Hallo Teddy,
zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das habe ich wohl dann falsch gelesen. Ich dachte du hättest das erhöhte Ruhegehalt bekommen. Mein Fehler.
Meine Frage ist/wäre.
Ich hatte 1999 eine Dienstunfall bei dem ich schwer verletzt wurde. Nach Jahren einer Odyssee habe ich nun vor 3 Wochen den Bescheid über meinen qualifizierten DU erhalten ( habe 11 Jahre darum gekämpft). Die Einmalzahlung wurde mir jedoch nicht zugesprochen. Die Fassung von § 43 war damals(1999) noch 80% GdS und 150000 DM und nicht wie heute 50% Gds und 80000 Euro. Ich habe eine sehr gute RAin die das prüfen lässt, da sie so einen Fall auch noch nicht hatte. Parallel wollte ich nur jemand Fragen der in der ähnlichen oder gleichen Situation wie ich sich befand um evtl. vor Gericht Klage einzureichen und besser argumentieren zu können. Ich wurde 2011 pensioniert. Mein Kenntnisstand war bislang immer , dass der Zeitpunkt der zur Ruhesetzung, ausschlaggebend ist. Aber das Land spart wo es nur kann.
Des weiteren wollt ich euch alle nur mal Danke sagen. Ich hab mich nie schriftlich beteiligt habe eure Kommentare jedoch gelesen. Dies gab mir zusätzlich die Kraft weiter zu machen. Denn ich bin nicht alleine mit meiner Situation egal ob Bund oder Land !!!
Hoffe dass meine Frage/Anliegen verständlich ist
Grüße
Pentavita
zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das habe ich wohl dann falsch gelesen. Ich dachte du hättest das erhöhte Ruhegehalt bekommen. Mein Fehler.
Meine Frage ist/wäre.
Ich hatte 1999 eine Dienstunfall bei dem ich schwer verletzt wurde. Nach Jahren einer Odyssee habe ich nun vor 3 Wochen den Bescheid über meinen qualifizierten DU erhalten ( habe 11 Jahre darum gekämpft). Die Einmalzahlung wurde mir jedoch nicht zugesprochen. Die Fassung von § 43 war damals(1999) noch 80% GdS und 150000 DM und nicht wie heute 50% Gds und 80000 Euro. Ich habe eine sehr gute RAin die das prüfen lässt, da sie so einen Fall auch noch nicht hatte. Parallel wollte ich nur jemand Fragen der in der ähnlichen oder gleichen Situation wie ich sich befand um evtl. vor Gericht Klage einzureichen und besser argumentieren zu können. Ich wurde 2011 pensioniert. Mein Kenntnisstand war bislang immer , dass der Zeitpunkt der zur Ruhesetzung, ausschlaggebend ist. Aber das Land spart wo es nur kann.
Des weiteren wollt ich euch alle nur mal Danke sagen. Ich hab mich nie schriftlich beteiligt habe eure Kommentare jedoch gelesen. Dies gab mir zusätzlich die Kraft weiter zu machen. Denn ich bin nicht alleine mit meiner Situation egal ob Bund oder Land !!!
Hoffe dass meine Frage/Anliegen verständlich ist
Grüße
Pentavita