die Info gelesen, dass der GdS zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung entscheidend ist für die Einmalzahlung.

LG
 
Moinsen Pentavita, ich habe leider jetzt erst gesehen, dass du hier gefragt hast.
Ich versuche dir morgen hier ausführlich zu antworten. Nur soviel, du hast recht, es zählt der Zeitpunkt zur zur Ruhe Setzung.
Beim Bund wie bei mir, gab es sogar 150000.
Längste Grüße Bockel
 
Moinsen zusammen,
Jetzt habe ich nochmal deine posts gelesen. So wie ich es gelesen habe, habe ich deine Frage schon beantwortet. Ich weiß jetzt nicht ob du einen gds von 50 hast und wenn ja ab wann .
Ein Tipp noch von mir. Am besten ist es wenn du mindestens so viel weißt wie dein Rechtsanwalt, bloß nicht ihn einfach machen lassen.
Bei mir war es so, dass ich dem Rechtsanwalt gesagt habe wie es aussieht und was er schreiben soll. Dabei, klar immer nett und höflich bleiben.
Ich weiß von 4 Fällen wo es so gut gelaufen ist. Bei einem Fall war es eine Katastrophe, da wurde alles dem Rechtsanwalt überlassen.

Wenn du oder jemand anderes noch Fragen hat gerne.

Liebe Grüße aus dem stürmischen und regnerischen Norden der Republik
 
Hallo Bockel,

zunächst mal vielen Dank für deine Antwort.
1999 war das Ereignis.
Ich bin Ende 2011 pensioniert worden. Zunächst ohne Anerkennung eines DU aufgrund Fehlgutachten.
2016 wurde der DU rückwirkend auf 2011(Zeitpunkt der zur Ruhesetzung) mit 40% GdS anerkannt. Da es wieder Probleme gab (so wie bei vielen mit dem GdS) hat es nun bis April 2021 und 4 Gutachten gedauert, dass sie diesen auf 50% GdS anheben und rückwirkend auf 2011 anerkennen.
Der Bescheid vom IM kam über das Besoldungsamt nun im Januar 2022 mit Anerkennung Qualifizierter DU. Zeitpunkt der zur Ruhesetzung 2011. Habe 2016 die Nachzahlung vom DU erhalten und jetzt (Feb. 2022) wiederum die Nachzahlung zum Qualifizierten DU (Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe).
Nur die Einmalzahlung wurde abgelehnt da damals in der Fassung von 1999 steht, dass man hierfür einen GdS von 80% benötige.
Völliger Unsinn. Meine PTBS wurde erstmals 2003 diagnostiziert und 2007 vom Dienstherren im Rahmen einer nachträglichen Unfallanzeige erweitert und kausal dem damaligen Ereignis zugeordnet. Da bestand auch nie ein Zweifel dran. Es wäre mir also unmöglich gewesen den GdS auf 1999 zu bekommen. Vielleicht geht das auch nur in mein Hirn nicht rein.
Bislang ging ich immer davon aus, dass die Einmalzahlung immer nur in Zusammenhang mit dem Qual. DU stehe. Das eine bekomme ich ohne das andere nicht und andersrum ebenso.

Bislang bin ich tatsächlich immer mit der RAin sehr zufrieden gewesen. Jedoch nehme ich nie alles hin sondern hinterfrage auch sehr viel und versuche mich im Netz zu oder wie hier im Forum zu informieren. Jedoch scheut Sie sich auch nicht den Weg zum Gericht zu gehen.
Leider warten wir schon nunmehr seit 14 Tage auf die Begründung der Ablehnung. Habe aber schon im Laufe der 11 Jahre gemerkt, dass Behördenmühlen sehr sehr langsam mahlen.
Dann wird juristisch geprüft. Da ich hierfür über die GdP versichert bin werde ich meiner RAin auch ganz klar signalisieren, dass ich den Klageweg hierfür möchte.
Hatte nur leise gehofft, dass hier, ein vielleicht ähnlicher Fall bekannt ist und ich das für mich nutzen kann. Leidensgenossen gibt es ja von Nord nach Süd ob Land oder Bund. Jedoch bleibt die Problematik überall dieselbe.

Falls ich mehr weiß lass ich es euch wissen.

Grüße
Pentavita
 
Hallo Pentavita

Es ist zu prüfen, ob auf den Zeitpunkt des Unfalls oder der Feststellung der Gesundheitsschädigung abgezielt wird.

Die Höhe des GdS bezieht sich m.W. auf den Zeitpunkt der Begutachtung, jedenfalls erhielt ich diese Auskunft.
Wenn für die Einmalzahlung ein GdS bestimmter Höhe definiert ist und die Feststellung des GdS (regelmäßig) nicht mit dem Unfalldatum zusammenfällt, dann erscheint mir unlogisch, dass gleichzeitig der Zeitpunkt des Unfalls ein Entscheidungskriterium ist. @Bockel ?

Zum Zeitpunkt meines Unfalls galt noch „MdE“ im Beamtenrecht.
Zum Zeitpunkt der 1. Feststellung meiner Schäden durch Gutachter galt „GdS“.
Meine Schäden werden nicht nach altem Gesetz bemessen, sondern in GdS.
Das Datum des Gutachtens ist bei mir (auch bei Veränderungen des GdS bei weiteren Begutachtungen) das Datum der Anerkennung und Zahlung des GdS.

In dem Bescheid, in dem dir der GdS 50 anerkannt wurde, steht, ab welchem Datum dieser anerkannt ist und (rückwirkend) entschädigt wird. Welches Datum (Jahr) ist das bei dir, @Pentavita ?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

im April 2021 wurde der GdS auf 50 von der Verwaltung angehoben. Immer mit dem Zusatz rückwirkend auf 01.11.2011
Dies wurde dann auch vom Innenministerium so übernommen. Im Bescheid steht ganz klar.
Erhöhtes Ruhegehalt wird rückwirkend zum 01.11.2011 gewährt.
Nun wird aber die Einmalzahlung auf den Zeitpunkt des Unfalls bezogen. Da steht im Gesetz von dieser Fassung 16.03.1999
80 GdS !!

Das verstehe ich nicht, für das erhöhte Ruhegehalt ist 2011 ausschlaggebend und für die Einmalzahlung der Unfallzeitpunkt 1999.

Gruß
Pentavita
 
Moinsen hws, ich habe deine Frage nicht verstanden

@Pentavita
Moinsen, ich kann dir nur sagen wie es beim Bund geregelt ist.
Da hast du recht. Wenn du ab oder nach dem 01.11. pensioniert wurdest steht dir die einmal Zahlung zu.
Ausserdem fällt mir gerade ein, dass das erhöhte Unfallruhegehalt mit der Einmalzahlung gekoppelt ist . Steht so I'm §37.
Ich könnte dir gratulieren wenn du Bundesbeamter gewesen wärst. Welches Bundesland ist bei dir zuständig
Beste Grüße
 
Die Einmalzahlung beim Bund find ich natürlich klasse und ich beglückwünsche jeden dazu. Schließlich gibt es gute Gründe dafür wenn man diese zugesprochen bekommt!!!
Ich bin beim Land BW also das Gegenteil von dir aus dem Süden von Deutschland.
Aber da kann es doch keine Unterschiede geben ob Land oder Bund der § 43 BeamtVG greift der nicht bei beiden? Außer, aber das steht ja geschrieben, dass die Höhe sich unterscheidet.
 
Moinsen noch einmal,

Das meinte ich mit, es dem Rechtsanwalt überlassen, du musst es wissen.
Egal ich habe es rausgesucht. Ab 01.01. 2011 hat bw ein eigenes versorgungsgsetz.
Du hast eine Verfügung bezüglich Ruhezustand. Hier sollte stehen..... gem §52 zur Ruhe gesetzt..... Im §59 ist die einmal Zahlung geregelt.
Wenn alles anerkannt ist wie du schreibst sollte es bei dir §59(1) zutreffen.
Die Behörde könnte argumentieren, dass bei dir kein dauerhafter gds von 50 vorliegt. Da bleibt zu prüfen wie lange du den gds von 50 hast und ob er im besten Fall unbefristet gilt. Dies sollte im Gutachten stehen.
Wenn nicht Gibt es auch Rechtsprechung von dauerhaft auch dauerhaft ist.
Wie du siehst ist es absolut wichtig im "Saft" zu stehen.

Liebe Grüße Bockel

Eins noch, es soll Rechtsanwälte geben die klagen gerne, da sie dann mehr Geld verdienen.
 
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